Unerlaubte Kapelle

 

Die erste Erwähnung einer Kapelle in Unterstockstall findet sich in einem Brief des Pfarr-Administrators Peter Anton Nuck (1715 - 1739) , das Datum, 20. Mai 1729, wurde später hinzugefügt. In diesem Brief teilt er dem Fürst-erzbischöflichen Konsistorium in Wien mit, dass die Unterstockstaller unerlaubterweise eine Kapelle errichtet hätten und er legt der Behörde nahe, der Gemeinde nicht auch noch zu erlauben, einen Glockenturm zu erbauen, da sie ohnehin die Glocken von Kirchberg hören könnten.

Im Jahr 1747 schreibt das Domkapitel zu Passau an den Reichsfürsten in derselben Sache. Ihre Einwände gehen noch weiter: So befürchten sie Einbußen der Kirchberger Kirche bezüglich letztwilliger Verfügungen reicher Gläubiger und weiters, dass der Probst des Klosters St. Andrä an der Traisen, der die Dorfherrlichkeit inne hat,  Bettelmönche senden könnte, die hier um Almosen bitten könnten. Das Domkapitel ist der Meinung, dass die Kirchen von Kirchberg und Königsbrunn für die Unterstockstaller nahe genug sind. 

 

Foto: Um 1960, Dr. Rudolf Delapina 

 

 

Diese beiden Briefe sind im Diözesanarchiv Wien im Original erhalten und in der Folge wortgetreu abgeschrieben: 

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1729 20.V. (später eingefügt) 

Reverendissime & Illustrissime Dne Domine Comes Officialis, vble Consistorium
Gnädig undt hochgebietende Herrn, Herren.

Es ist mir vor einiger Zeit ein Schriftliches anbringen Sub A hirbey von denen Unterstockstallern meinen an Vertrauten Pfarkündern zugestelt worden, womit Die bey Eurer Hochgräfl. Hochwürden undt Gnaden, undt Einem vlbe Consistorio umb eine Glokhen in ihre alda neu erbaute Capellen aufhenkhen lassen zu derfen, unterthänig anhalten; worüber dan mein förderlicher Bericht auch gnädig abgefordert wird.

Solch gnädigen Befehl nunmehro gehors. nachzukhommen, errindere demühtig, daß Ein hochwürdiges Domb-Capitl zu Passau qua Parochus  billiches bedenkhen trage, Solches geschehen zu lassen: Allermaßen bey Solch neu errichteten Capellen die gerechtsambe der Haubt Pfar Kirchen so Wohl, alß auch deß Pfarrers gemeiniglich gekränkhet werden, auch allerhand irrung und unordnungen in causa Jurisdictionis entstehen, wie wir dan gar ein verdrießliches Exempl. an der Capellen Zur Neustift in hac Barochia erlebet haben. So haben aber die Unterstockstaller Sich gleich anfangs zur gefährligkeit unt dann auch Verdächtig gemacht, daß Selbe hier die Maaß ihrer erlaubnus überschritten, und Statt einer Creuz Säulen eine Capelle eigenmächtig erbaut. 2do einen opferstock alda gleicher weiß aufgerichtet, 3tio auch schon dahin würklich angetragen, daß heil: Messen dasselbst gelesen wurden.

Weilen den dise Unternehmungen  also beschaffen seyend, die mehrere dergleichen besorgende gefährligkeiten ausbrütten und ziegeln Dörften, woraus auf mißverstandt Process undt andere Verdriesligkeiten gewachsen.  Ergo wolle Ein hochwürdiges domb: Capitl zu Passau diese ohne denn wider deroselben willen erbaute Capellen in keinen andern Stand Khommen lassen, als Sich diselbe dermalen befündet. Zumahlen waß das Bethleuten annbethrifft, Solches die Unterstockstaller von der Pfarrkirche aus, alß wovon Selbe etwar eine halbe Stundt entlegen seyndt, gar wohl erhören, undt mithin ihre Andacht wie bishero pflegen Khönnen, welches Bethleuthen Sonsten auch alda einen Mesner Zigln, und mithin die Jura hisigen Schul Rectorij anfechten derffte:

Es langt disemnach an Euer Hochgräfl. Hochwürden und Gnaden, und Ein Vlbé Consistorium mein demuhtig gehorsambstes bitten, Solche geruhen dahin gnädig zu concludirren, damit die Jura Ecclesia Parochia disfahls ungekränkt erhalten werde.        Bin darfür 

Reverendissimi & Illmi Dni Dni Oficialis & venerabilis Consistorij
Demühtig gehorsambster
Pertrus Antonius Nuck
Administratur ibidem.

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Hochwürdigist, hochgebohrner Reichs-Fürst, Gnädigister Herr, Herr! 

Es hat Unns Unser gewester Pfarr=Administrator zu Kürchberg am Wagramb, Priester Franz Jonas Delapina, Vor ainiger Zeit berichtet, welchergestalten bey Einem Vernerabilj Consistorio zu Wienn, Herr Leopold Probst zu St. Andree an der Traisen das gezimmende anlangen gestellet, damit  Vors erste ein in dem dorff Unterstockhstall, ungefehr vor 29. Jahren, errichtetes: und in form einer Capellen mit läden  umbstangenes Creuz, nunmehro mit Zigln durchaus aufgemauert: auch Vors Anderte das bishero an einer hölzernen gabl frey gehänckhte Glöckhl in das Neue zuerrichten Vorhabende Thurmgebäu übertragen: Und endlichen Vors Dritte von ihme Herrn Probsten, oder dessen geistlichen, bey Jährl: grundtuchsbesizung, in solch = Neu erpauten Capellen das heyl: Messopfer verrichtet werden därffte;

Gleichwie nun sothanes anlangen ihrer Pfarr-Administratori  Umb bericht hinaus geschlossen: Unns aber, zu abfassung der erforderlichen Resolution, Weithers hirhero eingesendet worden;  Eben also haben Wür  bey Raiffer überlegung des gegenthailligen Gesuechs ganz unschwer abgenohmen, wofern der vorhabende Capellenbau, nebst tranferirung des glöckhels, und der begehrten Licenz ad Celebrandum bewilliget werden solte, das nothfolglichen hieraus  Unnserem Pfarrlichen Gottshaus zu Kürchberg am Wagramb  als der daselbstigen Muetter Kürchen, auf unterschidliche artl, allerhandt prejudicia, und nachtheiligkeiten, wo nicht gleich in anfange, doch wenigstens nach der Handt, Unvermeidentlich zuewachsen wurden;

Damit nun aber solch schädliches Vorhaben, durch die uns obligende mitwürkhung, noch in Zeiten hintertriben werden möge: so sechen Wür Unns bemüssiget, Eur Hochfrtl. Eminenz, da Sich höchstdieselbe ohendas in Wienn befünden, gehorsambst Vorzutragen, das zwar dedachten Herrn Probsten, Und seinen Geistlichen, bey den Jährlich etwan. 3. Tägigen aufenthalt zu Unterstockstall nicht unbequemb wär gleich an Selbigen ohrt Celebiren zu khönnen; Whann Mann aber dargegen bedenkhet das Unterstockhstall Von der Pfarr zu Kürchberg nur eine halbe und von der Filial Königsbrunn nur eine kleine Virtelstundt entlegen: So ist in dieser ainzigen Betrachtung wohl schwärlich eine Ursach auszufünden

warumben Mann, in ansehung einer frembden bequemblichkeit, und zu Vermeidung eines solch=geringen Stückh=wegs, das Pfärrliche Gottshaus Villen anderen bösen folgerungen frey, oder blos geben sollte?

Dann, ob Zwar mentionierter Herr Probst, wegen des Verlangten Messlesen, das ganze Jahr hindurch, dermahlen nur vor sich, und seine Religiosen, wie es scheint, auf ein, zwey, oder drey heyl: Messen den antrage machet: so stehet doch, nicht Ungleich, zubeförchten, anerwogen die questionirte Creuz=Capellen auf einen offentlichen Plaz situirt, mann durffte sich nach, und nach bestreben, die vor irzto ansuchende bewilligung, Unter den angeblichen Trost  einer gesambten Dorffs=Gemainde, und noch mehreren derley Vorwendungen, auch auf andere Geistliche, und endlichen gar auf alle Tage im Jahr zu extendiren;

Welches soforth denen Mendicanten, so aus Verschidenen Clöstern in Siben Partheyen, gemainiglich. 4: oder 5. mahl in dem Kürchbergl: Pfarr=District Ihre samblung suechen, die beste gelegenheit gegeben werde, zu Vermehrung ihres almosen, an solch = abgelegenen ohrten die heyl. Mess zulesen, einfolglich die Pfarr=Kinder, auch an Sonn, und Feyertägen, von denen Pfärrlichen Gottsdiensten, und dem ohnedas so hoch nothwendigen Wortt gottes zuentfehrnen; Wür geschwaigen  anbey, wie es doch nicht selten geschicht, das auch hirunter di Vagirende, mit geistlichen Censuren belegte, ia wohl gahr fingirte Prister, in solch=abseithigen Capellen Ihren Sträfflichen aigennuz befördern khundten;

Yber alles dises kombt noch ferners zur gnädigisten erwägung, das die frommen PfarrKinder, sonderlich die Vermöglichere, bishero Ihr Pfarr und Mutterkürchen zum öfftern mit Verschidenen Legaten zubedenkhen gewohnet gewesen; Welches aber von jenigen ohrten wohl nimmermehr zuhoffen, wo dergleichen Capellen erichet werden; Seithemahlen deren daselbstigen PfarrKinder guettthättiges gemüeth, und absuchen haubtsächlichen nur zur aufnahm Ihres aigenen DorffKürchls abzihlet; allermassen derentwillen ein ganz frisches Exempl vorzulegen: es hat Nehmlichen Vor ainiger Zeit ein alt erlebter Paur zu Unterstockhstall dem offtermelten Pfarrgottshaus zu Kürchberg am Wagramb laut anzaige Unsers gewesten Pfarr=Administratoris, und dermahligen Pfarrer zu Obrizberg, per Testamentum. 2.Joch=Äckher Vermacht: sobaldt aber die Unterstockhstallerische Gemainde, und mit dieser auch ernanter Paur von dem absuchen seines Herrn Probsten nachricht bekommen: so hat derselbe alsogleich seinen vorigen lezten Willen widerumb geendet, und berichte. 2. Joch Äckher, zu bestreittung der  Paucosten der Neuen Capellen, angeordnet; und dises zu ganz sichtbahren schaden offtbenanter Muetterkürchen, welche doch all-Jährl: über 600 F in Ausgaben Zubestreitten hat;

So sehe nun ex promissis, in ansuchung derley Actionen, und seithen Capellen, die üble folgerungen iedermänniglich clar vor augen ligen: So sehr duenkhet unns eine nothwendigkeit zusein, in deren errichtung, und daryber ertheillenden Concessionen allerdings Vorsichtig, und behuetsamb zugehen; Weillen Wür aus aigener erfahrung nur all Zuwohl wissen, wie leichtlich Mann in solchen  Vorfahlenheiten in Strittigkeiten eingelaittet werde: Folglich sowohl mit dem hochen Ordinariat, als denen Weltlichen Regirungen, in allerhand Collisionen, und weithaussechende mirsverständnus verfahlen khönne; das bey dem Venerabili Consistorio Viennensi mit der Gemeinde zu Neudegg gibet dessen ein offentliches Zeugnus;

Bey solcher der Sachen Wahren Bewandsamme ergehet an Eur Hochfrtl: Eminenz Unser Unterhänig=Gehorsambstes anlagen, Und bitten hirmit, höchstderoselbe geruchen gdigist zuverfiegen, damit nicht nur derley Neue Capellengebäu in Unseren Pfarr-Districten ohne Unserm Vorwissen, und darbey
zumachen habende erinnerung, in genere abgestellet: sondern auch in Specie der Herr Probst zu St: Andree mit seinem Gesuch, aus einer Creuz=Station eine Capellen zumachen, und darinnen Messlesen zudärffen, lediglich abgewisen werde;  Und zwar umb desto mehrers, weillen angeregtermassen die in Verrichtungen nacher Unterstockhstall kommende Religiosen von St: Andree nur eine kleine Virtlstundt in die Filial Königsbrunn haben;

Wormit Wür Uns zur gnädigsten bitt gewöhr, wie auch zu all anderen fürwehrent=höchsten hulden, und Gnaden, Unterthänig=Gehorsambst empfehlen. 

Eur hochfrtl: Eminenz. 
Passau den 23tn octobirs anno 1747. 

Unterhtänig=Gehorsambster
DombProbst, DombDechant, Senior,
und gesambtes DombCapitl des

Exempt. Reichsfrtl: Hochstiffts alda. 

 

Dem Hochwürdigst=Hochgebohrnen fürsten, und Herrn, Herrn Josepho Dominico, der Heyl: Römisch: Kürchen Tituli S. Petri in Monte Aureo Cardinale von Lamberg, Exempten Bischoffen, und des Heyl: Römisch Reichsfürsten zu Passau. Unserm genädigisten Herrn, Herrn.
Wienn. 

Dises Schreiben bey der Cantzley aufzubehalten, und ist denen Interessirten auf anlangen darvon abschifft zuertheillen.
Ex Consistorio Passaviensi
Wienn den 8. Novemb. 1747

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Quelle:
Diözesanarchiv Wien/Landpfarren/Kirchberg am Wagram/Kassette 3: Kapelle in Unterstockstall

 

August 2013
Maria Knapp