Als Bedeutende Auslage scheint in diesem Jahre auf Wasserbauten …. 500 fl. Dem nüchternen Eintrag über das Jahr 1802 im Gedenkbuch der Pfarre geht eine längere Geschichte voraus. 1789 verursachte der allhier gehemmte Eisgang nicht nur die Ergiessung der Donau, sondern es erfolgte auch dadurch, daß sich das von hier ¼ Stunde entfernte Donauufer auch mit seinem größten Flußbette dem hiesigen Orte näherte und in den darauf folgenden Jahren einen großen Theil der hiesigen Haußgärten, Hutweiden samt einem Ackerfeld von 17 Jochen wegriß.
 
Am 24. August 1794 kam es neuerlich zu einer Überschwemmung, im Zuge derer wieder größere Landteile ein Opfer der Fluten wurden. Bereits am 5. September setzte sich die NÖ. Landesregierung mit dem Kreisamt Korneuburg zur Vereinbarung eines Augenschein-Termins in Verbindung, da dasige Gegend in Gefahr stehe vom Donaustrome weggerissen zu werden.
Der umfangreiche Schriftverkehr (fast 40 Briefe) zu diesem Schadensfall ist im NÖ Landesarchiv unter den Akten Kreisamt VUMB, Allgemeine Akten 1794 – 1797, Karton 88 archiviert. Die ersten vier Dokumente befinden sich im Akt NÖ Baudirektion 576, Donau Regulierung 1890 – 1903.
Auf die Daten aufmerksam gemacht hat mich Herr Ludwig Leuthner aus Fels am Wagram.
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Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 5.9.1794
Regierung
Bericht des Kreisamtes U.M.B, daß die Gemeinde Altenwörth und dasige Gegend in Gefahr stehe vom Donaustrome weggerissen zu werden.
Der Oberbaudirecktion mit dem Auftrage zuzustellen, sogleich und ohne Verzug durch das Wasserbauamt den Augenschein gemeinschaftlich mit dem Kreisamt U.M.B. mit welchem sich über den Tag ins Vernehmen zu setzen ist, einzunehmen, den beiligenden Plan und Überschlag zu adjustieren, und seinen gutächtlichen Bericht hirher zu erstatten; dessen das Kreisamt U.M.B. rathl. zu erinnern.
Ex Con:reg:inf:Austriae
Wien den 5ten Sept. 1794
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Brief von Franz Exner, Inspektor des Brücken und Wasserbauamtes an das Kreisamt Korneuburg, 19.9.1794
Löbl. k.k. Kreisamt
Da den Unterzeichneten aufgetragen worden ist, die Gegend bey Altenwörth, welche in Gefahr stehen soll, von der Donau hinweggerissen zu werden, ohne Verzug und gemeinschaftlich mit dem k.k. Kreisamte V.U.M.B. zu beaugenscheinigen, so ersuchet es ein Löbliches k.k. Kreisamt, den Tag zu diesen Augenscheine zu bestimmen, und ihm bekannt zu machen.
Wien den 19t September 1794.
Franz Exner
Inspektor des k.k. Brücken und Wasserbauamts.
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die k.k. NÖ Oberbaudirektion, 19.9.1794
Zu Folge hohen Regierungsbescheides vom 5t dieß erwartet man täglich und stündlich ein gefälliges Zuschreiben, in welchem der Tag zur Vornehmung der von der hohen Landesstelle sogleich und ohne Verzug gemeinschaftlich vorzunehmenden Augenscheins, beliebig bestimmt wird, indem diesem k.k. Kreisamt jeder Tag annehmbar ist, und nur ersuchet wird, denselben theils wegen der dringenden Anbauzeit, theils auch wegen behöriger Vorerinnerung der Partheyen gegen das Ende dieß Monaths oder Anfang des andern Monaths festsetzen zu wollen.
Zugleich wird gebetten, die Ausmassung der Schottergrube bey Schrick zu Folge der untern 21t Aug. freundschaftl. erlassenen Note bald möglichst vornehmen zu lassen, und den Ausweis gefällig anher zu senden, damit man solchen mit den zweyen letzthin von der löbl. Ober Bau Direction erhaltenen Auskünfte an die hohe Landes Stelle zur Zahlungsanweisung einbegleiten kann.
Kbg den 19t Sept. 1794
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Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 24.9.1794
Die hochlöbl. N.Ö. Landesregierung hat auf den diesseitigen Bericht, daß die Gde. Altenwörth und dasige Gegend in Gefahr stehe vom Donau Strome weggerissen zu werden, untern 5t et pto 15t dieß anbefollen, dieß k.k. Kreißamt habe unverzüglich mit dem k.k. Wasserbau Amt den Augenschein einzuräuhmen, den von der Herrschaft Grafenegg eingeorderten Plan und Überschlag zu adjustieren, und darüber gutächtlich Bericht an Regierung zu erstatten.
Da nun dieser Augenschein den 7t des künftigen Monats 8bris um 9 Uhr frühe in loco Inestionis? durch den Unterzeichneten Kreishauptmann, dann den k.k. Wasserbau Amt Inspektor H. v. Exner gemeinschaftlich vorgenohmen werden wird.
So wird dieses der Hft. Grafenegg zu den Ende erinnert: damit die selbe sowohl, als die Gde. Altenwörth durch Ausschuß von höchstens 8 Köpfen hirbey unausbleiblich erscheinen.
Übrigens wird der Unterzeichnete mit dem H. v. Exner den 6t Abends nach 6 Uhr zu Neuaigen eintreffen, und alda übernachten, damit den 7t morgens sogleich nach Altenwörth abgefahren werden könne, nachmittag gedenket Unterzeichneter sich nach Grafenwörth zu dem Pachter Jakob Solterer zu verfügen, um dessen Baum Schule, und Arbeits leuthe in Augenschein zu nehmen, sodann Abends wieder nach Neuaigen zurückzukehren, um den 8t früh um 8 Uhr wegen den strittigen Überfuhrweeg bey Tribensee den bereits angeordneten Augenschein einzunehmen, wobey ebenfalls die Herrschaft Grafenegg gegenwärthig seyn muß.
Kburg den 24t Sept. 1794
… Cerrini
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die N.Ö. Oberbaudirektion, 22.10.1794
Gegen Note
Unterzeichnete hat die Ehre, den gemeinschaftlichen Bericht über die gepflogene Untersuchung wegen dem Donau Einbruch bey Altenwörth mit seiner beygefügten Unterschrift zur weiteren Überprüfung an die hohe Landes Stelle hirmit zu überreichen.
Kburg den 22. 8bris 1794
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Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 7.11.1794
Auf die hierortige Anzeige wegen der großen Gefahr welche durch den Einbruch der Donau bey Altenwörth dieser Gemeinde und der ganzen dasigen Gegend bevorsteht, hat die hohe Landesstelle durch Bescheid vom 30t d. v. und pt 4t d. M verordnet: es seyen die bey dem letzten Augenschein angetragenen großen Kosten, die allen jenem Zwecke die für ihre Häuser oder Grundstücke, mittel oder unmittelbahren Nutzen in der vorgenohmenden Wasserschätzarbeit finden werden, an das Herz zu legen, und etc .. aufgenohmen, über den Erfolg aber weiter Bericht zu erstatten.
Die Herrschaft Gravenegg hat dennoch ungesaumt das Nöthige zur Erfüllung dieses hohen Auftrages zu veranlassen und das Geschehen nebst Beylegung der von den betreffenden Gemeinden aufgenommenen Erklärung binnen 14 Tägen unfehlbar anher einzuberichten.
Kburg den 7t 9ber 1794.
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Bericht des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 13. 12. 1794
Zufolge erliegenden hohen Auftrags werden die von den Gemeinden welche von dem bey Altenwörth angetragenen Wasserbau einen Nutzen haben, aufgenommenen Erklärungen in Abschrift auf den Beytrag den sie hiezu Hand und Zugarbeit leisten wollen, gehorsamst eingesendet. Da nun aus denselben zu entnehmen, daß von den Gemeinden Altenwörth und Frauendorf, hierbey einen Theil der Arbeit unentgeltlich zu übernehmen freywillig sich anerbothen, dagegen die übrigen sich hiezu nicht herbeygelassen haben, so ist man der Meynung, da, nachdem unstrittig durch diese …. Schutzarbeit wenigstens zum mittelbahren grossen Vortheil gereichet, die Gemeinden Giking und Winkel weil selbe noch näher als Frauendorf, bey Altenwörth liegen, zu der von der letzterer angebothenen Arbeit, die Gemeinden Neustift und Utzenlaa hingegen zur Hälfte derselben, wegen der erst kürzlich erlittenen Feuersbrunst von welcher sie sich jedoch bis zum wirklichen Anfang des Baues einigermassen wieder erhollen dürften, zu verhalten seyen.
KrAmt Kburg den 13t xber 1794
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Brief des Kreisamtes Korneuburg, 5.3.1795
Zu Folge anschlüssigen hohen Bescheid vom 5t et pto 12t dieß wird nebst Beylegung des Berichtes der Hft Grafenegg bestättiget, daß bey dem auf Befehl der hohen Landes Stelle untern 7t 8bris gemeinschaftl. mit der löbl. NÖ WasserbauAmts Direction eingenohmenen Augenschein sich allerdings gezeiget habe, daß die Kirche und der Pfarrhof zu Altenwörth in eben so wie der ganze Orth in der Gefahr stehe, von den dort immer näher und näher einbrechenden Donau Strohme weggerissen zu werden.
Obschon uns die Hft Grafenegg in ihrem Bericht sich nicht herbeylassen will, zu bestimmen, wie viel der Religionsfonds als Beytrag zu der Gefahr Abwendungskosten zu leisten hätte, so dürfte dieser Umstand am besten und zweckmässigsten durch die mehrmahlige mit Zuziehung eines ständischen H Verordneten abzuhaltende Augenscheins Commission und zugleich sowohl der Flächen Inhalt, der Pfarr und Kirchengebäude als auch ihre …. seine Besitz Stände am füglichsten erhoben werden könnten.
Man glaubt daher, daß den Ständischen Ansuchen beyzutretten, und die mehrmahlige Augenscheins Commission jedoch auf Unkosten der hohen Stände anzuordenen wäre, weil die nothwendigen Unterlagen weder die arme Gemeinde Altenwörth noch die Herrschaft Grafenegg zu tragen verhalten werden kann.
Kburg d. 5. Merz 1795.
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an den N.Ö. Ständischen Herrn Deputierten Freiherrn v. Penkler, 3.4.1795
Da Euer hochwohlgebohren zu gütig waren, mir und den H. Wasserbau Amts Inspector Exner die Bestimmung der Täge zur Beaugenenscheinigung der Donau Einbrüche zu Jedlsee, und Altenwörth zu überlassen, so gebe ich mir die Ehre, den selben zu benachrichtigen, daß der 13. dieß Vormittag um 10 Uhr zur Beaugenscheinigung des Donau Einbruchs bey Jedlsee und den Tag darauf jenes zu Altenwörth bestimmt worden seye.
.. ich mich auf die gepflogene mündliche Verabredung in Rücksicht der Dahinfahrt und der weitern bereits getrofenen Maas Regeln beziehe, habe ich die Ehre mit der vollkommensten Hochachtung zu seyn
Euer Hochwohlgebohren
Kburg den 3 April 1795.
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Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 3. 4. 1795
Decret betr. Die Hft Grafenegg
Vorige höchste Hof Verordnung solle gemeinschaftlich mit dem löbl. N.Ö. Ständische Verordneten Collegium und mit Zuziehung eines Ständischen H. Deputirten, dann der N.Ö. Oberbau Direction der nochmahlige Augenschein in Rücksicht des Donau Einbruchs bei Altenwörth von Seite dieß k.k. Kreißamts eingenohmen, und bey alle Interessirten Theile, besonders aber die betreffenden Gemeinden, welche durch die kostspielige Schutz Arbeit den unmittelbahren Vorheil ziehen, um selben zu einen Beytrag an Zug und Hand Arbeit zu vermögen, vorge …. zugleich auch in Rücksicht der Kirche und des Pfarrhofes zu Altenwörth der ihn allenfalls nach Maaß seines Flächeninhaltes … Beytrag erhoben werden.
Da nun zur Vornehmung des mehr mahlen höchst angeordneten Augenscheins den 14. dieß Vormittag um 10 Uhr gemeinschaftlich bestimmt ist, und zu diesem der Ständische H. Deputirte Freyherr v. Penkler mit einem Amtssecretäre, dann der H. Wasserbau Amts Inspector Exner, und der unterzeichnete KreisHauptmann den 13ten Abends um 7 Uhr zu Neuaigen eintrefen, Tags darauf aber um 8 Uhr frühe mit ihrer eigenen Gelegenheit nach Altenwörth abfahren werden.
So wird solcher der Hft Grafenegg mit dem weitern Auftrag erinnert: obgedachte Herren Commissarien den 13. Abends in Neuaigen zu erwarten, für ihre anständige Unterkunft zu sorgen, Tags darauf mit denselben ad locum … sich zu verfügen, und bey allen betreffenden Gemeinden, welche in der Gefahr stehen, von dem immer weiter greifenden Donau Einbruch weggerissen zu werden, durch Ausschuß von jeder Cathegorie der Unterthanen unausbleyblich vorzu..en.
Kbrg d. 3. April 1795.
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Untersuchungsprotokolll vom 14.4.1795
Gemeinschaftliches Protokoll
Uiber den von der zur Untersuchung des Donau-Einbruches bey Altenwörth theils von der k.k. Landesregierung, theils von der n.öst. ständischen Verordneten Collegiums abgeordneten Kommissarien mit Zuziehung der Kunstverständigen und interessirten Partheyen den 14ten April 1795 eingenohmenen local Augenschein.
Gegenwärtige
Von Seite der k.k. n.öst. Regierung
Herr Regierungsrath und Kreishauptmann des V.U.M.B. Freyherr von Sala
Franz Exner k.k. Brücken und Wasserbauamts Inspektor
Von Seite des n.öst. ständ. … Collegiums
Herr Freyherr v. Penkler n.öst. ständ. Verordneter
Karl Schreibner n.öst. ständ. Sekretär
Der Verwalter der Herrschaft Grafenegg nebst ihrem Ingenieur von Kelstein.
Dann Richter und Ausschuß nachgenannter Gemeinden als Altenwörth, Abbstorf, Giging, Winkl, Neüstift, Frauendorf und Uzenlaa
Diese gemeinschäftliche Kommission besichtigte vor allem das Ufer, von welchen die Donau von Zeit zu Zeit beträchtliche Stücke wegreisset, dann den etwas davon entlegenen Wassergraben, welcher die Donau, nachdem sie das bis zu selben entzwischen gelegenen Ufer weggerissen haben würde, in einen beträchtlichen Donau Arm zu verwandeln drohe, und befand die Richtigkeit diesen zuerst dem nächstgelegenen Orte Altenwörth sammt ihrer neu erbauten Kirche und Pfarrhof, und nachhin den daran liegenden Gemeinden bevorstehenden äussersten Gefahr, daher man derselben Nachdrücksammst vorstellte, daß das sie zu dem Bau, wodurch diese Gefahr von ihnen abgewendet würde, einen ihren Kräften angemessenen Beytrag zwar nicht in Geld, sondern welches ihnen leichter ankäme, mit Zug- und Handrobboten zu leisen hätten, weil sie in jedem Falle, wenn auch wirklich die angetragenen Schutzwehre auf Kosten der Herren Stände unternommen würde, alles jenes dabey leisten müßten, was ihre Kräfte dabey zu leisten vermöglichten, und weil man aus dem Mangel ihrer Willfährigkeit zur dießfälligen Thätigen Mitwirkung ungezweifelt den Schluß ziehen müßte, daß sie von der nahen Gefahr selbst nicht überzeugt würden, gegen welche nun so wirksame Gegenwehre verlangt wird, daß sie dadurch auch von der jährlichen so lästigen Wasser Beschützungsarbeit mit einemmalen befreyet würden.
Worüber die Äusserungen dieser Gemeinden dahin ausfielen: nämlich der Gemeinde Altenwörth: Die Anspannten wollten mit jedem Paar Pferde acht einfache Klafter Steine von Engelmannsbrunn ohne Fuhrlohn zuführen, und den übrigen jeder 12 Tage zu diesem Bau Handrobbot leisten.
Welches, da zu Altenwörth 9 paar Pferde sich befinden, und 11 kein Pferd haben, 72 Klafter, und 132 Handrobboten zusammen ausmachet.
Die Gemeinde Abbstorf. Sie können nichts beytragen, weil ihr ihrer Lage nach dieser Einbruch nie einen Schaden zufügen könne, und sie ohnehin schon öfters durch den Schmidabach beschädiget würden; welchen Vorgeben die übrigen Gemeinden nicht widersprachen.
Die Gemeinde Gigging. Sie seyen mit wenigen Gründen gestiftet, keiner aus ihnen habe einen Knecht, sondern müsse jeder seine Arbeit selbst verrichten, könnten also schon nie eine Zug- oder Handrobbot leisten, endlich wäre auch die Gefahr für sie nicht so groß, alles was sie thun könnten, wäre ein Beytrag von einem halben Gulden vom Hause.
Die übrigen Gemeinden erinnerten, daß diese Gemeinde ebenfalls Schaden zu befürchten habe, und selbe eine Gemeindaue besitze; die Herrschaft bestättigte die mit Altenwörth beynahe gleiche Gefahr dieser Gemeinden, und schrieb ihnen Widerspruch einer immer sich äussernden Eifersucht und Gehässigkeit gegen erstere zu.
Die Gemeinde Winkl. Sie wäre willig einen Beytrag zu leisten, habe aber heuer ohnehin ausserordentlichen Schaden in ihren Häusern durch die Überschwemmung erlitten, und (bitte) hievon verschont zu werden. Die übrigen Gemeinden, und die Herrschaft bestättigten auch den vorgegebenen Wasserschaden.
Die Gemeinde Neustift. Ihr könne der in Frage stehende Donau-Einbruch, da sie hievon ¾ Stunde entlegen, niemalen Schaden zufügen, übrigens würde sie ohnehin öfters durch den Kampfluß beschädiget, auch wären sie voriges Jahr fast ganz abgebrannt. Von der diese Gemeinde vorigen Jahrs betroffenen Feuersbrunst ist die Kommission bey ihrer Durchreise selbst überzeugt wurden.
Die Gemeinde Frauendorf. So schon ihr der vorgemelte - Bau ihrer Lage halber werde nutzen - noch Schaden können, so wolle doch zu Verschüttung der der Gemeinde Altenwörth so sehr bevorstehenden Gefahr jeden aus ihren, so eine Bespannung habe, hiezu zwey Tage mit dem Zeug – und die übrigen 6 Tage mit der Hand robboten.
Welches bey 16 bespannten die Zufuhr von 20 einfachen Klafter Steinen, dann bey 7 Handrobboten 42 Handrobbot Täge ausmachte.
Die Gemeinde Bierbaum. Sie könne unmöglich einen Beytrag leisten, weil sie sich ohnehin durch Erhaltung eines Dammes gegen ihren eigenem Wassergraben schützen müsse. Welche Angaben von den übrigen Gemeinden bestättiget ward.
Endlich die Gemeinde Utzenlaa
Da sie durch den in der Frage stehenden Donau-Ausbruch nichts zu besorgen hätten, und erst im vorigen Jahre abgebrannt wären, könnten sie hiezu nichts beytragen. Die Wahrheit dieses Angebens wurde von dem Herrschafts-Verwalter, dann von den übrigen Gemeinden bestättiget.
Überhaupt äusserten sich die Gemeinden ausser Altenwörth und Gigging, welche einstimmig in nächster Gefahr zu seyn erkannt wurden, daß sie mehr von den Austretungen des Kampflusses als von der Donau Schaden zu erleiden hätten.
Nach diesen aufgenohmenen Erklärungen zog man in Überlegung, ob dann nicht auf ein oder andere Art möglich wäre, an diesen auf 18.752 f 7xr angeschlagenen Bau, wozu man vorgehörtermassen wenig Beytrag zu hoffen habe, eine Ersparung dadurch zu machen, daß die Linie des Baues kürzer gehalten und nicht die ganze Krümmung mit den Stein Sporne und Steinfütterung vielleicht unnötigerweise, eingefaßt würde; und man ward mit Beystimmung des Brücken- und Wasserbauamts-Inspektors Herrn Exner dahin eins, daß der Anfang dieses Baues am gefährlichsten Ort, nämlich nach der in dem Plane gemachten Anmerkung von C bis D das ist auf eine Distanz von 170 Klft. wo die Donau in den vorgemelten Wassergraben einzureissen droht, mit 12 Sporen zu machen, und abzuwarten komme, ob nicht etwan schon durch diese Arbeit dem Donau-Einbruch gesteinert werde.
Folgender Absatz wurde gestrichen:
(Uibrigens wurde von dem Herrn Kreishauptmann Freyherrn von Sala der Antrag gemacht, den Herren Ständen dahin einzurathen, daß selbe bey dem Umstande, daß blos von der Gemeinde Altenwörth und Frauendorf ein Beytrag zu erwarten, und dieser ganz unbeträchtlich, für diese Gemeinde aber immer sehr lästig wäre, auch diese Gemeinden davon freylassen möchten; wogegen der ständ. Herr Deputirte Herr Freyherr von Penkler einwandte, daß eine derley alsogleich Loszählung die üble Folge nach sich ziehen dürfte, daß sich gar keine Gemeinde mehr bey vorkommenden ähnlichen Fällen zu einem Beytrag herbeylassen würde.)
In Rücksicht der Kirche und Pfarrhofes war aus den Rechnungen erhoben, daß ihr Bau in den Jahren 1784, 1785 und 1786 6922f 56kr gekostet habe, und die Kirche mit Schluße des 1794 Jahres an baarem Gelde und Ausstand in circa 250 fl, an freyen Kapitalien 800 f und an Gründen den Schätzungswerth von 2019 f zusammen also ein Vermögen von 3069 f besessen habe, wobey sich der Verwalter geäussert hat, daß die Kirche jährlich wegen Erträgniß der Gründe circa 60 f erübrige, folglich bey dieser nahen Gefahr zu dem vorhabenden Schutzbau 500 f betragen könnte.
In Ansehung des Beytrages der Herrschaft äusserte sich derselbe, daß da die Herrschaft in Ansehung eigener Gründe eben keiner großen Gefahr unterliege, übrigens zu Unterstützung der theils abgebrannten theils durch Wasser verunglückten Gemeinden über die verschenkten Bauhölzer mehrere Tausend Gulden verwendet habe, nicht viel mehr beytragen könne, Er würde jedoch seiner Herrschaft Bericht erstatten, und ihre Erklärung nachtragen.
Joseph Freyherr von Penkler
n.ö. ständ. Verordneter.
Franz v. Sala
Kreißhauptmann
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Brief des Kreisamtes Korneuburg, 9.5.1795
In Folge beiligenten hohen Auftrag vom 19t d. pto 30t Mey d. J. hat Unterzeichneter gemeinschaftlich mit den Ständischen H. Deputirten Freyherr von Penkler, und den N.Ö. Wasser Bau Amts Inspector H. Exner den 14. April die ganze Untersuchung über den Donau Einbruch zu Altenwörth nochmahl eingeleitet, das in Abschrift beyligente Protokoll aufgenohmen, und in Rücksicht der Flächen Inhalte der Kirche und des Pfarrhofes alda erhoben, daß selbe zwar nicht viel über ein Joch betrage, jedoch in Rücksicht der darauf stehenden Gebäude, und der im Protokoll angemerkten Erbauungskosten diese Pfarrkirche welche erst ao 1784 samt dem Pfarrhof neu errichtet und erbaut wurde, allerdings zu einer ihren Kräften angemessenen Beytrag angewiesen werden könnte.
Aus dem ganzen Inhalt der darauf liegen und vorherigen Untersuchungs Acten erhellet daher, daß in Rücksicht der allgemein anerkannten äussersten Gefahr dieses Donau Einbruch durch einen demnächstens vorzunehmenden Bau zweckmässig gesichert werden müsse, daß diese Versicherung zur Ersparrung der auf 18752 f angeschlagenen Unkosten einsweilen nach Anhandlassung der H. Wasser Bau Amts Inspector Exner ein auf eine Distanz von 170 Klafter an dem gefährlichsten Orth durch Anbringung von 12 Sporren beschehen könne, daß zu dieser Arbeit die freywilligen Anträge der Gemeinden Altenwörth und Frauendorf herbeyzurufen, die in gleicher Gefahr mit der zu Altenwörth stehende Gemeinde Gigging zur verhältnißmässigen Zug und Hand Robboth verhalten. Dahingegen die übrigen unterwohnenden Gemeinden in Erwägung ihrer wahrhaft angebrachten Beweggründe hivon befreyet werden könnten, daß von der Pfarr Kirche zu Altenwörth in Rücksicht ihrer gefährlichen Lage und des durch disen Bau ihr zugehenden Schutzes ein Beytrag von 500 f und von der Herrschaft Grafenegg, die selbe durch Erhaltung ganze Gemeinde, und zur Abwendung der Gefahr bisher nichts ausgelegt hat, ebenfalls 500 f zu fordern wären. Deß (wird) die besorgung und leitung dises Baues wegen der nun täglich zunehmenden Gefahr dem löbl. Ständischen Verordneten Collegio mit aufs schläunigste übertragen, und durch alle diese zwey mässigen Veranstaltungen der höchsten Normal Resolution vom 8 Merz 1793 Genuge geleistet, so wie die vom Donau Einbruch am nächsten ausgesetzten Gemeinden von der augenscheinlichen Hinwegweissungs Gefahr gesichert werden könnten.
Kburg den 9. May 1795…
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Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 9.7.1795
Über den nach Hof erstatteten Bericht, wegen des bey dem Orte Altenwörth zur Abwendung der Wassergefahr vorzunehmenden Steinspornbaues, ist durch höchsten Hofbescheid vom 25. Vorigen, und Empfangs 2ten dieß Monats herabgelangt.
Se k.k. Majestät hätten über allerunterthänigsten erstatteten Vortrag zu entschliessen geruhet, daß, da die angetragenen Wasserarbeiten unumgänglich nöthig, und dringend befunden werden, falls ohne weiters vorgenommen, dazu die bedrohten Gemeinden Altenwörth, Frauendorf, und Giging mit der Zug- und Handrobath, und die Kirche mit 500 f von ihrem beträchtlichen Überfluss in das Mitleyden gezogen, auch die Herrschaft auf eine angemessene Art, und mit Rücksicht auf die ihren abgebrannten Unterthanen geleistete Aushilfe zu einem Beytrag vermöget, alles übrig aber ad universo bestritten werden solle.
Regierung habe daher die Kosten zu den 12 Sporen fördersamst auf das genaueste berechnen zu lassen, und dann nach Abschlag der Robothen obiger 3 Gemeinden, der 500 f von der Kirche, und das für die Herrschaft zu bestimmenden billigen Beytrags, noch erforderlichen Kostenbetrag anzuzeigen, um solchen bey dem Domestikalfond anweisen zu können.
Welche höchste Entschließung ihm Kreisamte unter Beyschliessung seiner Acten, mit dem Auftrag kundgegeben wird, die Anzahl der zur Roboth zuzuziehenden Unterthanen, von denen nur jene von Altenwörth in dem Berichte bekannt gemacht worden, und zwar von Frauendorf und Giging also hirher anzuzeigen, daß die von Giging mit jenen von Altenwörth gleich zu halten sind, und die Anzahl der Tagrobothen, und der Zugrobothen, oder Steinfuhren entnommen, und darnach die Kosten der herzustelenden Spornen berechnet werden können.
Zugleich hat das Kreisamt die Herrschaft Grafenegg über den von Hof befohlenen Beytrag zu vernehmen, dieser, aber nicht vielleicht auch in 500 f bestehen dürfte, nach des Kreisamts Ermessen, und mit Rücksicht auf die – von der Herrschaft schon geleistete Hilfe billigmäßig hirher vorzuschlagen; alles dieß aber unfehlbar binnen 14 Tagen mit Rückschließung aller Acten hirher zu berichten.
Wien den 9. Julii 1795
Franz Joseph Graf Saurau
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Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 28.7.1795
Cuvert an die Hft Grafenegg
Uiber den von hieraus an Regirung und von dieser nach Hof erstatten Bericht wegen des bey dem Orte Altenwörth zu Abwendung der Wassergefahr vorgenohmenen Steinspornbaues ist durch höchsten Hofbescheid vom 26 v. M. herabgelangt.
Se k.k. Majestät hätten d.d. anweisen zu können.
Diese höchste Entschliessung werde diesem … mittelst hoher Regirungsverordnung vom 9t Giking alles anzuzeigen, daß die von Giking mit jenen etc… berechnet werden können.
Zugleich wurde verordnet, die Hft Grafenegg über den von Hof befohlenen A: billigmässig vorzuschlagen, alles dieses aber unfehlbar bevor 14 Tägen einzuberichten.
Der Hft Grafenegg wird daher diese höchste Entschließung mit dem Auftrag eröfnet, daß selbe nach der hierüber erlassenen hohen Reg. Weisung ihren ausführlichsten Bericht Punkt für Punkt, und zwar binnen 8 Tagen zuverlässig anher einsenden solle.
KrAmt Kburg den 18t July 1795 …
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Brief des Kreisamtes Korneuburg, 12.8.1795
Zu folge hohen Befehl vom 9t et pr 27t obhin wird den von der Hft Grafenegg nunmehr erstatteten bericht über den Betrag der Zug und Hand Robathen bey den Gemeinden Frauendorf und Gigging wegen des Wasserbaus zu Altenwörth zur ganzen Berechnung der Herstellungs Unkösten und über die herrschaftliche Seite nunmehr beschehene Ablenung eines Beytrags zu den dißstölligen Auslagen und den beygebrachten Beweggründen mit dem bemerken gehorsamst überreicht, daß die Herrschaft Grafenegg ohne weiteres zu den vormahl selbst eingestandenen Beytrag von 500 f verhalten werden könnte und daher vermög einer einige Täge früher anher gelangten Anzeige dieser Herrschaft die Gefahr des Donau Einbuchs zu Altenwörth sich seit der letzten Untersuchungs Commission wegen der dreymaligen Austretung der Donau nun ein merkbahr vermehrt hat und daher dieser Wasserbau äuserst dringend wird, so hält sich dieß Kreißamt genöthiget, bey diser hohen Landesstelle um die möglichst geschwinde Einleitung zue dieser unvervielten Vornehmung den amtlichen Augenschein zu nehmen. Zugleich werden sämtliche Acten anbefohlen massen in den Anlagen B rückgeschlossen.
Kburg den 12. Aug. 1795
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 10.9.1795
Über den von Regierung nach Hof erstatteten Bericht wegen Anweisung eines Vorschusses aus der ständischen Kasse zu den Wasserarbeiten zu Altenwörth ist untern 28t vorigen Monats die höchste Entschließung erfolgt; da die zu der Frage bis Welches. Der Herrschaft wird daher diese höchsten Entschließung mit dem Auftrage eröfnet, von der Kirche einen Beitrag von 500 f einzubringen, und nebst solchem auch die von der Herrschaft selbst vorhin angebothenen 500 f längstens binnen 14 Tagen a conto hirher einzusenden, gleich wir auch der n.oe. Oberbaudirection unter einem von hoher Behörde mitgegeben worden, an diesen dringenden Wasserbauten Hand anzulegen.
Kreisamt Korneuburg, den 10. Sept. 1795.
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Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, vom 6.9.1795
Über den von hiernaus nach Hof erstatteten Bericht wegen Zuweisung eines Vorschusses aus der ständischen Kasse zu den Wasserarbeiten zu Altenwörth ist unterm 18ten vorigen Monats und pr. 5ten dieses die höchste Entschließung erfolgt;
Da die in der Frage stehenden Wasserarbeiten immer dringender werden, so sey alsogleich daran Hand anzulegen, dazu von der Kirche ein Beytrag von 500 f, den sie wohl tragen möge, von der Herrschaft aber wenigstens die selbst vorhin angebothenen 500 f ungeachtet ihrer dermaligen Weigerung einzubringen, der bestimmte Köstenüberschlag hingegen mit allem Nachdrucke zu betreiben, und nach Hof zu geben, übrigens werden unter einem 5000 f Vorschußweis bey dem ständischen Obereinnehmeramte dem Wasserbauamt angewiesen.
Welches daher ihm Kreisamte mit dem Auftrage erofnet wird, von der Kirche einen Beytrag von 500 f, von der Herrschaft aber wenigstens die selbst vorhin angebothenen 500 f einzubringen, gleichwie auch. Der n.ö. Oberbaudirekzion unter einem mitgegeben wird, an diesen dringenden Wasserarbeiten Hand anzulegen.
Wien den 6ten Sept. 1795.
Franz Joseph Graf Saurau
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Brief des Kreisamtes Korneuburg, 17.10.1795
Zu folge hoher Verordnung vom 6t tt pto 9t letzt. sub. No 14646 wird in der Anlage der Bericht der Hft Grafenegg hirmit überreichet, mittels welchem von der l.f. Pfarr Kirche zu Altenwörth zur Bestreitung der ihr zupartirten Wasser Bau Kösten pr 500 f eine 3 ½ pro centige Kupfer Amts Obligation pr 800 f, da selbe mit keinem paaren Geld versehen ist, eingesendet in Rücksicht der von der Hft Grafenegg selbst gesteleten 500 f aber erinnert wird, daß der Oberbeamte sich zuförderst an seine Gräfl. Hft Principalen verwendet habe.
Kburg den 17t 8bris 1795.
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Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 8.3.1796
Die von der Pfarrkirche zu Altenwörth zur Tilgung des für sie auf den dortigen Wasserbau ausgemessenen Beitrages anher eingeforderten Obligazion pr 800 f kann statt baarer Bezahlung nicht angenommen werden. Da jedoch in den vom Kreisamte untern 14. April v. J. aufgenommenen Protokolle enthalten ist, daß die Kirche mit Schlusse des J. 1794 an baaren und Ausständen 250 f besessen habe, und jährlich über das Bedürfnis bei 50 f erübriget werden, so hat das k.k. V.U.M.B von der selben den Ausweis, wieviel sie an baaren Gelde schon dermalen entbehren, und in welche Summe sie Abschlagszahlungen auf den Beitrag von 500 f jährl. leisten könne, abzufordern; und solches sohin mit Bericht anher vorzulegen, weil doch hierin die einzige Erleichterung bestehet, so man ihr angedeihen lassen dürfe.
Wien am 8. März 1796.
Franz Joseph Graf Saurau
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Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 22.3.1796
Mittelst Regierungsdekret vom 8ten und gestrigen Empfang, wurde anhero bedeutet; Wir von der Pfarrkirche zu Altenwörth zur Tilgung der für sie auf den dortigen Wasserbau ausgemessenen Beitrages anher eingesendeter Obligation pr 800 f: kann statt baarer Bezahlung nicht etc. etc.
So man ihn angedeihen lassen dürfe.
Die Hft wird daher mit dem Auftrag hievon verständiget, den in obigem Bezug anverlangten Ausweis anhero berichtich einzusenden.

KrAmt Kornburg den 22ten März 1796
Hardegg

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Brief der Herrschaft Grafenegg an das Kreisamt Korneuburg, 12.4.1796
Löbl. Kreisamt!
In Folge kreisämtlicher Verordnung dd 22 März 1796 wird hiermit gehorsamst erinnert, daß die Kirche Altenwörth, der nach der allerhöchsten Entschlüssung ihre Obligation pr 800 f statt baarem Gelde nicht angenohmen werden kann, der zum Wassergebäude in Altenwörth zu gebenden Beytrag pr 500 f, auf Folgende Art baar zu leisten im Stande wäre:
Sogleich könnte sie geben 100 f und künftighin in 8 nacheinander folgenden Jahren jährl. 50 f zusammen also 400 f
Wodurch der ganze Beytrag pr 500 f bis Ende 1804 berichtiget wäre. Es hätte zwar die Kirche Altenwörth itzt schon einen baaren Cassa-Rest von mehr als 260 f, wenn sie ihre Ausstände mit einrechnete; allein, da sie auch die Landesanlagen, samt Kriegsdarlehen quartalweise bestreiten muß, ihre Einkünfte aber erst mit Ende Jahres einflüssen, so kann sie nur ohngefähr 100 f entbehren.
Der jährlichen Ersparung der Kirche kann man auf 60 f anschlagen. Doch ist sie bey diesem Anschlage nicht für kleine ausserordentliche Ausgaben, welche dann und wann eintretten können, bedeckt, und scheint also die Bestimmung am zuverlässigsten, daß sie jährlich 50 f abgeben kann.
Altenwörth am 12 April 1796
Franz de Paula Pfeifer
Verwalter
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 15.4.1796
(Erster Absatz unleserlich gemacht)
Es wurde in Angelegenheit der von der Kirche zu Altenwörth zum Wassergebäude als Beytrag zu leisten kommenten 500 f in Folge hohen Auftrages vom 8ten v. M. unter der Protokollszahl 3765, von der Hft Grafenegg Bericht abgefordert, welchen der Verwahlter der gedachten Hft., als Vogteykommissär der benannten Kirche im Anschlusse erstattet, und in diesem anführet, daß die Kirche sogleich 100 f, und durch 8 nacheinander folgende Jahre jährlich 50 f geben könnte; welchergestalt dann der Betrag der beyzutragen habenden 500 f bei Ende 1804 berichtiget wäre!
Auch hätte zwar die Kirche einen baaren Kassa Rest von 260 f, wenn sie ihre Ausstände mit einrechnete; allein, da sie die Landesauslagen, und Kriegsdarlehen Quartalsweise bestreiten müsse, und ihre Einkünfte mit Ende des Jahres einflößen; so könne sie nur ohngefähr 100 f entbehren.
Die jährl. Ersparnüß der Kirche kann man weiters auf 60 f anschlagen, jedoch sey sie bey diesem Anschlage zu viel entblößt, und sogar für kleine Ausgaben nicht bedeckt, wesswegen die Bestimmung von abzugebenden 50 f angenohmen werden.
Man ist daher diesseits des unmaßgeblichen Dafürhaltens, deß Vogteykommisäres zu bewenden haben dürfte.
KAmt Korbrg den 15ten April 1796
Hardegg
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Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 15.4.1796
Das Kreisamt V:U:M:B: hat nebengehende Obligation pr 300 f der Pfarrkirche zu Altenwörth mit dem Bedeuten zuzustellen, daß die übrigen 500 f als der von ihr zu leistende Beytrag zum dortigen Wasserbau einstweilen gegen jährliche Abschlagszahlungen per 50 f von dem ständischen Verordneten Collegium bis zur gänzlichen Tilgung dieses Beytrages, in Vewahrung genommen worden sey.
Zugleich wird dem Kreisamte auch aufgetragen, den in dieser Angelegenheit unterm 8ten März d. J. abgesonderten Bericht binnen 8 Tagen zu erstatten.
Wien den 15. April 1796.
Franz Joseph Graf Saurau
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 15.4.1796
Hochlöbl. k.k.n.oe. Landesregierung!
Es wurde in Angelegenheit des von der Kirche zu Altenwörth zum Wassergebäude als Beitrag zu leisten kommenden 500 f in Folge hohen Auftrags vom 8. v. M. unter der Protokollszahl 3765 von der Hft. Grafenegg Bericht abgesondert, welchen der Verwalter der gedachten Hft als Vogteykommissär der benannten Kirche im Anschlusse erstattet, und in diesem anführet, daß die Kirche sogleich 100 f, und durch 8 nacheinander folgende Jahre jährl. 50 f geben könnte; welchergestalt dann der Betrag der beizutragen habenden 500 f bis Ende 1804 berichtiget wäre: auch hätte die Kirche zwar einen baaren Kassa Rest von mehr denn 260 f, wenn sie ihre Ausstände mit einrechnete, allein, da sie die Landesanlagen und Kriegsdarlehen quartalweise bestreiten müsse, und ihre Einkünfte erst mit Ende des Jahres einflößen, so könne sie nur ungefähr 100 f entbehren.
