Die Herrschaften berichteten dem Kreisamt über die Schäden die beim Hochwasser im November 1821 aufgetreten sind.

Löbl. Kreisamt!
Nachdem die Donau neuerdings und zwar viel stärker als das vorige mahl ausgetretten, am 18ten v. M. bereits die Dämme bey Bierbaum den noch bestehenden Befestigungen ungericht überstiegen, neue Durchbrüche verursacht, und so viel in das Dorf Bierbaum, durch die Damm Durchbrüche so wohl als auch von Frauendorf herein, so stehet der größte Theil des Dorfes im Wasser; welches jedoch, heute um 4 Uhr Nachmittags zu fallen angefangen habe, und bereits um 3 Zoll gefallen ist. Es ist kein Unglück dabey vorgefallen, aber ein beträchtlicher Schaden, wurde so wohl in Häusern, als auch auf den Feldern verursachet, welcher jedoch bis hero nicht angegeben werden kann.

Die Herrschaft füllet sich verpflichtet, dieß einem löbl. K.k. Kreisamte zu berichten.
Herrschaft Thürnthal 22 Sept. 1821
Unterschrift
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Löbl. K.k. Kreisamt! 
In Gemäßheit des hohen Currental-Auftrages ddo 21 prä: 22 7ber d. J. sine No erstattet die gefertigte Herrschaft die abgeforderte Anzeige  hinsichtlich der letzten Uiberschwemmung mit folgendem:

Am 20 d. M. begann der Donaustrom aus seinen Ufern zu tretten und die hiesige Ortsfreyheit mit einer in dieser Gegend leider nicht seltenen Uiberschwemmung zu bedrohen. Das Steigen des Wassers nahm ununterbrochen bis den 22. d. M. Abends zu, und alle Communication, ausser der mittelst Zillen war abgeschnitten. Obschon von Amte der Herrschaft als auch von Seiten der Gemeinde alles, in solchen Fällen nur immer Thunliche angewendet wurde, so war es doch nicht möglich, den Elementen vollkommen Einhalt zu thun.

Die sämmtlichen dießherrschaftlichen Auen, und alle in der Ortsfreyheit Neuaigen, dann einige der Pettendorfer und Starnwörther Freyheit liegenden Felder wurden mehr oder weniger unter Wasser gesetzt.

Nur durch die angestrengteste Arbeit welche drey Tage und drey Nächte ununterbrochen fortwährte, in Folge derer an den gefährlichsten Punkten Dämme aufgeworfen wurden, konnte es dahin gebracht werden, daß das Wasser nicht in alle Häuser des Dorfes Neuaigen und Fischerzeil eindrang.

Obschon der durch dieses Elementar-Ereignis angerichtete Schaden bisher nicht im Detail erhoben werden konnte, so ist derselbe für jeden Fall äußerst bedeutend, da der größte Theil der Erdäpfelfechsungen, des Krautes, das sämtliche Grummet und Futter, als, z.B. Burgunderrüben etc. nun Beute der Fluthen geworden ist; ferners da viele Aecker dergestalt überschwemmt worden sind, daß sie gegenwärtig nicht besamet werden können, und auf mehreren der bereits gesäte Samen vernichtet wurde.

Da, wie schon bemerkt, durch die rastlosen, von dem Gefertigten selbst geleiteten Schanzarbeiten, bey welchen die dazu verwendeten Individuen von Seite der Herrschaft, Wein und Brott verabreicht wurden, das Dorf Neuaigen selbst vom Wasser verschont blieb, mithin die Habseligkeiten der Bewohner ausser ihrer noch auf den Feldern befindlichen Fechsungen gerettet blieben, so trat glücklicher Weise der Fall einer Unterstützung der Unterthanen von Seite der Herrschaft nicht ein; man hatte jedoch vorsichtsweise alle Anstalten getroffen, für den Fall, als das Dorf selbst unter Wasser gesetzt werden sollte, die verunglückten Unterthanen sammt ihrem Vieh, und übrigen Fahrnissen in das herrschaftl. Schloß aufzunehmen, und nöthigenfalls mit Lebensmitteln zu versehen; so wie man die in ähnlichen Fällen nothwendigen übrigen Polizey- und Sanitäts-Maßregeln sorgfältigst anzuwenden bemüht war; und es ist erfreulich Einer Löbl. Kreisstelle berichten zu können, daß bisher kein, das Leben oder die Gesundheit eines hiesigen Unterhtanen gefährdendes Ereignis sich ergeben, und das Gewässer seit heute Nacht bereits zu sinken begonnen habe. Das Unglück, daß die anher unterthänigen Gemeinden Neuaigen, Fischerzeil, Pettendorf und Starnwörth betraf, besteht demnach an dem Verlust ihrer erwähnten Fechsungen. Sollten dieselben die Herrschaft um Geld- oder Natural-Vorschüsse angehen, so wird man, ungeachtet der herrschaftliche Verlust sehr bedeutend erscheint, keinen Augenblick anstehen, bedrängte Unterthanen nach Kräften zu unterstützen.
Herrschaft Neuaigen den 23t 7ber 1821.
Unterschrift
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Löblich. k.k. Kreisamt.
In Beziehung auf die Kreisämtliche Currende vom 21ten dieß Monats wird von der Herrschaft Stetteldorf hiedurch angezeigt, daß in ihrer Jurisdiction zwar außer der durch die Donau entstandenen Uiberschwemmung keine andere Wassergefahr vorhanden sey, umsomehr aber der Austritt des Donaustromes in dem diesseitigen an der Donau liegenden  Gemeinden bedeutende Beschädigungen verursachte.

