Joseph Bauer, Bürger aus Stein, und seine Gattin Katharina (geb. Hammerschmied, ihr Vater war Fischermeister in Winkl 16) kauften Haus und 25 Joch Ackerland um 13.100 Gulden von Lorenz Schamötzer sowie 17 ½ Joch Überländgründe von Joseph Margarether. Der vereinbarte Pacht für den Bestandwirt sollte wie bisher bei 90 Gulden im Jahr bleiben.
Erst im Jahr 1812 als der Hofrichter von Liliefeld, Franz de Paula Pfeiffer  verstarb, stellte sich heraus, dass dieser der Besitzer des Anwesens war und Schamötzer nur sein Strohmann. Da aber Pfeiffers Unterlagen kein Anspruch abgeleitet werden konnte, wurde das Eigentumsrecht 1812 endgültig auf Joseph und Katharina Bauer übertragen.
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Haus- und Uiberländ Kauf.
Anheut zu Ende stehenden Dato und Jahr verkauft Herr Lorenz Scharmützer, und Herr Joseph Margarether beide in Wien, ersterer seine Behausung das sogenannte Granitzhaus zu Winkel, sammt den dazu gehörigen Grundstücken, wie alle solche in den Herrschaft Gravenegger Grundbuch über Winkl fol. 44 eingetragen ist, und der zweyte nämlich Herr Joseph Margarether, seine eben aldort besitzende in 17 ½ Joch bestehenden Uiberländgründen, wie selbe in dem eben gedachten Grundbuche über Winkl fol. 707, eingeschaltet sind, durch ihren Bevollmächtigten Herrn Franz de Paula Pfeiffer, Hofrichter in Lilienfeld, dem Herr Joseph Bauer Bürger in Stein, und seiner Ehewirthin A. Maria, gegen nachfolgende Bedingnisse: 
  1. Wird den Käufern die obige Behausung sammt den dazu gehörigen Gründen, dann die eben genannten Uiberländgründe mit all jenen Rechten, wie solche die Verkäufer bisher genossen haben, oder hätten genißen können, gleich nach Abschließung des Kaufes zu ihrem Genuße übergeben, mit dem alleinigen Ausnahm, daß das auf gedachten  Gründen angebaute Korn dem dermahligen Bestandwirth zum Genuß verbleibe. –
  2. Haben bei diesem Hause alle dem Verkäufer angehörigen Effecten und Einrichtungen, wie sie immer Namen haben mögen, zu verbleiben. –
  3. Wollen Verkäufer alle bis Ende Dezember 1806, von diesen Hause und Grundstücken allenfalls noch haftende Forderungen selbst bezahlen, und von 1ten Jänner 1807 betreffende Zahlungen haben die Ankäufer zu berichtigen. Dahingegen beziehen dieselben auch von 1ten Jänner dieses Jahres den Bestand, den der Bestandwirth abzuführen hat, und in jährl. 90 f bestehet. – Für all dieses versprechen die Käufer.
  4. Eine Summe Geld von 13.100 f und zwar dergestalt zu bezahlen, sage dreizehn Tausend Einhundert Gulden. 100 f haben sie gleich heute zur Darangabe erlegt; 4000 f wollen sie binnen 3 Monathen bezahlen, die übrigen 9000 f wollen sie vom 19ten März 1807 a 5 procento verinteressieren, und 6000 f hivon den 20ten März 1808 – 2000 f den 20ten März 1809, und 1000 f eben zu dieser Zeit 1810 jederzeit zu St. Pölten oder zu Lilienfeld zu Handen des Herrn Franz de Paula Pfeiffer bezahlen. –
  5. Gleich nach dem ersten Erlag der 4000 f wird den Käufern die Aufsandung gegeben, daß sie sich um gesammte Uiberländgrundstücke können an die Gewähr bringen lassen, und sobald der zweyte Erlag der 6000 f geschieht, so erhalten sie auch die Aufsandung, um sich um das behauste Gut Begewähren lassen zu können, dann aber wollen sie für die noch ausständig bleibenden 3000 f andere Sicherheit geben; auch versprechen sie, falls sie vor Verlauf des zweyten Zahlungsterminus Uiberländ-grundstücke verkaufen sollten, noch früher als der Termin bestimmt ist, die eingehenten Gelder zu bezahlen.
  6. Von den heute verkaufenden Haus- und Uiberländgründen, welche alle aneinander liegen, müssen aber 3 Joch zu 16000 Quadratklafter nach der ganzen Länge bis auf die Fuxberger Äcker, gleich dort wo die Herrschaft Winkelberg, Herrschaft Grafenegg, und diese Grundstücke zusammen stoßen, weggemessen werden, und haben diese 3 Joch bei der Knödelhütte zu verbleiben.  
In Urkund dessen ist dieser Kauf von dem Machthaber sowohl, als von den Käufern und den Zeugen diesen Letztern aber ohne Nachtheil unterschrieben worden.
Lilienfeld den 15ten März 1807
 