Die jährl. Ersparniß der Kirche könne man weiters auf 60 f anschlagen, jedoch seyen sie bei diesem Anschlage zuviel entblößt, und sogar für kleine Ausgaben nicht bedeckt, weßwegen die Bestimmung von jährl. Abzugebenen 50 f angenohmen wurde.
Man ist daher disseits des nunmaßgebigsten Dafürhaltens, daß es bei dem Antrage des Vogteykommissärs zu bewenden haben dürfte.
Kamt Kburg den 15. April 1796
Freyh. Sala
Kreish…
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 20.4.1796
In der Anlage macht die Hft Grafenegg die Anzeige, daß zum Theil des Bruch Ufers der Donau zu Altenwörth, worüber der Steinbau (beabsichtiget) und der größtentheils schon ausgeführt worden ist, vollkommen in Sicherheit gebracht worden seyn, dergestalt, daß durch die heuer anhaltend hoch gewesene Sommer Gewässer dieses Ufer so weit der Steinbau reicht, weder mehr angestossen, noch an dem Bau selbst das Mindeste verdorben worden, hingegen seye jener Ufer Theil, an welchen zwar bey der ersten kreisämtlichen Augenscheins Commission der H. Wasserbau Amts Inspector Exner die Ufer Versicherung oben so nothwendig befunden, und in seinem Überschlag gleich darauf angetragen hat, wovon aber derselbe durch die Einstreuungen und durch die dringenden Ersparungs Vorschläge des Ständischen H. Deputirten Freyherrn v. Penkler bewogene einstweilen mit dem Ausdruck abgegangen ist, daß die weiteren Folgen noch zu erwarten seyn werden, durch die hohen Mässer diese Summe zu beträchtlich eingewiesen, daß wenn dieser Theil unbeschützt bleiben sollte, der Orth Altenwörth der vorigen Einstürzungs Gefahr unfehlbahr ausgesetztet seyn werden.
Weil nun hier Gefahr auf den Verzug haftet, und nebst der ofenbahren Einbruchs Gegenstand es auch um die unnöthige Verwendung so bereits dies gelegten beträchtlichen Geldsumme zu thun ist, so bittet man Eine Hohe Landesstelle inständigst, so bald möglich Eine Augenschein Commission mit Zuziehung eines Ständischen H. Deputirten und den H. Wasserbau Inspector Exner anzuordnen, sich die Wichtigkeit und Nothwendigkeit einer ausgedehnten Steinbauführung vorlegen zu lassen, und zu diesem Ende sämmtliche bey der hohen Stellen befindliche Acten Stücke und …Plane zum nöthigen Gebrauch anher gelangen zu machen.
Kbg den 20t April 1796
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Bericht der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 22.4.1796
Dem Kreisamte V.U.M.B. mit dem Bedeuten zurückzustellen: daß die Kirche Altenwörth ihren dermaligen Uiberschuß von 100 f hieher abzuführen, und für die folgenden Jahre die Abschlagszahlungen von 50 f, oder wenn es ihre Verhältnisse erlauben, auch in grösseren Beträgen leisten solle, weil ihr selbst daran liegen muß, mit Abtragung ihrer Schulden schneller fertig zu werden. Auch habe sie den Zeitpunkt zu bestimmen, wann jederzeit die Abfuhr des Geldes geschehen kann, damit man ihr in der Vormerkung einzutragen vermag.
Wien den 22ten April 1796
Josef Freryherr Kielmansegg
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Dekret des Kreisamtes Korneuburg
an Franz Pfeifer, den Verwalter von Grafenegg
und an den Pfarrer von Altenwörth (Jakob Gassner), 29.4.1976           
Durch Regierungsverordnung vom 15ten empf. 25ten dieses, wurde die nebengehenden Obligation pr 300 f diesem k.k. Amte, um sie der Pfarrkirche Altenwörth mit dem Bedeuten zuzustellen übermacht, daß die übrigen 500 f als der von ihr zu leistenden Beytrag zum dortigen Wasser Bau eines wieder gegen jährliche Abschlags Zahlungen von dem ständischen Vorordneten Collegio bis zur gänzlichen Tilgung dieses Beytrages, in Verwahrung genommen worden seye.
Unter einem wird mittels der vom 22ten dieses und gestrigen Empfang auf der in Sachen erstatteten Berichte, herabgediehnen hohen Bescheide, verordnet, daß die Kirche Altenwörth ihre dermalligen Überschüße von 100 f abzuführen, und für die folgenden Jahre die Abschlagszahlungen von 50 f, die wenn ihre Verhältnisse erlauben, auch in grösseren Beträgen leisten solle, weil ihr selbst daran liegen muß, mit Abtragung ihrer Schulden schneller fertig zu werden. Auch habe sie den Zeitpunkt zu bestimmen, wann jederzeit die Abfuhr des Geldes geschehen kann, damit man ihn in der Vermerkung einzutragen vermag.
Weliches dem Verwalter der Hft. Grafenegg zur Verständigung, und Darnachachtung eröfnet wird.
KAmt Korbrg. den 29ten April 1796
Hardegg
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die Landesregierung, 21.7.1796
In der Anlage wird der hohen Verordnung vom 22t April d. J. zu Folge der von der Herrschaft Grafenegg hirhergelangte Überschuß der Kirche Altenwörth zum dortigen Wasserbau per 100 f mit der Bemerkung gehorsamst überreicht, daß für die folgenden Jahre die Abschlagszahlungen jährlich mit 50 f und jedesmal mit Anfange des Monats May werden abgeführet werden.
Kreisamt Korneuburg den 4 July 1796
Huber
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Brief der NÖ Landesregierung an das Kreisamt Korneuburg, 4.10.1796
Das n.oe. ständisch verordnete Kollegium hat erinnert, die Herrschaft Gravenegg habe zur Steuerung des mehrmaligen Uferbruchs zu Altenwörth um die Fortsetzung der nothwendig befundenen aber eines weiter ersparrten Steinsporns gebethen. Da dieser ohne Vornehmung eines vorläufigen Augenscheins nicht könne bewilliget werden so ersuchet es dem KAmte aufzutragen, mit Beziehung eines H Deputirten selben dem ständischen verordneten Kollegium fördersamst bei dermaligen noch schönen Witterung anzuzeigen.
Welches dem KAmte zur schleunigen Vorkehrung mit dem Beysatze erinnert wird, daß sich selbes mit dem Wasserbauamts Inspektor Exner wegen des Tages wechselseitig einverstehe.
Wien 24t Oktbr. 1796
Franz Joseph Graf Saurau
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 11.10.1796
Ständisch Verord. Colleg.
Nach dem vorigen hohen Regierungsbefehl vom 4ten et per 10t dieß neuerdings ein gemeinschaftl. Augenschein mit Zuziehung des H. WasserbauAmts Inspector Exner zu Altenwörth vorgenohmen werden solle.
So bittet Unterzeichneter, Ein hochlöbl. Coll. wolle hiezu einen gefälligen Tag selbst bestimmen, da dem k.k. Kreißamt jeder willkommen seyn wird, vorläufig aber dem H. Exner wegen dessen Erscheinung von dort aus verständigen, und der gemeinschaftl. bestimmte Tag bald möglichst anher bekannt machen zu lassen, damit die Hft Grafenegg hintan in Zeiten verständiget werden kann.
Kburg d. 11t 8bris 1796
Huber
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Brief des Verordneten Kollegiums der NÖ Landesregierung an das Kreisamtes Korneuburg, 20.10.1796
Verordneten Collegium
Ansuchen des Kreisamtes V.U.M.B. um Benennung eines Tages, den Augenschein bey Altenwörth nehmen zu können.
Aufzubehalten, und wird dem Herrn Kreishauptmann in Freundschaft rück erinnert, daß es von diesen Augenschein zu Ersparung der Commisonskösten abgekommen seye.
Ex Cons. Cott. K.k: Dep.
InferiorisAustriae
Wien den 20ten 8ber 1796
Alois Groppenberger von Bergenstamm
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an das Ständische Verordneten Kollegium, 21.10.1796
Der über das, untern 11t dies. gemachten Anlangen um Bestimmung eines Tages zu dem vermög hohen Reg. Befehl gemeinschaftl. vorzunehmenden Augenschein zu Altenwörth, von dem hochlöbl. k.k. Kolleg. noch keine Rückantwort erfolget ist, so siehet sich der Unterzeichnete genöthiget das Ansuchen zu wiederhollen, womit der hiezu bestimmte Tag um so mehr ehebaldigst anher eröfnet und hievon zugleich der H. Wasserbauamtsinspector Exner verständiget werden möge, als der zum Schutz dieses Ortes nöthige Wasserbau wirklich dringend ist, und daher auch ohne grosser Gefahr für den selben nicht verschoben werden kann.
KAmt Kburg den 21t 8ber 1796 

Bergenstamm

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Brief des Verordneten Kollegiums der NÖ Landesregierung an das Kreisamtes Korneuburg, 1.12.1796
Da vermittelst höchsten Hofdecret vom 17ten vorigen Monaths anbefohlen worden wegen der weiteren Schüzung des Ufers bey Altenwörth einen local Augenschein einzunehmen, und in Folge dessen dießortigen Herrn Verordneten v. Mayerberg den 5ten dieses Monaths als ständ. Deputirte abgehen werde.
Als hat dieses n.öst. ständ. Verordneten Collegium den Herrn Kreishauptmann hievon in Freundschaft benachrichtigen, und um die weitere beliebsame Fürkehrungen in Freundschaft ersuchen wollen.
Einer löbl: n.öst. Landschaft Verordneten Collegium
Wien den 1ten Dezember 1976.
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an den wohlgebornen Herrn Michael Johann Freiherr von Sala, k.k. n.öst. Regierungsrat und Kreishauptmann im V.U.M.B, Korneuburg, 2.12.1796
Durch die hohe zu Frist von gestrigen Dato und heutigen Empfang wird dem Unterzeichneten eröfnet, daß zu den höchst anbefohlenen Augenschein wegen der weitern Schätzung des Ufers bey Altenwörth, der H. Verordnete Mayerberg als ständ. Deputirte den 5ten dies abgehen werde.
Da aber hierorts nicht abzunehmen ist, ob dieser Augenschein schon den 5ten vorgenommen werden solle, oder ob an diesen Tag der ständ. H. Deputirte erst hier oder zu Altenwörth eintreffen wird, und ohnedies auch die Zeit bis dahin zu kurz ist, die Hft Grafenegg und die betrefenden Gemeinden hievon zu verständigen, so machet der Unterzeichnete hiemit da geziemende Ansuchen, ein hochlöb. Ständ. Verdord. Colleg. wolle die Vornehmung des Augenscheins auf den 13ten dies dergestallt festgesetzt seyn lassen, daß die Commission wegen der weiten Entlegenheit und dermaligen üblen Seitenwege am Tage vorher abends zu Neuaigen eintreffen möge; Worüber man sich zugleich ehebaldigst einen hochgefälligen Rückruf werde erbitten.
KrAmt Kburg den 2t Xber 1796
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Dekret des Kreisamtes Korneuburg an die Herrschaft Grafenegg, 3.12.1976
Decret
An die Hft Grafenegg
Vermög hohen Regirungs Dekret vom 4t und pr 10t 8ber solle wegen des weiteren Uferbaues zu Altenwörth und der diesenwegen nöthigen Fortsetzung des Steinsporns nothwendigs ein gemeinschaftl. Augenschein mit dem löbl. Ständischen Verordneten Kollegium und der k.k. Oberbaudirection von diesem k.k. KrAmt eingenohmen werden.
Da nun zu diesem angeordneten Augenschein der 6t dies Vormittag um 10 Uhr gemeinschaftl. festgesetzt worden, so wird solches der Hft. Grafenegg mit dem Beysatz erinnert, daß der Ständische H. Deputierte v. Meyerberg mit einem Amtssekretair, dem H Wasserbauamts Inspector Exner, und der H Kreiskommisair am Tag vorher als den 5t zu Neuaigen Abends eintreffen, den andern Tag aber um 8 Uhr früh nach Altenwörth mit eigener Gelegenheit abfahren werden. Denselben wird daher sogleich aufgetragen, wegen der anständigen Unterbringung der Abgeordneten Herren Commissarien zu Neuaigen die nöthige Vorkehrung zu treffen, sich Tages darauf mit den selben ad locum quotionis? zu begeben, und diejenigen Gemeinden, welche diesen Augenschein erforderlich sind durch Ausschuß hiezu zu bestellen.
KrAmt Kburg den 3t Xber 1796.
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Notiz über einen Brief des Ständischen Verordneten Kollegiums an Kreishauptmann v. Sala, 3.12.1796
Nota
Über die an das N.Ö. Ständ. Verordn. Kollegium von dem H. Kreishauptmann erlassene Zuschrift womit die Augenscheins Comission bey Altenwörth statt auf dem 5t d. M. auf den 13t dieses Monaths verleget werden wolle, habe ich die Ehre rückzuerinnern, daß diese Comission wegen Dringleichkeit auf den 5ten verleget worden, und von diesem Tag, so sehr ich wünschte hirvon um so weniger abgegangen werden könne, als nicht nur der H. Exner als auch die Fuhr bereits bestellet worden, mit welcher ich dem 5ten auch in Korneuburg eintreffen, und die Ehre haben werde den H. Freyherrn abzuhollen, damit wir am 6ten von Neuaigen Frühe abfahren, und am 6ten in Loco … erscheinen können.
Ich ersuche also Euer Wohlgebohren hierwegen das weitere gefällig veranlassen zu wollen.
Wien den 3ten Dec. 1796
Franz Joseph von Mayerberg
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Untersuchungsprotokoll vom 6.12.1796
Gemeinschaftliches Protokoll
Über dem von dem zur Untersuchung des weiteren Donau Einbruches bey Altenwörth von der kk NÖ Landes Regirung theils von dem NÖ ständ. Verordneten Kollegium abgeordneten Kommissarien mit Zuziehung der Kunstverständigen, und interessirten Pfarrherrn dem 6t Dcc. 1796 eingenohmenen Augenschein.
Gegenwärtig 

Verordneter von Mayerberg 

Bernhard v. Gall k.k. Kreis Comissair

Franz Exner k.k. Brücken und Wasserbauamts Inspector
Alois Bergenstam ständ. Secret. Qua …
Partheyen
Der Verwalter der Herrschaft Grafenegg .. der Herrschaft und der Pfarr Kirche zu Altenwörth
Die Richter und Ausschuße der Gemeinden Altenwörth Abbstorf, Giging, Winkl, Neustift, Frauendorf Bierbaum und Uzenlaa –
Diese gemeinschaftliche Kommission besichtigte vor allem das Ufer, an welchem bereits zur Sicherheit des Orts Altenwörth die laut Commission Protocoll von 14t April 1795 eingetragene 12 Stein Sporne hergestellet worden, um sich über die Frage zu überzeugen, ob nebst diesen 12 Spornen auch die in eben diesem Protocoll angetragene zur Schützung des ganzen Ufers in einer Stärke von 320 Klafter (vorgeschlagene) weitere 11 Stein Sporne noch herzustellen nothwendig seyen, diese Comission befand sohin, daß die einstweillen hergestellen 12 Sporne nicht nur die Sommergüsse vollkommen ausgehalten, sondern auch den Ort längst der Strecke entsprechenden Schutz geleistet habe, fand aber zugleich, daß zu weiterer Festigkeit des bereits geführten Baues, und zur anhaltender Schützung des Ufers und der vor der Gemeinde Altenwörth angränzenden Gründen von dem weiteren drohenden Einbruche der Donau nicht nur die gänzliche Ausführung der in obigem Protocoll vorgeschlagenen 23 Stein Sporne nothwendig seyen, sondern, daß auch überdies erforderlich wäre eine Strecke des Ufers und zwar zu Anfange der Sporne von 240 Klafter, und zu Ende derselben von 100 Klafter mit Steinen auszuführen, um dadurch das lockerichte mit Well Sande vermischte Erdreich, welches noch zur Zeit des ersten Augenscheines durch eine Sandbank, so jetzt von Wasser weggerissen worden, gedecket war, von drohenten Einsturz zu sichern, wodurch jedoch der erste Uberschlag von 18752 f 7x nicht erhöht würde, weil man da sich bestrebet hat, die hiezu erforderlichen Steine, welche in dem ersten Uberschlag auf 12 f p Cubic Klafter angezeiget worden, um 8 f 39 x zu erhalten.
Nach diesem eingenohmenen Befund stellte die Comission der Herrschaft, und den Gemeinden vor, daß der hauptsächlich zur Sicherheit ihrer Häuser, und zur Schützung ihrer Gründe dieser kostspielige Bau ganz ausgeführet werde, daß Sie durch diesen von der jährl. ihnen lästigen Ufer Beschützungs Arbeit nicht nur gänzlich enthoben, sondern auch von aller künftigen Gefahr gerettet würden, Sie sich auch erklären sollten, was Sie zu dieser Schutzwehr, oder eigentlich zu Flussicherung des angetragenen ganzen Baues beyzutragen vermöchten.
Der Verwalter der Herrschaft Grafenegg erinnerte hierauf die Erklärung seines H. Grafen von Breuner, sowohl über den ersten von der Herrschaft anverlangten Beytrage zu den 12 Stein Sporne von 500 f, als über einen neueren Beytrage zu Fortsetzung der übrigen Sporne nachzutragen, in Rücksicht der Kirche Altenwörth erklärte er sich als Vogtey Comissair über den geleisten Beytrage von 500 f wegen bekannter Unvermögenheit nicht weiter hergeben zu können.
Die Gemeinde Altenwörth, nachdem Sie bereits jene Schuldigkeit, wozu sie sich bey der lezten Comission auf dem ganzen Bauv on 23 Stein Spornen herbeygelassen und durch Zufuhr 72 Klafter Stein, und 143 Hand Robat geleistet habe, vollkommen erfüllet, bittet um somehr von einem weiteren Beytrage enthoben zu werden, als hierhin bey Fortführung dieses Baues keine Natural Robbath mehr einwendbahr seye, und ein Geld Beytrag für Sie als eine kleine arme Gemeinde nebst den bereits durch den Einriß der Donau verlohrenen Gründen äusserst drückend seyn würde.
Die zwey Gemeinden Giging und Frauendorf, welche eben die angetragenen Beyträge mit Hand und Zug Robbath auf den ganzen Bau bereits geleistet haben, bitten bey dem gleichen wie von Altenwörth angeführten Umständen mit einem weiteren Beytrage verschont zu werden.
Endlich die Gemeinden Abbstorf, Winkl, Neustift, Bierbaum und Uezenlaa, welche nach dem im Protocoll von 14t April 1795 angeführten mislichen Umständen von allen Beyträgen enthoben werden, bitten aus eben diesen sich noch nicht geänderten Umständen von allen Beyträgen befreuet zu bleiben.
Schlüsslich äussert sich der kk Brücken und Wasserbauamts Inspector Exner, daß da nun zu Herstellung dieses ganzen Baues nach ersten Uberschlag 18752 f 7 x erforderlich sind, hierauf aber bereits an baarem von dem ständ. Ober…amt 7698 f 20 h dann an Robbat Beyträgen von der Gemeinde Altenwörth 393 f, von der Gemeinde Frauendorf 110 f 30 empfangen, und von der Gemeinde Giging zu Handen des Verwalters der Herrschaft mit 334 f 30 erlegt worden, so zeige sich, daß über diese empfangenen 8536 f 20 x annoch ein baarer Geld Betrag von 10215 f 47 x mit welchem derselbe auf den durch die vorgetragene weitere Ufer Ausführung vermehrten Bau herzustellen hofet, nötig seye, und dieser zu Fortsetzung dieses dringenden Baues nach Erfordernis theilweise der kk Wasser Bauamts Kassa nach der bereits zu dem Protocoll vom 14t April 1795 vorzuziehenden und begenehmigten Manipulations Art, Leitung des Baues, und Verrechnungs Art gegen Quittung anzuweisen lasse, und jetzt gleich zu Fortsetzung dieses Baues 2000 f verabfolget werden wollen.
Franz Joseph von Mayerberg
N.Ö. Ritter Stands Verordneter
Alois Bergenstam
……..
Franz Exner
Franz de Paula Pfeifer Verwalter
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Brief des Kreisamtes Korneuburg an die NÖ Landesregierung, 3.1.1797
Nach der hohen Verordnung vom 4t und pr 10t 8ber v. J. wurde wegen Fortsetzung des zur Steuerung eines weiteren Donau Einbruchs bey Altenwörth, nöthig befundene Steinbaues per Augenschein gemeinschaftlich mit dem ständ. H. Deputirten Edler von Mayerberg und dem Wasserbauinspektor Exner am 6t Dezember eingenohmen, wobei man sich beweis erliegenden Prothokoll allerseits überzeugt hat, daß die gleich … vorgeschlagenen 23 Sporne nicht nur höchst nothwendig, sondern auch deren vollständige Herstellung um so dringender sey, als bey einem längeren Verzug, der Orth Altenwörth der schon angezeigten Gefahr des Einsturzes unterliegen müßte und folglich auch die Verwendung der bisher ausgelegten Geldsummen fruchtlos seyn würde.
Auch hat man befunden, daß noch eine weitere Verkleidung des Ufers auf 240 Klafter abwärts und 100 Klafter aufwärts unumgänglich erforderlich sey, wodurch aber der erste Kostenüberschlag von 18752 f 7 x neuerdings alterirt werden würde.
Soviel den allenfälligen weiteren Beytrag der betrefenden Gmeinden zu dem fortgesetzten Wasserbau belanget, so haben sich dieselben sämtlich mit ihrer Unvermögenheit welche sie ganz ausser Stand setztet etwas mehreres beyzutragen, und vorzüglich auch damit entschuldiget, weil sie dasjenige wozu sie sich gleich anfangs und zwar auf den ganzen Bau anheischig gemacht hatten, auch schon wirklich geleistet haben.
Aus diesem Grunde sowohl als weil diesem Kreisamt die Armuth dieser ohnehin sehr kleinen Gemeinden ebenfalls bekannt ist, ist man der Meynung, daß selbe sowie auch die Kirche Altenwörth, welche ihren verheißenen Beytrag von 500 f auch schon mit vieler Mühe abgeführt hat, von allen fernern Concurrenz der Billigkeit noch gänzlich zu entheben seyen; dagegen glaubt man, daß die Hft Grafenegg ohne Rücksicht .. … in der …lage … gemachten Einstreuungen, zur unverzüglichen Erlegung der in den höchsten Hofentschließung vom 28. Aug. 1795 festgesetzten 500 f umsomehr erstlich zu verhalten sey, als selbe zu diesen wichtigen Wasserbau noch gar nichts beygetragen hat, und es doch ausgemacht wichtig ist, daß durch die Erhaltungs ihrer unterthänigen Gemeinden, der Hft Grafenegg ein grosser und wesentlicher Vortheil zuwachse.
Endlich muß dieses Kreisamt noch gehorsamst erinnern, daß man nun durch den auf wiederholltes Betreiben erst itzt eingelangte herrschaftl. Äusserung verhindert war, gegenwärtigen Bericht, wovon die Vorakten bereits bey dieser hohen Landesstelle sich befinden, so früher zu erstatten und wiederhollet zugleich das pflichtmäßige Ansuchen, wegen anerkannter Nothwendigkeit und Dringleichkeit des fortzuführenden Baues, derselbe möglichst beschläuniget, und dann solchen (besorgenden) Wasserbau Inspektor Exner die hiezu nöthigen Gelder seinem Verlangen gemäß unverleidt angewiesen werden möchten.
Kreisamt Kburg den 3t Jänner 1797
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Dezember 2016
Maria Knapp