In der Gemeinde Oberzögersdorf sind bisher die Gebäude vom Wasser verschont, und dasselbe müsste noch bedeutend steigen, wenn es die Häuser erreichen sollte. Dagegen sind nebst den Auen mehrere Grundstücke und darunter vorzüglich Wiesen und Erdäpfelfelder unter Wasser, wodurch sich nahmhafte Beschädigungen ergeben, ohne daß dagegen eine Hilfe möglich ist.

Zu Schmida dringt das Wasser von der südlichen Seite stark in die Häuser und es sind gegenwärtig Scheunen und Keller unter Wasser. Für die Häuser selbst droht noch keine Gefahr, weil die Lage des Orts so günstig ist, daß das Wasser nahmhaft steigen müsste, um die Wohngebäude zu erreichen. Die Auen sind ganz, von den Korn – Erdäpfel – Krautgärten und Wiesen ein großer Theil dergestalt überflutet, daß die Früchte ohne Rettung verloren sind, und daher der Schaden mit Einschluß der im Wasser befindlichen Scheunen und Keller von Bedeutung ist.

Das Dorf Zaina ist ganz vom Wasser eingeschlossen, bis jetzt ist nur in die sämtlichen Scheunen, eine einzige ausgenommen, das Wasser eingedrungen, die Häuser sind noch durchgehends verschont, und es ist so leicht für dieselben wegen ihrer ziemlich hohen Lage die eine Gefahr zu besorgen. An Kraut und Erdäpfelfeldern, dann Wiesen ist der größte Theil unter Wasser, an gebauten Kornfeldern nur ein geringer Theil der dadurch entstandene Schaden ist groß und es läßt sich keine Vorkehrung dagegen treffen.

In Perzendorf sind bloß zwey Häuser, und ein Fruchtstadel unter Wasser, alle übrigen Gebäude aber verschont, für diesen Ort ist seiner ziemlich hohen Lage wegen am wenigsten eine bedeutende Gefahr zu besorgen, allein die Felder dieser Gemeinde vorzüglich Korn und Erdäpfelaecker dann Wiesen sind überschwemmt, und die dadurch entstandenen Beschädigungen sind groß.

In Unter-Abstorf sind 7 Häuser im Wasser für die übrigen ist noch keine Gefahr, weil sie mehr hoch liegen. Die bei dieser Gemeinde überschwemmten Kraut und Erdäpfelfelder samt Wiesen verursachen den ohnehin armen Gemeindegliedern den empfindlichsten Schaden.

Außer den bereits vom Wasser erreichten Gebäuden, Scheunen und Feldern sind bis jetzt noch keine Beschädigungen oder andere Unglücksfälle eingetretten, und da jeder dieser Orte theils mit herrschaftlichen und theils mit eigenen in angemessener Zahl versehen sind, und  jede wachsende Gefahr bei den getroffenen Einleitungen unverzüglich zur hierortigen Wissenschaft kömmt, auch von einer Gemeinde der anderen mitgetheilt werden kann, so ist im allgemeinen, so weit es die persönliche Sicherheit oder die Beweglichkeit und transportablichen Habseligkeiten der Einzellnen betrifft, noch keine hohe Gefahr zu besorgen, die eine außergewöhnliche Hilfe erheischt.

Uibrigens nimmt der Donaustrom seit gestern abends bereits wiewohl sehr wenig ab, und wenn wider Verhoffen sich dennoch die Gefahr vergrößern sollte so wird es wenigstens noch immer möglich seyn, die Einwohner der genannten Ortschaften mit ihren transportablen Habseligkeiten zu retten und für Unterkunft zu versorgen, gegen die Versauerung der Gebäude und Felder aber ist in solchen Fällen ohnehin die gewöhnlich so wie eine außerordentliche Hülfe von geringem Erfolge.
Stetteldorf 23. 7ber 1821
Unterschrift
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Löbliches kais. könig. Kreisamt!
Mit gehorsamer Beziehung auf den hohen Currendal Auftrag ddo 21ten d. M. erstattet die gefertigte Herrschaft in Betreff des den hießherrschaftlichen Donau-Ortschaften durch den letzten Donau-Austritt erwachsenen Schadens ehrerbiethig folgenden Bericht.

So bedeutend der durch die, untern 14ten v. M. statt gehabten Uiberschwemmung, denen ohnehin größten theil armen Bewohnern der Donau-Ortschaften verursachten, und mit Bericht ddto 30ten v. M. beschriebenen Schaden war; so sind dennoch die Folgen des letzten Donau-Austrittes ddto 20ten d. M. und die folgenden Tage, noch empfindlicher, indem die Feldfrüchte die bey der frühern Uiberschwemmung verschont blieben, größtentheils ein Raub der ausgetretenen Donaufluthen geworden sind. Uiberdieß wurde der Winteranbau vieler Gründe dergestalt vereitelt, daß nur bey eintretender besonders günstiger Witterung noch ein Theil derselben mit Winterfrucht angebaut werden könnte.

Die Ortschaften Urzenlaa, Frauendorf, Winkl. Giging, Altenwörth, Kollersdorf, Sachsendorf, St. Johann, Unterseebarn, und Oberseebarn erlitten durch das letzte Hochwasser der Donau nachstehenden Schaden.

Die Gemeinde Urzenlaa verlor die Erdäpfel von 10 Joch, Kraut von 7 ¼ Joch, türkischen Waitzen von 4 Joch, weiße und gelbe Rüben von 15 Joch, Safran von 8 Joch; und 33 ¼ Joch Aecker sind dergestallt verwüstet, daß sie zum Winteranbau gar nicht, die übrigen aber nur bey besonders schöner Witterung hierzu geeignet sind. Uiberdieß erlitten die in dortiger Ortsfreyheit an dem Donau Ufer sich befindlichen Wasserwerke neuerlich bedeutende Beschädigungen; und das Hochwasser ist in alle  Häusern und Scheunen gedrungen, wodurch der Gemeinde ein Schaden von 1100 f zugefügt wurde.

Frauendorf verlor Saffran von 5 Jochen, und der Winteranbau von 36 Joch wurde vereitelt. – Durch das Eindringen des Wassers in das Dorf Winkl, wobey nur 5 Häuser verschont blieben, erlitt diese Gemeinde einen Schaden von 1200 f. Die Wurzelgewächse von 55 Joch wurden vernichtet, und der Winteranbau von 90 Joch gänzlich unmöglich gemacht. In Gigging gingen die Erdäpfel von 10 Joch, Kraut und türkischer Waitzen von 5 Joch, Grumet von 20 Tagwerk zu Grunde, und der Winteranbau von 30 Joch wurde gänzlich vereitelt.

Altenwörth wurden Erdäpfel von 40 Joch; Kraut und türkischer Waitzen, von 50 Joch; Saffran von 4 Joch; der Winteranbau wird bey günstiger Witterung von 30 Joch Aecker nicht vorgenommen werden. In der Freyheit der Gemeinde Sachsendorf wurden die Erdäpfel, Kraut und türckischer Waitzen von 40 Joch, Grumet von 30 Joch, und Saffran von 1 ½ Joch unbrauchbar gemacht, und der Winteranbau von 40 Joch wurde gänzlich vereitelt. Die Gemeinde St. Johann verlor Erdäpfel, türckischen Waitzen und Kraut von 20 Joch, und in das Haus Nr. 17 drang das Hochwasser. In der Freyheit von Unterseebarn gingen die Erdäpfel von 30 Joch, Türckenwaitzen von 9 Joch, und Grumet von 6 Joch zu Grunde, und 40 Joch Acker wurden dergestallt überschwemmt, daß hievor höchstens 10 Joch bey gutem Wetter zum Winteranbau geeignet würden. Oberseebarn verlor die Früchte von 90 Joch, welche größtentheils in Erdäpfel, und Kraut bestanden, und es wurde der Winteranbau von 20 Joch gänzlich vereitelt.