L.S. Franz de Paula Pfeiffer m/p.                       L.S. Joseph Bauer m/p.
      als Verkäufer                                                als Käufer
 
L.S. Kaspar Leonhart m/p.                                 x  A. Maria Bäurin
      als Zeug                                                       als Käuferin
      Christian Pernerstorfer m/p:
      als Zeug                                                      Joseph Neidharter m/p.
                                                                          als gebr. Namensunterschr. und Zeug
 
Collationirt, und ist diese Abschrift dem auf zwanzig Gulden geschribenen Originali von Wort zu Wort gleichlautend befunden worden. –
Von der Amtskanzley der Stiftherrschaft
Lilienfeld den 15t März 1807
Unterschrift
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Protokoll dd. 14ten März 1812
Mit Bauerin Katharina vom Granitzhaus bey Winkl
Die Begewährung um das erkaufte Granitzwirtshaus bey Winkl betreffend
 
Da  aus der von der Bittstellerin beigebrachten schriftlichen Erklärung des Lorenz Schamötzer in Wien zu entnehmen ist, daß dieser blos  nur seinen Namen herlieh, um auf das von dem verstorbenen Herrn Hofrichter Franz Pfeiffer zu Lilienfeld erkaufte, und von demselben eigenthümlich besessenen Granitzhauß zu Winkl begwährent zu werden, ohne im mindesten ein Eigenthums- oder sonstiges Recht auf diese Realität zu haben, noch jemals gehabt zu haben, so werden sie Bittsteller hiemit angewiesen, sich vorläufig um die nunmehr von den Erben des seel. Herrn Hofrichters Pfeiffer auszustellende diesfalls erforderliche Aufsandung zu bewerben, und solche sodann hierorts beizubringen, wo sonach kein Anstand mehr obwalten wird, sie um das befragte Granitzhaus an Nutz und Gewähr zu bringen.
Wovon dieselben rathschlägig zu verständigen.
Herrschaft Grafenegg d. 17t März 1812
Unterschriften
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Protokoll dd. 14t März 1812
 
Welches bey der Herrschaft Grafenegg mit der Katharina Bauerin vom Granitzhaus bey Winkl aufgenohmen worden ist.
Diese bringt an: Laut des hier in vidimirter Abschrift beyliegenden Kaufkontraktes A dd. 15ter März 1807 haben ich und mein Ehewirth Joseph Bauer von Herrn Lorenz Schammötzger und HH Joseph Margarnther beide von Wien durch ihren Bevollmächtigten Herrn Franz  de  Paula
Pfeiffer das sogenannte Granitzhaus zu Winkl zum Grundbuch der löbl. Herrschaft Grafenegg über Winkl fol 44 dienstbar, dann 17 ½ Joch Uiberländgründe eben dahin fol 707 dienstbar um einen bedungenen Kaufschilling pr 13100 fl erkauft. In diesem Kaufkontrakte wurde unter anderm im 5t %  bedungen, daß uns gleich nach Erlag der ersten Kaufschillingsrate pr 4000 fl die Aufsandung erheilt werden solle, um uns um gesammte Uiberländgrundstücke begwähren lassen zu können, welches auch bereits geschehen, und die dießfällige Aufsandung sub B beyliegt; ferner daß nach Erlag der zweyten Rate pr 6000 fr uns die Aufsandung ertheilt werden solle, um uns auch um das behauste Gut an die Gewähr bringen lassen zu können. Da aber mittlerweile HH Franz de Paula Pfeiffer, der der eigentliche Eigenthümer dieser Realien war, verstorben ist, und wir bereits den ganzen Kaufschilling berichtiget haben, so haben wir uns von dem Nahmensträger Lorenz Schametzger von Wien die beyliegente Erklärung verschafft, vermög welcher er bekennet, daß er auf diese Realitäten werde ein Eigenthums noch ein anderes Recht haben. Da nun endlich auch laut der Bestättigung des Hw. Verwalters zu Sitzendorf unter den Schriften des verstorbenen Hw Franz de Paula Pfeiffer nichts vorfindig ist, was auf den Kauf des Granitzwirtshauses Bezug hätte, folglich auch von dieser Seite kein Anspruch an uns gemacht werden kann, so bitte ich, die löbl. Herrschaft wolle nunmehro uns um diese Realität begwähren lassen.
Katharina Bauerin
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Löbliche Herrschaft!
Auf das unterm 17. und Empfang 20. März d. J. hirher gelangte Schreiben, wird die von dem bürgl. Handelsmanne Lorenz Schamötzer, unterm 12. März d. J. ausgestellte, und nun von diesem Magistrate unter heutigem Dato ordentlich legalisirte Erklärung übersendet.
Balthasar Weber
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Quelle:
NÖ Landesarchiv, Kreisgericht Krems, Herrschaft Grafenegg
82/919 Grundbuchakten FII    1812-1813
Die Dokumente wurden von Frau Hermine Ploiner aus Etsdorf gefunden.
Oktober 2017
Maria Knapp