Herr Herbert Eder aus Kollersdorf hat  dankenswerter Weise seine Broschüre über die Kapelle von Sachsendorf, die er anlässlich der Einweihung nach der Renovierung im Jahr 2012 verfasst hat, zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt:

  

Die Kapelle von Sachsendorf ist, wie viele andere Kapellen und wie die religiösen Kleindenkmäler auch, ein besonderes Zeugnis des Glaubens, ein Ausdruck der besonderen Bindung der ländlichen Bevölkerung an die Religion. Sie ist aber auch ein historisches Kleinod, das, wie kein vergleichbares Bauwerk, in besonderer Weise das Erscheinungsbild eines Ortes prägt. Reichhaltig ist auch ihre Geschichte!

 

Die Holzkapelle

Die farbliche Darstellung des Grundstückes Nummer 13 auf der Mappe des Franziszeischen Katasters des Jahres 1824 deutet auf den Bestand eines gemauerten Bauwerks aus Ziegel oder Stein hin, was auch durch die Beschreibung der ersten militärischen Aufnahme (Josephinische Landesaufnahme) aus der Zeit um 1780 Bestätigung findet. Im Franziszeischen Kataster ist das Grundstück genau am heutigen Standort der Kapelle situiert. Es wies eine Länge von zirka 10 Metern und eine Breite von zirka 4 Metern auf und verlief mit der Längsseite parallel zur südlichen Häuserfront, grenzte an diese jedoch nicht unmittelbar an. Das im Eigentum der Gemeinde Sachsendorf stehende Grund- stück mit der Gattung Kapelle hatte eine Fläche von 11,6 Quadratklafter (= zirka 40 m²).

Zur Zeit der Erbauung der heutigen Kapelle dürfte dieses gemauerte Bauwerk nicht mehr bestanden haben. Die Gemeindevertreter bekräftigen ihr Begehren zur Errichtung einer neuen Kapelle nämlich damit, dass die im Dorfe befindliche bloß von Brettern zusammen geschlagene Kapelle bereits baufällig geworden und daher die Sicherheit der Bewohner zu den Andachtsübungen nicht mehr gegeben ist. Es sei der ausdrückliche Wunsch der Gemeindemitglieder, dass statt der bisherigen bloß aus Brettern aufgerichtet gewesenen Kapelle ein neues anständiges Bethaus erbaut werde. Hinweise auf eine Ziegel- oder Steinbauweise finden sich nicht.

 

Der Kapellenbau

Die Gemeindevertretung unter Führung des Sachsendorfer Ortsrichters Johann Ertl brachte am 31. Juli 1841 bei der Herrschaft Grafenegg das Begehren für den Neubau einer Kapelle vor. Die Bittsteller begründeten dieses mit der bereits erwähnten Baufälligkeit der aus Holz gebauten Kapelle und dem Vorhandensein der entsprechenden finanziellen Mittel, um die vom Maurer- und Zimmermeister Mathias Böhm aus Grafenwörth ermittelten Herstellungskosten in Höhe von 553 fl 34 kr C.M. bedecken zu können. Weder sei eine Verschuldung der Gemeinde nötig, noch sei eine zusätzliche Belastung der Ortsbewohner zu erwarten. Es bestehe sogar die Bereitschaft, Vorschusszahlungen zu leisten, um den sehnlichen Wunsch nach einer neuen Kapelle möglichst rasch umzusetzen.

Das für die Genehmigung zuständige Kreisamt Korneuburg erteilte nach genauer Prüfung der finanziellen Belange am 31. März 1842 die Zustimmung zum Bau der neuen Kapelle. Die Ausführung hatte nach einem neuen, vom k.k. Kreiszeichner entworfenen Bauplan zu erfolgen, die Baukosten sind mit 682 fl 51 kr C.M. ausgewiesen. Zugleich erging an die Herrschaft Grafenegg die Anordnung, über diesen Kapellenbau eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Die Gemeinde Sachsendorf wurde angewiesen, die genaue Ausführung entsprechend dem Kostenvoranschlag zu überwachen und zur Erzielung größerer Dauerhaftigkeit für das Gebäude nur gebrannte Ziegel zu verwenden. Darin sah man keine Schwierigkeit, da die Gemeinde Sachsendorf selbst im Besitz eines Ziegelofens war.

