Briefwechsel

über die Verteilung der Wertgegenstände aus der
aufgelassenen Kapelle Maria Trost aus dem Jahr 1787

Pfarrer Johann Georg Grädinger sandte dem Erzbischöflichen Konsistorium in Wien eine Aufstellung der Wertgegenstände und Barmittel und ersucht, die wenigen Gegenstände behalten zu dürfen: 

Venerabile Consistorium Archiepiscopale Viennense! 

  1. Zufolge Konsistorialdekret vom 24. Hornung et 1. Märtz berichte gehorsamst: Daß ich die von hoher Regierung auf mein Bitten bewilligte Kanzl und 2 Altarblätter von der entweihten Maria Trost Kapelle zu dasiger Pfarrkirche übernohmen, noch aber aus Abgang eines Werttsverständigen nicht weggebracht habe. Die Quittung  folget hier ab.
  2. Daß ich den Ausweise des Vermögens besagter Kapelle nach der letzten Rechnungsextrakte samt dem  Inventarium dem k.k. Kreisamt eingeschicket, die Kelche aber, Monstranz, Ciborium und Lampe noch zurückbehalte, weil in der Verordnung vom 15. Hornung angemerkt wird, daß jene Stücke, die das Konsistorium nicht zu vertheilen hat, und solche die in Folge Konsistorialverordnung von 10. Hornung an das Kreisamt eingeschickt werden müßen, in ein besonderes Inventarium gebracht, dasselbe dem Konsistorium eingeschickt, und derley Kirchenstücke einstweilen noch in Verwahrung sollen erhalten werden. Ich habe aber dieses dem Kreisamt berichtet, von welchem ich die Erklärung erwarte.
  3. Übermache hiermit nach Befehl das Inventarium über die bei der Pfarrkirche vorfindige Paramenten, und Wäsche, aus welchem zu ersehen, wie gering in diesem Jahre die Einrichtung seye, da doch 7 täglich 7 bis 8 Messen gelesen werden, und auch sehr oft reisende Priester Messe lesen.
  4. Überreiche nach Verordnung den letzten Pfarrkirchenrechnungsextrakt laut welchem das Vermögen zwar über 8000 fl sich belaufet, die Ausgabe aber auch beträchtlich ist, und noch vom diesem Vermögen etliche 100 fl für die von hoher Regierung anzuschaffen bewilligte Orgl bezahlet, und die neue Freydhofmauer so auch auf mehrer 100 fl zu stehen kommen wird, hergestellet werden muß.
  5. Da ich die Kelche noch nicht an das k.k. Kreisamt eingeschickt,  kann ich mich wegen der Abgaabe dahin nicht ausweisen: als bald ich es werde übergeben haben, werde ich den Ausweis überreichen.
  6. Bitte ich das Gutachten an die hohe Regierung zu gunsten der dasigen Pfarrkirche gelangen zu lassen, damit die wenige Paramenten, Wäsche, Frauenkleider, aus denen 4 Meßkleider konnten gemacht werden, und das steinerne Speißgeländer /:denn das in der Pfarrkirche von Holz ist schon fast zum Zerbrechen:/ von der Maria Trost Kapelle dürften bewilliget werden.
  7. Folget nach Befehl das Konsistorialdekret vom 24. Hornung d.J. die bewilligte Kanzl, und d. Altarblätter betr.

Kirchberg am Wagram den 16. Märtz 1787

Johgeorg Grädinger
Konisistorialrath Dechant und Pfarrer

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Das Erzbischöfliche Konsistorium schreibt in dieser Sache an die NÖ Landesregierung und legt dar, wie die Paramente verteilt werden sollen und weist darauf hin, dass das Vermögen der Kirchberger Kirche ohnehin nicht so gering ist: 

Hochlöbl N.O. Regierung!

Der Herr Dechant und Pfarrer Grädinger zu Kirchberg am Wagram machet das Ansuchen: um Beihaltung der Paramenten und Frauenkleider geschlossenen M. Trost Kapelle alldort; hierüber erhielt er den Auftrag: das Inventarium und den letztjährigen Rechnungsextrakt beizubringen, über dessen Befolgung von 11ten und PNS 29ten 7bris soll das Konsistorium sich äußern: ob, und was dieser Pfarrkirche von der erwähnten Capelle, und  in dem angezogenen Inventarium an vermeldten Paramenten und Einrichtungsstücken erfolgend werden könnte?

Aus dieser M: Trostkapelle sind zur Vertheilung der Paramenten, und Wäsche in Folge der bei dieser hochen Stelle den 22ten März d. J. eingereichter Konsistorial-Verzeichnesse in der Einrathung No 11 folgende Einrichtungsstücke, als

4 Meßkleider mit guten Borten

6 Meßkleider mit seidenen Borten

11 Alben, und Humeralien

9 Korporalien

14 Purifikatorien

16 Altartücher

7 Handltüchel

8 Korröke und

2 Ministrantenrökel

An verschiedene l.f. Pfarren und Lokalkaplaneyen abzugeben vorgeschlagen worden.

Für die erwähnte Pfarrkirche Kirchberg am Wagram, und zwar Anfangs eben in dieser Einrathung No 11 sieben Frauenkleider in Vorschlag gekommen, worunter eines von reichem Zeug ist, um hieraus 4 Meßkleider machen zu können.

Allein da die Pfarren und Lokalkaplaneien mehrmal aufgefordert worden, und sich zwo l.f. L.K. und eine derlei neu errichtete Pfarrei um ein Ziboriummäntelchen und Speisbeutl gemeldet, und gebethen: so ist in den weiteren Nachtrag zur Einrathung No 11 vorgeschlagen, und zwar

das reiche Frauenkleid, dann 2 Frauenkleider von Damast mit Gold auf Ziborienmäntelchen, und Speisbeutel, dann noch 2 Meßkleider mit seidenen Borten, und 2 Ministrantenrökchen zu vertheilen.

In Gemäßheit also dieser Vorschläge, so bleibt für die Pfarrkirche Kirchberg am Wagram nichts anderes übrig, als folgende Stücke, nämlich:

4 Frauenkleider von Tasset, oder Damast zu Meßkleidern.

9 Korporalien,

34 Purifikatorien

5 Handtückeln

2 Korrökchen, und

2 Ministrantenrokchen;

mit welchen sich der Herr Bittsteller für seine Pfarrkirche um so mehr begnügen lassen dürfte, als dieselbe derzeit mit einen baaren Geld Vorrath von 1622 f 6 xr 1p  des Kirchenrechnungsextrakts, dann mit offentlichen und Privatobligazionen, wie auch an Interessen, Zinsen und Dienst zu 8333 f 6 xr 3 p versehen ist, den Betrag der Realitäten zu 5630 f mitzurechnen, welches alles eine Summe von 13953 f 6 xr 3 p ausmachet; wovon zum freien Gebrauch der Kirche eigenthümlich 2665 f zugehörig.

Nur würde die Vorsehung zu machen seyn, daß deren Verwendung für Orgel und Freythofmauer mit aller Wirtschaft vorgenohmen, und dieser hochen Stelle vorläufig zur Einsicht und Begnehmigung eingereicht werden.

Wien den 2ten 9ber 1787.

Offizial und erzbischöfliches Konsistorium
Edmundus Eppus ..
Johanbaptist …

März 2014
Maria Knapp