Zwischen 1807 und 1809 tobten die Franzosenkriege auch in unserer Gegend:

Bereists 1805 aber zogen die Franzosen nach der Schlacht bei Austerlitz durch unser Gebiet:
Gleich nach der fürchterlichen Schlacht bei Austerlitz (1805) in Mähren, unweit Brünn, ist der Friede geschlossen worden. Die Russen gingen nach Hause. Die österreichischen Soldaten wahren ohnehin in Böhmen und Ungarn. Die Franzosen retirirten ebenfalls; und bei ihrem Rückzug hatten wir hier wenig mehr zu leiden. Sie gingen über Oberhollabrunn nach Kirchberg am Wagram, andere über Stockerau eben nach Kirchberg, und von da über Krems, St. Pölten etc. nach Frankreich zurück.
(Reichspost vom 22.11.1899)

 

Pfarrchronik Altenwörth

Karl Dedelbacher, Pfarrer in Altenwörth von 1915 - 1935, gibt in der Altenwörther Pfarrchronik verschiedene Daten über die Napoleonischen Kriege wieder, wie etwa den Ablauf der Musterung, die Befehle zur Bewachung der Donauufer und die Vorschreibung für die Zwangsablieferungen der Gemeinde Sachsendorf. Diese wenigen Daten, die noch vorhanden sind, geben ein Bild darüber ab, welche Lasten der Bevölkerung um diese Zeit zusätzlich zu ihren Abgaben an die Grundherrschaft auferlegt wurden: 
Selbstredend soll hier nicht etwa ein Geschichtsunterricht geboten werden, dazu fühlt sich der Verfasser dieser schmucklosen Aufzeichnungen weder berufen noch bemüßigt. Er ist aber doch nach des scriptors unmaßgeblicher Ansicht nicht eine Wichtigtuerei, wenn etwaige die Ortschronik tangierende geschichtliche Fakta, die mit Mühe in den verschiedensten Archiven gesammelt wurden, den geschätzten hochwürdigen Herren successores überliefert werden. Alle Daten, sowohl vorne im Gedenkbuch, als auch hier im Anhang hat der Verfasser aus den verschiedensten Quellen zusammengesucht (Archiv in Göttweig, Verein für Landeskunde von N.Ö., Gemeindearchiv, Kießlings Sammelwerk, f.e. Ordinariat, etc.) und sind somit einwandfrei verbürgt.
 

Musterungsbefehl 1807
Vermöge der hier eingelangten Verordnung des k.k. Kreisamtes V.U.M.B vom 13. Hornung 1807, N.1311 v. 10. Februar 1807, P.Z. 1219/9, sind von hiesiger Herrschaft Grafenegg alle Klassifizierten in dem Konskriptionsbezirke dieser Herrschaft vorfindigen Burschen, sie mögen unter was immer für einer Herrschaft unterthänig sein, am 18. des gegenwärtigen Monats Hornung der löbl. k.k. Rekrutierungskommission in Gedersdorf vorzustellen.

Die sämtlichen Amtsrichter erhalten demnach hiermit den Auftrag, alle ledigen Unterthansburschen von 16 bis 40 Jahren von dieser hohen Verordnung sogleich zu verständigen und selbe dahin anzuweisen, dass sie künftigen Dienstag den 17. Hornung Vormittag um 9 Uhr auf hiesiger Herrschaftskanzlei unausbleiblich und bei sonstiger Ahndung zu erscheinen haben. Und da bei dieser Stellung auch sogar jene Burschen, welche abwesend sind, der löbl. k.k. Rekrutierungskommission vorgeführt werden sollen, so haben die Ortsrichter auch schleunigst die Veranlassung zu treffen, dass wenigstens diejenigen Burschen, die nicht zu weit vom Hause entfernt sind, sogleich einberufen werden, damit sie, so wie Obige, am vorbestimmten Tage hier zuverlässig erscheinen. Zugleich wird den Richtern hiermit bedeutet, dass sie sich auch die Aufbringung von Vagabunden vorzüglich angelegen sein lassen und jeden, der sich betreten lässt, nicht nur anhalten, sondern auch sogleich hierher unter sicherem Geleite einbringen zu lassen haben. Die Richter haben übrigens auch selbst in eigener Person am vorbestimmten Tage, den 17. Hornung mit den in ihren Ortschaften vorfindigen Burschen hier zu erscheinen um über die Wirtschafts- und Familienverhältnisse ihrer Eltern die nötigen Auskünfte zu erteilen.

Herrschaft Grafenegg, d. 14. Hornung 1807
Amtskanzlei


 

Um die Truppen Napoleons aufzuhalten, die sich am südlichen Ufer befanden, gab das Kreisamt Krems folgende Verordnung zur Verteidigung heraus:
 

Instruction über die Bewachung der Donauufer

  1. In allen an der Donau gelegenen Ortschaften ist ungefähr 200 oder 300 Schritte außer dem Orte gegen den Wagram zu, auf einem am meisten sichtbaren Platze eine Allarmstange mit einem Bund Stroh, welcher mit Flachs und Werg vermischt und mit Pech überronnen sein muß, aufgestellt.
  2. Zu dieser Allarmstange wird eine Wache gestellt, die bei Tag und Nacht dabei die Wache versieht, damit diese nicht etwa zu Unzeit oder gar aus Mutwillen von jemand angezündet und dadurch die Landleute unnützerweise in Bewegung gesetzt werden.
  3. Den Befehl, daß die Allarmstange anzuzünden sei, kann nur der Ortsrichter allein geben, der dafür verantwortlich bleibt, wenn bei wirklicher Gefahr dies unterlassen werden sollte.
  4. Als wirkliche Gefahr kann nur der Fall betrachtet werden, wenn es eine feindliche Truppe von wenigstens 100 Köpfen wagen sollte, auf der Donau an irgendeiner Stelle überzusetzen und das diesseitige Ufer zu erreichen; auf eine mindere Zahl wird nicht geachtet, weil dies leicht durch die vom Militär aufgestellten Wachposten aufgehoben werden kann.
  5. In jeder der an der Donau gelegenen Ortschaften muß bei Tag und bei Nacht ein gesatteltes Pferd bereit stehen, damit, wenn Gefahr eintritt, augenblicklich ein reitender Bote nach Grafenegg abgeschickt und der Herr Oberbeamte daselbst in Kenntnis gesetzt werde, der sich glücklich schätzen würde, das Ganze des Aufgebotes zu leiten und diese Gelegenheit benützt, alle rechtschaffenen Bewohner des Donaubezirks um ihr Zutrauen zu bitten, dessen er sich bei jeder Gelegenheit wert zu machen bestreben wird.
  6. Um jede sich ereignende Gefahr eines feindlichen Überfalles möglichst zu verbreiten, und unsere lieben Landsleute auch in der Entfernung aufzufordern, zu unserer Unterstützung, werden auch in den am Wagram gelegenen Ortschaften Feuersbrunn, Ottenthal und Kirchberg Allarmstangen, so wie jene, von denen oben Meldung geschah, aufgestellt, die alle zugleich angezündet werden, sobald eine oder die andere der bei den Donau-Ortschaften Allarmstangen brennend gesehen werden.
  7. Vor allem ist wohl zu bemerken und bei strengster Verantwortung des Ortsrichters darauf zu sehen, daß nur diejenige von den Allarmstangen, welche in den an der Donau gelegenen Ortschaften aufgestellt sind, angezündet werden, wo die Feinde wirklich einen Überfall zu unternehmen versuchen, alle übrigen aber ruhig gelassen werden und dies zwar aus der Ursache, weil die brennende Allarmstange zugleich als das Zeichen gilt, wo das Landaufgebot zur Abwendung der Gefahr sich in Waffe zu versammeln hat. Würden dann mehrere Stangen zugleich angezündet, so müßten notwendig Unordnungen daraus entstehen, die bei solchen Versammlungen, wenn sie von dem gewünschten Nutzen sein sollten, sorgfältig vermieden werden müssen.
  8. Gleich auf der Stelle, sowie eine Lärmstange brennend gesehen wid, wird in allen Ortschaften die Sturmglocke gezogen zum Zeichen, daß alle waffenfähigen Mannspersonen ihre Waffen sogleich ergreifen und sich bei ihrem Ortsrichter versammeln, der sich als Anführer und Ortsvorsteher an ihre Spitze stellt und sie in aller Ordnung und Stelle an den bestimmten Platz zu führen hat.
  9. Beim Aus- und Einrücken des Landaufgebotes muß sorgfältig alles Lärmen und Schreien, vor allem aber das Schießen bei strengster Verantwortung von jedem ausrückenden Individuum vermieden werden, weil sonst nicht nur der erhoffte Endzweck vereitelt, sondern wohl gar unangenehme Mißverständnisse in dem k.k. Lager dadurch veranlaßt werden könnte.
  10.  Die bei den Allarmstangen aufgestellten Wachen dürfen weder bei Tag noch bei Nacht auf ihren Posten ein Feuer unterhalten, weil dies, wie jeder leicht einsehen wird, zu den größten Unordnungen Anlaß geben könnte. Übrigens müssen aber diese Wachen beständig mit guten brennbaren Materien, als Schwefel, Schwämme, Feuerstein und Stahl versehen sein, um das Anzünden der Strohbünde sogleich auf Befehl des Richters zu besorgen.
  11. In allen Ortschaften müssen noch besonders mehrere Wachen aufgestellt werden, welche die Allarmstangen beständig beobachten und wenn sie eine derselben brennend sehen, sogleich alle Ortsbewohner darauf aufmerksam machen und die Sturmglocke läuten.
  12.  Das Landaufgebot wird in drei Korps eingeteilt und gehören:
    a) zum ersten Korps die Ortschaften: Grafenegg, Haizendorf, Kamp, Grunddorf, Jetsdorf, Sittendorf, Etsdorf, Straß, Elsarn, Wiedendorf, Bösendürnbach, Diendorf am Walde, Obernholz, Rohntal, Engabrunn, Feuersbrunn, Wagram und Grafenwörth.
    b) zum zweiten Korps die Ortschaften: St. Johann, Oberseebarn, Unterseebarn, Sachsendorf, Kollersdorf, Altenwörth, Gigging, Neustift an der Au, Thürntal, Fels, Gösing, Riedenthal, Engelmannsbrunn, Gstettenhof, Ottenthal, Mallon und Dörfel.
    c) zum dritten Korps die Ortschaften Kirchberg, Ober-, Mitter- und Unterstockstall, Ruppersthal, Königsbrunn, Ober- und Unterabsdorf, Bierbaum Frauendorf, Utzenlaa, Mollersdorf und Neuaigen. (Winkl fehlt in dieser Aufstellung, es ist aber aus anderen Quellen bekannt, dass Winkl zum 3. Korps gehörte. Anm.d.Verf.)
  13.  Zu Kommandanten dieser Korps werden gebeten werden und zwar:
    a) Für das erste: Herr Chevalier de Brogniard zu Haizendorf.
    b) Für das zweite: Herr Ignaz v. Schistarz, Rentmeister der Herrschaft Thürntal.
    c) Für das dritte: Herr Ignaz Prascher, Verwalter der Herrschaft Neuaigen.
  14.  Diese drei Korps versammeln sich unter Anführung der Ortsrichter bei eintretender Gefahr auf folgenden Konzentrationsplätzen, wo sie von ihren Herren Kommandanten werden erwartet werden, der ihnen die weiteren Befehle und Anordnungen mitteilen wird und zwar:Jeder der Herren Korpskommandanten wählt sich einen Adjutanten, so wie jeder Ortsrichter als Anführer der Mannschaft seines Korps die geschultesten seiner Leute und zwar solche vorzüglich zu Unteroffizieren wählt, welche bereits beim Militär gedient haben und als erfahrene Krieger das Zutrauen der Mannschaft am meisten verdienen.
    1. Das erste Korps auf dem Brachfelde zwischen Grafenegg und Haizendorf.
    2. Das zweite Korps auf dem Brachfelde zwischen Thürntal und Kollersdorf.
    3. Das dritte Korps auf dem Brachfelde bei Bierbaum.
      Erkennungszeichen bildet überall die weiße Fahne.
  15. Jeder der Herren Korpskommandanten wählt sich einen Adjutanten, so wie jeder Ortsrichter als Anführer der Mannschaft seines Korps die geschultesten seiner Leute und zwar solche vorzüglich zu Unteroffizieren wählt, welche bereits beim Militär gedient haben und als erfahrene Krieger das Zutrauen der Mannschaft am meisten verdienen.
  16. Gleich bei der Ankunft auf den bestimmten Sammelplätzen stellt jeder Ortsrichter seine Leute in 3 Reihen oder Glieder einzeln für sich auf worauf der Herr Korpskommandant ihnen die erforderliche Richtung geben, sie nach Gutdünken zusammenziehen, aufstellen und ins Treffen abmarschieren lassen wird.
  17. Da endlich von der genauen und pünktlichen Vollziehung dieser Anordnungen einzig und allein der glückliche Erfolg von den so ruhmvollen Anstrengungen der hiesigen Landesbewohner abhängt, so rechnet der Unterzeichnete mit Zuversichtlichkeit darauf, daß jeder einzelne sich nicht nur willig denselben unterziehen, sondern diese Gelegenheit benützen werden, jene vaterländische Gesinnung wiederholt an den Tag zu legen, wovon sie schon bei so vielen anderen Gelegenheiten die tätigsten Proben abgelegt haben, welches edle, ruhmvolle, eines Österreichers würdige Benehmen der Unterzeichnete nicht ermangeln wird, zur hohen Kenntnis Sr. Majestät, dem Kaiser selbst zu bringen.

Grafenegg, den 13. Mai 1809
Verwaltungskanzlei Dir. 

Doch alle Maßnahmen erwiesen sich als gänzlich zwecklos, denn wenige Wochen später war die Gegend vom französischen Militär überrannt. In Grafenegg hatte der französische General Marmont sein Quartier aufgeschlagen, am 8. September 1809 kam Napoleon selbst nach Grafenegg, um im Schloss zu übernachten. Die Soldaten plünderten und raubten, die Ortschaften hatten Zwangslieferungen zu leisten.  
Wenn das Gerücht herumging, Napoleon sei nahe, versteckten sich die Leute, besonders aber, was seltsam ist, die Männer und jungen Burschen, denn der Tyrann liebte es, die stämmigen und halbwegs starken Leute mitzunhemen und in sein Heer einzureihen.



Zwangsablieferungen der Gemeinde Sachsendorf

In Grafenegg hatte der französische Korpskommandant Marschall Marmont sein Quartier und am 8. September 1809 übernachtete dort auch Kaiser Napoleon. Das Hauptheer lagerte bei Rohrendorf-Theiß, aber auch östlich Grafeneggs war eine große Armee und so erklären sich die drückenden Zwangslieferungen der einzelnen Gemeinden.

Es folgen nun etliche Daten über die Katastralgemeinde Sachsendorf, soweit sie noch gesammelt werden konnten:

  1. Die Gemeinde Sachsendorf hat zu Folge des k.k. Kreisämtl. Auftrages für das Armeekorps des Herrn Feldmarschallintentant Kollwrath auf der Stelle und also noch in der heutigen Nacht nach Weikersdorf abzuliefern und diesen Auftrag noch in der heutigen Nacht zu vollziehen:
    34 Leib Brot, 3 Zentner Heu, 5 Metzen Hafer.
    Herrschaft Grafenegg, den 3. Juni 1809
    Amtskanzlei.
  2. Das K.K. Kreisamt hat mittelst Dekretes hieher bekannt gemacht, daß für die in der Gegend von Stockerau stationierten I. französischen Truppen nach Stockerau bis 25. Juli nachmitags 4 Uhr eine Lieferung geleistet werden müsse, wo die Lieferung dem K. französischen Commisär gegen Quittung übergeben werden muß:
    2 Stück Kühe, 3 Eimer Wein, 2 Metzen Weizen, 5 Centner Heu, 5 Schaab Stroh.
    Herrschaft Grafenegg, 21. Juli 1809
    Amtskanzlei
  3. Nach strengem Auftrag muß die Gemeinde Sachsendorf: 10 Metzen Korn und 15 Metzen Weizen nach Stockerau, 2 Stück Schlachtvieh, 12 Eimer Wein, 30 Centner Heu, 27 Metzen Hafer, 150 Bund Stroh auf den Spitz bei Wien sogleich liefern, widrigenfalls diese Artikeln auf der Stelle mit bewaffneter Hand eingebracht werden sollen.
    Herrschaft Grafenegg, 30 Juli 1809
    Amtskanzlei
  4. Zufolge einer soeben eingelangten kreisämtl. Circularverordnung hat die Gemeinde Sachsendorf: 40 Pfund gerollte Gerste, ½ Eimer Essig, die Gemeinde Kollersdorf 60 Pfund gerollte Gerste und 1 Eimer Essig unweigerlich in ein Magazin am Spitz bei Wien abzuliefern. Übrigens wird noch bekannt gemacht, daß künftighin kein Kornstroh, sondern lauter Weizenstroh abzuliefern ist und daß jedes abzuliefernde Stück Schlachtvieh wenigstens 2 ½ Zentner wiegen muß.
    Herrschaft Grafenegg, 8. August 1809
    Amtskanzlei
  5. Zweite aufgeschriebene Hauptlieferung: Da entfällt für Sachsendorf:
    10 Metzen Korn, 25 Metzen Hafer, 24 Centner Stroh, 8 Eimer Wein, 4 Stück Schlachtvieh, 55 Centner Heu, 8 Metzen Weizen, 25 Pfund Reis.
    Herrschaft Grafenegg, den 30 August 1809
    Amtskanzlei
  6. Lieferungsaufschreibung für den Monat Oktober 1809
    Auf Anordnung der kaiserl. französischen Behörden und in Gemäßheit des hierüber eingelangten kreisamtl. Zirkulars hat die Gemeinde Sachsendorf für die kaiserl. französischen Truppen nachfolgende Naturalien bei Vermeidung der strengsten Militärexekution für den Monat Oktober zu liefern:
    21 Metzen Weizen, 8 Metzen Korn, 93 Pfund Reis, 4 Stück Schlachtvieh, 33 9/10 Centner Heu, 34 2/10 Centner Weizenstroh, 16 8/10 Centner Roggenstroh, 34 Metzen Hafer, 24 Eimer Wein, 9 Klafter Holz, 28 Pfund Weizenmehl, 14 Pfund Roggenmehl, 8 Pfund gerollte Gerste. – Statt „Reis“ können auch Linsen, Erbsen oder dgl. geliefert werden, aber dann immer dafür das doppelte Quantum. – Lieferungsziel ist Stockerau.
    Herrschaft Grafenegg, 26. Sept. 1809
    Amtskanzlei
  7. Gemeinde Sachsendorf: Infolge kreisämtl. Zirkulares vom 20. d.M. muss vom diesherrschaftlichen Bezirk ein Betrag von 2800 fl als schläunige Geldaushilfe zur Bestreitung der vielen Auslagen bei dem kaiserl. Französischen Spital zu Stockerau sogleich zu Handen des löbl. k.k. Kreisamtes erlegt werden, welcher Vorschuß seinerzeit nach den hierüber einzuholenden Weisungen wieder vergütet werden soll. Auf Sachsendorf entfallen 57 fl, welcher Betrag längstens bei 7. Oktober auf hiesiger Amtskanzlei zu erlegen ist.
    Herrschaft Grafenegg, 28. Sept. 1809
    Amtskanzlei
  8. Auf höchsten Befehl Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzog Generallissimus ist von dem löbl. k.k. Kreisamte eine Brot- und Heulieferung ausgeschrieben worden; die Gemeinde Sachsendorf hat daher: 110 Laib Brotes (à zu 3 ½ Pfund, 40 Bund Heu (à zu 10 Pfund) am nächsten Freitag, den 12. Nov. 1809 vormittags in das Verpflegungsmagazin zu Stockerau bei schwerster Verantwortung abzuliefern.
    Herrschaft Grafenegg, 10. Nov. 1809
    Amtskanzlei

     

Eine Episode dieser  Kriege  nahm am  6. Juli 1809 bei der Knödelhütte ihren Anfang. Leutnant Georg Fontano stand hier mit 50 Mann, als er am anderen Ufer ein Kommando von drei Offizieren und 100 Mann bemerkte, die Gefahr liefen, von ihrem Schiff abgeschnitten zu werden. Er eilte in einem tiefen Nebenarm über die Donau, fiel den Feinden in den Rücken, vereinigte sich mit der abgeschnittenen Truppe und drängte die Franzosen zurück. Als diesen zwei feindliche Kompanien zu Hilfe eilten, ordnete er den Rückzug über eine vom Feind geschlagene Brücke an. Mit unbeträchtlichen Verlusten überquerte er wieder die Donau. Nach diesem tapferen Offizier ist in Zwentendorf eine Gasse benannt.
(Heimatbuch der Marktgemeinde Zwentendorf, 2010, S.137)

 

Februar 2012
Maria Knapp