Im Jahr 1824 wurden Verhandlungen eine Überfuhr von Traismauer nach Grafenwörth betreffend geführt, welche 1825 den Betrieb aufnahm. Der Weg ist im Artikel grün gedruckt und kann in der Karte des Franziszeischen Katasters auf Mapire nachverfolgt werden.
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4811/11 ex 1824
 
Commissions-Protokoll.
Traismauer den 22. April 1824.
 
Welches bei der kommissionellen Verhandlung über das Ansuchen der Staatshft Traismauer um die Bewilligung zur Errichtung einer großen Uiberfuhr über die Donau zwischen Traismauer und Grafenwörth aufgenommen wurde.
 
Gegenwärtige.
Von Seite des Kreisamtes                                Von Seite des Kreisamtes
V:O:W:W:                                                          V.U.M.B.
Rudolph Graf Barth von Barthenheim               Franz von Mürkusch
k: k: .erster Kreiscoär                                        k: k: Kreiscoär
Benedikt Unger                                                 Johann Pichler Conceptsprakticant als Actuar
k: k: Kreisingenieur
Joseph Wenzl Regierungs 
conceptspracticant als Actuar
 
Von Seite des k: k: Bankalinspektorats             Von Seite des k: k: Bankalinspektorats
St. Pölten                                                          Korneuburg
Johann Caspar k: k: Inspekt: Adjunct               Franz Mach Inspektions Adjunct.
 
Die unten benannten Dominien und Gemeinden und einzelnen Partheyen.
 
Vortrag.
 
Die Staatshft Traismauer hat unterm 12. August 1822 kreisämt. P.Z. 9046 bei dem Kreisamte V.O.W.W. das Ansuchen um die zweckdienlichen Einschreitungen gestellt, damit ihr zur Errichtung einer großen Überfuhr über die Donau zwischen Traismauer und Grafenwörth die Bewilligung ertheilt werden möge.
 
Die Trace davon würde laut Inhalt des oberwähnten schriftlichen Ansuchens der Staatshft Traismauer, nach dem Antrage dieser Hft, von Traismauer auf Stollhofen, u. dann von dort durch die Auen jener Herrschaft auf der sogenannten alten Salzstraße zu dem Donau-Ufer bei den Fischerhäuseln gehen, woselbst die Einladung zu erfolgen hätte. Von da würde nun solche in gerader Richtung über die Naufahrt neben der herrschaftlichen Au-Insel Kaibelsaum vorbei, und über das Rothsaum-Fischwasser auf die Schmalsaumschotter Gestätte hinausführen, wo ausgeladen werden würde; von dort würde aber solche zu Lande neben den Auen auf dem Treppelwege bis zu dem Fahrtwege in der Neureitwiese, und von da über den großen Kamp auf die Grafenwörtherstraße führen.
 
Um sich nun eines Theils über die Ausführbarkeit und sonstige Thunlichkeit dieses Projektes die Überzeugung zu verschaffen, und anderer Seits den Einwendungen sonstiger Bedenken, welche nach den darüber bereits gepflogenen Vorerhebungen und zwar nahmentlich von Seite der mit derlei Ufergerechtigkeiten in der Umgebung von Traismauer versehenen Dominien, so wie auch von ein und anderen der benachbarten Gemeinden bereits dagegen erhoben worden sind, näher auf den Grund zu sehen, hat das Kreisamt V.O.W.W. in Einvernehmen mit jenem des VU.M.B. beschlossen, zu diesem Behufe mit Beiziehung aller Interessenten eine gemeinschaftliche Lokalkommission abzuhalten zu welcher insbesondere auch die beiden k: k: Bankal-Inspektoren zu St. Pölten und Korneuburg eingeladen wurden.
 
Die kommissionelle Verhandlung darüber wurde nun damit eröffnet, daß von Allen der im Namen der Staatsherrschaft erschienene dasige Oberbeamte Ignaz Fournier kommissionaliter befragt wurde, ob und in wieferne die Staatsherrschaft Traismauer hinsichtlich der Modalitäten zur Ausführung des obgedachten Projektes zu demjenigen, was dießfalls in ihrem oberwähnten Ansuchen enthalten ist noch etwas beizusetzen habe; und da die Ausmittlung des  Tariffs, welcher bei der allfälligen Errichtung der in Frage stehenden Überfuhr am füglichsten zu bestehen habe, vorzüglich auch zu einer jener Aufgaben gehört, welche bei Gelegenheit dieser kommissionellen Verhandlung zu erörtern sind, so würde denn der besagte herrschaftliche Oberbeamte von Seite der Commission dann insbesondere auch aufgefordert, zu erklären, welchen Tariff die Staatshft Traismauer bei dieser Überfuhr eingeführt zu haben wünsche? Derselbe äußerte sich nun hierüber wie folgt:
 
Die Staatsherrschaft Traismauer glaubt hinsichtlich der Ausführung der projektierten in Frage stehenden Überfuhr ganz bei jenen Modalitäten stehen bleiben zu sollen, welche sie in ihrem unterm 12ten August 1822 an das löbl: Kreisamt erstatteten Berichte bereits angegeben hat.
 
Was jedoch den Tariff zu dieser Überfuhr betrifft, so habe ich zwar bis zur Stunde von Seite der k: k: Staatsgüteradministration über die Bestimmungen eines solchen Tariffs noch keine Instruktion erhalten, indessen habe ich alle Ursache zu glauben, daß die Staatsgüter-Administration in keinem Falle einen größeren Tariff zu erhalten wünsche, als jenen, welcher bei den zunächstbefindlichen Überfuhren zu Tulln und Hollenburg bestehen, ja, daß sie auch damit zufrieden seyn würden, wenn der Staatsherrschaft Traismauer der von mir vorläufig entworfene beiliegende Tariff bewilligt werden sollte, als gegen dessen Passirung von Seite des Publikums selbst wohl um so weniger gegründeten Einwendungen gemacht werden dürften, als dieser Tariff viel geringer als jener zu Tulln u. Hollenburg ist.
 
Gegen die Bewilligung dieses Tariffs würde sich nun die Staatshft anheischig machen, nicht nur alle Vorbereitungs-Anstalten zu treffen, welche zu einer solchen großen Überfuhr erforderlich sind, sondern auch dafür zu sorgen, daß die Überfuhr selbst in gehörigen Gang erhalten werde.
 
In dieser Beziehung gehört dem hirher insbesondere auch die Herstellung und Erhaltung der Strasse dießseits und jenseits der Donau insoweit nicht schon überall ordentliche Kommunicationswege bestehen die von anderen Dominien u. Gemeinden zu erhalten sind, so wie die Errichtung und Erhaltung nach der Lokalität zu einer solchen neuen Kommunikation nöthigen Brücken.
 
Eben so will sich denn die Staatsherrschaft insbesondere verbindlich machen, unter Herbeischaffung der hiezu erforderlichen Fahrzeuge mit den hiezu nöthigen fahrkundigen Individuen dafür zu sorgen, daß, während das kleine Ufer für das Publikum während des Tages zu jeder Stunde und nach Umständen auch zur Nachtszeit zugänglich sey, die große Überfuhr, so wie bei Tulln zur Sommerszeit des Tages Dreimal, nämlich um 7 und 11 Uhr Vor- und um 4 Uhr Nachmittags, zur Winterzeit zweimal am Tage, nämlich um 9 Uhr Vor- und um 3 Uhr Nachmittags stets verläßlich vor sich gehe, während bei außerordentlichen Fällen auch sonst zu anderen Stunden diese Überfuhr für das Publikum nicht weniger disponibel seyn soll.
 
Die Commission hat hierauf das Lokale in Augenschein genommen u. sich bei dieser Gelegenheit von der Ausführbarkeit des in Frage stehenden Projektes der Staatshft Traismauer die volle Überzeugung verschafft.
 
Vom Markte Traismauer und den daran angebauten 2 Dörfern Mitterndorf u. Stollhofen führt die sogenannte alte Salzstraße bis zur Donau, die davon bei einer halben Stunde entfernt ist. Diesen Weg, welcher sich dermalen fast durchgängig in einem schlechten Zustande befindet, wird die Gemeinde Stollhofen nach der von ihrem zu dieser commissionellen Verhandlung erschienenen Gemeindevorständen bis zur Brücke über die sogenannte Binne in einen guten fahrbaren Stande versetzen und in solchen für die Zukunft auch stets gut erhalten.
 
Was die eben berührte Brücke selbst betrifft, so wurde solche bisher von Seite der Staatsherrschaft Traismauer gemeinschaftlich mit der Gemeinde Stollhofen und den sogenannten Lehntheilern d. h. die Besitzer bestimmter Autheile in der dortigen Nachbarschaft erhalten, als welche Interessenten nun auch in Zukunft für die gute Erhaltung dieser Brücke sorgen werden. Den weiteren Weg von dieser Brücke bis zur Donau wird nun aber die Staatshft. Traismauer in guten Stand setzen und auch in solchem erhalten. 
 
Was nun aber die Herstellung der Communication auf dem linken Donauufer betrifft, so wird von dem Punkte wo auf diesem Ufer bei der sogenannten Schmal-Saum-Aue die Anlände stattfinden wird, erst ein ganz neuer Weg bis zu jenem Punkte hergestellt werden müssen, wo man nach Übersetzung eines Ausrisses des Kampflusses zur Donau, und eines gleich darauf kommenden kleinen Wassergrabens über die der Hft Traismauer angehörenden Spital Aue zu dem über die der Hft Grafenegg gehörenden sogenannten Neureith Wiese auf den öffentlichen Communications Weg von Jetschdorf nach Grafenwörth gelangt. Diesen dermal ebenfalls ganz schlechten Fahrtweg will sich die Staatshft Traismauer anheischig machen bis zu jenem Punkte wo dieser Weg durch den großen Kampfluß geht, ebenfalls in einen guten Stand zu setzen und zu erhalten, während die weitere Strecke dieses Fahrtweges bis nach Grafenwörth selbst von der Gemeinde Grafenwörth welche ohnehin solchen bisher erhalten hatte, nach der Erklärung der dasigen anwesenden Gemeinderepräsentanten nun auch in einen soliden Stande versetzt und erhalten werden wird.
 
Über den oberwähnten Ausriß des Kampflusses, so wie über den großen Kamp-Fluß an der oberwähnten Stelle, wo dermalen nur eine Fuhrt besteht, wird zur Herstellung einer ordentlichen Communcation überall eine Brücke nothwendig, wovon die erstere beiläufig sechs Klafter und die letztere bei einer u. zwanzig Klafter Länge benöthigen wird, wogegen der bereits oben berührte Wassergraben ganz füglich mittelst eines zweckmäßigen Dammes wird vermacht werden können. Diese Bauobjekte wird nun ebenfalls die Staatshft. Traismauer auf ihre Kösten übernehmen und in gutem Stand erhalten.
 
Was nun aber die Uferplätze auf den beiden Seiten der Donau insbesondere betrifft, so werden sich solche überall nur auf dem Grund und Boden der Staatshft Traismauer selbst befinden, welche im ausschließenden Eigenthumsbesitze des ganzen Terains der beiden Donauufer der dortigen Gegend ist.
 
Wenn ferner auch gleich die Zugänge zu den beiderseitigen Donauufern in der Gegend wo diese Überfuhr errichtet werden soll, dermal durchgängig mehr oder weniger aus mit Holz bewachsenen Augründen bestehen, so darf hier doch auch nicht mit Stillschweigen übergangen werden, daß wenigstens die Plätze, wo auf beiden Ufern die Anlände zu geschehen haben wird, sich ganz im Freyen befinden, und die Auhölzer davon überall doch wenigstens auf 10 bis 20 Joch entfernt sind, daher diese Uferplätze ganz leicht übersehen werden können.
 
Die Donau Ufer sind auf beiden Seiten der Donau in dieser Gegend bei einem mittleren Wasserstand leicht zugänglich und die Donau Überfahrt selbst ist – wie sich die Coon durch den von ihr selbst gemachten Versuch überzeugte, besonders bei einem solchen Wasserstande für die Überfahrenden mit gar keiner Gefahr verbunden.
 
Die Abgeordneten der von Seite des k: k: Kreisamtes zu dieser Verhandlung vorgeladenen Hft Grafenegg und der Gemeinden Haitzendorf, Kamp, Grafenwörth und Jetschdorf, als derjenigen welche bei einem solchen Unternehmen am nächsten interessiert sind, geben über die an sie commissionaliter gestellten Fragen folgendes zu Protokoll:
Weit davon entfernt zu seyn, gegen das oben bemerkte Projekt der Staatshft Traismauer auch nur die mindesten Einsprüche machen zu wollen, müssen wir hier vielmehr erklären, daß uns dieses Projekt durch dessen Ausführung der gegenseitige Verkehr der Bewohner von beiden Ufern der Donau immer mehr nur an Lebhaftigkeit gewinnen kann, als für uns insbesondere als sehr vortheilfaft selbst sehr am Herzen liegt, und daher um die Genehmigung derselben vielmehr selbst bitten müssen, wobey wir insbesondere zu bemerken haben, daß wir auch rücksichtlich des Tariffes welchen die Hft Traismauer oberwähntermassen dazu in Vorschlag gebracht hat, dann solcher selbst billiger als jener zu Tulln und Hollenburg ist, auch nicht das Mindeste einzuwenden haben.
 
Übrigens hat die Haft Grafenegg bereits bei dem löbl. k: k: Kreisamt zu Korneuburg schon angezeigt, daß sie auch insbesondere als die Inhaberin der zu Utzenlaa, Winkl und Altenwörth gegen die Errichtung des von der Staatshft Traismauer projectierten in Frage stehenden großen Ufers nichts einwenden wolle, weil sie ihren Privatvortheil dem allgemeinen Besten, welcher durch jene neue Überfuhr offenbar befördert wird, gerne unterordnen wolle.
 
Die Protestationen, welche die Gemeinde Altenwörth, als sie im vorigen Jahre wegen dieses Projektes der Hft Traismauer vernommen wurde, beruhe laut des von der Hft Grafenegg dem löbl. Kreisamte in der Zeit überreichten Vernehmungsprotokolls auf der Besorgniß, daß die dasingen Pächter des der Hft Grafenegg gehörenden dortigen Uferrechtes und so auch die dortigen Gewerbsleute durch Verminderung des Zuganges der Fremden an ihren Verdienst einen Abbruch erleiden dürften. Während es nun aber meinerseits auch noch sehr zweifelhaft ist, daß jene Fremden welche bisher das Ufer bei Altenwörth benützten dafür bei  Errichtung einer Überfuhr zwischen Traismauer u. Grafenwörth sodann dieses immer vorziehen werden, können wohl derley Einsprüche schon an sich nicht berücksichtigt werden, daher die Hft Grafenegg es auch für überflüßig gefunden hat, die Gemeinde Altenwörth zu der gegenwärtigen Verhandlung selbst weiters vorzuladen.
 
Prachner
Oberbeamter der Hft Grafenegg.
Von Seite der Gemeinde Haitzendorf
Franz Walthum Ortsrichter
Johann Steÿer als außschus
Von Seite der Gemeinde Kamp:
Joseph Leuthner Ortsrichter
Von Seite der Gemeinde Grafenwörth:
Anton Fiegl Marktrichter
Lorenz Pirros Rathsbürger
Michael Scherringer Ausschuß
Von Seite der Gemeinde Jetschdorf:
Ignatz Zillner Ortsrichter
Johann Pazer als ausschuß
Um sich die Überzeugung zu verschaffen ob u inwiefern die in der Umgebung von Traismauer auf dem rechten Donau Ufer befindlichen Gemeinden die Errichtung einer solchen großen Überfuhr wie die in Frage stehende wünschenswerth finden oder ob u. was solche allenfalls dagegen einzuwenden haben, wurden alle hiebey als Ortsobrigkeiten eintrettenden Dominien von Seite des Kreisamtes V.O.W.W. angewiesen mit ihren betreffenden Gemeinden zu dieser cooellen Verhandlung zu erschienen so wie dem insbesonders auch der Magistrat Tulln und dann die Herrschaften Hollenburg, und Stift Herzogenburg von Seite des besagten Kreisamtes den Auftrag erhielten, als Besitzer von eigenen Ufergerechtigkeiten in der Umgebung bei dieser Verhandlung sich ebenfalls einzufinden.
 
Von allen dießfälligen Dominien und Gemeinden, die in der Sache vorzüglich interessirt sind, sind denn auch alle erschienen, welche nun von der Coon über die an sie gestellten Fragen folgendermassen vernommen wurden:
Die Abgeordneten der mit der Ortsobrigkeit zur Staatshft Traismauer gehörenden Gemeinde Oberndorf, Waltersberg, Venusberg, Traismauer, Mittersdorf, Stollhofen, Weitersfeld und Hilpersdorf, und dann die mit der Ortsobrigkeit der Hft Guttenbrunn gehörige Gemeinde Frauendorf erklären so wie der anwesende Oberbeamte der Hft Guttenbrunn, nomine dieser Hft selbst: daß sie um die Bewilligung zur Errichtung der in Frage stehenden großen Überfuhr selbst auf das dringendste bitten, weil eine solche Überfuhr für alle diese Gemeinden wegen der auffallenden Erleichterung ihres Verkehrs mit dem linken Donau-Ufer höchst wünschenswerth ist. Auch fügen sie hier ausdrücklich bei, daß sie wegen den von der Staatshft Traismauer in Antrag gebrachten  und ihnen coonaliter vorgelesenen Tariff bei dieser neuen Überfuhr nicht das mindeste einzuwenden haben.
 
Was ferner aber die zur Hft Hollenburg unterthänigen zwey Gemeinden Hollenburg und Wagram, wie denn die zur Stiftshft Herzogenburg unterthänigen Gemeinden Ponsee und St. Jörgen betrifft, so gaben solche folgende Erklärung zu Protokoll:
 
Bekanntlich befinden sich gegenwärtig schon Überfuhren zu Hollenburg, Ponsee, St. Jörgen, und Zwentendorf. Da nun auf diese Art für unsere Ortschaften eine Überfuhr bey Traismauer ganz überflüßig ist, so glauben wir gegen die Errichtung derselben um somehr protestiren zu müssen, als es nicht zu verkennen ist, daß sobald eine Überfuhr bei Traismauer besteht, der Zugang der Fremden zu unseren Ortschaften abnehmen und wir dadurch in unserem Verdienst einen Abbruch erleiden werden. Wir von Seite der Gemeinde Ponsee müssen hier zugleich beifügen, daß nachdem unser Ort wie bekannt, fast alle Jahre der Wassergefahr ausgesetzt ist, wir um somehr dafür interessirt sind, daß bei Traismauer keine Überfuhr zu Stand kömmt, weil die Fischer in unserem Orte welche sich dermal zugleich mit dem Überführen über die Donau befassen, fast keinen hinreichenden Verdienst mehr haben, und deshalb bald bemüssigt seyn werden, ihr Gewerbe ganz aufzugeben, wo wir dann bei solchen Wassergefahren wie die oberwähnten von aller Hülfe entblößt seyn würden.
 
Die abgeordneten Oberbeamten der Hften Herzogenburg und Zwentendorf äußern sich aber wie folgt: Wir können zwar nicht an Abrede stellen, daß die Errichtung einer großen Überfuhr bei Traismauer im Allgemeinen und auch insbesondere für jene Ortsgemeinden, welche sich in der nächsten Umgebung von Traismauer und Grafenwörth befinden, allerdings von Nutzen seyn würde: indessen ist es nicht zu verkennen, daß jene Ortschaften an der Donau wo selbst bereits Überfuhren bestehen, dadurch an ihrem Verdienst immer einigen Abbruch erleiden werden, was dann insbesondere auch bei den zu den Hften Herzogenburg und Zwentendorf unterthänigen Gemeinden Ponsee, St. Jörgen und Zwentendorf der Fall seyn wird. Übrigens haben wir im Namen der besagen Dominien gegen die Errichtung jener projektirten Überfuhr selbst sonst keine Einwendungen zu machen außer jene, welche von Seite der Stiftshft Herzogenburg rücksichtlich ihres Fischwassers in der Traisen aus dem Grunde gemacht werden muß, weil die besagte Hft zu besorgen hat, daß der Fischfang in der Traisen durch die Errichtung jener Überfuhr pertubirt werden wird, da nach dem Antrag der Staatshft Traismauer der Uferplatz auf dem rechten Donau-Ufer nicht über 40 Klafter von der Ausmündung der Traisen in der Donau entfernt seyn wird: als in welcher Hinsicht die Stiftshft Herzogenburg sich auf die beiden Traisen Fischordnungen vom 9. Jänner 1545 Art: II und vom 23. Dezember 1707 Art IV (derer letztere in der Umschrift vom Kaiser Joseph I eigenhändig gefertigt sich im Archiv der Stiftshft Herzogenburg befindet, erstere aber im Codex Austriae pag 363 steht) ausdrücklich beziehen muß, wonach daher die Stiftshft Herzogenburg sich bei dem Umstande daß – wie der heutige Augenschein bewährte – die Verlegung des Uferplatzes weiter auf- oder abwärts wohl nicht leicht thunlich ist, wenigstens die Schadloshaltung für allen Nachtheil welcher durch jene Ufererrichtung ihrer Fischerey zugeführt werden sollte, hier besonders vorbehalten müßte.
 
Der im Namen des Magistrats Tulln erschienene dasige Syndikus, so wie der anwesende Oberbeamte der Hft Hollenburg, gaben aber folgende Erklärung zu Protokoll: Unter voller Beziehung auf die Berichte welche der Magistrat Tulln und resp: die Hft Hollenburg über diese Angelegenheit unterm 10. September und rücksichtlich 3. Nov. 1822 an das löbl. Kreisamt zu St. Pölten erstattet haben, müssen wir im Namen unserer respectiven Commitenten gegen die Errichtung der von der Staatshft Traismauer projectirten Überfuhr um somehr protestiren, als die Stadt Tulln und so auch die Hft Hollenburg sich durch die Errichtung einer solchen Überfuhr in jedem Fall als in ihren eigenen Rechten wie sie durch die ihnen selbst vom Staate eingeräumten u. selbst auf eine onorose (honoröse?) Art an sich gebrachten  Ufergerechtigkeiten sehr empfindlich beeinträchtigt finden würden, und daher um gerechten Schutz von Seite der Behörden zu bitten haben.
Die hierauf vernommenen Herrn Abgeordneten der beiden k: k: Bancal Inspectorate zu St. Pölten und Korneuburg äußerten sich aber folgendermassen:
 
Von Seite des Bancale läßt sich gegen die von der Staatshft Traismauer oberwähntermassen projectirten Ufererrichtung an und für sich mit Grunde gar nichts einwenden. Schwärzungen wie jene welche von Seite des Magistrats Tulln und der Hft Hollenburg nach Inhalt der uns mitgetheilten oben angezogenen Berichte dieser beiden Obrigkeiten dießfalls in Anregung gebracht werden, sind nur an der Landes-Gränze ausführbar und können auch nur daselbst von den Bankalbehörden gehörig überwacht werden. Übrigens ist auch nicht einzusehen, warum nicht auch vom Orte Traismauer, wo sich ohnehin ein Tabackaufsichtspersonale aufgestellt befindet, bei der projektirten Überfuhr die nicht mehr als eine halbe Stunde von Traismauer entfernt seyn wird, die möglichste Nachsicht sollte gepflogen werden, so wie auch durch das Personale des in Traismauer sich befindlichen k: k: Salzamtes zu einer solchen Nachsichtspflege immer auch zweckmäßig wird mitgewirkt werden können. Was ferner insbesondere den von der Staatshft Traismauer dießfalls in Antrag gebrachten Tariff belangt, so ist solcher weit geringer als jener, welcher für die Überfuhr zu Stein und an der Taborbrücke zu Wien mittelst Reggs circulare vom 1. Juny 1821 bestimmt wurde, so wie auch billiger als jener bei den Überfuhren zu Tulln und Hollenburg, daher wir nur auf dessen Genehmigung und zwar um somehr antragen können, als es nicht zu verkennen ist, daß die für die Staatshft Traismauer mit der Errichtung u. Erhaltung jener Überfuhr verbundenen Auslagen sehr bedeutend seyn werden, und es selbst sehr zweifelhaft bleibt, ob sie durch die Einnahmen bei dieser Überfuhr nach jenem Tariff ihre Rechnung finden wird. Übrigens müssen wir noch beifügen, daß es die Vorsicht erheischt, der Staatshft Traismauer bei der allfälligen Bewilligung dieser Überfuhr zugleich ausdrücklich zur Pflicht zu machen, daß nach den dießfalls bestehenden Zollvorschriften bei ihrer Überfuhr ja keine Frachtwägen passiren zu lassen, die ihrer Eigenschaft nach vermöge der obengedachten Vorschriften auf die Hauptkommerzialstraßen angewiesen sind. Schließlich müssen wir um die Mittheilung einer Abschrift des gegenwärtigen Protokolls an das Bancalinspectorat zu St. Pölten zur weiteren Verfügung das Ansuchen stellen.
 
Der im Namen seines Vaters Georg Huebner erschienene Joseph Huebner gibt an: Da die Errichtung einer großen Überfuhr bei Traismauer vorzüglich auf für den großen Rechen der Schwemmanstalt meines Vaters an der Traisen, der sich ganz in der Nähe des dießfalls projektirten Uferplatzes befindet, in manigfaltiger Beziehung sehr wünschenswerth ist, indem die bei der Überfuhr verwendeten Schiffkundigen Leute, sodann auch leicht bei dem besagten Rechen hilfsreiche Hand leisten können, so vereinigt mein Vater ebenfalls seine Bitte mit jener der Staatshft Traismauer um die Bewilligung der besagten Überfuhr. Nur muß aber derselbe zugleich bitten, daß ihm von Seite der Staatshft Traismauer bei Errichtung dieser Überfuhr in der bisherigen Benützung des Platzes am Ufer der Donau jenseits der Ausmündung der Traisen zur Aufstellung seiner Holzschiffe kein Hinderniß in den Weg gelegt werde.
 
Der in ein und anderer Beziehung weiter vernommene Oberbeamte der Staatshft Traismauer äußert sich wie folgt: Da sich die hohen Behörden von der Ausführbarkeit und Gemeinnützigkeit der von der Staatshft Traismauer projektirten Überfuhr durch die vorliegenden coosnellen Erhebungen ohnehin die Überzeugung verschaffen werden, so glaubt die Staatshft Traismauer in Anhoffung der hohen Genehmigung jenes ihres Projektes sich hier in eine umständliche Widerlegung aller Einstreuungen welche dagegen von Seite des Magistrats Tulln und der Hft Hollenburg so wie auch einiger weniger oberwähnter Ortsgemeinden  erhoben wurden um soweniger einlassen zu müssen, als der Urgrund und die Richtigkeit aller dieser Einwürfe, die offenbar nur das Ergebniß des Brodneids und des Eigennutzes sind, jeden Einsichtsvollen Gesetzeskundigen schon von selbst in die Augen springt. Übrigens glaubt die Staatshft Traismauer hier jedoch nicht mit Stillschweigen übergehen zu dürfen, daß die Berechtigung des Magistrates Tulln zur Ausübung eines Überfuhrrechtes im Orte Zwentendorf in dessen Besitze sich die Stadt Tulln erst in den neueren Zeiten gesetzt hat, wohl noch sehr in Zweifel gezogen werden könne, daher auch die Staatshft Traismauer bitten möchte, daß dieser von Seite des Magistr. Tulln vorgegebenen Berechtigung von den hohen Behörden näher auf den Grund gesehen werden möge, obwohl es nach den vorliegenden coosnellen Erhebungen nicht mehr bezweifelt werden kann, daß selbst auch dann, wenn auch nebst der Überfuhr zu Tulln und Hollenburg zugleich auch eine zu Zwentendorf besteht, die Errichtung einer Überfuhr bei Traismauer für das Publikum noch immer wünschenswerth bleiben wird.
 
Schlüßlich muß ich im Namen der Staatshft Traismauer noch beifügen, daß, während wie es sich schon von selbst versteht, die Hft Traismauer sich bei Errichtung jener Überfuhr allen Polizey und Zollvorschriften stets genau unterziehen werde, sie auch vollkommen bereitwillig sey, jeden Schaden welcher erweißlicher Massen durch die gesagte Überfuhr der Stiftshft Herzogenburg bei ihrer Fischerey wirklich verursacht werden sollte, bei jedem einzelnen Falle zu ersetzen, so wie sie auch keineswegs gesonnen ist, den priviligierten Schwemminhaber Georg Huebner in der ferneren Benützung des obenberührten Platzes in der Donau zum Behufe seiner Holzschifffahrt zu beirren.
 
Der Syndikus der Stadt Tulln gibt auf die von Seite der Coon an ihn gestellten Fragen die weitere Erklärung zu Protokoll: daß er in dem Augenblicke außer Stande sey, die näheren Behelfe über das Recht der Stadt Tulln zur Ausübung des Uferrechtes zu Zwentendorf beizubringen, daß jedoch der Magist. zu Tulln nicht anstehen werde solche auf Verlangen der Behörden nachzutragen.
Der Hofrichter der Stiftshft Herzogenburg bat am Schluße dieser Verhandlung ausdrücklich die Erklärung beirücken zu dürfen, daß sich die Stiftshft Herzogenburg bei Errichtung der in Frage stehenden Überfuhr zur Traismauer ihre Rechte auf die  Überfahrtgerechtigkeiten zu St. Jörgen und Ponsee besonders vorbehalten müßte, worüber sie bereits  provisorische kreisämtliche Entscheidungen in Händen habe.
 
Nachdem Niemand mehr etwas zu erinnern hatte, wurde das in Dupplo aufgenommene Protokoll geschlossen, vorgelesen und gefertigt.
 
Unterschriften
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4811/11
Kommissionsprotokoll wegen Errichtung einer großen Überfuhr über die Donau zwischen Traismauer und Grafenwörth.
K.V. 3898, 3209/1824
 
Note an das löbl. Kk Kreisamt zu St. Pölten.
 
Da sich bey der wegen Errichtung einer grossen Uiberfuhr über die Donau zwischen Traismauer und Grafenwörth am 22ten d. M. abgehaltenen gemeinschaftlichen Commission gezeigt hat, daß von Seite der Hft Grafenegg und den betreffenden Ortsgemeinden gegen diese gemeinnützige Anstalt nicht nur keine Anstände obwalten, sondern daß vielmehr die wesentlichen Vortheile, welche durch die Realisierung dieses Unternehmens für den wechselseitigen Verkehr hervor gehen, von den dießkreisigen Partheyen wohl erkannt werden, so giebt man sich die Ehre das h. kk Kreisamt in Dienstfreundschaft zu ersuchen, das Resultat der weitern von Wohldemselben eingeleiteten Verfügungen seiner Zeit gefälligst anher bekannt zu machen.
Am 29 Aprill 1824
 
Unterschrift
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Tarifs Entwurf
Bei der projectirten Uiberfuhr zu Traismauer.
 
                                                                                                                        f    x conv. M.
 
Für die Überfuhr         einer Person ……………………......................                  1
                                   eines Stück Zugviehes ……….........................                  5
                                   eines großen Treibviehes, Pferd, Ochs, Kuh                     8
                                   eines kleinen Treibviehes, Kalb, Schwein, Schaaf            2
                                   eines beladenen Frachtwagens mit Wein und
                                   Früchten mit oder ohne Zugvieh ...................                  24
eines unbeladenen Fruchtwagens, oder LeiterWagens ohne Zugvieh               12
eines Kalesches ohne Zugvieh ……………….....................................               18
eines Straßenwagens oder dergleichen ………..................................               12
einer vollen Butte, Sack, Metzen etc..................................................                  2
eines leeren dto...............................................................................                     1
eines beladenen Schubkarrens..........................................................                  2
eines unbeladenen dto ......................................................................                  1
 
Anmerkung
  1. Das Zugvieh über die Zahl von 2 Stücke zahlt pr Stück   6
  2. Gänzlich befreyet von der Uiberfuhrsgebühr werden alle jene
Angetragen, welche bey den ärarialischen Uiberfuhren nichts
zu beahalen haben.
 
Staatsherrschaft Traismauer den 22 Aprill 1824
 
Fournier
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Quelle:
KrA VUMB Weg-, Straßen-, Wasser- u. Schulakten, Karton 213, Fasz. XI, 1823 - 1824, NÖ Landesarchiv St. Pölten
September 2017
Maria Knapp