Im Jahr 1821 trat eine Kommission  unter Beisein des Steiner Schiffmeister Bindwerks (Zunft der Schiffleute) zusammen, um über die Reparatur des hochwassergefährdeten Dammes bei Altenwörth zu beraten.
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Commissionprotocoll
Ddo Altenwörth d 21. Maÿ 1821
Uiber die von dem Waßerbauamte mit Bericht vom 31 July 1820 Z 578 vorgelegten und in Folge  Regierungs insinierter vom 14 Sept 1820 Z 41686 den Nö Ständ. Verord. Colleg. zugestellten Anträge für eine nothwendige Ausbeßerung der beschädigten Schutzwerke sowohl  oberhalb als längst Altenwörth an der Donau.
 
Gegenwärtige 
Von Seite der Hw. Stände                                           Von Seite des Kreisamtes VUMB
Hw. Joseph Freyherr von Mäyenberg                          Leopodl Grabmayer
Ständ. Verordneter.                                                      Kk Kreiskommissär
Jull                                                                               Baron Kröyherr
Landschaftssekretär                                                    kk … Praktikant
 
                                                                                    Von Seite des k Wasserbauamtes
                                                                                    Hw. Joh. V. Rudernssky.
                                                                                    Direktor
                                                                                    Hw. Ferd. Edler von Mintis
                                                                                    Kk. Bauamts Ingenieur
 
Die Herrschaft Grafenegg durch                                 Der Oberbeamte der Hft Thürnthal
dessen Hw. Aktner Benedikt Ulrich                            Ignatz Schiftner als bisheriger
Das Steiner Schiffmeister Bindwerk.                          Rechnungsführer der Schutzbaulichkeiten
 
 
Der Zweck der Commission  dehnt sich auf folgende 8 Punkte aus, 1tens auf die Besichtigung der vorhandenen Gebrechen, 2tens auf die Erhebung der Ursachen, welche diese Gebrechen veranlaßten, und 3tens auf die Würdigung der Abhülfsmittel.
 
Ad 1nem In dieser Rücksicht hat sich der auf der, dem Akte beyliegenden Plan Litt b dargestellte Zustand nicht nur bestättigt, sondern gezeigt, das die angezeigten Beschädigungen, seit der Aufnahme des angeführten Planes noch bedeutend vergrößert haben, in dem durch die seit jener Zeit eingetrettenen Hochwäßer die an jenem Plane angezeigten Ausriße und Kolke noch erweitert, und vertieft, und überdieß einige neue ausgestoßen worden sind. Es hat sich ferner gezeigt, daß auch in der auf dem Plane B nicht mehr aufgetragenen oberen Gegend dieser Schutzwerke, welche in dem beyliegenden Uibersichtsplan zum Theil in so fern es der kleine Maßstab erlaubt, ersichtlich sind, seit jener Zeit ebenfalls bedeutende Beschädigungen statt hatten, welche vorzüglich in der Zerstörung eines Theils des von mehreren Jahren hergestellten Faschinendeckwerks und in mehrerer Vertiefung des Ufers hinter der Gente? des Steinwurfes denen in der untern Gegend statt gehalten und auf dem Plan B dargestellten ähnlich, bestehen.
 
Ad II Die Ursachen welche diese Gebrechen veranlaßten, liegen vorzüglich in dem Umstande, daß bey Hochwäßern das im ganzen sehr zweckmäßige Steinufer übersteigen wird, wodurch das Waßer sich über den ganzen Hufschlag ergießt, und auf dem letztern weil er durch die Pferde immer aufgelockert wird, eine strömende Spielung bekömmt, wodurch der Hufschlag ausgewaschen, und die Steinwurf von rückwärts unterwaschen wird. Die Strömung wird bey Hochwäßern vorzüglich dadurch veranlaßt, das der Fluß seinen Hauptzug unterhalb Altenwörth links nimmt, und sich auf dieser Seite ausbreitet. Die übrigen Ursachen dieser Beschädigung sind in dem Eingangs angeführten Bericht des Waßerbauamtes bereits angeführt und bestehen in der früheren Verwarlosung dieses Schutzbaues und in der nicht glückhlich gewählten Richtung des in dem Plan B angezeigten Faschinenspornes, der nunmehr beynahe ganz schon zerstört ist.
 
Ad III Was die Abhülfsmittel betrifft, so hat man sich überzeigt, das die Gemeinde Altenwörth eine sehr zweckmäßige Vorarbeit geliefert, und bereits alles dasjenige geleistet habe, was man von einzelnen Adjurenten in einem solchen Falle fordern kann. Die Gemeinde hat nämlich zur Vermeidung des bey Hochwäßern links gerichteten Stromzuges den unterhalb des Ortes Altenwörth befindlichen Seitenarm, welcher im Plan B angezeigt ist, mit sehr guten Erfolge geschloßen, wodurch der Strom nach und nach wenn sich nämlich dieser Seitenarm ganz verlegt haben wird, welches zum Theil Gegenwärtig schon begonnen hat, eine ziemlich gerade Richtung erhalten wird.  Um diese Verlegung zu befördern und zu sichern dürfte der Gemeinde nur aufgetragen werden, das sie das nach und nach erhöhte Waßerbeet bey niederen Waßerstande mit Weiden bepflanze.
 
Was die übrigen Gebrechen betrifft, so wurde das anwesende Steiner Bindwerk aufgefordert zu erklären, ob und welchen Einfluß dieselben auf die Schiffarth habe, und wie Ihnen abzuhelfen sey. Worüber daßselbe erinnert:
 
Es habe sich aus der vorgenommenen Besichtigung die Uiberzeugung verschaft, das gegewärtig nicht so sehr das Steinbeschlacht, als vielmehr der Treppelweg, ausgewaschen, und zum Theil in tiefe Kolke ausgestoßen sey, und das sofort die Beschädigung des Steinufers, nur eine Folge des ausgestoßenen Treppelweges sey, das hirdruch die Schiffarth nicht nur bey den Gegenzügen schon dermahl sehr gefährdet sey, sondern das selbst die Naufarth, wenn das Steinufer nach und nach dem Einsturze überlaßen würde, sehr gefährlich werden müßte. Die Bitte des Bindwerkes geht daher dahin, daß die Kolke des Treppelweges ausgefüllt, alle Unebenheiten angeschottert und die beschädigten Theile des Steinufers wieder ausgebeßert werden möchten, was aber die neuen oberen Beschädigungen des Faschinendeckwerkes betrifft, so glauben sie, das ein Steinwurf zweckmäßiger wäre als ein Faschinenbau, und die Vorsteher des Bindwerkes bitten daher daß die vorhandenen Steinwürfe nach aufwärts zur Erhaltung des Hufschlages fortgesetzt werden möge.
 
Die Commission selbst vereinigt sich in Ansehung derjenigen Gebrechen, welche auf dem Plan B bereits dargestellt sind, ganz mit den Anträgen des kk Waßerbauamtes und findet nur noch die Bemerkung beyzusetzen diese Reparaturen augenblicklich vorzunehmen, um theils die Schiffarth sicher zustellten, und theils um das vorhandene Steinufer dem Einsturze nicht preiszugeben. Diese Reparaturen, könnten nach dem vorhandenen Plan und Uiberschlage um so mehr augenblicklich vorgenommen werden, als die  Vermehrung derselben, welche durch die Hochwäßer seit der Aufnahme des Planes herbeygeführt worden sind, durch Nachtragsüberschläge bestimmt nachgewiesen werden können. Was die aufwärts neu am Faschinendeckwerk entstandenen Beschädigungen betrifft, so ist die Commission überzeugt, daß es nicht nur zweckmäßig, sondern unter den vorhandenen Umständen sogar nothwendig sey auch hier zum Steinbau die Zuflucht zu nehmen, denn die Zweckmäßigkeit stellt sich aus der Erfahrung über den gegenwärtigen Steinwurf dar, in dem derselbe schon seit dem Jahre 1795 besteht, während die Faschinenbaulichkeiten welche in den Jahren 1814 und 1816 hergestellt wurden gegenwärtig schon sehr schadhaft und fast der Zerstörung nahe sind. Die Nothwendigkeit einer Uferversicherung ergibt sich aber aus dem Umstande, weil im Unterlassungsfalle der Strom das Ufer hier wegbrechen, weiter abwärts bestehenden Steinwurf umgehen, und von rückwärts, wie schon gegenwärtig die Gefahr droht, auswaschen würde. Dem Plan, Vorausmessung und Kostenüberschlage, würde das kk Wasserbauamt so schnell als möglich nachträglich vorzulegen bemüht seyn, und sollte nach der Uiberzeugung der Commission diese obere Arbeit die augenblickliche Vornahme der unteren Reparaturen nicht hindern, damit die Gefahren und Kosten nicht vergrößert werden. Uibrigens glaubt die Commission dem Umstand nicht unberührt lassen zu dürfen, das in dieser Gegend der Steinbau viel leichter und wohlfeiler, als in anderen Gegenden der Donau geführt werden kann, weil die Steine von Krems aus sehr schnell und leicht erhalten werden können.
 
Am Schluße und auch bereits geschehene Verlegung, bittet das Bindwerk in Ansehung der gebotenen Bauart noch folgende Bemerkung beyzusetzen, es habe sich aus dem im Jahre 1819 bey Tulln geführten Steinbau, so wie auch aus der Verlängerung des Steinufers bey Duttenhof, von dem wohlthätigen Folgen dieser Bauart in ihrer Haltbarkeit so innig überzeugt, das die Behörden ihrer Bitte um die Fortsetzung des Steinbaues bey Altenwörth gewiß nicht ungegründet finden dürften.
Geschloßen und gefertigt am 21 May 1821.
Unterschriften
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Dekret an die Hft Grafenegg
Korneuburg den 26 May 1821
 
Bey der am 21 d. M. bey Altenwörth abgehaltenen Commission hat man sich die Uiberzeugung verschafft, daß die von der Gemeinde Altenwörth unterhalb dem Dorfe bewerkstelligte Schließung des Seitenarmes der Donau von der zweckdienlichsten Wirkung sey. Die Hft Grafenegg hat daher darüber zu wachen, daß der dießfällige Damm, immer im guten Zustande erhalten und das, durch die Anlegung nach und nach erhöhte Wasserbett bey niederen Wasserstande mit Weiden bepflanzt werden.
 
Unterschriften
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Quelle:
KrA VUMB Weg-, Straßen-, Wasser- u. Schulakten Fasz. XI, 1821, Karton 212
NÖ Landesarchiv, St. Pölten
 
September 2017
Maria Knapp