Wie angeordnet, fand eine öffentliche Lizitation der Maurer-, Zimmermanns-, Schlosser-, Tischler- und Glaserarbeiten statt. Den Zuschlag erhielt der Maurermeister Josef Hirth aus Fels. Die noch im Jahre 1842 begonnenen Bauarbeiten wurden 1843 abgeschlossen. Pfarrer Anton Liermberger vermerkt am 4. Mai 1843 in der Pfarrchronik, dass die Gemeinde Sachsendorf eine schöne Kapelle neu erbaut hat. Alle Zug- und Handlangerdienste leisteten die Ortsbewohner robotmäßig!

Für den Bau musste ein Teil des angrenzenden Grundstückes der Anna Weiß (Hausnummer 11) in Anspruch genommen werden. Dafür gewährte die Gemeinde in den Jahren 1843 bis 1846 eine Vergütung von jährlich 3 Gulden.

Der Bau ist keiner besonderen Stilrichtung zuzuordnen. Die Kapelle ist als schlichter Apsisbau ausgeführt. Seitliche Lunettenfenster erhellen den mit einer Flachdecke ausgestatteten Innenraum. Bereits von weitem sichtbar ist der mächtige Dachreiter mit Rundbogenfenstern und einer mit Blech beschlagenen Biedermeierhaube. Die auf einem hölzernen Unterbau erhöht stehenden Bänke bieten Sitzplätze für zirka 50 Personen.

 

Die Baukosten

Die bei der Zustimmung des Kreisamtes Korneuburg festgestellten Kosten konnten nicht eingehalten werden. Die Abrechung vom Dezember 1843 weist Gesamtkosten in Höhe von 782 fl 43 kr C.M. aus. Diese sind vom Gemeindevermögen bestritten worden, offene Forderungen gab es nicht. Auch die Gemeindemitglieder haben einen finanziellen Beitrag geleistet und zwar in Höhe von 3 Gulden je Haus, was insgesamt 90 Gulden einbrachte.

Maurermeister Hirth erhielt für seine Arbeiten 222 Gulden. Die Ziegelschlager wurden mit 90 fl 32 kr C.M. entlohnt, der Bedarf an Ziegeln war enorm. 22000 gebrannte Mauerziegel, 5000 Dachziegel und – entgegen der Anordnung des Kreisamtes Korneuburg – 26100 ungebrannte Ziegel sind verarbeitet worden. Die Fundamentsteine wurden auf der Donau herbeigeschafft, der Schiffmeister erhielt 40 Gulden. Auch aus Stettenhof wurden Fundamentsteine angekauft. Die Verblechung des Turmes besorgte ein aus Mautern stammender Spenglermeister, die Bestuhlung wurde vom ortsansässigen Tischlermeister hergestellt.

 

Patrozinium

Unter Patrozinium versteht man die Schutzherrschaft eines Heiligen über die ihm geweihte Kirche. Schutzpatron ist der Heilige Josef (von Nazaret), sein Festtag ist der 19. März. Josef war der Nährvater Jesu und Bräutigam der Gottesmutter Maria. Ein vom Maler Ridler im Jahre 1843 geschaffenes Ölbild zeigt den Hl. Josef mit dem Jesuskind, in der Hand hält er einen Stab mit Lilienblüten, dem Symbol der Reinheit. Auch in vielen Bauernregeln hat der Heilige seinen Platz gefunden: „Ist es klar am Josefstag, spart er uns viel Not und Plag“.

 

Benediktion und Messlizenz

Das Kirchenrecht enthält detaillierte Vorschriften bei der Errichtung einer Kapelle. Von den Bittstellern hätte bereits vor Baubeginn die Zustimmung des bischöflichen Konsistoriums als zuständige Stelle eingeholt werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Pfarrer Christoph Liermberger berichtet dem Fürsterzbischöflichen Konsistorium in Wien mit Schreiben vom 4. Mai 1843 über den erfolgten Kapellenbau und bittet namens der Gemeinde um die Erteilung der kirchlichen Benediktion. Unter Benediktion (Segnung) versteht man jenen Ritus, mittels dessen unter Verrichtung der vorgeschriebenen Gebete etwas dem Dienste Gottes und der Kirche gewidmet wird. Dies trifft auf alle Gegenstände zu, die eine kirchliche Bestimmung haben. Das Fürsterzbischöfliche Konsistorium verlangte die Vorlage eines Reverses der Herrschaft Grafenegg über die Erhaltung der Kapelle, weil die Gemeinde in ihrem und ihrer Nachfolger Namen die Verpflichtung übernehme, die Kapelle samt ihrer inneren Einrichtung jederzeit in einem guten, ihrem kirchlichen Zwecke entsprechenden Zustande zu erhalten.

Erklärung der Gemeinde Sachsendorf vom 3. Juni 1843:
Kraft welcher die Gemeinde Sachsendorf durch ihre Vorsteher und Ausschüsse sich verbindlich macht, die in Folge der k.k. kreisamtlichen Bewilligung vom 31. März 1842 aus dem G meindevermögen zu Sachsendorf neu erbaute Kapelle zu immerwährenden Zeiten in guten Zustand zu erhalten, und jedes Gebrechen, welches sich an dem Baustande derselben in der Folge ergeben dürfte, sogleich
ohne Verzug auf Kosten der Gemeinde zu verbessern und zu beseitigen.
Urkund dessen nachstehende Fertigungen. Grafenegg, den 3. Juni 1843.
Johann Ertl, Ortsrichter
Anton Ploiner, Gerichtsgeschworener Leopold Denk, Gemeindegeschworener Josef Magerl, Gemeindegeschworener Ferdinand Schuster als Ausschuss
Josef Weiß als Ausschuss

Im weiteren Verfahren gelangte das Fürsterzbischöfliche Konsistorium nicht zur Überzeugung, dass durch den Revers der Gemeinde eine absolut haftende Verbindlichkeit zur Erhaltung für ewige Zeiten ausgesprochen sei und verweigerte die Benediktion. Es bedurfte eines weiteren Reverses, der am 8. Februar 1844 bei der Herrschaft in Grafenegg niedergeschrieben worden war. Die unmissverständliche Erklärung, die neu erbaute Kapelle aus dem Gemeindevermögen beständig zu erhalten, dürfte das Konsistorium zum Einlenken bewogen haben. Das Fürsterzbischöfliche Konsistorium erlaubte am 17. April 1844 Dechant Josef Neugebauer aus Haitzendorf die Benediktion der Kapelle. Eine Gedenktafel über dem Eingangsportal mit der Aufschrift „Heute ist diesem JHS - Haus – 18 Heil wiederfahren 44“ erinnert an diesen denkwürdigen Tag, den 19. November 1844.

Eine Herausforderung war auch die Erlangung einer Messlizenz, also einer Bewilligung, in der Kapelle eine heilige Messe zelebrieren zu dürfen. Die im schon mehrfach zitierten Schreiben des Pfarrers Liermberger vom 4. Mai 1843 getroffene Äußerung, dass die Gemeinde Sachsendorf eine schöne Kapelle neu erbaut hat um an Samstagen, Sonntagen und den aufgehobenen Feiertagen abends den Rosenkranz dort zu beten, lässt zweifelsfrei den Schluss zu, dass die Holzkapelle mit keiner Messlizenz ausgestattet war. Am 14. Mai 1844 bittet die Gemeinde Sachsendorf das Hochwürdige Fürsterzbischöfliche Konsistorium um Erlaubnis, dass in ihrer neu erbauten Dorfkapelle jährlich einige male die heilige Messe an Wochentagen gelesen werden dürfe und verweist zugleich auf die bereits erfolgte Benediktion und die Zusage, die Kapelle zu immerwährenden Zeiten im guten Zustande zu erhalten. Auch die Beschwerlichkeit des langen Fußmarsches für die älteren Ortsbewohner zur Pfarrkirche in Altenwörth findet Erwähnung.

In Kenntnis der abschlägigen Benachrichtigung, dass dem Gesuch keine Folge gegeben werden kann, weil sie nur als Betkapelle erbaut worden ist, damit die Gemeinde zur Abhaltung der Rosenkranzandacht daselbst sich versammeln könne, wagt die Gemeinde Sachsendorf am 6. August 1844 neuerlich als Bittsteller an das Konsistorium heran zu treten. Es möge wenigstens einmal, und zwar am Einweihungstage, eine heilige Messe gelesen werden. Man bringt vor, dass die Kapelle sowohl rücksichtlich eines sich darin befindlichen Altares als auch in ihrer sämtlichen Ausstattung anständig zum Gottesdienst eingerichtet ist. Auch das Vorhandensein von Messkleidern (Geschenk einer Wohltäterin aus Wien), die Bereitschaft, Priester und Messner zu entlohnen und für Paramente und Beleuchtung selbst aufz kommen, brachte nicht den gewünschten Erfolg.

Das nachweislich letzte Gesuch um Erteilung einer Messlizenz für zwei heilige Messen wurde im Jahre 1847 eingereicht. Die Gemeinde sicherte nunmehr sogar den Transport des Priesters und des Messners von Altenwörth nach Sachsendorf und zurück zu. Auch dieses Vorbringen war wieder nicht von Erfolg gekrönt. Die neuerliche Abweisung des Gesuches lies nicht lange auf sich warten. Am 28. April 1847 erging die Mitteilung, dass bei dem Umstande als zu dem Baue dieser Kapelle von Seiten des f. e. Consistoriums ausdrücklich nur die Erlaubnis mit dem Vorbehalte erteilt wurde, dass darin keine Messe gelesen werden dürfe, die angesuchte Messlizenz auch nicht erteilt werden könne.

Heute versteht man kaum, wieso das Fürsterzbischöfliche Konsistorium so sehr Widerstand gegen die Erteilung der Mess-lizenz leistete. Der Grund liegt darin, dass man jede Beeinträchtigung der Pfarrrechte vermeiden wollte, außerdem wurde gelegentlich befürchtet, bisherige Filialorte könnten dann eine eigene Pfarre verlangen. Dass die Kapelle mit einer Messlizenz ausgestattet worden ist, steht außer Zweifel, Umfang und Zei punkt bleiben offen.

 

Der Altar

Goldene Sterne auf blauem Hintergrund schmückten einst die Apsis, in der bis zur Errichtung des Volksaltares ein aus Holz gefertigter und schön bemalter Altar gestanden hat. Die Weiheurkunde wurde im Jahre 1843 vom Wiener Erzbischof Eduard Milde (1832 – 1853) ausgestellt. Das auf eine Holztafel verklebte Dokument und die beigefügte Steinplatte mit den Reliquien der Märtyrer Modestus und Laetus war in den Altartisch eingearbeitet worden, da nach der Liturgie bei der Weihe Reliquien von Märtyrern eingeschlossen werden müssen. Die Tafel ist quadratisch und hat eine Seitenlänge von 29 cm.

Der lateinische Text der Urkunde lautet:

NOS VINCENTIUS EDUARDUS,
Dei et Apostolicae Sedis gratia Princeps Archi – Episcopus Metropolitanae Ecclesiae Viennensis, S. S. Theologiae Doctor, insignis Ordinis Leopoldini Magnae Crucis Eques et Praelatus etc. etc. die 16. Mensis Junii Anni 1843 consecravimus Portatile hoc ad M.D.Gl. et reliquias S. S. Christi Martyrum Modesti et Laeti reverenter imposuimus ac Sigillo Nostro obsignavimus die 16. Mensis Junii Anni 1843.

Übersetzung:
Wir Vinzenz Eduard,
Von Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnaden Fürsterzbischof der Wiener Metropolitankirche, Doktor der heiligsten Theologie, Großkreuz-Ritter des berühmten Leopoldsordens und Prälat etc. etc. haben am 16. Tag des Monats Juni des Jahres 1843 diesen Tragaltar zur größeren Ehre Gottes geweiht und dabei die Reliquien der heiligen Märtyrer Christi Modestus und Laetus ehrfürchtig eingesetzt und mit Unserem Siegel besiegelt am 16. des Monats Juni des Jahres 1843.

Bei den Reliquien dieser Heiligen handelt es sich um Katakombenheilige. Als im 16. Jahrhundert in Rom die Katakomben aus der Zeit des frühen Christentums zufällig wiederentdeckt wurden, erklärte man die darin Bestatteten zu Märtyrern. Den meist anonymen Skeletten wurden Namen zugeordnet; der Reliquie handel blühte und dieser kam erst Mitte des 19. Jahrhunderts zum Erliegen. 

Der barocke Gnadenstuhl

Der in einer Nische rechter Hand des Altares aufgestellte Gnadenstuhl ist 50 cm hoch und aus Stein gearbeitet. Das älteste Kunstwerk in der Kapelle entstand im 18. Jahrhundert und hat wahrscheinlich zur Ausstattung der Holzkapelle gehört. Der Gnadenstuhl stellt die aus drei Elementen bestehende Dreifaltigkeit (Trinität) dar: der gekrönte Gottvater hält das Kreuz mit dem Erlöser, darunter schwebt der Hl. Geist in Gestalt einer Taube.

Unsere Heiligen

Die katholische Kirche verehrt Heilige als Mittler zwischen den Menschen und Gott. Heilige zeichnen sich vor allem durch ihren festen Glauben und durch ihre vorbildliche Lebensweise aus. Sie nahmen im Alltag der Menschen eine besondere Stellung ein, in allen Lebenslagen wandte man sich an sie. Folgende Heilige erfreuten sich einer besonderen Verehrung:

Sebastian
Märtyrer; Festtag: 20. Jänner. Häufige Darstellung als an einen Baumstumpf gefesselter, von Pfeilen durchbohrter Jüngling. Patron gegen die Pest.

Josef (von Nazaret)
Kirchenpatron; Festtag: 19. März. Patron der Eheleute, Zimmerer und Arbeiter.

Florian
Märtyrer, Festtag: 4. Mai. Häufige Darstellung als römischer Offizier, ein brennendes Haus löschend. Patron gegen Feuer- und Wassergefahr.

Antonius von Padua
Franziskanermönch, Festtag: 13. Juni. Häufige Darstellung als junger Franziskaner mit Jesuskind in Predigthaltung. Patron der Armen, hilft „Verlorenes“ wieder zu finden.

Leonhard
Einsiedler, Abt; Festtag: 6. November. Häufige Darstellung im schwarzen Gewand der Benediktiner mit Abtsstab. Patron der Bauern und des Viehs.

Zu den Festtagen dieser Heiligen zogen die Ortsbewohner in feierlichen Prozessionen zur Pfarrkirche nach Altenwörth.
Seit 1826, vermutlich jedoch schon früher, sind Messen zu Ehren der Dorfheiligen gelesen worden. Die Kosten hatte die Gemeinde zu tragen.
1826: für ein Amt zu Ehren des Heiligen Joseph, Nährvater unseres göttlichen Erlösers, dem Herrn Pfarrer und Schullehrer 6 Gulden und 31 Kreuzer bezahlt;
1840: für ein heiliges Amt samt Kreuzträger 2 Gulden und 40 Kreuzer bezahlt; 1851: den Musikern an Honorar am Antonitag 33 Kreuzer bezahlt.

Die 1894 in der Pfarrchronik erwähnte besondere Verehrung des Hl. Sebastian und des Hl. Leonhard durch einen eigenen Feiertag berechtigt zu der Annahme, dass die Kapelle zu der Zeit bereits mit einer Messlizenz ausgestattet gewesen ist. Nach einer längeren Unterbrechung zelebrierte Pfarrer Georg Aiden im Jahre 1914 vier heilige Messen. 1937 fand diese Heiligenverehrung ein jähes Ende. Geblieben bis heute ist die Messfeier zu Ehren des Kirchenpatrons.

Die Glocke

Heute wie in früherer Zeit ist das Glockengeläute etwas, das im dörflichen Leben nicht wegzudenken ist. Die Glocke ruft die Gläubigen zum Gottesdienst, erklingt bei Taufe, Hochzeit und Tod, begrüßt bei Empfängen und kündigte Gefahren wie Feuer oder Hochwasser an.

Die Glockenstube des Kapellenturmes beherbergt eine aus Stahl gegossene Glocke, die am Nachmittag des 25. November 1917 durch Pfarrer Josef Dedelbacher eingeweiht worden war. Sie kostete von der Firma weg 810 Kronen (Gebr. Böhler, Wien I., Elisabethstraße 12-14). Die Glocke hat einen Durchmesser von 69 cm und wiegt zirka 200 kg. Freiwillige Spenden der Ortsbewohner ermöglichten diese notwendig gewordene Anschaffung, weil die bis dahin vorhandene Glocke am 23. April 1917 zum rauen Kriegsdienst einrücken musste. Kirchenglocken waren wegen ihrer Bronze kriegswichtiges Material, wurden eingezogen und eingeschmolzen, um in der Rüstungsindustrie Verwendung zu finden. Dieser landesweiten Vernichtungsaktion ist die Kapellenglocke aus dem Jahre 1778 zum Opfer gefallen. Sie erklang schon zur Zeit der alten Holzkapelle und war auf einem Glockenstuhl aus Holzgebälke angebracht. Die Glocke hatte ein Gewicht von 60 kg und einen Durchmesser von 48 cm.

Auch der Zweite Weltkrieg rief die Kirchenglocken zum Kriegseinsatz. Da nur Glocken aus Bronze zur Abnahme ge- langten, blieb unsere bei der Ablieferungsaktion des Jahres 1942 unberührt.

Mitte Jänner 2001 übernahm die Technik das bisher händisch und mehrmals täglich durchgeführte Läuten der Glocke. Die Firma Grassmayr aus Innsbruck installierte über Auftrag der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram eine elektrische Läute- anlage. Zu den Herstellungskosten in Höhe von zirka S 46.000,- leistete die Gemeinde einen Beitrag von S 25.000,-, den Rest finanzierte die Kapellenverwaltung. Der Familie Hubner wurde für das langjährige Läuten der Kapellenglocke in Form einer Urkunde ein herzliches Dankeschön ausgesprochen.

 

Die Feuersbrunst von 1852

Das am Sonntag, den 4. Juli, nachmittags ausgebrochene Feuer vernichtete innerhalb kürzester Zeit 18 Häuser. Die Kapelle blieb, obgleich in Mitte der Feuerswogen, fast unbeschädigt. Durch die Ziegeldeckung war sie besser vor überspringenden Funken gesichert. 115 Dachziegel und 1 Firstziegel gingen zu Bruch, ein Fenster musste ausgewechselt werden.

Die Gnedt’sche Stiftung

Die näheren Umstände, die zu dieser Stiftung geführt haben, sind wegen Fehlens des Stiftungsbriefes nicht bekannt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Sorge um das Seelenheil Karl Gnedt aus Neustift zu dieser Stiftung bewogen hat. Er vermachte gemäß Amtsurkunde vom 1. Mai 1882 der Dorfgemeinde Sachsendorf das Grundstück Nr. 623 in der Riede Mühlweg im Ausmaß von 1 Joch 615 Klafter (= 0,7967 ha). Diese Schenkung war an die Verpflichtung gebunden, aus den Erträgnissen alljährlich in der Pfarrkirche zu Altenwörth sechs Segenmessen für ihn und seine verstorbene Gattin Theresia lesen zu lassen und die Kapelle in Sachsendorf zu erhalten. Bei der Neuanlegung des Grundbuches ist diese Belastung nicht übernommen worden. 1918 wurden für den Stifter sieben Segenmessen gelesen, zuletzt erfüllte man diese Verpflichtung im Jahre 1937.

Anfang der Dreißigerjahre erfolgte die Grundstücksverpachtung in Form einer Lizitation. Vier Pächter erhielten auf die Dauer von fünf Jahren je 1/3 Joch Acker im Mühlweg um 15 Schilling jährlich. Die Pächter haben die erste Hälfte des Pachtschillings zu Georgi (24. April) und die zweite Hälfte am 1. Juli jeden Jahres ganz zuverlässig an die Ortskapellenkasse abzuliefern.

Die Anmerkung in der Pfarrchronik, dass die Kapelle ganz leicht aus ihrem Vermögen anständig erhalten werden kann, findet durch die Abrechnung des Jahres 1932 Bestätigung. Einnahmen von S 109,68 stehen Ausgaben von S 68,95 gegenüber.

Das Grundstück 623 wurde durch die Kommassierung mit dem Grundstück 712 mit einer Fläche von 0,7753 ha abgefunden. Mit den Pachteinnahmen bestreitet die Kapellenverwaltung noch heute die laufenden Aufwendungen.

 

Bischöfliche Visitationen

Den Besuch eines Bischofs in der Pfarre nennt man Visitation. Grundsätzlich ein ganz normaler kirchlicher Vorgang, oftmals verbunden mit besonderen Anlässen in einer Pfarre, wie zum Beispiel einem Jubiläum, einer Einweihung oder einer Firmung.

Folgende Visitationen fanden statt:

03.07.1914 - Fürsterzbischof Dr. Friedrich Gustav Kardinal Piffl
10.05.1946 - Erzbischof Dr. Theodor Kardinal Innitzer
28.06.1966 - Erzbischof Dr. Franz Kardinal König
10.05.1975 - Weihbischof Dr. Karl Moser
04.05.1985 - Weihbischof DDr. Helmut Krätzl
26.02.2005 - Weihbischof Dr. Ludwig Schwarz

 

Renovierungen in der Vergangenheit

Im Oktober 1968 wurden im Dachreiter vier Lamellenfenster eingesetzt. Die Zimmerei Hametner aus Altenwörth führte die Arbeiten aus. Kosten: S 2.400,-

Am 28. Juni 1979 gab der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram eine Außenrenovierung der Kapelle in Auftrag. Den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten erhielt die Firma Ing. Herbert Becker aus Kirchberg am Wagram. Die im September in Angriff genommen Arbeiten dauerten einen Monat. Die Kapelle wurde zur Gänze neu verputzt. Spenglerarbeiten und Reparaturen am Dach erledigte die Firma Erich Marecek aus Kirchberg am Wagram.