In Sanitäts und polizeylicher Hinsicht hat sich bisher kein rücksichtswürdiger Fall ergeben, übrigens hat man dieswegen ungesäumt in Gemäßheit der dießfalls bestehenden Verordnungen die nöthigen Vorkehrungen getroffen.
Herrschaft Grafenegg am 28. September 1821
Prachner
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Von der k.k. nö. Regierung.
Die mit Bericht vom 7. d. M. angetragenen Lokalverhandlungen über die durch die letzten Hochwässer verursachten Uferbrüche bey Urzenlaa, Altenwörth und Jedlesee sind vom Kreisamte ungesäumt vorzunehmen.

Das Wasserbauamt wird unter Einem angewiesen, bey diesen Verhandlungen zu erscheinen, und eben so wird auch das Ständ. Verwalt. Collegium angegangen, dabey wegen Ausmittlung der Kostenbedeckung gleichfalls zu intervenieren.

Der Zeitpunkt der Commission ist beiden Behörden in kürzesten Wege unmittelbar vom Kreisamte bekannt zu geben. In Ansehung der von der Herrschaft Leobendorf angetragenen Schlusse bey dem Schliefbrükeln wird unter Einem die Strassenbaudirekton mit den erforderlichen Behebungen beauftragt.

Die Berichtsbeilagen folgen mit Ausnahme der Berichte der Herrschaft Leobendorf zurück.
Wien am 22ten Oktober 1821.
Reichmann
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Currende 
Die Herrschaft Grafenegg hat in ihrem Berichte vom 28. Sept. d. J.  angezeigt, daß die Waßerwerke bey Urzenlaa bedeutende Beschädigungen erlitten haben, und daß ferner bey Altenwörth die Steinufer und die Faschinenwerke am sogenannten Scheunherde? verlegt, und bedeutende Uferbrüche veranlaßt worden sind.

Um dem Zustand der Dinge näher zu erheben, und um die zweckmäßigsten Abhilfsmittel zu berathen, wird in Folge des hohen Rggsdecrets vom 22. d. M. am 12. P:M: um 9 Uhr Morgens unter der Leitung des ständischen Verordneten Collegium und mit Zuziehung des k.k. Waßerbauamtes und des hierortigen Kreisingenieurs eine Localcoon abgehalten und die Verhandlung in den beschädigten Ufern bei Urzenlaa begonnen werden. Hiebey haben die Staatsherrschaft Stockerau und die Herrsch. Stätteldorf, Neuaigen und Grafenegg zu erscheinen, und die Vorsteher der Gemeinden Perzendorf, Tribensee, Fischerzeil, Mollersdorf, Ober- und Unterabsdorf und Urzenlaa zum gleichmäßigen pünktlichen Erscheinung zu verhalten.

Endlich wird auch der Oberbeamte der Herrschaft Thürnthal hiezu vorgeladen. Nach der Beendigung dieser Verhandlung wird sich zeigen, ob noch am nämlichen Tage zu den weitern Erhebungen bey Altenwörht geschritten werden kann, oder ob dieselbe für den nächsten Tag verschoben werden muß? Worüber die Bestimmung der Coon abzuwarten seyn wird.

Hiernach werden auch die Vorstheher der Gemeinde Altenwörth von der Herrschaft Grafenegg anzuweisen seyn, daß sie die Coon zur gehörigen Zeit erwarten.
Kreisamt Korneuburg am 27. Oct. 1821.
Unterschrift 

An die Herrschaft Stetteldorf …. 1. 9ber 1821
Unterschrift
Do: Neuaigen … 3. 9ber 1821
Unterschrift
Do. Thürnthal …. 3. 9ber 1821
Unterschrift
Do: Grafenegg… 6. 9ber 1821
Unterschrift 

Dann hieher zurück
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Currende
Nachdem die Berichte, welche von den nachstehenden Herrschaften in Folge der kreisämtlichen Currende von 21. v. M. über die Folgen des damaligen Austrittes der Donau erstattet worden sind, dem hohen Landes Praesidio vorgelegt wurden, und hierüber nichts zu erinnern befunden worden ist; so werden die Dominien hievon mit dem beysatze in die Kenntniß gesezt, daß es nunmehr denjenigen Gemeinden und Grundbesitzern, welche glauben, daß ihr erlittener Schaden nach dem hierortigen Circular von 3. März 1819. Z. 2253. zur Erwirkung eines Steuernachlaßes geeignet sey, überlassen bleiben müße, durch die Obrigkeit um die ordentliche Erhebung des Schadens einzuschreiten.

Kreisamt Korneuburg am 27. Oct. 1821
Unterschrift
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Quelle:
KrA VUMB Weg-, Straßen-, Wasser- u. Schulakten
Fasz. XI, 1821, Karton 212, NÖ Landesarchiv, St. Pölten 

Oktober 2017
Maria Knapp