Im NÖ Landesarchiv in St. Pölten ist der Schriftverkehr zwischen den Gemeinden Kirchberg am Wagram, Groß-Riedenthal und der NÖ Statthalterei über die Subventionierung der Gemeindeärzte Dr. Arthur Pechlaner und Dr. Johann Jarosch erhalten. Er ist hier auszugsweise angeführt.
1888 wird dem Arzt Dr. Pechlaner eine Subvention von 300 fl bewilligt. Von Seite der Gemeinde sind 20 fl für die Armenversorgung und 100 fl für die Totenbeschau beizusteuern.  Zur Sanitätsgruppe gehören die Orte Kirchberg am Wagram, Winkl, Engelmannsbrunn, Ober-und Mitterstockstall, Dörfl, Neustift, Ottenthal und Mallon. Altenwörth gehört zur Sanitätsgruppe Königsbrunn und Hippersdorf. Im März 1889 wird das Ansuchen von bewilligt unter der Auflage dass dem Arzt ein Wohnung oder ein adäquates Quartier zur Verfügung gestellt wird.
Im April 1889 erklären sich die betroffenen Gemeinden außerstande, dem Gemeindearzt mehr als die bereits bewilligten Mittel zur Verfügung zu stellen, da die Gemeinde kein Barvermögen besitzt und die Grundbesitzer aufgrund von Hagelschlag, Wolkenbrüchen und Frostschäden ohnehin schon verschuldet sind und bitten dass eine Subvention aus Landesmitteln gewährt wird.
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An die löbliche
k.k. Bezirkshauptmannschaft Krems.
 
In Befolgung des hohen Auftrages vom 12.12.1888, Z. 2635 wird hiermit berichtet, dass Dr. Arthur Pechlaner in Kirchberg von der gefertigten Gemeinde gar keine fixen jährlichen Beträge bezieht.
Für die Versehung der Todtenbeschau wird Herr Dr. Pechlaner nach getroffenem Übereinkommen von Fall zu Fall mit je 1 fl bezahlt.
Auch für die Armenbehandlung besteht keine gegenseitige Verpflichtung und wird wie bisher im vorkommenden Falle die vorgelegte Rechnung sogleich beziehen.
Die Gemeindevorstehung Neustift i.F. am 24.12.1888
Wagensonner
Bürgermeister
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Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft.
Zufolge des h. Auftrages vom 12. Dec. Z. 20535 berichtet die ergebenst gefertigte Gemeinde hiemit, dass sich selbe verpflichtet, dem Herrn Dr. Arthur Pechlaner in Kirchberg am Wagram in Hinkunft einen fixen jährlichen Betrag und zwar für die Durchführung der Todtenbeschau 25 fl und für Armenbehandlung 20 fl, zusammen 45 fl auszuzahlen.
Kirchberg am Wagram
Den 24. Dezb. 1888
Der Bürgemeister
Franz Roskopf
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An den hohen n.ö. Landes-Ausschuss in Wien
 
Im Dezember 1888 wurde von Seite der Gemeinden Kirchberg am Wagram, Neustift im Felde, Winkl, Dörfl, Mallon, Engelmannsbrunn, Ober- u. Mitterstockstall und Ottenthal die Bitte vorgebracht, dem ergebenst Gefertigten als Todtenbeschauer u. Armenarzt der erwähnten Gemeinden eine jährliche Remuneration von 300 fl aus Landesmitteln zukommen zu lassen.
Der achtungsvoll Gefertigte erlaubt sich, da noch keine Erledigung jenes Gesuches statt gefunden hat, diesen Bitte zu wiederholen.
Gefertigter glaubt, in den 10 Jahren seines Hierseins vieles zum Wohle der Bevölkerung gethan zu haben. Früher hatten die Sterbefälle in der Pfarre Kirchberg gewöhnlich 130 – 150 pro Jahr betragen, während sie in den letzten 10 Jahren zwischen 90 – 100 stehen. Gefertigter hat eben immer auf die genaue Befolgung der sanitären Vorschriften gedungen, unbekümmert darum, ob er sich dadurch Gegner geschaffen.
Dadurch aber, dass die Zahlungsverhältnisse am Lande so schlechte sind, nicht sich jeder sich für tüchtig haltende Frist gezwungen, die bequemere und meist lohnendere Stadtpraxis aufzusuchen; auch der Gefertigte hat die Absicht, im Falle sein Gesuch keine günstige Erledigung findet, in der Stadt sich niederzulassen.
Die Lebensmittel sind hier der Nähe von Wien wegen teuer, die Wohnungen wegen Mangel an … kostspielig. Die vielen Missjahre  (seit 1880) haben den Wohlstand der Bevölkerung total vernichtet, sodass der Arzt Jahre und Jahre auf Entlohnung seines anstrengenden Berufes warten muss und leider in zu vielen Fällen mit Anforderungen gänzlich durchfällt. Dabei lastet auf dem Arzt die Pflicht, jedem Rufe zu einem Kranken zu folgen, niemand hat aber dafür gesorgt, dass er mehr dafür entschädigt werde.
In der weiteren Umgebung von Kirchberg sitzen einzig Wundärzte, welche dadurch besser gestellt sind, dass sie Hausapotheken führen, also von 2 Seiten ein Einkommen haben. In Kirchberg ist jedoch der Sitz einer öffentlichen Apotheke, wodurch es kommt, dass die Einkünfte des Arztes, wenn er auch Tag und Nacht beschäftigt ist, doch ein kärgliches penniäres Resultat liefern.
Der achtungsvolle Gefertigte erlaubt sich in Anbetracht der von der Gemeinde namhaft gemachten Gründe die Hilfe um Gewährung einer jährlichen Subvention,  auszusprechen.
 
