Das Wort Hebamme stammt ursprünglich aus dem Althochdeutschen „hev(i)anna“ und bedeutet „Großmutter, die das Neugeborene aufhebt“. 

Auf dem Land wurde noch bis weit in die Neuzeit einfach eine ältere „weise“ Frau zu einer Geburt geholt, deren Wissen auf mündlicher Überlieferung und eigenen Erfahrungen basierte. Die Geburten verliefen „innerhalb der sogenannten Frauenkultur“, wobei Nachbarinnen, Verwandte und/oder Dorffrauen die Gebärende und das Neugeborene versorgten und anschließend gemeinsam den „Kindbettschmaus“ (ursprünglich wahrscheinlich nur eine Suppe) aßen. Geburt, Wochenbett und Taufe fanden innerhalb dieser Frauenkultur ausschließlich unter Frauen statt. Erst im 19. Jahrhundert wurde die Taufe zu einem Familienfest.

Die Geburtshelferinnen stammten oft aus den unteren sozialen Schichten, da Bäuerinnen oder Handwerkerinnen meist keine Zeit für außerhäusliche Tätigkeiten hatten. Oft betrieben die Frauen die Geburtshilfe auch im Nebenerwerb.

Bereits seit dem 16. Jahrhundert wurden vermehrt Hebammenordnungen aufgestellt, um die Tätigkeiten zu beschränken. Ebenfalls seit dieser Zeit gab es deutschsprachige Hebammenlehrbücher von männlichen Ärzten, auf dem Fachwissen von Hebammen basierend geschrieben. Im Allgemeinen verbargen die Frauen jedoch ihr Fachwissen vor den Männern und überlieferten es nur mündlich, da sie die männliche Konkurrenz fürchteten.

An der Medizinischen Fakultät Wien ließ sich 1644 die erste Wiener Hebamme (Elisabeth Haidin) prüfen und ihr folgten bald auch Hebammen aus ländlichen Gebieten oder solche, die von der „Landschaft“ angestellt werden sollten.

Neben der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen war die Hebamme bis ins 17./18. Jahrhundert für die medizinische Versorgung der Frauen und Kinder zuständig. Hebammen mit speziellen Fachkenntnissen führten sogar gynäkologische Eingriffe durch. Im Rahmen gerichtlicher Erhebungen wurde die Hebamme als Gutachterin bei Vergewaltigung, Abtreibung oder Folter zugezogen.

Im absolutistischen Staat, mit seiner Bevölkerungspolitik und dem Vorbild Maria Theresia, war ein großes Ziel die steigende Geburtenzahl. Mehr Bevölkerung bedeutete mehr Arbeitskräfte, mehr Steuerzahler und mehr „Seelen“ für die Katholische Kirche. 1752 wurden die Kreisämter angewiesen zu kontrollieren, ob Hebammen, Chirurgen und Physiker sich an ihre Pflichten hielten und mit der maria-theresianischen Anordnung von 1761 wurde verfügt, dass „Apotheker, Baader, Chyrurgi und Hebammen“ – ohne Examen der Medizinischen Fakultät in Wien – ihre Tätigkeit nicht ausüben durften.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Geburtshilfe zwar zu einer selbständigen und anerkannten medizinischen Fachrichtung, bei 95% der Geburten um 1900 war aber nach wie vor kein Arzt anwesend. Und noch die ersten beiden Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg war die Hausgeburt auf dem Land allgemein üblich. Gründe dafür gab es mehrere. Einerseits war die Hebamme billiger und zeitlich flexibler als ein Arzt, was für viele Menschen entscheidend war, da Teile der österreichischen Bevölkerung noch immer nicht krankenversichert waren. Andererseits hatte die ländliche Bevölkerung noch eine gewisse Nähe zur Natur und suchte einen Arzt oder ein Krankenhaus erst bei Komplikationen auf. Der Hebamme wiederum bot die Freipraxis noch einen relativ großen Freiraum. Spätestens seit den 1970er Jahren war die Hausgeburt jedoch schon die Ausnahme.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzte sich schließlich die moderne, männlich dominierte Gerätemedizin durch, die bei den Frauen Ängste schürte und sie vermehrt zu Klinikgeburten veranlasste.

 

Die Taufe

Wegen der geringen medizinischen Kenntnisse und mangels der erforderlichen Hygiene barg bereits eine normale Geburt ein enormes Risiko für Mutter und Kind. Die Zahl der Tot- oder Frühgeburten mit geringen Überlebenschancen war dementsprechend hoch. In den Sterbematriken der Pfarren finden sich bis ins späte 19. Jahrhundert mehr Sterbefälle von neu geborenen Kindern (und Kindern, die nur wenige Monate lebten), als von Erwachsenen.

Daher versuchte man wenigstens die Seele des Neugeborenen vor ewigem Unheil zu bewahren, indem man es möglichst schnell taufte. Die Taufe musste in der Regel vom Ortspfarrer  innerhalb der ersten (drei) Lebenstage in der Kirche vorgenommen werden, wobei die Hebamme in Vertretung der Mutter anwesend war, da diese noch zu geschwächt war. Bei Lebensgefahr konnte die Taufe aber nach der Geburt von jeder Person und überall vorgenommen werden, wesentlich waren die richtige Taufformel und die gleichzeitige Besprengung  mit (Weih)Wasser. Meist war dies die Hebamme, was in den Taufmatriken als „frauengetauft“ ausgewiesen wurde.

Man ging aber noch weiter: Wenn die Gefahr bestand, dass das Kind tot zur Welt kommen und dadurch der ewigen Verdammnis anheim fallen würde, konnte die Hebamme das Kind bereits im Mutterleib taufen. Sie suchte das Kind mit der linken Hand, die mit Öl oder Fett bestrichen war zu erreichen, um dann mit einer kleinen Spritze mit lauwarmem Wasser das Kind zu taufen.

Näheres siehe hier: http://www.dmm-ingolstadt.de/aktuell/objektgeschichten/taufspritze.html

1823 wurde in den Altenwörther Pfarrmatriken ein solches „vom Chirurgus im Mutterleibe getauftes Kind“ der Familie Brenner genannt.

 

Hebammenversammlung in Kirchberg, 1908

Am 28. November fand in Kirchberg eine Hebammenversammlung statt, bei welcher die Herren Ärzte Dr. Znogl aus Königsbrunn und Dr. Jarosch aus Kirchberg anwesend waren.

Frau Präsidentin Metz wurde von Frau Vorsteherin Kula und den anderen Frauen auf das herzlichste begrüßt und sprach den Herren Doktoren den verbindlichsten Dank für ihr Erscheinen aus. Frau Präsidentin Metz sprach über den Nutzen, der den Hebammen aus der Organisation erwachsen soll. Wie man nicht nur dem Publikum gegenüber durch gemeinsames Vorgehen und Einigkeit untereinander das Standesansehen heben und bessere Honorarbedingungen durch Einführung eines Minimaltarifes geschaffen werden können. Sie empfahl den Kolleginnen, die unnützen Besuche zu unterlassen und keine Rathschläge in Krankheitsfällen zu erteilen, da es nicht im Bereiche der Hebamme liege. Das sei nur eine Wichtigmacherei dem Publikum gegenüber, um sich das Ansehen zu geben, daß man mehr verstehe, wie die andere Kollegin. Die Herrn Ärzte waren mit den Ausführungen sehr einverstanden und Herr Dr. Jarosch erklärte den Frauen, daß nur durch die Organisation und ihre Bestrebungen viele jetzt herrschenden Überstände abgeschafft und durch die Belehrung, durch die Zeitung die Hebammen sich weiterbilden und auch einsehen lernen, wie schwer und verantwortungsvoll der Beruf und wie oft es nur von der Hebamme abhängt, durch rechtzeitige Verständigung eines Arztes oder wo dies nicht möglich sei durch vernünftiges, aufmerksames Eingreifen Mutter und Kind am Leben zu erhalten. Die Frauen brachten ihre Erlebnisse zur Sprache, wie schwer es am Lande oft sei, rechtzeitig ärztliche Hilfe zur Hand zu haben und mit welchem Bangen die Hebamme auf diese wartet und doch oft selbst eingreifen muß, um die Gefahr abzuwenden.

Nachdem sich die Frauen über den Minimaltarif zu 15 Kronen geeinigt hatten, wurde noch die provisorische Wahl des Ausschusses zur Kenntnis gebracht und folgende Frauen vorgeschlagen: Margarethe Kula aus Neustift als Vorsteherin, Marie Breier aus Kirchberg als Schriftführerin, Anna Beranek aus Königsbrunn als Kassierin, Fr. Donnabauer aus Feuersbrunn, Agathe Schreiweiß aus Großriedenthal, Fr. Fellmer aus Fels, Johanna Fröschl aus Grafenwörth, Anna Korner aus Absdorf, Fr. Pointner aus Groß-Weikersdorf.
(Hebammenzeitung vom 15.12.1908)

Hebammen in den Taufmatriken

Hebammen gab es in fast jeder Ortschaft. In den Taufmatriken wurden sie in einer separaten Spalte angeführt:

Ab 1798 wurden in den Altenwörther Taufmatriken die Geburtshelferinnen in einer Spalte vermerkt. Anfangs handelte es sich dabei um Inwohnerinnen, Hauerinnen oder Witwen. Vereinzelt kamen auch Hebammen und Wundärzte aus der Umgebung.
 

Altenwörth/Gigging

Ab 1798: Johanna Köberl, Inwohnerin in Altenwörth 

Ab 1798: Theresia Pfeiffer, Inwohnerin in Altenwörth

Ab 1811: Theresia Köberl, Inwohnerin in Altenwörth, sie führte ab 1834 den Zusatz "ungeprüfte Hebamme". 

Ab 1834: Katharina Kamann, ungeprüfte Hebamme von Gigging

Ab 1836: Josepha Müllner, Aushilfshebamme aus Altenwörth 37, Witwe

Ab 1844: Anna Maria Praunfunzker, Viehhirtens Eheweib

Ab 1864: Katharina Böldinger, Inwohnerin in Gigging 26 als Vertretung der Hebamme

Ab 1896/1903: Franziska Friedrich, gepr. Hebamme in Gigging 15

Um 1903: Aloisia Fellner 

Ab 1905: Margaretha Kula, Hebamme in Gigging, ab 1907 in Neustift

Ab 1913: Theresia Ficker, Hebamme in Altenwörth 51 

 

Bierbaum

Um 1872: Magdalena Slokowich, Hebamme in Bierbaum 19. 

1906: Pauline Horak, Hebamme in Bierbaum 41.

1906: Barbara Junak,, Hebamme in Bierbaum 41, 1908 übersiedelt sie nach Absdorf.

 

Dörfl

Um 1860: Franziska Zwirzina

 

Engelmannsbrunn

Ab 1834 Franziska Korner, geprüfte Hebamme 

 

Grafenwörth/Seebarn

1800: Katharina Heinzl, Inwohnerin in Unterseebarn

1851: Barbara Maresch, Witwe, geprüfte Hebamme in Oberseebarn

1895: Theresia Adl, gepr. Hebamme in Grafenwörth

1908: Anna Braumüller, Hebamme in Grafenwörth

1908: Johanna Fröschl, Hebamme in Grafenwörth 

 

Kirchberg

Ab 1803: Theresia Plenkin von Kirchberg

Ab 1826: Elisabeth Blank, Hebamme von Kirchberg

Um 1836: Elisabeth Maruschka, Kirchberg 16, sie zieht Findelkinder groß.

Ab 1847: Magdalena Sclocowich, geprüfte Hebamme in Kirchberg

Ab 185: Theresia Kiziwat

Um 1890/1903: Maria Breier

25 Jahre Hebamme
Frau Marie Breier, Hebamme in Kirchberg am Wagram, feierte am 6. ds. ihr 25jähriges Jubiläum als Hebamme; sie war auch durch dieselbe Zeit ständig in diesem Orte zur größten Zufriedenheit der Ortsbewohner tätig. Durch ihre besondere Aufopferung und Sorgfalt, womit sie die Patientinnen pflegte, erwarb sie sich die Sympathien aller. Infolge ihrer Verdienste wurde sie sowohl von der Organisation durch die goldene Medaille als auch vom hohen Landesausschuß durch ein Geschenk ausgezeichnet.
(Österreichische Land-Zeitung vom 10.8.1912)

Ab 1901: Maria Ehn, gepr. Hebamme in Kirchberg. Sie stirbt mit 76 Jahren in Kirchberg 49. 

Um 1903: Amalia Müller

 

Königsbrunn

Um 1903: Anna Beranek und Maria Berthold

 

Kollersdorf

Ab 1798

Anna Maria Leuthner, Inwohnerin in Kollersdorf

Theresia Heinrich, Inwohnerin in Sachsendorf

Theresia Schuster, Hauerin In Kollersdorf

Katharina Albrecht, Witwe und Schneiderin in Sachsendorf

Anna Maria Schmid, Witwe und Hauerin Kollersdorf

Franziska Supper, Inwohnerin in Sachsendorf

Franziska Dopplinger, Inwohnerin in Sachsendorf

Ab 1807: Anna Maria Weiß, Hauerin in Sachsendorf

Ab 1812: Katharina Weber, Hauerin in Sachsendorf

Ab 1827: Anna Maria Lechner, Kollersdorf 26, ungeprüfte Hebamme, ab 1854 wird sie als Witwe bezeichnet. Sie stirbt 1860 mit 72 Jahren.

Ab 1856: Brigitta Wallisch, geprüfte Hebamme in Sachsendorf, ab 1861 ist sie nicht mehr erwähnt, sie dürfte weggezogen sein.

Ab 1861: Anna Maria Wallisch, geprüfte Hebamme in Sachsendorf, sie stammte aus Millowitz in Mähren und war vorher Hebamme in Ebersbrunn, 1863 heiratete sie den Ferdinand Auer, Schuhmachermeister in Sachsendorf 21. Sie starb 1895 mit 70 Jahren in Gehirnschlagfluss.

Ab 1895: Aloisia Fellmer, gepr. Hebamme in Sachsendorf 20 

 

Mitterstockstall

Um 1900: Maria Waltner

 

Neustift

Um 1802: eine "Ottin"

1831: Klara Oehls, Hebamme von Neustift

Nach 1906: Margaretha Kula, früher in Altenwörth 

 

Unterstockstall

Um 1870: Maria Klauschek ist geprüfte Hebamme in Unterstockstall.

1901: Abmeldung Marie Berhold

 

Utzenlaa

Um 1870: Barbara Wolf, ungeprüfte Hebamme in Utzenlaa

Um 1900: Anna Böhm

 

Winkl

um 1846/65: Aloisia Lardy ungeprüfte Hebamme

Um 1900: Theresia Riedl 

 

Hebammentagebuch

Jede Hebamme war verpflichtet, Eintragungen über die von ihr vorgenommenen Entbindungen zu machen. Frau Margarethe Ehn aus Engelmannsbrunn war so freundlich, über Frau Marianne Eckart das "Tagebuch der Hebamme Maria Ehn", begonnen 1920, zur Verfügung zu stellen.

Das Büchlein, das etwas kleiner als A-5-Format hat, hat 63 Seiten. Zu Beginn findet sich eine Belehrung, Danach finden sich Vordrucke, die bei den Geburten auszufüllen waren.

 

Text:

Belehrung über die Führung des Tagebuches und des Geburtenausweis-Bogens.

Die Aufzeichnungen im Tagebuche hat die Hebamme, noch ehe sie die Wöchnerin verläßt, vorzunehmen, ober, wenn sie selbst des Schreibens nicht kundig wäre, von einer anderen Person nach ihrer Angabe eintragen zu lassen.

Für jeden Geburtsfall ist ein Blatt des Tagebuches bestimmt.

Diese im Tagebuche enthaltenen Aufzeichnungen hat die Hebamme zu Hause baldigst in den Geburtenausweis, welcher die gleichen Rubriken enthält wie das Tagebuch, zu übertragen, und jene Angaben, welche sich auf den weiteren Verlauf und auf den Ausgang des Wochenbettes beziehen, nachträglich beizufügen.

Die Eintragungen in das Tagebuch sind in derselben Weise zu bewirken, wie dies in der auf der Rückseite jedes Geburtenausweisbogens abgedruckten Belehrung vorgeschrieben ist.

Außerdem ist die Hebamme verpflichtet, ihr Tagebuch, ebenso wie den Geburtenausweis stetes in reinem Zustande zu verwahren, dem vorgesetzen Amtsarzt auf sein Verlangen vorzuzeigen und zu den über behördliche Anordnung stattfindenden Hebammen-Versammlungen nebst ihren Gerätschaften mitzubringen.

Hebammen, welche sich bei der Führung dieser Aufschreibungen Versäumisse oder Nachlässigkeiten zu Schulden kommen lassen, haben die Bestrafung nach § 37 der Dienstesvorschriften zu gewärtigen.

Eine Seite des Tagebuches:

 

Text:

1. Laufende Geburtsnummer 3
2. Der Gebärenden: a) Wohnort, Gasse, Hausnummer Altenwörth Nr. 37
b) Vor- und Zuname Maria Passecker
c) Geburtsjahr (Alter) 28 Jahre
d) Stand (ehelich, Witwe, ledig) Verh.
e) Berufsstellung (Beschäftigung) Hegersgattin
f) Religion (Konfession) Kato
3. Tag und Stunde, wann die Hebamme bei der Gebärenden ankam d. 22. Jän 1/4 12 Uhr mittags
4. Stunde, Tag, Monat und Jahr der Geburt d. 22. Jän 12 Uhr Mittag
5. Die wievielte Niederkunft der Mutter 3. Kind
6. Geschlecht und Name des KIndes oder der Kinder Knabe
7. Im wievielten Schwangerschaftsmonate die Geburt erfolgte 9 Mo
8. Kindeslage bei der Geburt hinter H
9. KInd lebend, scheintot oder tot lebend
10. Wie das Kind entwickelt war kräftig
11. Ob an dem Kinde Mißbildungen beobachtet wurden und welche? nein
12. Ob bei der Mutter während der Geburt lebensgefährliche Zufälle oder der Tod entraten? nein
13. Ob Kunsthilfe geleistet wurde, wean, welche und von wem? nein
14. Tag und Stunde des Abganges der Nachgeburt d. 22 Jän 1/2 1 Uhr Mittag
15. Ob die Mutter während des Wochenbettes erkrankte, wann? ob sie starb, wann? nein
16. Ob des Kind während der Wochenzeit erkrankte, woran? ob es starb, wann? nein
17. Besondere Bemerkungen


Maria Schneider (1924 - 1964) aus Winkl war Hebamme in einem Wiener Spital 

  
Geburtenstation in den 1950er-Jahren
Fotos aus dem Nachlass der Familie Josef Schneider, Winkl, zur Verfügung gestellt von Manfred Schneider, Königsbrunn 

 

Quellen
Hämmerle, Hebammen und Aerzte
Horn Sonia, Wiener Hebammen 1643-1753
Trallori Lisbeth N., Vom Lieben und vom Töten. Zur Geschichte patriarchalischer Fortpflanzungskontrolle, Wien 1983
Monika Würthinger Instruktionen für die katholische Hebamme im 18. und 19. Jahrhundert unter www.biologierzentrum.at 
Pfarrmatriken Altenwörth und Kirchberg am Wagram 

 

Erika Schwarz/Maria Knapp
Februar 2012, letzte Änderung Februar 2024