Bis in die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts kochte man am offenen Feuer. Noch viel länger beleuchtete man mit Kerzen oder bestenfalls mit Sturmlaternen. Dass dabei leicht ein Brand entstehen konnte, ist verständlich, dass die Häuser mit Strohschindeln gedeckt waren, machte die Gefahr umso größer. Bei Wind brannte schnell eine ganze Häuserzeile nieder, wie dies in Neustift 1852, 1860 und 1862, in Sachsendorf 1852 und 1893, in Gigging 1854 und in Kollersdorf 1873, 1875 und 1876 geschehen ist. Aus Winkl ist kein solches Ereignis dokumentiert. Seit der Gründung der Feuerwehren um 1900 und der Dachdeckung mit feuerfestem Material ist die Gefahr von Großbränden weitgehend gebannt.
Um die Brandgefahr niedrig zu halten, patrouillierten Nachtwächter durch die Orte. Die Richtlinien dafür sind im „Handbuch für Ortsrichter“ aufgezeichnet:
Nachtwächter – Ortswachen
Jeder Ortschaft muß nach Maß ihres Umfanges mehrere oder doch wenigstens einen Wächter halten. In jenen Orten aber, die nicht sehr klein sind, und wo es dennoch keine besonderen Nachtwächter gibt, sind die Nachbarn und Inleute selbst wechselweise bey der Nacht Wache zu halten schuldig.
Den Obrigkeiten und Richtern ist die Einrichtung solcher Nachtwachen zur strengsten Pflicht gemacht.
Die Nachtwächter sollen von Michaeli bis Ostern von 9 Uhr Nachts bis 4 Uhr früh, und von Ostern bis Michaeli von 10 Uhr Nachts bis 2 oder 3 Uhr früh auf der Wache bleiben.
Ihre Schuldigkeit ist, immer in dem Orte auf und ab zu gehen, und ohne Unterlaß auf das Feuer Acht zu haben, und dem verdächtigen Gesindel auf die Spur zu gehen; sie sollen sich daher nicht unterfangen, während der Wachzeit sich in Wirthshäusern, oder sonst in einem Zimmer aufzuhalten.
Sobald sie nur durch den Geruch, durch den Rauch, oder sonst auf was immer für eine Art ein Feuer vermuthen, und um so mehr, bey einem wirklich ausbrechenden Feuer, sollen sie durch Rufen, allenfalls mit einem Blasehorn, durch Anschlagen an die Fenster und Hausthüren die Einwohner wecken, vor Allem aber die Dorfglocke, oder wo eine Thurmglocke vorhanden ist, dieselbe läuten zu lassen.
Wenn die Wächter ein entstandenes Feuer aus ihrer Schuld nicht wahrnehmen, und solches überhand nehmen lassen, werden sie mit der größten Strenge bestraft.
Sogleich, nachdem ein Feuer entdeckt worden ist, haben die Nachtwächter dem Ortsrichter, den Geschwornen, und zugleich der Obrigkeit, wenn diese sich selbst im Orte befindet, die Anzeige zu machen.
Die Gemeindewächter sind daher zu ihrer Schuldigkeit strenge anzuhalten. Auch ist die Zahl der Gemeindewächter nach Umständen, und für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse zu vermehren, und es ist jeder Insaß verpflichtet, unweigerlich zu erscheinen, wenn er dießfalls von der Ortsobrigkeit angefordert wird.

Neben diesen Anweisungen waren auch für Hausbesitzer und Gesinde umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen aufgelistet und nehmen im Buch breiten Raum ein.
___________________________________________________________

 

Protokoll der Gemeinde Utzenlaa über die Bezahlung des Nachtwächters

Vom 6. Jänner 1925
Sitzungs Protokoll! 

In der Gemeinderatsitzung wurde der Wächtertarif beschlossen, und zwar

1. 12 kg Korn und einen Laib Brot oder der Preis vom 1. Oktober
2. An Geld 10.000 K
3. Geld für Schuhe nach dem Preis vom 1. Jänner, Bekleidungspauschal jährlich 150.000 K
4. Von der Gemeinde für Ackerl 8 kg Korn
5. Dienst für Wächer        Sommer Monat 1/3 – 1/9 von 10 – 2 Uhr
                                       Winter Monat 1/9 – 1/3 von 9 – 3 Uhr
 
Der Wächter steht unter der Kontrolle der Feuerwehr und Gemeinderates.
 
Strafen bei Vernachlässigung des Dienstes, speziell Schlafen während der Zeit bestehen:
1. In einem Verweis durch den Bürgermeister vor dem versammelten Gemeinderath,
2. Durch Entziehung des Bekleidungspauschales
3. Entlassung!
(Gemeindediener bekommt in Geld 36 Schilling.) 

Bürgermeister
Eiböck Franz 

Wächter
Anton Köllnböck 

Gemeindediener Johann Eiböck 

Gemeinderäthe ...

____________________________________________________________

 

Nachtwächter
 

Engelmannsbrunn
1886: Elisabeth, die Gattin des Nachtwächters Anton Liebl, stirbt mit 76 Jahren in Engelmannsbrunn 20.

Kirchberg
1884: Der verwitwete Nachtwächter Anton Maruschka stirbt mit 76 Jahren in Kirchberg 15 an Erschöpfung.

1927: Der alte Gernervater, ein Mann mit 82 Jahren, ist plötzlich gestorben. Er war etwa 30 Jahre Nachtwächter unserer Marktgemeinde und hat trotz seines hohen Alters seinen Dienst noch immer stramm versehen.
(Alpenländische Rundschau vom 13.8.1927)
Laut Pfarrmatriken war Michael Gerner Pfründner und 79 Jahre alt.

Neustift
1806: Der Nachtwächter Leopold Hof stirbt mit 77 Jahren in Neustift 39.

1823: In Neustift 4? stirbt der Nachtwächter Johann Kaman mit 70 Jahren.
1880: Der Nachtwächter Franz Siegl stirbt mit 80 Jahren in Neustift 55.
Unterstockstall

1821 stirbt Leonhard Mayr, Nachtwächter in Unterstockstall 25, mit 30 Jahren an einer Lungenentzündung.

 
Utzenlaa
Um 1925: Anton Köllnböck

1907: Franz Politzer ist Nachtwächter in Utzenlaa 27. (Er ist Taufpate des Anton Sturm.)

Winkl
Die Wohnung im Gemeindehaus Winkl 2, war mit verschiedenen Ämtern verbunden, wie dem Mesnerdienst, dem Totengräberamt und auch der Tätigkeit des Nachtwachens.
1881 ist Josef Exinger als Nachtwächter genannt.
Um 1888 wohnte in Winkl 2 der Nachtwächter Johann Schneider (1852-1913). Sein Sohn Josef Schneider (1896-1965)  führte die Tätigkeit weiter.


Bezahlung des Nachtwächters im Jahr 1943 durch das Gemeindeamt in Altenwörth.

 

Quellen:
Thomas Hofer: Handbuch für Ortsrichter, 1840
Pfarrmatriken Kirchberg am Wagram

 
Mai 2016, letzte Änderung Februar 2024
Maria Knapp