Kirchberg am Wagram, am 16.3.1889
Dr. Arthur Pechlaner
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28209/1894 f. 48
 
Hoher n.ö. Landesausschuss!
 
Herr Dr. Hans Jarosch gedenkt sich in Groß Riedenthal als practischer Arzt niederzulassen und wird derselbe auch die Stelle eines Gemeindearztes versehen.
Der Ärztemangel ist hier wie allerwärts auf dem flachen Lande sehr fühlbar; der nächste Arzt befindet sich in Kirchberg am Wagram, welcher Ort nahezu 1 ½ Stunden von Groß-Riedenthal entfernt ist.
Nachdem der betreffende in Kirchberg am Wagram ansässige Arzt aber einen sehr großen Rayon zu versehen hat, kann es begreiflicher Weise leicht vorkommen, daß mitunter Stunden ja sogar halbe Tage vergehen, bis der Arzt in Kirchberg angetroffen wird, und herbeigeholt werden kann; dann erweist sich leicht in dringenden Fällen ärztliche Hilfe als zu spät, wenn dieselbe nicht rasch zur Hand ist.
Die Niederlassung eines neuen Arztes in Groß-Reidenthal wird also allgemein mit Freuden begrüßt, und als eine wahre Wohltat empfunden werden, da Groß-Riedenthal seit dem im Herbste vorigen Jahres erfolgten Ablebens des practischen Arztes Herrn Andreas Strohmanger eines eigenen Arztes entbehren mussten.
Obwohl die Gemeinde Groß-Riedenthal 44 % Gemeindeumlagen einhebt, ist dieselbe dennoch bereit, dem neuen Gemeindearzte eine Subvention von jährlichen 200 fl zu leisten und überdies demselben eine passende Wohnung in natura beizustellen.
Der hohe n.ö. Landesausschuss hat seinerzeit mittels Decretes vom 22. Jänner 1891 Z. 1958 der Gemeinde eine jährliche Subvention von 300 fl zu Handen des Herrn Gemeindearztes bewilligt.
Bekanntlich erfordern aber die Studien eines Mediciners ein ziemlich bedeutendes Capital, welches nahezu aufgezehrt werden kann, und erscheint es daher gewiß nur Recht und billig, daß ein graduirter Doctor höhere Ansprüche in Bezug auf seine Lebensführung stellt als ein practischer Arzt alten Systems, ein einfacher sogenannter „Landbader“. Um sich einen tüchtigen Arzt unter allen Umständen zu erhalten, ist es auch notwendig, denselben in seinen Einnahmen entsprechend sicherzustellen.
Die ergebenst gefertigte Gemeindevorstehung glaubt daher keine Fehlbitte zu thun, wenn dieselbe hiemit eine Erhöhung der seinerzeit gewährten Jahressubvention für den zu bestellenden Gemeindearzt auf 500 fl oder falls diesem Ansuchen unmöglich willfahrt werden könnte, doch wenigstens auf 400 fl ansucht.
Die gefertigte Gemeindevorstehung stellt daher die Bitte:
Der hohe n.ö. Landesausschuss geruhe der Gemeinde Groß-Riedenthal für den dortselbst zu bestellenden neuen Gemeindearzt D. Hans Jarosch eine Subvention von jährlichen 500 fl oder doch wenigsten 400 fl Ö.W.  geneigtest zu bewilligen, und wegen Flüssigmachung dieses Subventionsbetrages das Entsprechende zu veranlassen.
Gemeindevorstehung Groß-Riedenthal
Am 12. Mai 1894
Anton Gmeiner, Bürgermeister
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An den hohen n.ö. Landes-Ausschuss in Wien.
 
Indem ich meinen tiefgefühlten Dank für die mir bewilligte Subvention als Gemeindearzt in Kirchberg a. Wagram hiemit abstatte, gebe ich bekannt, dass ich meine Praxis mit 31. März 1895 an Herr Dr. Hans Jarosch übergebe.
Zugleich bitte ich, ein hoher n.ö. Landesausschuss wolle das k.k. Steueramt in Kirchberg am Wagram beauftragen, mir die Quote vom 1. Jänner – 21. März 1895 im Betrage von 75 fl flüssig zu machen.
Hochachtungsvoll
Dr. Arthur Pechlaner
Kirchberg am Wagram am 28. März 1895
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Zahl 17419
 
Note.
In Erwiderung der geschätzten Noten vom 7. Feber 1895 Z. 5335 vom 28. März 1895 Z. 14818 und vom 30. März 1895 Z. 15321 deren Beilagen rückfolgen, beehrte sich die Statthalterei zu bemerken, dass dieselbe gegen die Enthebung des Dr. Arthur Pechlaner von der Dienstleistung als provisorischer Gemeindearzt der Gruppe Kirchberg am Wagram keinen Einwand erhebt und im Interesse der Aufrechthaltung der  Continuität des gemeindeärztlichen Dienstes im Bereich dieser genehmigten Gruppe nach ihrer gesetzmässigen Constituierung der definitiven Ernennung des Dr. Johann Jarosch zum subventionierten Gemeindearzte zustimmt, nachdem derselbe die gemäss § 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 1888 erforderlichen Nachweisungen über seine Eignung für dieses Amt vollständig erbracht hat.
Rücksichtlich der weiteren Besorgung des gemeindeärztlichen Dienstes im Bereiche der Neubesetzung, durch die in Aussicht genommene Neubesetzung der Gemeinde-Arztes-Stelle zu Kirchberg am Wagram wieder ärztelos werdenden Gruppe Groß-Riedenthal, beehrt sich die Statthalterei nach dem Antrage der Bezirkshauptmannschaft Tulln vorzuschlagen dass hiefür unter vorläufiger Aufrechthaltung der beabsichtigten Gruppierung der Gemeinden provisorisch Dr. Jarosch bestellt, und demselben bis zur Ernennung eines neuen Gemeindearztes eine angemessene Remuneration bewilligt werden möge.
Der löbliche Landesausschuss wird ersucht, der Statthalterei die geschätzte Schriftfassung hierüber gefälligst anher bekannt geben zu wollen.
Wien, am 12. April 1895
In Vertretung
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Hoher niederösterreichischer Landesausschuss!
Dem ergebenst gefertigten Gemeindearzt in Kirchberg am Wagram wurde laut beiliegendem Decrete des hohen Landesausschusses vom 1. Juli 1898 Z. 34878 die Landessubvention auf 450 fl ÖW unter der Bedingung erhöht, dass die Gemeinde ihre Sanitätsbeiträge von 230 fl auf 450 fl bis 1.1.1900 ebenfalls erhöhe. Damit wurde anerkannt, dass durch die aus der Überschwemmung des Jahres 1897 resultierende Verarmung der Sanitätsgemeinden die materielle Lage des Gemeindearztes der Sanitätsgemeindegruppe Kirchberg am Wagram eine bedeutend schlechte geworden. Im Jahre 1899 brachte eine neuerliche noch größere Überschwemmung unzählige Familien in obigen Gemeinden an den Bettelstab und dem gefertigten Gemeindearzte außerordentlichen Schaden. Deshalb konnten und wollten die betroffenen Gemeinden von einer Erhöhung und Abrundung der Sanitätsbeiträge nichts wissen und dauerten die Verhandlungen hierüber bis zum Jahre 1903. Am 14. April 1903 Z. 19973 verfügte die niederösterr. Statthalterei eine Erhöhung der Gemeindebeiträge um 70 fl gegen den Willen der Gemeinden; welche einen Recurs ans Ministerium des Innern einbrachten. Der abweislich beschieden wurde.
Durch diese Verfügung wurden die Gemeinden sehr erbittert und zwar gegen den daran ganz unschuldigen Gemeindearzt, welcher in Voraussicht des Kommenden schon ein Jahr vorher beim hohen Landesausschusse darum bittlich eingeschritten war, die Gemeindebeiträge mit 230 fl und die Subvention mit 450 fl zu belassen.
Durch eine förmliche Boicotierung in der Praxis seitens der von der Erhöhung betroffenen Gemeinden erlitt der ergebenst Gefertigte einen ungeheuren Schaden. Zu alledem hatte aber laut Decret vom 6. Mai 1903 Z. 27626 der hohe niederösterreichische Landesausschuss die bisherige Landessubvention von 450 fl auf 300 fl herabgesetzt, so dass der Bittsteller 150 fl abzüglich der auf 70 fl erhöhten Gemeindebeiträge also 80 fl jährlich verlor, nachdem er fast 10 Jahre seine gemeindeärztliche Thätigkeit in Niederösterreich zur vollsten Zufriedenheit der vorgesetzten Behörden ausübte. Das ist für einen Familienvater von 5 Kindern bei den heutigen theuren Lebensbedingungen und den obig geschilderten Praxisverhältnissen, den hohen Steuern etc. sehr empfindlich.
Der ergebenst gefertigte bittet daher den hohen niederösterreichischen Landesausschuss, er möge die gütigst gewährte Landessubvention von 300 fl um die fehlenden 80 fl wenigstens erhöhen und da der Ausfall seit 1. Mai 1903 datiert, gütigst von diesem Tage an den Betrag anweisen lassen.
 
Dr. Hand Jarosch
Gemeindearzt
Kirchberg am Wagram am 15. Februar 1904.
 
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Quelle: G2 Landesregistratur 1793 – 1904/Sanitätsgemeindegruppen Gemeindeärzte/Kirchbach - Kritzendorf
Dezember 2020
Maria Knapp