Die angefallenen Kosten stellen sich wie folgt dar:

Baumeisterarbeiten

S

101.500,-

Spenglerarbeiten

S

32.800,-

Die Entscheidung, auch eine Innenrenovierung durchzuführen, fiel in der Gemeinderatssitzung am 21. August 1981. Die Baumeisterarbeiten der Firma Ing. Herbert Becker umfassten den Abtrag der vorhandenen Kehlheimer Platten, das Herstellen eines Unterbetons, die Wiederverlegung der Bodenplatten, das Abschlagen feuchter Putzstellen und das Aufbringen eines Trockenlegungsputzes. Die Elektroinstallationen führte die Firma Andreas Kolar aus Kirchberg am Wagram aus. Die Unterkonstruktion der Bestuhlung stellte die Firma Walter Kettinger aus Kirchberg am Wagram her, Tischlermeister Walter Magerl aus Kollersdorf übernahm die Reparatur bzw. Erneuerung der Bänke und die Anfertigung des Volksaltares (zum Volk hin gewandter Altar). Eine besondere Herausforderung waren die Malerarbeiten, die von der Firma Gerhard Stark aus Kirchberg am Wagram im November 1982 abgeschlossen worden waren. Dieser Auftrag beinhaltete auch die Renovierung des Kreuzweges, der Statuen und Bilder und das Streichen der Bänke. Folgende Kosten sind angefallen:

Baumeisterarbeiten

S

67.000,-

Elektroinstallationen

S

6.700,-

Zimmermannsarbeiten

S

16.800,-

Glaserarbeiten

S

400,-

Tischlerarbeiten

S

49.000,-

Malerarbeiten

S

71.000,-

Malerarbeiten (Auftrag Kapellenverwaltung)

S

8.200,-

Die neue Eindeckung gibt es seit dem Jahre 2004. Am 11. Mai beauftragte der Gemeinderat bei der Firma Marecek ein Ziegeldach „Biber Doppeldeckung“. Kosten inkl. notwendiger Spenglerarbeiten € 11.800,-

 

Unsere Ortskapelle in neuem Glanz

Die Gestaltung und Entwicklung des unmittelbaren Lebensraumes ist ein wesentliches Element der Dorferneuerung. Die BürgerInnen werden vom Zuschauer zum Mitspieler, vom Betroffenen zum Beteiligten. So auch geschehen beim Projekt „Sanierung der Ortskapelle Sachsendorf“, das sich der Dorferneuerungsverein im Jahre 2011 zum Ziel gesetzt hat. Nach Zustimmung durch die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und Einleitung der erforderlichen Verfahrensschritte begannen die Renovierungsarbeiten mit dem Lackieren der Dachreiterverblechung. Die Arbeiten führte die Schlosserei Johann Makolm aus Kollersdorf durch. Diese stellte die Arbeitsleistung und die Materialien kostenlos zur Verfügung.

Durch das Einbringen eines Schotterkörpers im äußeren Fundamentbereich und der Erneuerung des inneren und äußeren Sockelputzes soll vor allem der ständigen Mauerfeuchte entgegen gewirkt werden. Eine besondere Herausforderung war die Färbelung der Fassade und des gesamten Innenbereiches. Die Apsis schmücken wieder goldene Sterne auf blauem Hintergrund. Die Malerarbeiten am Dachreiter wurden mittels LKW-Arbeitsbühne bewerkstelligt.

Dass ein derartiges Projekt umgesetzt werden konnte, ist einerseits dem Engagement des Dorferneuerungsvereines und andererseits einer Schar freiwilliger Helfer zuzuschreiben. Insgesamt wurden 520 Stunden freiwillig geleistet. Eine begrüßenswerte Initiative im Ort zum Erhalt eines Kulturdenkmals.

An der Renovierung haben mitgearbeitet: Michael Borik, Gerhard Führer, Markus Gunkel, Josef Hinterecker, Willi Krem- nitzl, Ernst Maringer, Ortsvorsteher Karl Reiser, Josef Renner, Erwin Steudl, Helmut Steudl und Heinz Veitl.

Die hervorragende Verpflegung der freiwilligen Helfer stellten die Familien Ernst und Hermine Maringer, Leopold und Theresia Planner, Josef und Manuela Renner, Ingrid Renner, Obfrau Heidemarie Veitl und der Weinhof Waldschütz sicher. Als Gönner sind auch die Familien Gerhard und Manuela Führer, Helmut und Helma Steudl sowie die Firma Gerald Schneiber aus Michelhausen zu nennen.

Für dieses Projekt sind ausschließlich Materialkosten angefallen. Diese schlagen sich mit rund € 4.000,- zu Buche. Finanzielle Unterstützung gewährten die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram, die NÖ Dorf & Stadterneuerung, die Kulturabteilung des Landes Niederösterreich und das Bundesdenkmalamt.

 

Anlage

Eigentümerin: Marktgemeinde Kirchberg am Wagram

Grundbuch: 20019 Kollersdorf Einlagezahl im Grundbuch: 56

Grundstücksnummer: 69 Grundstücksgröße: 86 m²

Erzdiözese: Wien Dekanat: Hadersdorf

Pfarre: Altenwörth Filialkirche, Kirchennummer: 13656

Denkmalschutz (ObjektID 23879)
In der mit 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesdenkmalamtes erfolgte eine besondere Unterschutzstellung entsprechend den Bestimmungen des § 2a Denkmalschutzgesetz.

IHS – Christogramm, griechische Kürzung für Jesus

Paramente: Textilien, die in der Liturgie verwendet werden (Messgewänder, Stolen, Altartücher etc.)

Apsis: halbrunder Raum, Abschluss eines Kirchenschiffes

Lunettenfenster: kreissegmentförmiges Fenster

Franziszeischer Kataster: Vermessung aller Grundstücke und ihre Darstellung in einem Mappenwerk, Grundlage für die Schaffung des Grundsteuerkatasters. In Niederösterreich begann die Anlegung im Jahre 1817.

Dorfrichter (Ortsrichter): Hilfsorgan der Grundobrigkeit; sein Amt entsprach in etwa dem eines heutigen Bürgermeisters

Kaufkraftvergleich von alten österreichischen Währungen mit der heutigen Kaufkraft in Euro laut Währungsrechner der Österreichischen Nationalbank:

1826:

6

Gulden (fl) 31 Kreuzer (kr) C.M.

=

340

1842:

682

Gulden (fl) 51 Kreuzer (kr) C.M.

=

38.200

1917:

810

Kronen

=

590

1931:

15

Schilling

=

48

C.M.: Conventionsmünze (Bezeichnung für die bis 1857 be- stehende Währung)

Vermessungstechnische Daten System Gauß-Krüger

Koordinaten Knauf Mitte: y = -36443,29 x = 363166,77

Knauf Mitte, Höhe über Adria: 202,53

KT-Stein westliches Ortsende, Höhe über Adria: 187,44

Position: 48°24′20.23″ N 15°50′23.75″ O 

 

Quellen:
Diözesanarchiv Wien
Österreichisches Staatsarchiv
NÖ Landesarchiv
Bundesdenkmalamt
DEHIO-Handbuch
Gemeindearchiv Kollersdorf
Pfarrchronik Altenwörth
Bezirksgericht Tulln - Grundbuch Kollersdorf

 

Für den Inhalt verantwortlich: Herbert Eder, 3474 Kollersdorf 62
Sachsendorf, im Juli 2012


Marktgemeinde Kirchberg am Wagram

3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 6, Bezirk Tulln, NÖ.
Telefon 02279/2332-0
UIDNr. ATU16234108 FAX 02279/2332-21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kollersdorf, am 9. April 2012

Betrifft:
Sanierung der Kapelle Sachsendorf

Geschätzte Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner!

Unser Dorferneuerungsverein Kollersdorf Sachsendorf unter ihrer Obfrau Heidi Veitl hat sich die Sanierung der Kapelle Sachsendorf zum Ziel gesetzt. Ein sehr ehrgeiziges und umfangreiches Vorhaben, welches einerseits nur durch finanzielle Unterstützung und andererseits nur durch die Mithilfe aller Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner zu bewältigen ist.

Mit den Arbeiten wurde bereits im Vorjahr begonnen und müssen diese bis Ende Juni 2012 abgeschlossen sein. Für dieses Jahr stehen noch die Sanierung des Innenbereiches (Erneuerung des Verputzes bei den Bänken und im Altarbereich …) und die Fertigstellung des Außenbereiches (Sockelherstellung, Anstrich, Nebenflächen …) an.

Wir beginnen mit den Arbeiten am Samstag, dem 14. April 2012 um 8.30 Uhr. Infolge ist geplant – witterungsabhängig – jeweils samstags ab 8.30 Uhr mit den Arbeiten fortzusetzen. Die Arbeiten werden jeweils von einem Vertreter des Dorferneuerungsvereines koordiniert.

Ich darf Sie um Ihre geschätzte Mithilfe bitten!

Am Sonntag, dem 8. Juli 2012 soll die in neuem Glanz erstrahlende Kapelle im Zuge eines Kapellenfestes gesegnet werden.

Herzlichen Dank für die Unterstützung, Ihr

Reiser Karl

(Ortsvorsteher)


 
Um 1900

 
Um 1930


Um 1970