In einem Dokument aus dem Jahr 1222 wird von einem Streit zwischen dem Passauischen Domkapitel und dem Vogt über Kirchberg, Ortlieb von Winkel, berichtet. In dieser Urkunde des Stiftarchivs Göttweig ist erstmals von einem Marktverkehr im Ort die Rede.
Der wachsende Zustrom der Gläubigen des Pfarrsprengels, vor allem an kirchlichen Festtagen, hatte einen regen Marktverkehr zur Folge. Der Wohlstand der Bevölkerung wuchs, die Bauern förderten den Ortshandel. Die Zoll- und Mauteinkünfte, die Wechselgebühren, die Weinausschank in den Gaststätten und der Betrieb von Herbergen nahmen zu. Das Domkapitel förderte auch aus materiellem Interesse den Verkehr, der immer mehr Händler und Gewerbetreibende brachte.  
Vom Ausbau der Handelswege durch das Wagramland im Spätmittelalter profitierten auch die Zentren der Region (Grafenwörth, Großweikersdorf, Kirchberg und Stetteldorf) und erhielten das Marktrecht.
Am 27. Juli 1493 verlieh Kaiser Friedrich III. zu Linz (kurz vor seinem am 19. August 1493 erfolgten Tod) auf die Bitte des Ritters Sigmund Hager auf Winkelberg (Vogtherrn der Kirche zu Kirchberg am Wagram, Untermarschalls von Österreich, Pflegers von Eggenburg) seinem Markte Kirchberg einen Jahrmarkt an aller man vaschantag, mit fürstlicher Freiung 14 Tage vorher und nachher, ein Wappen, in einem weißen Schild, in dessen Grund ein grüner Berg, darauf die Figur einer roten Kirche mit einem Turm (mit dieser Farbenangabe ist die Farbe einer Ortsflagge – weiß-grün-rot – gegeben) und den Bürgern das Recht, das Wappen in Siegeln und Petschaften und anderen ehrlichen Sachen zu führen.
 
Abb. Das Marktwappen
Der Text der Urkunde aus dem Jahrbuch für Landeskunde von NÖ I, JG 1902, S. 349:
Wir Fridrich, von gottes genaden, zur allen zeiten merer des reichs, zu Hungarn, Dalmatien, Croatien etc. kunig, herzog zu Osterreich, zur Steyr, zur Khernden und zu Khrayn, herr auf der Windischmark und zu Portenais, graffe zu Habspurg zur Tirol, zur Pfierdt u zu Kiburg, margrais zu Purgaw und landgraffe in Elsaß, bekhennen, das uns unser getrauer Sigmundt Hager, unser Pfleger zu Egnburg demuetigklich geben hat, das wir im zu seinem Markt Kirchberg ain jarmarckt an aller man vaschangstag, auch klainot un wapn, namblich ain weisn schildt, in des grunt ain gruen perg, darauf ain figur ainer rotn kirchen mit ainem tuerm zu geben gerucheten, haben wir des benanten Hager demuetig gebet angesehen und haben dardurch und von sunderen genaden seinen burgern und lewten in dem bemelten marckt gesessen das bemelt klainot und wapn verlihen und geben, auch den bestimbten jarmarkt zu haben vergundt u. erlauben, verleihen, geben und vergunen auch von könglicher, kayserlicher majestätt volmachtigkeit und als regierunder herr u. landfürst zu Österreich wissenlich mit dem brieff also, das sie und ir nachkomen desselben klainot und wapn, insigl und betschaft und ander erlich sachen gegen menigklich ueben, auch den bestimbten jarmarkt an aller man vaschangtag mit fuerstlich freyung vierzehntag vor und vierzehen darnach und sunst mit andern rechten und guetn gewohnhaiten halten sulten u. mügen in massen die in andern märgkten daselbs in Österreich von recht oder gewohnheit wegen geuebt u. gepraucht werden von mengklich ungehindert, dafon wir allen unsern fuersten, geistlichen und weldlichen prelaten, graffen, freyen herrn, rittern, khnechten, haubtleutn, landvogten, landmarsdhall, verwesern, pflegern, purgkrafen, ambtleuten, landrichtern, schuldthayssn, burgermaistern, richter, …burgern u. allen unsern u. des heilingreichs auch unser erblichen landsfuerstenthumen u. underthanen unsern lieben u. getreuen ernstlich gepitten u. wellen das sie die obgenannten burger und leut und ir nachkumen bey dieser unser gab u. verleyhen des bestimbten wapn auch gedachten jarmarkt genzlich beleiben und sie des geruemlichen genuessen lassen und in, nach den sie solchen jarmarkt mit ihrer war und kauffmanschaz besuechen, daran kain hindernuß noch … thuen, noch des yemant zu thun gestatten, als lieb auch allen und eur yedem sey unser sware ugnad und straff zu vermeidn; das main wir ernstlich mit urkund dieses briefs besiglt mit unser kayserlichen majestät anhangenden insigel, das wir in des reichsachen ingebrach haben, statt unser majestät insigel, so wir in unser erblichen landen nuzen und wir dismalls nit bey hand haben.
Geben zu Linz am sambstag nach sand Jacobstag im schnyt des heiling zwelfpoten nach Kristi geburt vierzehnhundert und in dem drei und neuzigisten jar, unsers reichs des römischen im vierundfünffzigsten, des hungarischen in dem fünff und dreißigisten jaren.
Das Original ist beim Brand des Justizpalastes in Wien im Jahr 1927 verbrannt. Im Gemeindearchiv der Gemeinde Kirchberg am Wagram wird eine Abschrift verwahrt.
Dass Sigmund Hager als Vogt der Pfarre Kirchberg nur einen Teil der Marktgebühren bezogen hat, ist aus der Chronik der Herren von Trenbach aus dem Jahre 1560 bei Angabe der Einkünfte der domkapitlischen Pfarre St. Stephan am Wagram zu ersehen, worin es heißt, dass dieser der halbe Teil des Zolls am Ochsenmarkt zukommt.
1518 wurde das Jahrmarktsprivileg, welches Kirchberg von Kaiser Friedrich III. erhalten hat, von Kaiser Maximilian I. (1493 – 1519) bestätigt.
(Topographie von NÖ 1903, Band V, NÖ Landesbibliothek)
Da die Verleihung eines besonderen Jahrmarktes, sowie des Marktrechtes nicht bloß als eine Auszeichnung gewertet wurde, sondern reichlichen Gewinn brachte, beeilten sich die Gemeinden, als Zeichen der gewährten Huld und insbesondere als Zeichen der verliehenen Marktfreiheit eine Rolandsäule (1636) aufzustellen, die 14 Tage vor dem eigentlichen Marktbeginn bis 14 Tage nach dem Jahrmarktende statt des Jahr über getragenen Hammers ein Schwert in die rechte Hand gesteckt bekam. Auch dieses Ritual wird bis heute in Kirchberg eingehalten.
Der Jahrmarkt wurde durch Läuten der Zwölfer-Glocke 14 Tage vor Beginn eingeläutet und 14 Tage nach Schluss ausgeläutet.
 
 
Der Marktroland mit Schwert und Hammer
Fotos: Otto Moosbauer, Kirchberg am Wagram; Maria Knapp
Den in Kirchberg herrschenden Fleiß der Gewerbetreibenden kann man einem Bericht von Josef Kinzl entnehmen (Chronik der Stadt Krems, 1869): König Ferdinand (Kaiser von 1556 – 1564) erließ 1546 den Kremsern den Zoll für die zum Hausbedarf gehörigen Produkte. Der Schlüsselamtmann warnte jedoch vor Missbrauch dieses Privilegs und rügte unter anderen Missbräuchen unter Punkt 5: ‚Die Verkäufer kaufen allerlei Fragnerwaren namentlich in Kirchberg und Melk und nehmen aber keine Bollette (Zoll-, Steuerbescheinigung) am Thor‘.
In einem Bericht über das Einkommen der Herrschaft Grafenegg um 1547 ist zu lesen: Infolge Verödung von Gütern zu Altenwörth, Engelmannsbrunn, Ottenthal, Ruppersthal, Etsdorf, Winkel, Neustift, Haizendorf u.a. war das Einkommen der Herrschaft Grafenegg aus den Titeln des Burgrechts und von Überländdiensten geschmälert. - Sie nahm Zollgeld ein vom Jahrmarkte. Der Wochenzoll wurde dem Richter zu Kirchberg überlassen. Die Fleischbänke zu Kirchberg lieferten Bestand (Pacht), Unschlitt (Talg).
(Topographie von NÖ 1893 III. Bd. S 629, NÖ Landesbibiliothek)
Die Verödung von Gütern, die Verarmung und Lichtung der Bevölkerung infolge der ständigen Kämpfe und Fehden der vorangegangenen Zeit hat sich sicherlich auch nachteilig auf den Handel und das Gewerbe von Kirchberg ausgewirkt.
Aus dem Jahr 1604 liegt eine Marktrechtsbestätigung Rudolfs II. (1576 – 1612), eine Pergamenthandschrift 60 – 52 cm mit sehr gut erhaltenem Siegel vor, worin Bezug auf das von Friedrich III. verliehene Marktrecht genommen ist. Rudolf verlegt diesen Markttag auf den Montag vor Allermannfastnacht aus folgenden Gründen:  … weil sie nunmehr nit, hievor wegen der hl. 40tägigen Fasten auf ermelten Jahrmarkt Fleisch speisen dörfften, die Fisch aber teuer u. schwer erhältlich, sonderlich aber auf unser kammergütliche Gefäll hiedurch bevördern mögen.
(Abschrift im Gemeindearchiv)
Der Markt Kirchberg am Wagram muss um 1635 auf dem Gebiete des Handels eine dominierende Stellung gehabt haben. Man richtete sich damals nach dem Kürchperger maß. Das Banntaidung über das Amt Dörfl aus dem Jahr 1635 vermerkt: … Weiter sprechen wier, daß also alweeg unser Richter zum Dörffln ainen rechten und abgesprenten dorftmetzen haben soll; derselb metz soll nach „Kürchperger maß“ abgeprent sein….
Im Folianten
Inventur Testament und Vertrag-Prothocoli
Bey dem Löbl. Passauer Dom Capitlischen Markht Kirchberg am Wagram
Nr. 16, Anno 1657
wird folgendes zum kommenden Faschingsmarkt beschlossen:
Zusammenkunft wegen des Faschingmarckts
Erstl. ist durch einem Ersamben Rath und burgerschaft beschlossen worden, daß man die ächtering wein mit hocher Leitgeb (den Leuten eine Stube geben, Urform des Heurigen) als per 3 fl
Verohrnde (Abgeordnete) zum Standtgelt Einbringen auß dem Rath.
Herr Hanß Resch.
Herr Hanß Meinich
Auß der Burgerschaft
Hans Pöttinger
Andany Änderl
Wägen Aufschleger (Steuereinnehmer)
Mathiaß Schidlberger
Stephan Lasaruß
            RauchfangBeschauer
Herr Christopf Hofstötter
Görg Geiger
1658 wurde für den Laurenzi-Markt in selben Buch folgendes festgelegt:
Larentzÿ Jahrmarckht
Erstlichen Ist beÿ einem Ersamben Wolweisten Rath und gesambter Burgerschaft beschlossen worden, das nach die ächtering wein mit höcher Leitgebe als per 4 fl.
Zum Standtgelt Einbringen sein aus dem Rath verortnet worden
Herr Hanß Weinich und Herr Hanß Resch,
Auß der Bürgerschaft.
Görg Geÿger und Görg Finkh.
Wägen Aufschleg,
Johaneß Quiersfeldt und Stephan Lasaruß
Rauchfangbeschauer.
Herr Christoph Hofstötter und Görg Geiger
Zu einen Wachtmeister
Ist von einem ersamben Rath und gesambter Burgerschaft erwellet und bestettiget worden Caspar Werner.
Wirt auch allen und jeden ernstlich anbefohlen, daß sie in ihren heissen gräte obacht halten und sich mit wasser versehen.
Das Buch befindet sich im Archiv der Gemeinde.
1662 verbrieft Kaiser Leopold I. (1658 – 1705) dem Markt Kirchberg zwei Markttage, - wie alters her – weil in den kriegsläufigen Zeiten die alten Dokumente verraumt oder sonstwie zugrunde gegangen sind. In der Bewilligung heißt es: Daß Kaiser Friedrich löbl. Gedächtnisses, folgendes von weyland Kaiser Rudolf seeligen Andenkens die zwei (!) Jahrmarkte zu halten gnädigste Verwilligung…
Als Markttage wurden bestimmt: Montag nach Fastnacht und Montag nach Laurenzi.
1716 bestätigt Karl VI. (1711 - 1740) die zwei von Kaiser Leopold I. v. J. 1662 bewilligten Jahrmärkte.
 
1796 werden neuen Anordnungen erlassen:
Jahrmarkt-Nachricht
Von dem Markte Kirchberg am Wagram wird hiermit kundgemacht: Es werde, um in Zukunft an jeden Vormarkttage der beyden Jahrmärkte allhier, als am Dienstag nach Laurenti, und am Dienstag vor dem Aschermittwoch die Anordnungen zu vermeiden, keinen Krämer oder Handelsmann ohne Ausnahme gestattet, einen Stand oder Bude an jeden dieser Vormarkttage Vormittag aufzurichten; indem diese Vormarkttäge wegen Mangel des hinlänglichen Raums blos dem bisher Vormittag gewöhnlich abgehalten werdenden Holz- und Pferdemarkt gewidmet sind; welche Gewohnheit auch neuerdings unterm 12. April 1796 von der hochlöblichen Landesregierung bestättiget wurde. In gleicher Absicht wird ferner hinzugesetzet, daß allhier am Charfreytag niemals ein Jahrmarkt bestand hat, und daher auch an diesem Tag keinem Handelsmann oder Kramer mit Schnittwaare einen Stand aufzurichten erlaubt werden könne.
(Wiener Zeitung vom 15.6.1796, veröffentlicht in ANNO)
1804 bestätigt Kaiser Franz II. (1792 - 1835) ebenfalls die zwei von Kaiser Leopold I. bewilligten Jahrmärkte.
Im Buch
Aus Session oder Gerichts-Protocolli
Beÿ dem Markt
Kirchberg am Wagram
Begonnen April 1790
wird folgendes für den Faschingsmarkt von 1804 festgelegt:
Raths-Session den 6ten February 1804
Herr Franz Egger p.t. Marktrichter
Herren Assessory                   Äusserer Rath
Herr Schober absent              Herr Moser absent
Herr Eder                                Herr Steeger absent
Herr Schnöller absent             Herr Schaunstein
Herr Delapina absent
 
Ehrsame Bürgerschaft
Propositio auf den Faschingmarkt auf den 13ten Febr. 1804.
   Die Maaß Heurigen Wein um 14 kr.
   Den alten nach der Güte.
   Leutgeben kann wer will.
   Standgelteinforderer von löb. Rath Hr. Delapina & Hr. Schnöller.
   Standgelteinforderer von Bürgerschaft Hr. Gsell & Hr. Spöcht.
   Aufschlöger
    oben herein Hr. Prenner
   Deto Aufschlöger unten herein Hr. Maÿr
   Wachtmeister Hr. Fürwöger.
   Der Herunter Aufschläger hat das Einsätzgelt einzubringen, und mit den Einsätzen hat es gleich sonsten sein
   bewenden.
   Beÿ Tag sollen 2 und beÿ Nacht, 4 Wachter auf ihren angewisenen Posten stehen.
   Herr Pfarrer, Herr Delapina und Herr Zwickl solle jeder einen Wachter zu seinen Stadl stellen.
   Standtherr, Herr Löw.
   Es solle sich jedermann hinlänglich mit Wachter versehen.
   Brodwägerer und Fleischbeschauer Hr. Wagner und Hr. Benedickt.
   Zimmentirer (Aufsichsperson über Maße und Gewichte) u Rauchfang Beschauer Hr. Pachner und Hr. Han.
1817 werden noch weitere Märkte genannt:
Man hält hier alle Freytage einen, doch sehr unbedeutenden, Wochenmarkt mit Butter, Obst, grüner Waare, Ferkeln pp, wie auch, am Fastnacht Montag und Dienstag, am Laurenzius Tage und dem folgenden zwey Jahrmärkte, mit einem vorhergehenden Vieh- und Holzmarkte, welche stark besucht werden.
(Topographischen Tabelle von 1817, NÖ Landesbibliothek St. Pölten)
 

1888: Vom 13. bis 15. Februar fand hier der Jahrmarkt statt, auf dem besonders die in 6 kr Waaren  machenden Morgenländer zahlreich vertreten waren.
(Der Bote aus dem Waldviertel vom 1.3.1888)

 
1890: Ein Bericht vom Faschingsmarkt:
Das Ende des Fasching ging in aller Stille vorüber und man hätte rein gar nichts davon gemerkt, wäre nicht die 2 letzten Tag allhier der Jahrmarkt gewesen. Dieser mußte und hat auch die Gastwirthe für den leeren Fasching entschädigt. Die Gasthäuser waren zum Erdrücken angefüllt. Der Holzmarkt, desgleichen der Viehmarkt ließen sich wie gewöhnlich gut an, es war totaler Ausverkauf. Dagegen klagen schon seit Jahren die Verkäufer am eigentlichen Markttage, daß mehr Zuschauer als Käufer zwischen den Ständen sich herumdrängen. Das ist gar nicht zu verwundern. Es sind ja die Zeiten nicht glänzend. Sodann läßt auch die Marktwaare oft zu wünschen übrig;  endlich kann man in den Gewölben tagtäglich bekommen, was immer man braucht. Das ist der Grund, warum das Zeugniß des Marktes lautet: „Flau und wieder flau".
Kremser Zeitung vom 22.2.1890
 

1891
wurde der Faschingsmarkt genutzt, um auch Spritzen für die gefürchtete Peronospora, den falsche Mehltau an der Weinreben, anzupreisen.
Montag den 9. Februar fand anläßlich des alljährlich am Faschingmontag zu Kirchberg stattfindenden Jahrmarktes auch ein solcher mit Peronospora-Spritzen statt. Die Betheiligung war eine lebhafte; die bekannten Firmen Samassa, Nahvile, die Administration der „Weinlaube“ zu Klosterneuburg etc. waren mit ihren Erzeugnissen erschienen. Die Preise beliefen sich von 17 bis 25  Gulden, je nach der Güte des Materials. Es waren auch einige aus Holz angefertigte Spritzen, Butten ähnlich, ausgestellt; der Preis dieser ist 5 Gulden. Zu erwähnen wäre, daß die Klosterneuburger Spritze, ein wirklich sehr gutes Fabrikat, im Preise sich jetzt weit billiger stellt; denn während früher die Butte aus Blech war und der Preis über 30 Gulden betrug, ist selbe jetzt aus Kupfer und der Preis nur 25 Gulden. Sehr erfreulich ist es, daß kleine Geschäftsleute, auch in Langenlois, billigere Spritzen und Hydronetten besonders für den kleinen Hauer erzeugen. Gibt es dann bei solchen Instrumenten eine Reparatur, so kann selbe im Orte vorgenommen werden, und ist es nicht nöthig, daß der Weingärtner bei dringender Arbeit in einen fremden Ort sich begeben muß zur Behebung des Schadens. Auch die Hauer selbst macht die Peronospora erfinderisch, und verfertigen dieselben ebenfalls Pumpen. So steht man, wenn man im oberen Markt in Langenlois geht, gar häufig Männer, welche Spritzenbestandtheile tragen, die sie entweder selbst mit einem Schmiedfeuer gemacht haben oder die sie von Metallarbeitern angekauft haben, und die sie dann selbst zu einer vollständigen Spritze zusammen stellen. Solche strebesamen Männer verdienen alle Anerkennung und ist nur zu wünschen, daß auch anderwärts ein gleicher Sinn die Weinhauer erfüllen möge bei der Bekämpfung des falschen Rebenmehltaues. Besonders die Gebrüder Lohmer aus Langenlois haben mit der von ihnen konstuirten Spritzen in Kirchberg vielen Beifall gefunden.
Anwesend waren aus Nah und Fern weit über 1000 Personen, selbst das Ackerbau Ministerium hat einen Vertreter entsendet. Der Director v. Babo aus Klosterneuburg wurde von anwesenden Männern aus dem Ravelsbacher Bezirk ersucht, für Sonntag den 15. d. M. in Sitzendorf ein Probespritzen vorzunehmen, was auch zugesagt wurde.
Gekauft wurde in Kirchberg nicht viel, die Meisten lassen sich noch Zeit und sind noch nicht ganz einig über das System, welches sie wählen sollen; möge Niemand zu lange warten.
(Kremser Zeitung vom 15.2.1891)

Und 1903 wird folgendes vermeldet.
Zur Geschichte des Marktes lässt sich noch weniger melden, als wie zu jener der Pfarre. Kirchberg hat das Recht, zwei Jahrmärkte abzuhalten, und zwar den einen am Faschingsdienstag, den zweiten am Dienstag nach Laurenzi (10 August). Bekannt waren einst die Viehmärkte acht Tage vor Allerheiligen sowie die jede Woche Freitags stattfindenden Spannferkelmärkte. Das eine Jahrmarktsprivileg erhielt Kirchberg durch Kaiser Friedrich III., welches Kaiser Maximilian I. 1518 bestätigte. (Archiv des k.k. Ministerium des Innern.) Im Jahre 1716 wurde das zweite (Alphabetische Reihenfolge und Schilderung der Ortschaften in Niederösterreich, 4. Band, Wien, 1903, NÖ Landesbibliothek St. Pölten)
____________________________
Im Jahr 1940 sendet Major Wettendorfer dem Pfarrer Josef Pelzmann die von diesem gewünschten Daten über die Markttage in Kirchberg. Dieser Brief liegt im Original der Kirchenchronik bei.
Wien, den 23. Juni 1940
Sehr verehrter Herr Pfarrer!
Im XIX Jhdt. wurden der Faschingdienstag und der Dienstag nach Laurenzi, (10. Aug.) als Markttage bestimmt. Die dokumentarische Grundlage für diese Festlegung muss sich in der Gemeindekanzlei und im Archive der n.ö. Landesregierung befinden; ich bin ihr, als jenseits meines Forschungsgebietes, nicht weiter nachgegangen, weil mir hierfür der n.ö.Amts-Kldr. von zureichendem Quellenwert erschien.- 

Das erste Marktprivileg Fried. III. ist im Originale nicht erhalten. Im n.ö. Landesarchive (Dr Lechner) I. Herrengasse 13. erliegen: 

  • Pergament-Handschrift 55x36 cm, Siegel abgeschnitten, Siegm. Hager verehrt dem Gotteshause St. St. a. W. das Standgeld des Marktes. Bezug auf Dokument Friedr. III v. 1498 mit Bewilligung eines ewigen Jahrmarktes am Allermann Faschingstag.
  • Pergmt. Handschft, 60x52 cm, Siegel aufgedrückt, Rudolf II, 1605, Verlegung des Markttages auf Montag vor Invocavit, altens genannt Sonntag allermann Fastnacht.
  • Prgmt. Hdsch. 59X39 cm, Siegel in Holzkapsel angehängt, Bewilligung zweier Markttage. Leopold I. Die Bürger haben die alten Dokumente „verraumt od. verloren“ in den Feindeinfällen etc., aber weil Kais. Friedr. u.Kais Rudolf ihnen 2 Jahrmärkte zugestanden hätten und sie „unerdenklicher Gewohnheit bis dato ruhig dabei verblieben“ wären erhalten sie die Urkunde. Die Bürger werden die Urkunden wohl selbst „verraumt“ haben, um sich den zweiten Markttag herauszuschlagen! Als Markttage werden Montag nach Fastnacht und Montag nach St. Laurenzitag bestimmt. –

Im Gemeindearchiv K.a.W., in der ovalen Dokumentenschachtel aus Holz ferner:

  • Prg. Hdsch. 72 . 63 cm Carl II 1716 anhängendes Siegel – wie Nr. 3
  • Prg. Hdsch. 71 ½ x 54 ½ cm, Franz II. anhängend, stark zerbrochen, Siegel; Inhalt wie 3        

Ferner Pergmtabschrift von 1. mit Datumirrtum: 1428 für richtig 1498.

In allen Dokumenten wird dem Markte 14 Tage vorher und 14 Tage nach dem Markttage beschränkte richterliche Gewalt etc. zuerkannt, die über das Gewöhnliche hinausgeht.
            Über den Brauch des Ein- und Ausläuten des Marktes habe ich keine schriftlichen Belege auffinden können; das dürfte mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht sein. –
            Um die Marktgelder, die der Kirche seit Sigm. Hagers Stiftg. zustanden ist sie leider 1845 gekommen: Erzb. Ord. Arch. Pfarrakten Nr. 213/1 Nr. 54717 der kk n.ö. Ldsregierg, Konsistorial-bericht v. 1845 Zl 9167. Herrschaft Ob.Stockstall hat diese Abgaben ersessen.
Ja Hochwürden, das ist alles, was ich berichten kann. –
           
Zwei Markttage sind den Kirchbergern verbrieft und versiegelt. 14 Tage vor und 14 Tage nach den Märkten genießen sie „Marktfreiheit“. Vermutlich wurde diese „Marktfreiheit“ durch das Geläute angekündet, doch ist dies meines Wissens bisher nirgends schriftlich fixiert gefunden worden. Für das Standgeld des Allermann Faschingstag-Marktes sollten Amt, Seelamt samt Vigil und 6 hl. Messen gelesen, das Übermaß zu Nutzen der Kirche verwendet werden. In den Zeiten der großen Kriege hat dieses Recht den Untergang gefunden, der weltliche Herr hat es „ersessen“. –
           
Wenn ich Ihnen sehr verehrter Herr Pfarrer ansonsten dienlich sein kann, dann bitte ich über mich zu verfügen; es wird mir immer ein Vergnügen sein, Ihnen mein durch Jahre gesammeltes Wissen um St.St.a.W. mitzuteilen.
Mit besten Empfehlungen
und deutschem Gruß
Ihr immer sehr ergebener
Wettendorfer
Mjr i.R.
_________________________________________________
Der Jahrmarkt um 1960, beschrieben von Dr. Delapina:
Bei den zwei Jahrmärkten wurden zum Kauf angeboten, was die bäuerliche Wirtschaft zur Führung des Betriebes benötigte. Am ersten Tag der 3 Markttage kamen die von Waldviertler Kleinbauern in Heimarbeit hergestellten Holzwaren zum Verkauf, Schaufeln, Sensenstiele, Leitern, Pölzstangen, Weinstecken, Schaffel, Butten, Bottiche u.a. für die Kellerwirtschaft, Reisbesen, Löffel, Holzteller, Sicheln, Sensen. Auf dem Roßplatz wurden den Zigeunern Pferde zum Ankauf vorgeführt. An diesen ersten Markttagen erschienen meist die Männer.
Am zweiten Markttag blühte das Geschäft des Geschirr-, Tonwaren-, Tuch-, Kleiderstoff-, Süßwaren-, Spielwaren- und Kleinkramhändler. An diesem 2. Markttag traten meist Frauen in Erscheinung.
Der dritte Tag sah dann die Nachzügler, die mit billigeren Preisen beim Ausverkauf rechneten.
Für die Jugend wurde in den Gasthäusern mit der Ziehharmonika zum Tanze aufgespielt.
 
Jahrmarkt um 1960
Der Ferkelmarkt, hier um 1960, fand bis in die 1980er-Jahre statt.
Alle: Dr. Rudolf Delapina
 
Um 2000: Infolge der geänderten Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse (Bahn, Auto, Autobusverkehr, Supermärkte, Vergrößerung des Warenlagers und größere Auswahl der Waren in den ansässigen Geschäften, Internethandel, Änderung des Geschmackes u.a. haben die Jahrmärkte ihre Bedeutung fast zur Gänze eingebüßt.
Heute wird der erste Markt am Faschingsmontag und –dienstag abgehalten, der zweite an Montag und Dienstag um Laurentius (10. August), wobei der erste Tag der Holzmarkt ist und weniger Standler hier sind. Noch vor wenigen Jahren fand der Holzmarkt am Vormittag und der Warenmarkt am darauffolgenden Tag am Nachmittag statt. Das hat sich heute etwas gewandelt: etliche Standler sind an beiden Tagen ganztägig da.
 
10.12.2020: Der Gemeinderat erließ nach 70 Jahren eine neue Marktordnung, die sowohl den Faschingsmarkt als auch den Laurenzimarkt  - offiziell jeweils ein Tag als Holzmarkt und Warenmarkt - auf nur mehr einen Tag, nämlich den Dienstag begrenzt. Der langjährige und beliebte Naschmarkt wird nicht mehr als Veranstaltung, sondern als Wochenmarkt geführt.
 
Quellen:
Nachlass von Dr. Rudolf Delapina, Gemeindeamt Kirchberg am Wagram
Pfarrchronik Kirchberg am Wagram
Ratsbücher Kirchberg am Wagram
Alphabetische Reihenfolge und Schilderung der Ortschaften in Niederösterreich, 4. Band, Wien, 1903, NÖ Landesbibliothek St. Pölten
Topgraphische Tabelle, 1817, NÖ Landesarchiv St. Pölten
Topographie von NÖ 1903, Band V, NÖ Landesbibliothek
Jahrbuch für Landeskunde von NÖ
1000 Jahr Pfarre St. Stephan, 2014
 
 
Dezember 2016, letzte Änderung Jänner 2024
Maria Knapp