Die Familie Mann, Unterstockstall 18 (heute Greil) beantragte die Bewilligung einer Wasserleitung vom Ortsbach zu ihrem Haus.

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An Herrn
Ferdinand Mann
Wirtschaftsbesitzer
In Unter Stockstall Bez. Kirchberg

Auf Grund der hierämtl. am 19. August 1879 aufgenommenen Erhebung, sowie dem unterm 30. August 1879 zwischen Ihnen und Frau Elise Salomon abgeschlossenen Vergleichs, endlich über Zustimmung ddo 11. Oktober 1879 sämmtlicher zum Wasserbezuge aus dem Unter Stockstallerbache berechtigter finde ich Ihnen die nachträgliche Genehmigung zu der von Ihnen zum Zwecke der Einleitung des Wassers aus dem besagten Bache gelegten, in den Kuhstall bei dem Hause Nro 18 zu Unterstockstall führenden Rohrleitung zu ertheilen.

Krems am 24. November 1879
der kk Bezirkshptmann:
Menßhengen 

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An
Frau Rosalia Mann
Wirtschaftsbesitzerin
hier

Im Anschlusse wird Ihnen eine Abschrift des Protocolles über die Wasserleitung zur Kenntnis zugemittelt und haben Sie sich binnen 48 Stunden zu äußern, ob Sie sich mit dem festgestezten Bestandzins einverstanden erklären.

Gemeindevorstehung Unter-Stockstall
von 22. November 1896.
Der Gemeindevorstehung:
Ferd. Engelmann

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Abschrift

Protocoll
der am 22. November 1896 abgehaltenen Ausschußsitzung.

Gegenstand: Beschluß über den Fortbestand bzw. die Cassirung der Wasserleitung vom Bach nach No 18.

Bezüglich der Wasserleitung vom Unterstockstaller Bache in das Wirtschaftsgebäude der Frau Rosalia Mann No 18 in Unterstockstall, bestehend aus drei eingelegten gußeisernen Röhren, von denen das eine Rohr in die Küche, ein zweites in die Stallung und ein drittes in den Fischteich führt, - werden die bestehenden Abmachungen und Übereinkommen, soweit sie die Gemeinde betreffen, hiemit außer Kraft und Giltigkeit gesetzt und wird einstimmig beschlossen, die bestehende Wasserleitung bis auf Widerspruch gegen einen jährlichen Bestandzins von 15 fl. – sage fünfzehn Gulden und zwar

für das Küchenrohr                   3 fl
für das Stallrohr                        8 fl
für das Fischrohr                       4 fl
zusammen                              15 fl

mit der Beschränkung bestehen zu lassen, daß die Gemeinde bei Wassermangel jederzeit berechtigt sein soll, die Wasserleitung je nach Bedarf für kürzere oder längere Zeit abzusperren und ist Frau Rosalia Mann verpflichtet, die erforderliche Sperrvorrichtung auf eigene Kosten herstellen zu lassen und die Wasserleitung nur zu den bestimmten Zwecken zu benützen.

Sollte Frau Rosalia Mann die Zahlung verweigern, mit derselben im Rückstande bleiben oder ihren sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommen, so hat sie die Wasserleitung auf eigene Kosten zu cassieren.

Geschlossen und gefertigt.
Franz Riedl mp                                 Ferdinand Engelmann mp
Josef Biebl mp                                 Franz Schwanzer mp
Franz Schlecht mp                           Mathias Mann mp
Karl Krumpöck mp                           Karl Höfinger mp

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Quelle:
Unterlagen, die die Familie Greil freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Juni 2014
Maria Knapp