Am 27.7.1844 kam es im Haus Bierbaum 52 zu einem Diebstahl. Vorwiegend wurden Kleidungsstücke entwendet, die penibel aufgezählt wurden. Anhand dieser Aufzählung kann man sich ein Bild über die Bekleidung dieser Zeit machen.

Der, nach Mittheil. des Landgerichts Grafenegg V.U.M.B. in dem Haus Nr. 52 zu Bierbaum in der Nacht auf den 27.v.M. mittelst Einbruchs entwendeten Sachen.

1 franzblau tuchener Kaputzrock;

1 weißer neuer Schafpelz mit brauntuchenem Uiberzuge,

1 Paar ungarische Stiefeln;  

7 Zweiguldenstücke, worunter 2 Kronenthaler sind;

5 Guldenstücke;

5 Silberzwanziger;

2 Paar Eßbestecke mit altmodischen messingenen Griffen, die 2 Löffel sind von gelbem Metalle;

1 rothkanevaßener* neuer Regenschirm;

1 neuer roth und blaugestreifter kanevaßener Bettüberzug für 1 Tuchent und 2 Pölster;

1 roth und gelbgewürfelter neuer do.;

3 neue Leintücher;

2 neue Handtücher von Serviettenzeug;

2 Federritten für 2 Tuchenten und 4 Pölster;

13 Ellen Kanevaß;

5/4 Ellen Leinwand;

8 lb* Zucker;

1 kammertuchener* dunkelfärbiger gefütterter Uiberrock;

1 blau und rothgetupfter Asphalt*-Uiberrock ganz gefüttert;

1 neues de lain-Kleid mit gelbem Grunde und grünen Blumen;

1 neues Thibet-Vortuch grün und rothgeblumt;

1 dunkelblaues seidenes noch gutes Vortuch;

1 aschfarbiges getupftes kammertuchenes altes Sommerkleid;

1 weiß, roth und grüngetupftes neues kammertuchenes do;

1 grüner roth-geblumter kammertuchener wattirter neuer Uiberroch;

1 rothgestreifter Uiberzug für 1 Tuchent und 3 Pölster;

1 hellrothes großes, noch ganz gutes Gugeltuch von Thibet;

1 rehfarbnes großes, ganz neues do.  mit rothgeblumter Bordure;

1 grüne Gugel mit schwarzen Fransen;

1 rosafärbiges seidenes Halstuch mit weißen Fransen;

2 Tischtücher von Serviettenzeug;

1 leinenes Tischtuch;

10 ungemärkte Weiberhemden, wovon 2 ganz von schlesischer Leinwand, bei den übrigen jedoch nur den Unterstock von gröberer Leinwand ist;

bei 10 Paar baumwollene neue Strümpfe, 1 Paar mit R und K und die übrigen mit R und D roth gemärkt;

2 Halstücher, wovon 1 roth und gelb geblumt, und das andere braun und gelbgetupft;

1 Wachsstock mit dem Bilde des heil. Johann von Nepomuck;

1 gemahlte Wachskerze, welche schon angebrannt ist;

1 geschriebenes Gebethbuch mit einer versilberten Schließe, und in braunem Leder gebunden, in dem Deckel K und R und 1842 silberartig gedruckt;

1 Paar Schuhe von Glanzleder; 1 Paar Schnürschuhe. 

Wien am 7. August 1844

Joseph Edler von Amberg
k.k. wirklicher Hofrath und Polizei-Oberdirektor

Franz de Paula Dumbacher
k.k. Regierungsrath und Polizei-Oberdirektors Adj.


Canevaß  - grobes Segeltuch, Sackleinen
Kammertuch – feinere Baumwolle
Asphalt-Uiberrock – dabei dürfte es sich um einen wasserdichten Stoff handeln
lb – Pfund 

Gefunden wurde dieser Artikel von Herrn Ludwig Leuthner aus Fels in den Akten des Kreisgerichtes Krems, 82 Herrschaftsakten Grafenegg, Strafsachen - im NÖ Landesarchiv in St. Pölten.
 

Februar 2013, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp