Die Beantwortung einer Anfrage der NÖ Statthalterei  aus dem Jahr 1861 gibt Auskunft über die Besitzverhältnisse des Freihofes seit 1668.

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Laut der bei der n.ö. Landesbuchhaltung in Aufbewahrung befindlichen n.ö. Theresianischen Gültbuche und darauf bezüglichen Gültbuchakten war der in frage gezogenen Dominical-Freyhof zu Kollersdorf ursprünglich und bis zum Jahre 1668 ein dem Stifte Klosterneuburg mit aller grundobrigkeitlichen Jurisdiktion unterworfenes Unterthans-Haus, welches Herr Conrath Balthasar Graf und Herr von Starhemberg, Besitzer der Herrschaft Dürnstein, von einem gewissen Johann Christosomus Neumann von Neuberg käuflich erworben, und laut des in amtlich beglaubigter Abschrift hierorts aufbewahrten, vom Stifte Klosterneuburg unterm 11. Jänner 1668 ausgestellten Freybriefes, von allem nomine subditelae diesem Stifte gegenüber, befreyt hat.

Über das von dem damaligen Probste des Stiftes Klosterneuburg bey dem N.Ö. Ständ. Herrn Verordneten Collegio eingebrachten Gesuch ddt. 4. Feb. 1668, und den von Herrn Conrad Balthasar Grafen von Starhemberg untern 7. Feb. 1668 ausgestellten Revers, welche beide Schriftstücke hierorts in Originali aufbewahrt sind, wurde dann Vermöge der Herrn Verordneten Bewilligung ddt. 14. März 1668, dieses Unterthans-Haus zu Kollersdorf samt allen darauf herrührenden obrigkeitlichen Gefällen und Bezügen von der Gültbuchs-Einlage über das Stift Klosterneuburg abgeschrieben, und für dasselbe in dem Gültbuche des VOMB. eine eigene Einlage eröffnet mit dem Titel: Herr Conrad Balthasar des heiligen Röm. Reichs-Graf und Herr von Starhemberg wegen eines Haus zu Kollersdorf.

Seit dieser Zeit hat dieses Haus, oder nunmehrige Hof zu Kollersdorf immer eine eigene Gültbuchs-Einlage gebildet, bis im Jahre 1751 von dem Herrn Ernst Grafen und Herrn von Starhemberg, mittelst der Dominikalfassion über die Herrschaft Thürnstain die , zum Kollersdorfer Hofe gehörigen Entitäten cumulativ mit dem Dominical-Coplece der Herrschaft Thürnstain zur Eintragung in das n.ö. Landes-Gültbuch angezeigt wurden, weshalb sie als integrierenden Bestandteile des Gutskörpers Herrschaft Thürnstain in die hiefür errichtete Gültbuch-Einlage VOMB. Nr. 29 aufgenommen worden, und als solche in derselben verblieben sind, bis über ein, untern 28. März 1797 bei dem Verordenten-Collegium eingebrachtes, mit der Bewilligung des k.k. n.ö. Landrechtes, als Fid. Com. Behörde ddt. 10. März 1797 dortige G. Z. 2745 instruiertes Gesuch des Herrn Georg Adam Fürsten von Starhemberg, als Besitzer der Herrschaft Thürnstain, der gemäß Vertrages ddt. 19. März 1793 an Johann Georg Pable verkaufte Hof zu Kollersdorf, und rücksichtlich der bei demselben genossene Dominical-Grund pr. 33 Joch Äcker, 12 Tagwerk Wiesen und ¼ Tagwerk Garten vermög Colleg. Auflagen ddt. 23. Nov. 1797 Zl. 2995 von dieser Einlage abgeschrieben, und hiefür in dem n.ö. Landes-Gültbuche des VUMB. Die eigene Einlage Nr. 575 mit dem Titel: Freihof zu Kollersdorf eröffnet wurde.

Die Landesbuchhaltung erbittet sich die Rückstellung des Geschäftsstückes und die Bekanntgabe des diessfälligen Erlasses als Berichtserledigung.

Wien am 10. Okt. 1861

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Das Dokument wurde von Herrn Ludwig Leuthner aus Fels gefunden und transkribiert.

Quelle:
NÖ Landesarchiv - Auflagen und Berichte Sig. UM. 575

Juli 2015
Maria Knapp