Im Diözesanarchiv Wien befindet sich das Original eines Dokuments aus dem Jahr 1755, das auf das widerrechtliche Errichten eines Glockenturmes eingeht, bzw. genau vorschreibt, wann diese Glocke geläutet werden darf. Ausserdem wird der Gemeinde in dem Dokument auf „ewige Zeiten“ verboten, eine Kapelle zu erbauen: 


 

1755.21.III.

R.dissime, ac Illme Dmne Dmne Comes Officialis et Vble Consistorium  

Gnädige Herrn, Nachdem Hr. Franciscus Xaverius Perwein Pfarr-Administrator zu Kirchberg am Wagram Einem vlbi Consistorio gehorsam angezeigt ist Beylag A, wie die gemeinde des Dorffs Englmansbrun sich unterstehen sollen, ohne sein wissen und willen ein Glöcklein in ihren Dorff auf der gassen auf einer Hölzernen gabl aufhencken zu lassen, mir sodan auf dieses sein angeben gnädig anbefohlen worden, mich ad locum zu verfügen, die angebrachte Beschwerde zu untersuchen, und mit gutachten ad vlbi officium darüber zu berichten. 

Als habe mich den 28 Augusti  dahin verfüget, und die Sach dahin verglichen, wie es dir 5 beiligende Exemplaria des Vergleichs mit mehreren aufweisen, wovon Eines dem vbli Consistorio, Eines dem Hochw Domcapitl, Eines mir Dechant zu Crems, und Eines dem Herr Administratori zu Kirchberg eingehändiget werden sollen, und zumahlen nach Bekantnuß besagten Herrn Administratori das hochw. Domcapitl zu Passau quo Parochus darzu eingewilliget hat, als glaube ich, daß ein sothaner Vergleich von einem vbli Consistorio gnädig approbiert werden könne. 

Mich zu Hohen Gnaden Empfehlend
Euer Hochwürden und Gnaden
Etr vblis Consistorii 

Gehorsamer
Gerhard Stöckler
Dechant und Pfarrer
Zu Crems


 

1755 21 III.

Demnach die Gemeinde in dem Dorf Englmannsbrunn unter die Pfarr-Kirch Kirchberg am Wagram gehörig ein Glöckl zwischen zwey Säuln ohne Vorwissen des damahlig - Von einem hochwd: Dom Capitel zu Passau verordneten Pfarr-Vicary /:Titl :/  Herrn Francisci Xavery Perwein zu Gedachten Kirchberg am Wagram aufziehen wollen, worwider wohlvermeldten Herr Pfarr-vicarus noe: Hochermeldt Hochwd. Dom Capituli zu Passau Solemnissime protestirt: Worauf hierüber aber anfangs- gemeldte Gemeinde ihren recursum ad vble: Constum: Passav:  Vienna genuhmen; Alß ist derentwillen den 28ten Augt: des Jahrs durch /:Titl./ Ihro hochw:  HH Gerhardum Stöckler Consistorial – Dechanten, und Pfarrherrn in der Kayl: Königl: und Landesfürstlichen Statt Kermbs noe: Enns vblis: Consistory Passav: Vienna und /: titl:/  Herrn Franciscum Xaverium Perwein Pfarr-Vicarium zu widerholten Kirchberg am Wagram noe: Eines Hochwd: Dom Capituli in beyseyn und Mit zuziehung des alldasigen Grund – und Dorfrichters, und Gerichts-Geschworenen in loco postionis der Augenschein  Comissionliter eingenuhmen, die Ursachen abgenuhmen, auch die Sache bei auf Gnädige ratification Eines vblis: Consty:, wie auch Hochwürdigen Dom Capituli zu Passau Verglichen und Veranlasset worden.                              Daß zwar

1mo  sothaner Gemeinde berührtes Glöckhl in so weith aufzuziehen eingestanden worden das Sie des Tags hindurch dreymahl das gewöhnl: Zeichen zum Ave Maria, alß auch am Sambstägen zum Rosenkranz, in Betrachtung, das die Leuthe zu Früheling, Sommer – und Herbstzeit Spatt, und Mather zu Hauß eintrefen, geben därfen,    dahingeg ist

2do Sie Gemeinde an Sonn – und Feyertägen mit ihrer Verrichtenden  Andacht an die Haubt – Mutter Kirch nacher Kirchberg am Wagram angewisen,                Nichtweniger

3tio ist auch erlaubet das Glöckhl zeichen zu geben, wan der Priester einer Krankhn, oder anderer mühselige Person mit dem Hochwürdigstem Guth zum Versehen kommet, damit solches Gehörigermassen angebettet , Verehrte, auch die Jugend desto Embsiger zum Christ-Kathol  Eyfer angefrischet und in solchen unterwisen werde. 

4to Solle berührter Gemeinde das zeichen zugeben erlaubet Seyn, wan eine Verstorbene person zur Erden nacher Kirchberg bestattet würdet, damit die Leuthe wegen den zusammenkunft wissenschaft haben, und das Geleith geben, wie auch ihr gebett  vor jener Verstorbenen Person appliciren können.                         Wohingegen

5to Keines weegs erlaubet, sondern Krafft disem Instrumenti So lemnissime protestiert würdet, das weder ein Verschlag zu einem Unterstand, Vielmünder eine Capellen zu Ewigen Zeiten nicht aufgerichtet werden dürfe, noch käme       Wie dan

6to offt mentionirter Gemeinde höchst Verbotten ist mit disem Glöckhl gegen Wetter zuleütten, jedoch wird derselben  zum allen Überfluß ein dreymahliges Zeichen gleich dem Ave Maria Leütten /:Damit die Leüthe Gott den Allmächtigen zu Versöhnen, und mit Abwendung des Ungewitters desto eyfriger Bitten, und anflehen können:/ zugeben erlaubet:  in an Seh= und eingestehung dessen, und aller vorberührten 6. Puncten, so Verreversirt     hingegen 

7mo die ganze Gemeinde sowohl Von sich Selbst dermahlen Lebend, alß auch von ihre künfftige Nachfolgern mit Expresser einwilligung deroselben respective Herrschaften, daß Wegen sothanner aufhenckung offtwiderholten Glöckhls weder einem zeitlichen Herrn Pfarr- Vicario, noch Schull Rectori zu mentionierten Kirchberg am Wagram auf einigerley weis noch Weeg an ihren Gewöhnl: Samblungen nicht die mündeste Projudicia jetzt, künftig, mithin zu Ewigen zeiten quorung’ß eternum modo hierdurch zugefüget werden können, sollten noch mägen,    und da im Fahl

8vo Wider ein- oder anderen obgemeldten puncten nur in mündesten geschritten, und solche nicht punctatim gehalten, oder durch dises glöckhl der Pfarr=Kirch zu Kirchberg am Wagram was widriges geschehen würde, so solle dise gegebene Erlaubnus ipso facto Contrario aufgehoben, und also vor Null, und nichtig gehalten, auch gedachtes Glöckhl wüderum abgenuhmen werden. Zu wahrer Urkund dessen seyen Vier gleichlauthende Exemplaria aufgerichtet, und Eines davon Einem Vbli: Consto: Passav:   das anderte einem Hochwd: Dom Capitel zu Passau,   das Dritte Ihro Hochwd: Hr:n Dechanten in Crembs, und das Vierte der Gemeinde Corroborirter hinaus gegeben, und zugestellet worden. So Geschehen zu Englmannsbrunn den 28ten August 1754 zu Kirchberg am Wagram aber von /:Titl :/  H. Pfarr-Vicario Geferttiget worden.

 

Glockenturm Engelmannsbrunn


Siegel            Gerhard Stöckler                        
                       Consistorial Dechant und                        
                       Pfarrer zu Crems

Siegel            Franz Xav: Perwein
                       pat: Pfarrer Vicarius ibidem

Siegel             Christian Mandler Grund
                      Undt Durf Richter zu
                      Engelmannsbrunn

Siegel            Joseph Koppaur Closter
                      Thiernstein; Grund Richter

Siegel            Paul Marchardt Jesuw
                      ither Grundt Richter

Siegel            Andre Schäbl Gerichts 
Gechworner alda

Siegel            Jacob Kreiner Grichts
                      Geschworner alda

Siegel            Frantz Wöber
                      Grichtsgeschworner

Siegel            Jacob Schauffler  Grichts
                      Geschworner alda

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Quelle, Text und Bild:
Diözesanarchiv Wien/Landpfarren / Pfarrarchiv Kirchberg am Wagram
Kassette 3, Faszikel 10/Kirche in Engelmannsbrunn

 

August 2013
Marianne Eckart