Während unter Maria Theresia und Joseph II. der Adel hinsichtlich der Besteuerung bevorzugt worden war, sollte unter Kaiser Franz I. der Reinertrag aller Ackerflächen nach den örtlichen Gegebenheiten zur Berechnung der staatlichen Abgaben herangezogen werden. Von der kleinsten Einheit, der Parzelle ausgehend, sollten alle Steuergemeinden (Katastralgemeinden), die Länder und schließlich das gesamte Reich erfasst werden.

Die Franziszeische Katastralvermessung wurde 1817 in Niederösterreich in Perchtoldsdorf und Rodaun begonnen und 1861 in Tirol beendet - die Vermessung Niederösterreichs war 1824 beendet. Die Vermessungsarbeiten erstreckten sich über die gesamte damalige Monarchie (mit Ausnahme Ungarns), wobei eine Gesamtfläche von 300.082 km² aufgeteilt auf ca. 30.000 Katastralgemeinden, aufgenommen wurde. Im Vergleich dazu umfasst das heutige Staatsgebiet Österreichs 83.894 km², aufgeteilt auf 7.846 Katastralgemeinden

 

Ablauf der Vermessung

Zu Beginn der Vermessungen war das Verfahren der Triangulation noch nicht bekannt, es wurden daher andere Verfahren, wie etwa Messtischaufnahmen durchgeführt. Es wurden lokale Bezugspunkte gewählt, wie zum Beispiel der Stephansdom in Wien für NÖ.

Zunächst wurden die Grenzen der Gemeinde bestimmt und in einer Grenzskizze festgehalten. Innerhalb der Gemeinde hatten die Grundbesitzer die Eigentumsgrenzen durch Steine, Pflöcke, Hotterhaufen (Erdhügel) oder Gruben zu kennzeichnen. Die Grenzen zwischen unterschiedlichen Bodennutzungen (Wiesen, Äcker, Weingarten usw.) waren vom Grundeigentümer zu bezeichnen. Auf dieser Basis hatte der Vermessungsbeamte (Vermessungsadjunkt) die Grenzen zu erfassen. Bei Kulturgrenzen innerhalb eines Besitzes waren den Vermessern Ausgleiche gestattet, solange Gestalt und Fläche der Grundstücke im Wesentlichen gleich blieben, auch konnten Abgrenzungen der Kulturgattungen vereinfacht (gerade Striche statt Kurven etc.) dargestellt werden. Auf die genaue Darstellung von steuerfreien und gering besteuerten Flächen wurde teilweise weniger Wert gelegt, kleine Stallungen und andere Gebäude mit untergeordneter Bedeutung wurden nicht immer erfasst.

Die im Rahmen der Auspflockung ermittelten Angaben (einschließlich Eigentümer) wurden in einer „Feldskizze“ festgehalten. Die Messtischaufnahme präzisierte deren Angaben, weitere Details wurden in der „Indikationsskizze“ festgehalten. In der Winterzeit, in der keine Arbeiten im Freien sinnvoll waren, entstand aus diesen Unterlagen das endgültige Blatt. Erst nach einer weiteren Begehung durch eine Kommission (Reambulierung) wurden die Grundstücksnummern vergeben.

Messkette Messkette, wie sie bei der Vermessung verwendet wurde.

Ergebnis der Aufnahme war eine Anzahl von Blättern, die in einer Mappe (Urmappe) samt den angefertigten Hilfsaufzeichnungen, Skizzen und Listen gesammelt wurden.
 

Urmappe

Die Urmappe (Originalmappe) bildet den Kernbestand des Katasters: Sie enthält für eine Katastralgemeinde in einem Schutzumschlag aus Karton die originalen, handkolorierten Zeichnungen. Die Vermessungsmitarbeiter sind am unteren Rand genannt. Kleinere Katastralgemeinden können mit einer Nachbargemeinde in einer Mappe zusammengefasst sein. Pro Mappe gibt es ein Blatt, das in Schmuckschrift nähere Angaben über die Lage und Verwaltungszugehörigkeit der Katastralgemeinde macht und das Jahr der Anfertigung sowie die ursprüngliche, manchmal auch eine metrische Maßstabsangabe enthält (Titelblatt).

Die Katastralmappensammlung befindet sich im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien. Die Blätter können dort während der Geschäftszeiten ohne Voranmeldung eingesehen und als DVD oder als Druck bestellt werden.

Im NÖ Landesarchiv finden sich unter dem jeweiligen Ort im „Franziszeischen Kataster“ ebenfalls diese Blätter, allerdings nicht koloriert.

Karten des Franziszeischen Katasters siehe hier - unter Katasterkarten

Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/Franziszeischer_Kataster#Ablauf_der_Vermessung
 

Oktober 2012, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp