Arme waren zahlreich im Armenhaus neben der Kirche untergebracht, zwischen 1770 und 1900 wurden etwa 80 Einträge in den Pfarrmatriken gezählt. Dies erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nur jene Personen aufscheinen, die bei Niederkunft, Hochzeit oder Tod einen Eintrag verursacht haben.
Im „Handbuch für Orts-Richter“ heißt es über den Umgang mit den Ortsarmen:
Den bestehenden Verordnungen gemäß kommt jede erarmte und erwerbsun-fähige Person von der Gemeinde des Ortes, in der dieselbe geboren ist, zu verpflegen, wenn nicht der Umstand eintritt, daß eine solche Person in einer anderen Gemeinde das Decennium, das heißt, den ununterbrochenen 10jährigen Aufenthalt vollstreckt hat; denn diejenigen Armen, welche sich in einem Orte 10 Jahre aufhalten, sind, wenn sie auch Inländer eines andern Ortes sind, in das dortige Armen-Institut aufzunehmen, oder in die Gemeinde-Versorgung zu übernehmen.
Diejenigen Personen, welche sich in einer andern Provinz, als wo sie geboren sind, ansässig gemacht, das Bürgerrecht ordentlich erworben, oder als unbehauste Inwohner ihr Gewerbe oder Profession getrieben, und so bis zur erfolgten Mühseligkeit, die gemeine Last mitzutragen geholfen haben, es mögen nun solche zehn oder weniger Jahre in einem Orte haussässig gewesen, oder mit Einwilligung der vorgesetzten Obrigkeit zum Behufe des gemeinen Wesens, als Bürger ihre Handthierung getrieben haben, sollen in ihrem Aufenthaltsorte, wo sie vollends unkräftig geworden sind, von der Stadt- oder Ortsgemeinde, oder wo Spitäler sind, in solchen verpflegt werden.
 
Stellvertretend sollen hier zwei Familien erwähnt werden.
1777 heiratete Johannes Fuchs aus Gigging Theresia Glanz, die Witwe des Inwohners Joseph Kellner von Winkl 14. 1778 wurde Sohn Joannes noch dort geboren, Tochter Anna Maria, die 1782 zur Welt kam, bereits im Armenhaus, der Vater wurde als Mendici (Bettler) bezeichnet, beim Tod der Tochter im Jahr 1785 als armer, gewester (verstorbener) Schubmann.
Die letzte Bewohnerin des Armenhauses war Theresia Trethahn geb. Zimmermann. Nach ihrer Scheidung zog sie von Fels nach Winkl, wo ihr Bruder wohnte und lebte hier mit ihrem Lebensgefährten Josef Cerny. Nach ihrem Tod im Jahr 1970 musste auch dieser ausziehen.
Die Behandlung der Bettler war ebenfalls im „Handbuch für Orts-Richter“ geregelt: Betteln auf öffentlichen Strassen, in Städten, Märkten, Dörfern und bey Kirchen ist verbothen. Die Bettler sind zu ergreifen, und an die Ortsobrigkeit zur Amtshandlung einzuliefern. Die fremden Bettler werden in ihre Geburtsörter gewiesen, die Eingeborenen aber werden den Armen-Instituten oder den Gemeinden zu weiteren Versorgung zugewiesen. Sind die Bettler zur Arbeit tauglich, so sind sie, selbst mit Zwang, dazu zu verhalten. Sollten sich solche Personen abermals im Betteln betreten lassen, so werden sie bestraft.
In den Pfarrmatriken sind unter den vielen Bewohnern des Armenhauses immer wieder Bettler genannt, wobei vermutlich nicht alle als solche erfasst wurden. Der letzte Fechter im Ort war nach 1960 Josef Cerny, der Lebensgefährte der oben erwähnten Theresia Trethahn. Er   war der uneheliche Sohn der Caroline Komurka, Ziegelschlägerin am Ziegelofen in Walkersdorf (geb.1910). Bei der Heirat im Jahr 1930 erkannte Johann Cerny, Ziegelschläger aus Langenlois, die Vaterschaft an. 1946 hat Josef Cerny in Langenlois Johanna Aschauer geheiratet. Im Dorf selbst bettelte er nicht, er fuhr mit seinem Fahrrad in die umliegenden Ortschaften. Eine Familie in Unterstockstall beobachtete ihn: Wenn man ihm Geld gab, nahm er es an, Brot warf er außer Sichtweite gleich in den Bach - die Leute gaben ihm dann natürlich nichts mehr.
Als seine Lebensgefährtin Theresia Trethahn starb, musste er ausziehen. Später machte die Feuerwehr beim schon abbruchreifen Haus eine Übung - mit Wasser sollte ein vermeintlicher Brand gelöscht und das Haus dann abgetragen werden. Zuvor schaute man vorsichtshalber nach, ob niemand im Haus sei - und wirklich lag Josef Cerny drinnen und schlief.
 
Jänner 2017
Maria Knapp