Prot. 19/21 Julius 1827
 
Kommissionsprotokoll über die dem Dorfe Winkel an der Donau drohende Wassergefahr.
 
Bericht
An die hochlöbl. Regierung über die ff.
 
In Befolgung des hohen Auftrages vom 6. v. M. Z. 30864 hat das Kreisamt die Lokal-Erhebung über die bey dem Dorf Winkel an der Donau bereits eingetretenen u. noch zu besorgenden Uferbeschädigung gepflogen, deren Resultat sammt den Kommunikaten, dann einem neuerlichen Einschreiten der Hft Grafenegg und dem Bauantrage der kk. Wasserbaudirekzion ehrfurchstvoll überreicht wird.
Hiernach steht dem Dorfe Winkl selbst zwar keine unmittelbare oder nahe Gefahr bevor, allein eine Strecke beurbarten Landes ist schon von Wasser abgebrochen worden, und der Bruch hat allen Anscheine nach seine Grenze noch nicht erreicht, welches um so bedenklicher ist, da das dermalhlige Ufer höher liegt, als das einwärts gelegene Land, das noch überdieß von mehreren Gräben und Niederungen durchschnitten ist; wird daher das gegenwärtige höhere Ufer gänzlich von den Gewässern hinweggetragen, so gewinnen diese letztern eine um desto größere Gewalt über das zurückbleibende sichere Terrain, und das sogenannte Granitzwasser könnte sich durch jene Gräben wohl dem Dorfe selbst nähern, u. demselben Gefahr bringen. Uiberdieß ist schon itz das sogenannte nicht unbedeutende Granitzwirthshaus dem wahrscheinlich nicht mehr entfernten Untergange Preis gegeben.
Eine Vorkehrung ist demnach allerdings räthlich u. wenn die angedeuteten nachtheiligen Folgen vermieden werden wollen, sogar nothwendig.
Die Bauverständigen haben die Skarpierung des Bruchufers und die Verführung mittelst eines einfachen Steinwurfes angetragen, wovon die Kosten auf 2306 fr 40 xr C.M.  errechnet wurden.
Mit dieser Baumodalität haben sich die Interessenten sowohl als die Kommission einverstanden erklärt, u. auch des Kreisamt verkennt nicht, daß diese den Verhältnissen angemessen seyn dürfte.
Zur Kostenbestreitung kann, da die Schiffahrt nicht betheiligt ist, der Staatsschatz nicht beygezogen werden. Es erübrigen daher zur Bedeckung des Aufwands noch zwey Wege; entweder die Ausmittlung der Beytragspflichtigkeit und die hierauf gegründete zwangsweise Repartition oder die freywillige Erklärung der Interessenten.
Auf die erstere Modalität kann unter den obwaltenden Verhältnissen nicht angetragen werden, da der projectirte Bau zu geringfügig ist, um die Auslagen der technischen Erhebungen zu lohnen, die erforderlich sind, um das gefährdete Terrain in seinem ganzen Umfange kennen zu lernen, u. hiernach die Beytragspflichtigen  zu bestimmen, denn weil hier über so viele Zeit verstreichen würde, daß sodann die Abhilfe, wo nicht zu spät kommen, doch ganz gewiß weit kostspieliger werden müßte.
Der von der Kommission versuche andere Weg der freywilligen Beytragsleistung hat zu keinem entsprechenden Erfolg geführt, da von den Gemeinden Winkel u. Frauendorf eine Arbeitsleistung im Werthe von 94 f 40 xr u. von der Hft Grafenegg ein baarer Beytrag von 50 f, zusammen 144 f 40 xr C.M. bestritten werden wollen, wonachgegen
der Anschlag von……..           2306 f 40 xr
noch………………….              2162 f
unbedeckt bleiben.
 
Bey bloß den Schutzbauten ist der Landesfond zur Aushülfe berufen u. das Kreisamt bittet daher um die gnädige Einwirkung der hohen Landesstelle, daß der Abgang von 2162 f C.M. von den Herren Ständen übernommen werde.
 
KAmt Korneuburg am 30. Julius 1827.
Unterschrift   
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Quelle:
KrA VUMB, Weg-, Straßen-, Wasser- u. Schulakten, Karton 213a 
Fasz. XI, 1824 + 1827, NÖ Landesarchiv St. Pölten
 
September 2017
Maria Knapp