Ein leistungsfähiges Straßennetz war immer von großer Bedeutung. Schon im Altertum waren Arbeiter damit beauftragt, die Straßennetze zu bewachen und zu pflegen. 

Aus dem Handbuch für Ortsrichter, Thomas Hofer, 1840:

Die Herstellung und Erhaltung der Wege, Stege und Brücken im vorobrigkeitlichen Bezirke, liegt, nach der Landesverfassung den Gemeinden des Lande ob. Die Gemeinden sind jedoch nur zur landartigen Erhaltung und zur Herstellung der durch den gewöhnlichen Gebrauch oder durch vernachlässigte Verbesserung entstandene Gebrechen dieser Wege verbunden; und können zu diesem Ende verhalten werden, im Herbste und Frühjahre von jedem Hause durch zwey Tage bey dieser Ausbesserung mitzuwirken.

An den Orten, wo Mäuthe oder Zölle sind, sollen zwar die Inhaber derselben den Weg immediate zu bessern verbunden seyn, sonst aber, sind die Städte und Märkte, so weit ihr Burgfriede reicht, und auf dem Lande jede Dorfes-Obrigkeit oder Freyheit so ansässig sind, auf einen gewissen und gelegenen Tag zusammen zu fordern, und bey denselben ernstlich darauf zu sehen, daß sie zugleich, doch nach Gestalt jedes Vermögens und Einkommens, zur Arbeit schreiten; darunter diejenigen, die Pferde und Geschirr haben, mit der Fuhr, die andern aber mit ihrer Handarbeit getreu und fleißig Hülfe leisten, und so davon, bis zur endlichen Verrichtung, nicht aussetzen sollen.

Im Falle jemand bey jenen Wegherstellungen auf geschehene Aufforderung nicht erscheine, noch auch an seiner Statt jemand andern schicken sollte, der soll mit Geld bestraft und das Geld anders nicht, als auf Besserung der Wege angewandt werden.

Wenn Brücken oder Stege schadhaft werden, sind solche ohne Verschub herzustellen, auch Falls die Tiefe darunter beträchtlich wäre, mit Geländer zu versehen.

Die Wege sind stets wandelbar zu erhalten; daher ist es höchst zweckmäßig, daß die Gemeinden alle Samstag Nachmittags mit Hand und Zug die schadhaften Wegestrecken ausbessern.

Insbesondere sind die Gemeinden verpflichtet, alljährlich gleich nach Beendigung der Anbauzeit in Frühjahre mit aller Thätigkeit die Wege in ihrer Ortsfreyheit herzustellen. 

Kein Bau, Ueberbau, Zubau, keine Einplankung darf an einer Aerarialstraße ohne schriftliche Bewilligung der Ortsobrigkeit geführt werden.
Eine Beschädigung der Strassengräben, besonders durch das Einackern ist bey Strafe verbothen. Wenn die Strassengräben durch Elementar-Zufälle angefüllt werden, muß derjenige selbe räumen, der die Strassen selbst herzustellen und ausbessern hat.

Die Strassen, Gässen und Plätze in den Ortschaften sind stets rein zu halten. Die Sorge für die Gesundheit fordert auch, daß auf Gässen und Strassen besonders bey schwüler Jahreszeit, nicht Aeser und anderer Unrath von schädlicher Ausdünstung gelitten werde.



Straßenpflege im 20. Jahrhundert

Bis nach dem Zweiten Weltkrieg war die Straßenpflege nicht überregional verwaltet. Jedes Dorf hatte seinen Straßenkehrer, der für die Befahrbarkeit und Reinhaltung der Straßen innerhalb des Gemeindegebietes zuständig war. Ausgerüstet mit Karren, Schaufel und Besen führte der „Straßenräumer“ Ausbesserungsarbeiten an den Straßen durch und mähte die Wegraine - für die Feldwege war der Viehhirt zuständig. Da die Straßen nur geschottert waren, war dies eine sehr staubige Arbeit. Oft mussten Familienmitglieder helfend einspringen, wenn der Straßenwärter die Arbeit alleine nicht schaffte. Lag jedoch hoher Schnee, half die Bevölkerung mit, die Wege frei zu bekommen. In den schneereichen Wintern zu Anfang des 20. Jahrhunderts lag dann der Schnee mannshoch zu beiden Seiten der Wege. 

Straßenwärter Straßenwärter in der Bahnstraße Kirchberg, um 1950
von links: Straßenmeister Müller; Johann Schörgmayer, Josef Hofmann,
Rudolf Schneider, Johann Zillner, Franz Frauenhofer
Foto: Rudolf Schäfer, Neustift

Straßenarbeiter


Um 1874: Johann Kirchweger ist Straßeneinräumer in Oberstockstall 24.

1878: Der Straßeneinräumer Anton Habith stirbt mit 46 Jahren in Oberstockstall 31.

Um 1884: …Zehetbauer ist Straßeneinräumer in Oberstockstall 24.

Um 1886: Johann Zehetbauer ist Wegeinräumer in Engelmannsbrunn 14.

1888: Der Straßeneinräumer Johann Schörgmayer stirbt in Neustift 30 mit 40 Jahren.

Um 1904/1938: Franz Frasch ist Straßeneinräumer in Bierbaum 60.  

1905 stirbt in Bierbaum 19 der Straßeneinräumer Leopold Heiss mit 43 Jahren an einer Lungenentzündung.

Um 1905/1913: Johann Weiss ist Wegeinräumer in Gigging 30.

Um 1908: Johann Hackl ist Straßeneinräumer in Frauendorf 22.

Um 1912: Franz Fuchs in Straßeneinräumer in Bierbaum 60.

Um 1910: Alois Magerl ist Wegeinräumer in Kollersdorf 8, um 1931 wohnt er in Kollersdorf 22.
Leopold Magerl aus Kollersdorf war bis etwa 1965 Straßenwärter. 

Um 1923: Johann Hofmann war Straßenwärter in Oberstockstall. 

1938:  Der Kirchberger Oberstraßenmeister Florian Bleier stirbt im Krankenhaus.
 
1945: Der Straßenwärter Josef Doblinger stirbt mit 65 Jahren in Unterstockstall 21.

Um 1934: Johann Hackl ist Straßeneinräumer in Frauendorf.

In Winkl hatte dieses Amt um die Jahrhundertwende der aus Neustift übersiedelte Leopold Frauenhofer inne. Ab 1920 übernahm es sein Sohn Franz Frauenhofer. Seit 1950 kümmert sich die Straßenmeisterei in Kirchberg um die Erhaltung der Straßen, wo Herr Frauenhofer bis zu seiner Pensionierung noch einige Jahre tätig war. 
 

Der ehemalige Straßenwärter hat heute die Berufsbezeichnung „Straßenerhaltungsfachmann/-frau“ und ist ein Lehrberuf.
 

Über den Zustand der Straßen um 1900 siehe hier.
 

Quelle:
Pfarrmatriken Kirchberg am Wagram
 

Mai 2021, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp