Inhaltsverzeichnis

  1. Anfänge
  2. Herrschaft - Definition
  3. Zehent
  4. Leibeigenschaft
  5. Robot und andere Dienste
  6. Gült
  7. Stiftgeld, oder „die Stift“
  8. Lehen
  9. Dominikalgut – Salland
  10. Rusticallehen – Hausgründe (Hausäcker) – Überländgründe – Nutz und Gewähr
  11. Vogtei
  12. Frühes Mittelalter
  13. Orts-Dorfobrigkeit – Neustift (Winkelberg) – Winkl
  14. Bereitungsbuch
  15. Herrschaft Winkl, ab 1493 Grafenegg - Amt Winkl
  16. Herrschaft Grafenegg über Engelmannsbrunn
  17. Herrschaft Winkelberg (Winklberg)
  18. Herrschaft Thürnthal
  19. Herrschaft Oberstockstall
  20. Herrschaft Gobelsburg über Engabrunn
  21. Stift Schlägl
  22. 1848 Bauernbefreiung
  23. Sicherheit
  24. Gerichte (Thing)
  25. Quellenverzeichnis siehe Fußnoten
     

1. Anfänge

Grundbesitz war seit der Antike für die Menschen wichtig, da er deren Lebensgrundlage  bildet.

Die Anfänge über die Besitz- und Herrschaftsverhältnisse in unserer Gegend liegen im Dunkeln, einige Herrschaftsansätze lassen sich aber schon aus Hallstatt-, La Téne-, Römer- und Germanenzeit erahnen und zwar bei Gösing, Seebarn/Wora, Waasen/Werd, Grafenwörth, Feuersbrunn, Fels, Stockstall (eine Unterscheidung der 3 Orte Ober- Mitter- und Unterstockstall wurde erst im späten Mittelalter getroffen), Kirchberg am Wagram, Neustift/Winkl, Königsbrunn, Hippersdorf/Absberg, Groß Weikersdorf, Gaisruck, um nur einige zu nennen. Hier wurde bereits Ackerbau betrieben, es entstanden in der Regel Verkehrs- und Handelswege und es galt, diese abzusichern (Kamboi, Rakater,Boier, Markomannen, Römer, Rugier).

Siehe auch http://www.hf-kirchberg.at/index.php/neustift/der-haleberg-bei-neustift

Im römischen Reich gab es einerseits Großgrundbesitz (Latifundien) auf denen der Besitzer Sklaven einsetzte und andererseits kleinbäuerlich ausgerichtete Landwirtschaft zur Eigenversorgung der Familie, z.B. vom Staat an Veteranen nach Ableistung des Wehrdienstes vergebenes Land.

Bei den Germanen waren während der Zeit Julius Cäsars 51 v. Chr. die Felder offenbar nicht Privateigenum, sondern wurden jährlich unter den Sippen aufgeteilt.[1]

Nach Tacitus , 98 n. Chr. "wurde das verfügbare Land jedes Jahr an Einzelpersonen je nach ihrem sozialen Status vergeben.

Die sozialen Einheiten waren Sippe – Gau - Stamm. Anfangs wurde lediglich in Kriegszeiten, später auch in Friedenszeiten ein Anfüher (Fürst) gewählt (Pkt. 7), dessen Macht durch einen Rat der Adligen und eine Versammlung der Krieger beschränkt war. Aus diesen Fürstentümern enwickelte sich später ein von den Freien abgesonderter Adel, aus dem sich das germanische Königtum herausbildete. Die Gesellschaft bestand aus Freien, Halbfreien und Sklaven".[2]
 

2. Herrschaft - Definition

Unter Herrschaft versteht man einen Machtbereich, der "Herrschaftsgewalt" voraussetzte, die durch "Waffenfähigkeit" durchgesetzt wurde. Der Bauer war nicht nur mit den bewirtschafteten Grundflächen sondern meist auch mit mit seiner Person diesem Machtbereich eingeordnet. Die Herrschaftsgewalt diente aber auch dem Schutz der der Herrschaft eingegliederten bzw. untergeordneten Personen, nach außen. Der Mittelpunkt der Herrschaft war ein "Festes Haus" (Burg) von dem aus sie in ihrem Herrschaftsbereich über Grund und Boden und die darauf lebenden Menschen (Grundholden) verfügte. Die "Holden" standen unter der "Huld" der Herrschaften. Dieses System beruhte auf gegenseitigem Treueverhältnis.

"...der Herr verspricht und schuldet seinen Holden Schutz und Schirm und jeder Holde  seinem Herrn "Rat und Hilfe". "Rat" ist die Grundgesinnung des Holden, des Herrn Nutzen herbeizuführen und Schaden von ihm zu wenden; das Gegenteil ist eben "Verrat"! Die "Hilfe" als praktische Auswirkung dieser Gesinnung besteht in "Steuer, Robot und Reise". Steuer in diesem Sinne darf nicht gleichgesetzt werden mit unserem modernen Begriff  der Steuer; sie ist eine nicht regelmäßige  materielle Hilfe, stets mit Hinblick auf den Fall der Not verlangt und gegeben. Auch die Robot dient dem Wehrbedürfnis des Herrn, "Burgwerk" heißt sie gelegentlich. Die "Reise", das ist Teilnahme oder Unterstützung im Falle einer Kriegsfahrt des Herrn. Der Bauer des Hochmittelalters ist nicht mehr waffenfähig, er ist auch kein Krieger mehr; seine Hilfe im Kriegsfall ist aber dennoch unentbehrlich."[3]
 

3. Zehent

Die Zehentabgaben werden schon im Alten Testament erwähnt, waren ursprünglich Abgaben auf Grundbesitz an die Kirche und wurden im europäischen Christentum erstmals schriftlich in der Viti Sancti Severini (Lebensbeschreibung über den Hl. Severin) im Jahr 511 von Eugippius verfaßt, erwähnt.[4]

Um die in der Vita beschriebene Zeit  bestand nördlich der Donau das erste Rugische Königreich unter Flaccitheos (ca. 467 bis 487) [5],  und danach unter dessen Sohn Feletheos, die in Stein/Donau residierten. Auch in Kirchberg am Wagram soll eine rugische Burg gestanden haben[6]

Es wird berichtet, dass die Rugier mit der angestammten Bevölkerung engen Handel betrieben und Tribut eingehoben haben. Feletheos wies der aus Noricum westlich der Enns, das um diese Zeit von den Herulern, Thüringern und Alamannen verwüstet worden war, flüchtenden Bevölkerung in seinem Reich Siedlungsplätze zu.

Die Rugier waren schon großteils Christen, doch hing zumindest die herrschende Schicht dem Arianismus an, wovon sie Severin zum Katholizismus bekehrte, sie dürften daher der Kirche auch den Zehent gegeben haben.

Ähnlich wie unter den Rugiern wird später unter der Langobardischen und Herulischen Besetzung die Herrschaft über die anstämmige Bevölkerung ausgeübt worden sein.

Papst Gregor II. schrieb  dem Kirchenorganisator Bonifatius in Bayern im Jahre 722 vor, die Zehenteinkünfte in vier Teile aufzuteilen, wobei ¼ für Bonifatius selbst, ¼ für die betreffenden Geistlichen, ¼ für die Armen und ¼ für den Kirchenbau vorgesehen war.

In dieser Zeit war unser Gebiet noch vorwiegend den Awaren unterworfen und  man kann annehmen, daß die Awaren auch die Herrschaft über Grund und Boden ausgeübt haben. Sie sollen auch Weinbau betrieben haben[7]. In ihrem Machtbereich war das Land, die „Avaria“, zum Teil von slavischen Bauern besiedelt (Gösing?, Groß Weikersdorf? u.a.m.).

Die Awaren wurden durch Karl den Großen in den Jahren 791 bis 803 besiegt und die sog. „Awarische Mark“ unter dem Präfekten bzw. Markgraf des baierischen Ostlandes Gerold eingerichtet. Die Awaren wurden zwangschristianisiert und  zum Teil assimiliert.

Über die Awaren: http://de.wikipedia.org/wiki/Awaren .

„Die fließende Grenze zwischen Bayern und Mähren verlief etwa an der Linie oberer Kamp, (Gars)- Gösing am Wagram-Groß Weikersdorf-Stockerau“.[8]

Das gewonnene Land wurde alsbald vom Kaiser an Bayerische Klöster, z.B. Niederalteich, Salzburg, Kremsmünster, Passau etc. vergeben.

Die Encyclopädie  „AEIOU“ unter http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.z/z200836.htm gibt über den Zehent folgende Auskunft: "Zehent, zehnter Teil der Feldfrucht als Abgabe zum Unterhalt des Klerus, eingeführt mit der Christianisierung im Mittelalter. Ein Drittel des Zehents stand dem Diözesanbischof zu, der Rest dem Lokalklerus. Der Zehent lag auf allen untertänigen Gründen, begründete aber selbst keine persönliche Abhängigkeit vom Zehentherrn. Zehentrecht wurde daher bald eine frei verkäufliche Rentenform, vielfach auch von weltlichen Herren und selbst Bürgern erworben. Zehentfrei waren nur Sonderkulturen oder Neubrüche (auf bestimmte Zeit). Eingehoben wurde der Zehent als Feldzehent (jedes 10. Kornmandl) oder als Sackzehent von der ausgedroschenen Feldfrucht; erstere Form wirkte sich nachteilig auf die Landeskultur aus; als Abgabe auf Vieh (hauptsächlich Kleintiere) wurde der Blutzehent eingefordert. Der Zehent wurde 1848 abgeschafft."

Über Abgaben berichtet Tacitus: "Den Gemeinden ist es Sitte, von selbst und Mann für Mann den Oberhäuptern entweder etwas an Vieh oder an Früchten darzubringen, was als Ehrengabe entgegengenommen auch den notwendigen Bedürfnissen abhilft (Pkt. 15)".[9]

"Nach fränkischem Recht gehört das eroberte Land dem König; er gibt Teile davon an geistliche und weltliche Große".[10]

Diese bewirtschafteten die Grundflächen als "Dominikalgründe" entweder selbst oder verliehen sie als "Rustikalgründe" an Lehensnehmer weiter.

Der Zehent war eine Holschuld des Zehentherrn, und bestand bis 1848.

Meist gab es "großen" Feldzehent (Holz,Halmfrucht, und Weinzehent), "Kleinen-" auch "Kuchlzehent" (Tierjunge, Tierprodukte und Gartenerzeugnisse, Rüben).

Das Kastenamt Stein /Donau, an welches der Zehent für Passau abzugeben war, schreibt in ihrer "Beschreibung aller Stückh-Zehent und Gülden des Hochfürstlichen Passauischen Casten-Ambts Stain im Erzherzogthumb Österreich under der Ennß, in allen vier Vierteln des Landes gelegen im Jahre 1708" für Neustift: "Alhir an disem Orth und in derselben Freyheiten, hat das Hochfürstl. Passau: Castenambt Stain halben Zehent, und halben die dennen Hfl: Jesuiten zu Crembs, angehörige Herrschaft Winckelberg.... 
....Saffran Gärtten hat es a. 1697 alhir geben 106. die nun immer verändert, bald mehr: bald weniger gemacht werden, davon wirdt der Zehent auch eingefordert, und gegeben. Weinzehent, von solchen ist alhir nichts, denn es keine Weingartten alhir gibt. Kleinzehent, würdt gehoben von Kraut, und rurben.".....

Winkl, das nicht extra ausgewiesen ist: So ist auch zu wissen, daß zu: und in diesem Neustüffterischen Zehent noch gehörig,und damit von alters her eingerechnet, und under einstem verbständet worden, daß an der seiten deß Dorffs Neustifft, negst an der Au, ligente, und der Herrschaft Gravenegg, mit Dorff Obrigkeit undergehörige Dorff Winckel; welcher orth keine beysammen ligente Velder hat;...."
Die östliche bzw. südliche Zehentgrenze verlief "von der Hafnerstraß .....biß zu der Winckler Kirchen, so dann von der Kirchen hinüber neben der Winckler gmain,zur Fuxberger Au, an der hinauf, bis auf die Enggassen, als dann in der Enggassen hinaus, biß über die Waidt, und Wasserlauff, bis auf das Prinndl, von selbigen linke Handt neben der Äcker und Viehwaidt hinauff bis auf die undere Haniffgrurben, von dann am Wasserlauff hinauff, bis auf die ober Haniffgrurben, als dann über äckh rechte Handt hinüber, biß auf den Bietstein (heute steht dieser Stein auf dem Ludwig-Piffl Platz) welcher in des Franz Mathia zu Gigging Wisen, in einer deren Stauden stehet, dann hinführ biß auf den Lodersteig, rechte Handt am Steig hinauß, bis auf die Oxenstrass zu dem Neustiffter Diebsstain, so dann vom Stain an den Lodersteig........"

Parz ist extra ausgewiesen: Dies ist kein Dorff oder bebauter Orth: sondern ein also genantes Veldt, so gleich underhalb Neustüfft ligt; stossent auf den Neustüffter, under Stokhstaller und Bierbaumer Zehent, und zwar der mehriste Theill desselben, ligt in Neustiffter Freyheiten, und auch in Theill in Under Stokhstaller Freyheiten, alles aber in Kirchberger Pfarr. Alhir auf disem Veldt und Gründten, hat das Hochfürstl: Passaul Castenambt Stain durchgehents halben Zehent, und halben die Dietrichstainische Herrschaft Nussdorf negst Träßmaur."

1828 besaß den halben Körnerzehent zu Neustift im Parzfelde vom Kastenamt Stein herrührend die "K.K. Staatsgüter Domaȏn vermöge Gültbuch vom Jahre 1755 fol. No. 718" und wurde 1829 von Franz Mantler ersteigert.[11]

Dörfl: "Alhier an diesem Orth und derselben Freyheiten, hat das Hochfürstl. Passau: Castenambt Stain halben Zehent, und das Closter Sessenstein (Säusenstein) den anderen halben Theill, ausgenommen deß genannten Kuchlzehent, dessen 13 Joch aker sindt, und auf solchen der ganze Zehent alhir von der Pfarr Kirchberg am wagramb, gehoben und genossen wirdt." [12]

Von der Herrschaft Gobelsburg (1 Haus in Neustift) wurde ein sog. "Hausdienst " (in Geld abgegoltener Kuchlzehent wie Eier, Federvieh, Fleisch, Schmalz etc.) verlangt.

Im Jahre 1708 war der Zehent folgendermaßen aufgeteilt (Stainersche Castenamts-Beschreibung): Neustift: Dorfobrigkeit: Jesuitencollegium Krems, da Besitzer der Herrschaft Winkelberg, Halber Zehent Domkapitel Passau/Castenamt Stein/D., andere Hälfte Jesuitencollegium Krems/Winkelberg

Parzer Feld: Halber Zehent Passau/Castenamt Stein, andere Hälfte Dietrichsteinische Herrschaft Nußdorf ob der Traisen,
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Joseph_von_Dietrichstein

Winkl: Vorerst wie Neustift, da sich der Neustifter Zehent bis zur Winkler Kirche erstreckte. 1590 hatte Bernhard Thurzo von Grafeneckh die Ortsobrigkeit inne und besaß 24 Häuser (siehe 14. Bereitungsbuch).

Der Zehent, Robot, die Waisendienste, die aus dem Untertansverhältnis entspringenden Leistungen in Geld oder Naturalien, das Heimfallsrecht, etc.  wurden mit dem Gesetz vom 7.September 1848 und dem Patent vom 4.März 1849 sowie der dazu erlassenen Verordnug "mit allerhöchster Genehmigung" vom 11.Februar 1850 aufgelassen.
 

4. Leibeigenschaft

Nach der spätrömischen Sklaverei und den sog. „servi casati“ der Karolinger und Ottonen entstand die sog. Leibeigenschaft im Hochmittelalter ca. (1050 bis 1350).

Die Leibeigenschaft ist ein sehr komplexes Thema mit vielen Variationen je nach Gegend und Grundherr „nach altem Herkommen“ verschieden.[13]

Der Grundbesitzer hat seinen Grund und Boden in der Regel mit allen darauf lebenden Menschen (Bauern u. deren Gesinde) besessen.

In der Raffelstettener Zollordnug aus dem Jahre 902  - 906 ist noch dezitiert von Sklavenhandel auf der Donau die Rede.[14]

"Bis zum 16. Jahrhundert müssen wir das Bestehen der Leibherrschaften (also der  Leibeigenschaft) in unserer Gegend annehmen."[15]

Die Leibeigenschaft  bestand jedoch nördlich der Donau noch länger, 1782 durch Kaiser Joseph II. abgeschafft und durch eine gemäßigte Erbuntertänigkeit ersetzt, die dann 1848 aufgehoben wurde.[16]
 

5. Robot und andere Dienste

Der Leibeigene war für die Überlassung von Grund und Boden und Schutzgewähr einerseits zu Frondiensten (Robot), (das sind „Hand- und Spanndienste„, auch „Handrobot“ bzw. „Zugrobot“ genannt und „Fußrobot“ = Botengänge) verpflichtet, andererseits mußte er Naturalabgaben (später Geldabgaben = Gültsteuer und Stiftgeld) leisten und durfte nicht  vom Gut seines Leibherrn wegziehen. Dadurch wurde die Landflucht verhindert. Der Hörige unterlag meist der Gerichtsbarkeit seines Herrn und durfte nicht ohne seine Erlaubnis heiraten oder einen Beruf ausüben. Von der Sklaverei unterschied sich die Leibeigenschaft insofern, daß der Leibeigene keine handelsfähige Ware war.[17]

„Es fehlte nicht an Versuchen der Landesherrn, eine Besserung für den Bauernstand herbeizuführen und durch gesetzliche Maßnahmen sein Los zu mildern."

Kaiser Leopold erließ 1679 seinen »Tractatus de juribus incorporalis«, in dem er die Rechte im Dorfe regelte. Die Robot konnte sogar durch Geld abgelöst werden. Der Zehent wurde genau festgelegt. .... Doch diese Verordnung wurde nicht durchgeführt, da die Grundherren keines ihrer Rechte aufgeben wollten und das Gesetz sabotierten...  Erst unter Kaiserin Maria Theresia sollten die Zustände in der Landwirtschaft besser werden....... Zum Schutze der Untertanen wurden die Kreisämter errichtet, sie nahmen Beschwerden der Bauern und auch der Grundherren entgegen“, die Herrschaften mußten nun auch die Steuereinhebung übernehmen. .....[18]

Maria Theresia ließ auch den „Theresianischen Kataster“ anlegen, über herrschaftseigene Günde die sog. „Dominical – Fassion“ und über Gründe in „unterhäniger Hand“  die sog. „Rusticalfassion“. In erster war auch die zu leistende „Roboth“, jedoch in Gulden z.B. für die Herrschaft Oberstockstall  112 fl „Natural-Robath mit dem Zug“ (von jedem Untertanen 8 fl für 35 Tage) bzw. 372 fl „Natuaral Robath mit der Hand“ (von jedem Untertanen 4 fl für 35 Tage) festgehalten.
 

6. Gült

Darunter versteht man verschiedene Steuern, die der Grundherr einerseits seinem Landesherrn z.B. zur Ausrüstung eines Heeres leisten mußte.

Andererseits hob diese Gült der Grundherr wieder von seinen Untertanen ein.

Deren Höhe wurde  vom Landesherrn „begehrt“ und begründet, von den Ständen auf den „Landtagen“ unter Vorbringen allfälliger Einwände bewilligt, und sodann auf Grund des „Gültbuches“, in dem der Besitz des einzelnen Grundherrn festgeschieben war, berechnet.[19]

Die Gült oder Gilt war in der Regel als Naturalabgabe, später als Geldabgabe zu leisten (Georgidienst = 23. April).[20]

Gültbücher wurden in der Mitte des 16.Jhdt. eingeführt.
Über die Gültsteuer: Sie war in Naturalien an die Grundherrschaft abzugeben  siehe: Gülteinlage: Verzeichnis, in dem die Höhe der Gültsteuer für jede Hofstelle festgeschrieben war, z.B. Theresianische Rusticalfassion.[21]

Gültbuch"22.08. 1693:  Die N.Ö. Landschaft Verordneten  verkaufen dem Pater Rector des Jesuitenkollegiums zu Krems das Drittel von der Steuer oder doppelten Gülte bey Wincklberg, und den Hof zu Oberstockstall, bey der Herrschaft Lengenfeld und der Pfarre allda, dann bey dem Beneficium der Stifter bey der St. Catharina-Kapell auf dem Hohenmarkt und St. Achatii Stift daselbst, item bey der Ebersbergischen Gülten, bey dem Gut Millbach, und den Cärlingischen Gülten, nicht weniger bey dem Gut Muehltal und Hof Traghofen, um 1621 Gulden 5 Schilling 10 Pfennig."
Quelle Regest: Repertorium XIV/4 Bd. 1 Nr 1624

"1.06. 1742: Dieselben [Die N.Ö. Landschaft Verordneten] verkaufen dem P. Rector des Jesuitenkollegiums zu Krems das 3te Drittel von der Landsteuer von der Herrschaft Lengenfeld, dem Gut Muelthal, vom Beneficium der St. Catharina Kapelle, von der Carolinischen Gülte, ......"
Quelle Regest: XIV/4 Bd. 1 Nr 1664[22]

3 Hofstellen in Porz / Parz stammen aus der Carolinischen (Karlingischen/Kärlingischen) Gülte.

"1.06. 1742" Die obigen [Die N.Ö. Landchaft Verordnete] verkaufen dem P. Rector des gedachten Collegiums [Jesuiten Collegium zu Krems] das 3te Steuer -Drittel wegen Winklberg und des Hofs zu Ober-Stockstall [Bärenhof] im V.U.M. um 390 Gulden 3 Schilling und 10 Pfennig."
Quelle Regest: XIV/4 Bd. 1 Nr 1665" 
 
Abschrift des  Zehentprotokolls  von 1778, abgeschrieben von
Dorfrichter Anton Baum im Jahre 1834, diente zur Einhebung der Grundsteuer an die Gemeinde Neustift.
(Fundus der Volksschule Neustift, jetzt Archiv der Volksschule Kirchberg am Wagram).
 

7. Stiftgeld, oder „die Stift“

war eine Geldabgabe, die alljährlich zur Stiftzeit, um Michaeli = 29. Sept., an den Grundherren für die Überlassung des Lehens  auf Nutz und Gewähr zu zahlen war.

Im „Grundbuch über die Passauische Herrschaft zu Oberstockstall“ aus 1720 war diese „Stift“ sodann als „Grunddienst“ eingetragen Z.B.:

„Lib.E. fol. 137.
Ein Behaustes Guett, und Würtshaus zu Neustifft, neben nachfolgenden anerkhainnen, gibt jährlichen Grunddienst umb Michaeli 5 fl.“

darüber steht die Bemerkung, daß dieser Grunddienst im Jahre 1853 zufolge Erlasses der k.k. Statthalterei wegen des auf diesem Hause ausgeübten Wirtsgewerbe auf 7 fl.erhöht wurde.

Darunter sind die einzelnen Besitzer und Anrainer der Reihe nach eingetragen.
 

8. Lehen

Unter Lehens-, Feudal- oder Befizialwesen versteht man das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehensherrn und Lehensnehmern.

Ein Lehen war ein weltliches Gut, Recht ,z.B. Jagd, Steuereintreibung oder Amt, das der Eigentümer unter der Bedingung der gegenseitigen Treue (Nutz und Gewähr) einem Anderen zur Nutzung überließ.

Das Lehenswesen war sehr vielfältig.[23]

Grundsätzlich war das Herzogtum Österreich ab 1156 ein Lehen des Heiligen Römischen Reiches an den Herzog. Dieser velieh in der Regel das entsprechende Gut an die "landsässigen" Herrschaftlichen Lehensnehmer, wobei es im Herzogtum aber auch "reichsunmittelbare" Lehen gab, die der Kaiser unmittelbar an bestimmte Adelige, z.B. Reichsfürsten, Fürstbischöfe, Grafen, Reichsritter etc., die in den "Reichsmatrikeln" verzeichnet waren, verlieh[24].  

Die "Landsässigen" Herrschaften verliehen die einzelnen Bauernhöfe dann in der Regel zu "Nutz und Gewähr" an ihre Untertanen.
 

9. Dominikalgut – Salland

War das Land in unmittelbarer Beherrschung, das für den Eigenbedarf des Grundherrn bestimmte Gut. [25]

"Da der Grundherr den größten Teil seines Landbesitzes nicht selbst bewirtschaftete, gab er an andere Grund und Boden zur Bewirtschaftung aus. Lediglich das Salland stand unter Eigenbewirtschaftung der Herrschaft selbst. Es war den Fronhöfen zugeordnet, die von einem beamteten Vertreter verwaltet und bewirtschaftet wurden. Im Untersuchungsraum (Bistum Passau) werden diese Amtleute meist Meier genannt, ihre Höfe daher Meierhöfe.101 Das Salland102 war aber im Verhältnis zur gesamten Herrschaft in der Regel nur klein und schmolz im Zuge der zunehmenden Ablösung der Naturalwirtschaft durch die zunehmende Geldwirtschaft zudem mehr und mehr zusammen. Das Einkommen des Grundherrn entwickelte sich folglich weg von den Naturalabgaben hin zum Geldzins.

101 Dabei gab es eine Entwicklung von den Meiern, die ursprünglich „im Auftrag eines Grundherrn eine Villikation verwalteten“, hin zu denjenigen „Leiheninhaber[n], die die größten Hofstellen, die curiae, bewirtschaften.“ Dollinger, Bauernstand, S. 390–393. Hier: S. 390.

102 Dollinger, Bauernstand, S. 115–118 und S. 123–127."  [26]

Patent von 1751 und 1752, Verordnung vom 29. October 1790:

"§. 5. Begriff eines Dominicalgutes, einer Gült, eines Freihofes und FreiHauses.
"Ein Dominicalgut (ständisches, landtäfliches Gut) ist ein Complex von Realitäten und obrigkeitlichen Gefällen und Gülten, welche in dem ständischen Gültbuche (altständischem Kataster) und in der Landtafel eingetragen sind. Die dießfälligen Realitäten zerfallen, nach Verschiedenheit ihrer Einlage, in Dominical und Rustical, nach Verschiedenheit ihrer Verwendung aber in landwirlhschafllich ertragbarem Grund und Boden, als: Aecker, Wiesen, Hutweiden, Teichen, Gärten, Weingärten, Wälder, Auen und Acker, und in Gebäuden, als: Schloßer, Burgen, Vesten u. Dgl..

Die obrigkeitlichen Gefälle und Gülten stießen aber aus der Grund-, Orts-, Zehent-, Berg, und Vogteiherrrlichkeit, und sind entweder mit den Dominicalgütern ganz oder nur zum Theile verbunden, oder sie stehen auch einzeln da; dasselbe gilt rücksichtlich der J a g d h e r r l i ch k e i t.

Die auf diesen Gütern ausgeübte Land- oder Criminalgerichtsbarkeit kann jedoch als kein Dominicalrecht betrachtet werden, indem sie von der oberstrichterlichen Gewalt, zum Theil auch von den obersten Lehenherrn verliehenes, selbstständiges Recht ist.... ." [27]

"§. 16. Dominicallehen.
Dominicallehen sind solche, wo ein Dominicalgut oder die Grundherrlichkeit oder eine andere Dominicalgerechtsame zu Lehen gegeben wird." (Hofkanzleidecret vom 20. September 1789, Regierungscircular vom 24. September 1789).
 

10. Rusticallehen – Hausgründe (Hausäcker) – Überländgründe – Nutz und Gewähr

Grundsätzlich war die jeweilige Herrschaft Eigentümer eines Bauenhofes (Behaustes Gut, Lehen, Halblehen, Viertellehen) samt den "Hausäckern".

Die Herrschaft vergab das "Behauste Gut" als Lehen zu "Nutz und Gewähr" (Gwehr -.Gwöhr – Gewöhr - Gewehr), an den Lehensnehmer (Untertan)

"§. 92. Pflicht des Gehorsams der Gutsunterthanen gegen ihre Grundherrschaften.
Die Unterthanen bleiben (ungeachtet der aufgehobenen Leibeigenschaft) ihren Obrigkeiten vermöge der dießfalls bestehenden Gesetze mit Gehorsam verpflichtet (Patent vom 1. Mov. 1781, §. 5).

Jeder Unterthan ist nicht nur den landesfürstlichen Befehlen, dann den Entscheidungen, Ansprüchen und Verordnungen der landesfürstlichen Stellen, sondern auch den Verfügungen und Anordnungen seiner Grundobrigkeit und ihrer Beamten Gehorsam und Unterwürfigkeit schuldig (Unterthans-Strafpatent vom I. December 1781, §. 1); dieser Gehorsam muß unbedingt seyn, (enä. §. 2)".[28].

"Nutz" war das Nutzungseigentum, das Recht, des Lehensnehmers den Lehensgegenstand gegen Bezahlung des "Dienstes" (Michaelidienst, Georgidienst)  sowie Leistung des Robotdienstes zu bewirtschaften und zu bewohnen (zu nutzen) und dies vom Lehensgeber gewährt (garantiert) zu bekommen. Im Gefahrenfall oder Streitfall hatte der Lehensgeber den Lehensnehmer auch zu beschützen (bevogten). Im Gegenzug hatte der Lehensnehmer der Herrschaft die Treue zu geloben. Die "Nutz und Gwöhr" ging, wenn der Lehensnehmer das Lehen ohne Irrung 30 Jahre lang genutzt hat in der Regel auch auf die Erben des Lehensnehmers über.[29] Wenn keine Erben vorhanden waren, zog die Herrschaft das Lehen ein und vergab es neu. Die Nutz und Gewähr wurde in den Gewährbüchern (im Mittelalter Tradidionscodices, Urbare) eingetragen, wo meist auch die Bezahlung  des Dienstes für jedes Jahr vermerkt wurde.

"Rusticallehen sind dagegen unterthänige Besitzungen, welche mit dem Lehenbande verliehen werden; und sie sind sonach nicht anders, als wie gewöhnliche Bauerngüter zu betrachten (Hofkanzleidecret vom 20. September 1789, Regierungscircular vom 20. September 1789).

Diese Rusticallehen gehören zu den sogenannten gemeinen Lehen, von denen im § 22 Erwähnung geschieht. Solche Rusticallehen sind entweder ein und derselben Herrschaft unterthänig, und zu gleich lehenbar, oder aber einer Herrschaft unterthänig, und einer andern lehenbar.

Dieses Verhältniß ist, wie das Regierungsdecret vom 19. Februar 1834, Rggsz. 7193, aussprach, nicht widersprechend, weil die Rechte der Grundherrschaft und des Lehenherrn, so wie die denselben correlativen Verpflichtungen der Unterthanen und der Lehensleute sehr verschieden sind, und nebeneinander sehr wohl bestehen können, wiewohl dieser Unterschied an und für sich nicht wesentlich und sogar unentscheidend ist, weil auch bei der Vereinigung der Grundobrigkeit mit der Lehenherrlichkeit, wie bei der Trennung für den Unterthan und Lehenmann die Verpflichtung zur Entrichtung dieser verschiedenen Gebühren, dort wo sie gesetzlich gefordert werden können, die nämlichen sind.

Jede dieser Herrschaften nämlich, sowohl die Grundherrschaft als die Lehenherrschaft, hat also das Recht, von dem Besitzer einer solchen Realität, die ihm gebührenden von einander ganz verschiedenen Gebühren zu fordern."[30]

Seit 1751, der Anordnung Kaiserin Maria Theresias an die Herrschaften, die Rusticalgründe  in der "Rusticalfassion" zu beschreiben, werden genau beschreibende Grundbücher geführt.

In der Rusticalfassion sind die an die Untertanen verliehenen Güter beschrieben, in der "Dominicalfassion" die von der Herrschaft selbst bewirtschafteten Güter  =Domincalgründe.

Kaiser Josef II. ließ von den Herrschaften 1787 in der "Grunderträgnis Fassion" die Güter noch genauer beschreiben und und deren Ertägnis schätzen.

Die  Einführung der "Neuen Grundbücher" (z. B. Grundbuch Neustift ca. 1874) basierte auf den Vermessungen und Protokollen des Franziszeischen Katasters von 1823 und den Eintragungen in den Herrschaftlichen Grundbüchern.

1999 wurde im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die Grundstückdatenbank errichtet und  Urkunden über Grundstücke wie Grundbuchsauszüge etc. können seither in der Grundbuchsabteilung beim jeweiligen Bezirksgericht angefordert werden.

Die Hausäcker waren jene Felder, Wiesen, Gärten und Weingärten  mit denen das Haus "bestiftet", also untrennbar verbunden war und bei Verkauf an eine andere Herrschaft mit dem Haus weitergegeben wurden. Dieses Eigentumsrecht der "Landstände" war in den Gülteinlagen, ab 1513 in den Gültbüchern und ab 1758 in der "Landtafel" eingetragen.

145. "Hausgründe sind solche Rusticalgründe, die einen unternnbaren Teil eines behausten Gutes ausmachen, in der Nämlichen Gewähr, und und in dem nämlichen Dienste begriffen, und mit dem untertänigen Hause dergestalt verbunden sind, daß sie nicht abgesondert für sich verkauft, verschenkt, oder überhaupt von selben getrennt werden dürfen, und wo der Besitz nur dem Besitzer des behausten Gutes zustehet (Rectific.).[31]

Hausüberländgründe sind solche Gründe, über die eigene Gewähren ausgestellt wurden, die aber mit dem Haus unzertrennlich verbunden und deren Verkauf ohne Haus nicht möglich war.

Freie Überländgründe sind im Gegensatz zu Hausgründen solche untertänige Gründe, welche im freien Ueberländgrundbuch als solche eingetragen waren, worüber eigene Gewähren ausgestellt wurden, und die vom Eigentümer frei veräußert werden konnten.[32]
 

11. Vogtei

Die „Unterthans Verfassung des Erzherzogthums Österreich ob und unter der Enns" von Anton Engelmayr Wien,1816“ gibt über die Vogteiherrschaft folgendermaßen Auskunft:

„Die Vogteyherrschaft besteht in der Verbindlichkeit, die Vogtholden in allen Gefahren zu schützen, und zugleich in dem Rechte, für diesen Schutz von letzteren eine gewisse Abgabe zu fordern. Diese Abgabe wird der Vogtdienst genannt.
Die Vogteyherrschaft findet ihren Ursprung in den Zeiten des Faustrechtes, in welchen die Unterthanen, wenn sie sich durch die Macht ihrer eigentlichen Herren nicht hinlänglich geschützt fanden, in den Schutz eines mächtigeren Herren, jedoch ohne Präjudiz ihres Grundherrn begaben, und sich für diesen Schutz einer Abgabe verbindlich machten. Nicht allein einzelne Unterthanen, sondern auch Gemeinden und Körperschaften erwählten sich solche mächtigere Herren zu ihren Vogtherrn, und leisteten hiefür eine Abgabe, so wie solche gemeinschaftlich festgesetzt wurde.“ [33]

Der Vogt wirkte also wie ein Anwalt (Advokat).

Simlinger schreibt über die Schutzvogtei: „Da nach dem germanischen Rechtsgrundsatze ein Geistlicher nicht waffenfähig war, waren Klöster und Pfarren auf den Beistand der dem Adel entnommenen Vögte angewiesen, welche ihre Rechtssachen zu verteidigen und auch deren Untertanen zu schützen hatten. Für ihre Mühe erhielten sie verschiedene Abgaben, darunter auch den sogenannten Vogthafer. Klostervögte entstammten zumeist aus den dem Stifter nahestehenden Familien. Die Vogteirechte waren somit erblich geworden und damit stieg auch die Macht der Vögte derart, daß sie sich geradezu als die Herren der geistlichen Grundherrschaft betrachteten, ohne deren Zustimmung keine Veränderung vorgenommen werden durfte.

Die Herren von Winkel haben seit Beginn der Pfarre Kirchberg die Vogtei über dieselbe besessen. Wahrscheinlich haben sie dieselbe erhalten, weil die Pfarre in ihrer nächsten Nähe - bei Altenwörth – errichtet worden war, sie ein angesehenes Adelsgeschlecht waren und wahrscheinlich der Kaiser sie damit betraut hatte.Tatsächlich ist die Vogtei in ihrer Familie bis Anfang des 15. Jahrhunderts verblieben. Auch über andere Kirchen und Orte hatten sie die Vogtei inne. Ihr oftes Auftreten in Urkunden als Zeugen zeigt von ihrem grossen Ansehen unter den Adeligen der damaligen Zeit. Man kann nur feststellen, daß sie dieses Amt hinsichtlich Kirchberg nur in der besten und gerechtesten Weise ausgeübt hatten.

Als sie aber anfangs des 15. Jahrhundertes abwirtschafteten[34] und bald ein Lehen nach dem anderen verkaufen mußten, ging die Vogteiherrschaft an die Besitzer von Winkelberg, die Verwandte der Winkler waren, über, bis endlich der Pfarrer von Trenbäck mit dem Ankauf des Schlosses Winkelberg auch das Vogteirecht an sich zog und mit der Pfarrherrschaft Ober-Stockstall vereinigte. Wenn auch später nach dem Tode Trenbäcks der Besitz von Winkelberg an meherere Besitzer verkauft und zertrümmert  worden ist, das Vogteirecht bzw. Patronatsrecht ist bei der Domkapitel-Herrschaft Ober-Stockstall geblieben, bis es später im Wege des Vekaufes durch die Staatsgüterdirektion ca. in den Jahren 1838 an die Familie Salomon in Stein a. d. D. kam, die es bis heute noch besitzt.“ [35]
 

12. Frühes Mittelalter

In der Zeit um 833 dürfte der Passauische Chorbischof Anno (siehe http://www.hf-kirchberg.at/index.php/abgekommene-orte/hannodorf ), für das Bistum Passau in unserer Gegend eine Kirche errichtet und besessen haben.  Der Grund und Boden hiefür soll ihm von Ludwig dem Deutschen zur Missionierung von Mautern aus geschenkt worden sein (Pfarrer Dedelbacher).[36]

Dr. Lechner im Tullner Heimatkalender aus 1953: "Nachfolger des Karolingischen Grenzgrafen Rapoto ist ein Geschlecht mit Leitnamen Meginhart (später Formbacher), als Grafen im Traungau u. Vögte von St. Emmeram und Niederaltaich nachweisbar.
Im Kampf gegen das großmährische Reich unter dem Fürsten Rastislav spielt das Tullnerfeld sowie die Wilhelminer eine entscheidende Rolle.
Smidaha 857 = Absdorf-Niederaltaich!
Ritterliche Lehen Niederaltaichs in Frauendorf und Winkl.
877 gibt König Karlmann dem Kloster Kremsmünster (Traungau!) in Schmida – Hausleiten inkl. Trübensee, Neu Aigen, St. Michael u. Kirchheim.
Passauer Besitz bis auf den Wagram hinauf bis zur östlichen Grenze des fränkischen Reiches bei Zögersdorf "Mochinle"-Stockerau, auch Grenze des Großmährischen Reiches."[37]

"884: Vertrag bei "Mons comanius" (Kumenberg – St.Andrä/Hagental) zwischen König Karl III.  und Zwentibold (Großmährisches Reich).

890: Zusammenkunft bei Omuntesberg (Klosterneuburg St.Martin) König Arnulf / Zwentibold

Das Kloster Kremsmünster ist am Ende des 9.Jhdt als Eigenkloster an Passau gekommen (angeblich als Schenkung König Arnulfs) so daß ein Großteil des klösterlichen Besitzes an das Hochstift gefallen ist. Dessen Stellung, gerade auch im Tullner Feld wurde dadurch besonders gestärkt. So dürfen wir auch so manchen alten, aber in seiner Herkunft nicht geklärten Besitz des Hochstiftes (Passau) aus dem Übergang von Kremsmünster erklären.

nach 907: Die Karolingische Ostmark und damit das Tullnerfeld lagen den Stürmen der Ungarn offen dar. Schwerer Schaden wurde dem blühenden wirtschaftlichen und kulturellen Leben in allen diesen Gebieten zugefügt. Aber es wurde dadurch nicht ganz vernichtet.  Es blieb, wie uns das Nibelungenlied zeigt, das zuerst im 10 Jh. aufgezeichnet wurde, zum Gutteil unter fremder Herrschaft erhalten und als nach mehr als einem Jahrzehnt das Deutsche Königtum sich neu gebildet hatte und nach einem halben Jahrhundert das Römische Reich wieder erstand, da wurden die östlichen Markgebiete wieder einbezogen und das in der Karolingerzeit Geschaffene lebte in der Ottonischen- und Babenbergerzeit wieder auf.

nach 955: Die alten geistlichen oder weltlichen Grundherrschaften sind fast alle wieder greifbar.

....die Stadt Tulln blieb auch in der Ottonischen Mark unter den Babenbergern zunächst die "Hauptstadt des Landes Österreich".[38]

"Die Ungarn errichteten 907 bis 955 eine Tributherrschaft über die verbliebene überwiegend slavische Bevölkerung". [39]

976 Belehnung der Babenberger durch Kaiser Otto II. mit der gegen die Ungarn errichteten Mark an der Donau – "Ostarrichi", deren Grenzen diese nach und nach gegen Osten und Norden vorschoben.

Als sicher kann angenommen werden, dass die  Herren von Winkel, die als Gefolgsleute der Babenberger um 1130 urkundlich in Winkl in Erscheinung treten, sofern sie nicht selbst die Gründer Neustifts waren, von Anfang an die Herrschaft über Winkl und später Neustift ausgeübt haben, sie übten neben der Vogtei über die Besitzungen Niederaltaichs zu Absdorf später auch die Vogtei über St. Stephan in Kirchberg am Wagram aus.[40]

Über die Herren von Winkl und deren Herrschaft:
"Als Landesfürstliche Ministerialen bauten die hochadeligen Herren von Winkl ihren Stammsitz, der Wasserburg in Winkl südlich von Kirchberg am Wagram, ihre Herrschaft an der Donau und im Wagramland durch die Gewinnung von Landgerichtsrechten (so auch in Groß Weikersdorf), Vogteien (u.a. über die reiche passauische Kirchenherrschaft in St. Stephan/Kirchberg am Wagram und die Stiftsherrschaft Niederaltaich in Absdorf) sowie durch ein Netz von Herrschaftssitzen (Hausbergen), wo sie Verwandte und Gefolgsleute einsetzten, systematisch aus. [41]

1177 saß ein Sohn Poppos von Winkl, Ulrich auch auf einer Burg in Königsbrunn (Hausberg am Bromberg). [42]

Einer ihrer Herrschaftssitze war der Hausberg bzw. die spätere Burg Winkelberg oberhalb von Mitterstockstall. Um 1250 teilten sie die Herrschaft in Winkl und Winklberg, wobei sich der Winkelberger Familienzweig auch als Herren von Winkl und Winkelberg bezeichnete. Nach dem Aussterben beider Linien knapp nach 1400 wurde die Wasserburg in Winkl (bis auf die gotische Kirche, die heutige Filialkirche Winkl) abgebrochen, die Burg bzw. das spätere Schloß Winkelberg bestand aber bis in das 18. Jahrhundert. ...." [43]

"Bemerkenswert ist, daß Ortlieb (III.) von Winkl nach dem Aussterben seiner Verwandten nicht mehr Königsbrunn zu seinem Sitz machte, sondern sich für einen Neubau an einem attraktiveren Standort entschied. Während der herzogslosen Zeit (1246-1251) errichtete er in Mitterstockstall eine Burg, der er den Namen Winklberg gab. An einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt gelegen beherrschte man von dort den bedeutenden Marktort Kirchberg. Über die dortige Pfarrherrschaft St. Stephan am Wagram übten die Herren von Winkl die Vogtei aus und in der Kirche richteten sie eine Grablege ein.[44]

"Um 1250 teilten sie die Herrschaft in Winkl und Winklberg, wobei sich der Winkelberger Familienzweig auch als Herren von Winkl und Winkelberg bezeichnete. Nach dem Aussterben beider Linien knapp nach 1400 wurde die Wasserburg in Winkl (bis auf die gotische Kirche, die heutige Filialkirche Winkl) abgebrochen, die Burg bzw. das spätere Schloß Winkelberg bestand aber bis in das 18. Jahrhundert. ...." [45] 

"Porz, Oberstockstall, Großweikersdorf - edelfreie Herrschaftsgründer
Im 12. Jh. bestanden im Wagramland auch kleinräumige Herrschaften, die im Besitz von Edelfreien waren. Die in engem Kontakt zum Kloster Göttweig slehenden Edelfreien von Porz sind zwischen 1141 und 1173 urkundlich nachweisbar' Etwa 100 Jahre später ist Porz, das nur unweit nördlich von Winkl lag, bereits Sitz von Winkler Gefolgsleuten." [46]
 

13. Orts-Dorfobrigkeit – Neustift (Winkelberg) – Winkl

Die Dorf- oder Ortsobrigkeit hatte zwei wichtige Aufgaben inne: Sie hatte die

Dorf- und Flurgerichtsbarkeit auszuüben und im Zusammenhang damit, für

Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Ort zu sorgen und sie hatte das Recht, die

Dorfgemeinde und die Dorfeinrichtungen zu beaufsichtigen.[47]

Meist übte jene Herrschaft die Ortsobrigkeit aus, die die meisten Häuser in dem Dorf besaß.

Zur Ausübung bediente sich der Grundherr der "Dorf- bzw. Ortsrichter und der Geschwornen, gewöhnlich vier- daher auch "Vierer" genannt, werden gewählt oder auch bestimmt "mit der gemain willen und wissen".

Nachbarschaft beruht auf der festen Gemeinschaft des täglichen Lebens, Rechtens, Wirtschaftens einer Gruppe von Siedlungsgenossen; so ist der Nachbarschaftsverband Wirtschafts-, Rechts- Hilfs- und Schutzverband, auch Kultgemeinschaft.

Die Dorfgemeinschaft ist Trägerin gerichtlicher Rechte...

Sie übt Nachbarschaftsrecht und -pflicht und bedient sich dazu auch gewisser Organe, die sie im (Orts-) Richter und den Geschwornen bereits vorfindet; sie regelt Nutzung der Allmende, übt Bau- und Feuerpolizei; sie regelt das Zusammenleben der Dorfgenossen, Handel und Wandel und Gewerbe; sie regelt Feldbestellung und Ernte und Viehhaltung, Sie hat für Zaun, Weg, Brücke, Wasserlauf und Brunnen zu sorgen.

Der (Orts-) Richter ist nach den Weistümern Träger verschiedener Befugnisse; er ist Beauftragter der Grundherrschaft, ebenso der Gerichtsherrschaft; nicht zuletzt aber liegt sein Aufgabenbereich in der Vertretung, wohl auch der Führung der Nachbarschaft, der Dorfgemeinschaft. Er genießt häufig eine Sonderstellung vor den anderen Grundholden seiner Herrschaft; in Trübensee ist er allein Freisaß; er darf über Zuzug und Abgang von Genossen entscheiden....." [48]

Neustift im Felde:
In einem Zehentverzeichnis der Pfarre St Stephan am Wagram aus dem Jahre 1230 scheinen zwar die abgekommenen Orte Hannidorf und Parz auf, nicht  jedoch Neustift oder Neustat.

Zu Neustat: Laut der Diplomarbeit von Karl Janicek, Wien, 1935 "Geschichte der Besiedlung und Grundbesitzverteilung des nördlichen Tullnerfeldes und angrenzenden Hügellandes" soll Neustift bereits 1280 unter dem Namen "Neustat" bestanden und das Kloster Niederaltaich hier Grund besessen haben.

Er schreibt auf Seite 88: "Im Augebiete der Donau hatte auch Niederaltaich Besitzungen, wie wir bereits wissen. Nun findet sich in einem Lehensverzeichnis , das aus der Zeit um 1280 stammt, unter der Ueberschrift "Feoda nobilia in Austria" unter Punkt 7 die Eintragung: "Item domini de Winkel habent in feoda Bona in Frauendorf, in Winkel, in Neustat ..... 3)."" Die beiden ersten Orte sind uns bereits bekannt. Wo liegt nun N e u s t a t? Ich vermute dasz dieses Neustat Neustift  i. F. ist, das in der Nähe dieser Orte liegt, allerdings schon in die Ebene  herausgezogen." [49]

9.-16.8.1210, 1235, 1236, 1275 (3mal in diesem Jahr), 1316:  Gewaltige Hochwasser der Donau richten große Schäden an.

Da der herkömmlichen Überlieferung entsprechend Neustift im Felde nach schweren Donauhochwässern auf einem hochwassersicheren Platz "neu gestiftet" worden sein soll, darf man annehmen, dass dies zwischen 1230 und 1280 geschehen ist.

1258 wird erstmals die Burg Winkelberg genannt und es ist anzunehmen, dass die Grundherrschaft Winkl/Winklberg zwischen  den Söhnen Ortliebs III. von Winkl und dessen Gattin Elisabeth von Falkenberg,  Hadmar I.  ("Winkl bei der Donau") und Ortlieb IV. ("Winklberg") aufgeteilt wurde.[50] Dies ergibt sich auch aus den späteren Besitzverhältnissen in Neustift und Winkl im sog. "Bereitungsbuch"

14. Bereitungsbuch

In den Jahren 1590 und 1591 ritten die Bereitungskommissäre Hans Zölcher und Rudolph Vischl im Auftrag der Stände des  Erzherzogtums unter der Enns durch das ganze Land und  machten eine Aufstellung, welche Herrschaft die Ortsobrigkeit inne hatte bzw. wie viele Häuser ("Feuerstellen") welcher Herrschaft angehörten. Diese Erfassung  bewohnter Gebäude geschah für die Steuereinhebung  bzw "Einhebung des Hausguldens" im so genannten "Bereitbuch" von 1590. [51]

Dieses gibt folgende Hofstellen für Neustift und Porz an.:

Neustift im Felde:
"Neistifft:
Hanns Mosßer zu Winkhelberg obrigkheit 35 (Häuser),
herr bernhardt Turschy gen grafeneckh 15 (Häuser),
Sigmundt Fridrich Fuckher gen Oberstockhstall 2 (Häuser)
H: Stephan von Haim wegen der Rueberischen Erben gen bierbaum 3 (Häuser),
Summa 55 Hauß"[52]

1587: 53 Hofstätten, 1590: 55 Hofstätten,

Das Historische Ortslexikon für NÖ[53]:
1751: 58 Häuser, 1786: 371 Einwohner, 1794: 62 Häuser u. 417Einwohner , 1822: 64 Häuser, 1830: 108 Häuseru. 710 Einwohner (samt Winkl), 1846: 382 Einwohner, 1851: 68 Häuser u. 415 Einwohner, 1869: 68 Häuser u. 401 Einwohner, 1880: 389 Einwohner, 1890: 386 Einwohner, 1900: 414 Einwohner, 1910: 375 Einwohner, 1923: 350 Einwohner, 1934: 405 Einwohner, 1939: 392 Einwohner, 1951: 87 Häuser u. 373 Einwohner, 1961: 88 Häuser u. 315 Einwohner, 1971: 96 Häuser u. 323 Einwohner, 1981: 103 Häuseru. 285 Einwohner, 1991: 109 Häuser u. 306 Einwohner, 2001: 128 Häuser u. 289Einwohner .

(Porz)
*1230: 3 Hofstätten.
Urk. 1141/47-1548. 1421 behaust, 1538 öd. Südlich von Neustift im Felde. – Q *1230: Maidhof, Passauer Urbare, II, 113, 122“.
von den 55 Hofstätten in Neustift besaß Hans Rueber zu Pixendorf und Grafenwerd „wegen der Karlingischen Gülden“ 3 Hofstätten[54].

Folgende Grundherrschaften hatten in Neustift im Felde "Bestiftete" Häuser":

Grafenegg
Amt Winkl, die Häuser: Nr. 2, 4, 5, 6, 9, 12, 13, 15, 21, 36, 40, 44, 57
Amt Engelmannsbrunn: Nr.51
Amt Göttweig: Nr. 39, 56
Winkelberg:             
Amt Neustift: Nr. 3, 7, 8, 11, 14,16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 31, 32, 35, 37, 38, 41, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55, 59 *)
Thürnthal, selb. Amt: Nr. 30, 33, 34, 58, 10**)
Stift Zwettl: Amt Engabrunn: Nr. 10**)

Pfarre Kirchberg am Wagram - Herrschaft des Domkapitels Passau in Oberstockstall: Nr. 42, 43

*) die Häuser Nr. 1 -Gemeindehaus, 60 -Halterhaus), 61, 62, 63 - Schule, 64, 65, 67, 68, wurden erst später entweder durch Abtrennungen von bestehenden Bauernhäusern oder als neue Kleinhäuser errichtet.

**) Das Haus Nr 10, ein Freihof, dürfte von den "Karlingischen Gülten" an H. Staphan von Haim, dessen Ehefrau, Margaretha Freiin von Landau, eine Witwe nach Karl Rueber war , an die "Rueberischen Erben" und dann an die Herrschaft Nußdorf ob der Traisen, die 1640 ihr Sohn Ferdinand erhielt. Durch Kauf kam selbige im Jahre 1652 an Anna Camilla Freiin von Enkevoirt, geb. Gräfin von Werdenberg, im Jahre 1663 an deren Sohn Ferdinand Franz Leopold Grafen Enkevoirt, im Jahe 1693 an Walter Xaver Graf von Dietrichstein und in weiterer Folge an die Herrschaft Thürnthal. Es wurde 1635 von Constantia von Landau- geb. Stadel, an Reichard von Polhaim, Inhaber der Herrschaft Gobeslburg veräußert.1689 ging die Hft. Gobelsburg an Freiherren (Grafen) von Hohenfeld, dessen Nachkommen sie an das Stift Zwettl veräusserten.[55]

"Ortsanlage: Straßendorf mit schmalanlageförmiger Erweiterung und regelmässigen Hausmarken.

Fluranlage in Resten erkennbar, daß die meisten Hauser einen langen Ackerluß, die der Nordzeile nach Norden, die der Südzeile nach Süden haben. Der Ostteil des Burgfriedens besteht aus Kurzstreifen und Vielecken, meist Überländ, sonst herrschen lüßartige Streifen, mit Überländ durchsetzt vor. Keine Gewanne, keine Zeichen einer örtlichen Gutsherrschaft.

Zusammenfassung: Der Ortsname Neustift und der Flurname "Altendorf" verraten, das der Ort verödet und in neuer Lage wiedererrichtet worden ist. Dabei scheint nur ein Teil der Flur (die Hausackerlüsse) neu angelegt worden zu sein.

In den Burgfrieden ist auch die Flur des verödeten PARZ ganz oder zum Teil aufgegangen (im Südosten der heutigen Siedlung).

Die Neubesiedlung des Ortes dürfte im 11. Jh erfolgt sein..."[56]  

"Winkl
1587: 35, 1590: 32, 1751: 45, 1786: 249 E, 1794: 44-255, 1822: 44, 1846: 358, 1851: 47-358, 1869: 48-306, 1880: 310, 1890: 268, 1900: 280, 1910: 292, 1923: 257, 1934: 235, 1939: 221, 1951: 55-175, 1961: 55-189, 1981: 56-180, 1991: 64-185, 2001: 67-183.

Parzellenprotokoll VUMB 6 (Altenwörth): 4 Halb-, 17 Viertellehen.[57]

Im Jahre der Bereitung 1590 hatten in Winkl:
Herr Bernhard Thurzo zu Grafeneckh die Ortsobrigkeit inne und besaß daselbst 24 Häuser,
Hans Moser zu Winkelberg 7 Häuser,
Siegmund Friedrich Fugger zu Oberstockstall 1 Haus
Summe  32 Häuser[58]       

Folgende Grundherrschaften hatten in Winkl "Bestiftete" Häuser":
Grafenegg
Amt Winkl (später Frauendorf mit Winkl), die Häuser: Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43  (Granitzhaus).
Amt Göttweig?: Im Jahre 1320  sind zwar 3 Göttweiger Untertanen in Winkl nachweisbar, es ist aber nicht mehr festellbar, auf welchen Häusern diese saßen.[59]
Winkelberg: Amt Neustift: Nr. 9, 15, 21, 27, 28, 29, 35.
Stift Schlägl – verwaltet vom Hofmeister des Lesehofes des Stiftes Schlägl in Königstetten: Nr. 17*)[60]
Pfarre Kirchberg am Wagram - Herrschaft des Domkapitels Passau in Oberstockstall: Nr. 19 

Als Inhaber der einzelnen Herrschaften konnten bisher festgestellt werden:

15. Herrschaft Winkl, ab 1493 Grafenegg - Amt Winkl

Poppo, der Spitzenahn der Herren von Winkl, vermutlich Burggraf und Güterpropst von Krems (1131), dürfte den ehemaligen Amtsbezirk Sigemareswerd zur Errichtung  einer Herrschaft genützt haben. [61]

Über die Gründung der Herrschaft Winkl schreibt Dr. Günter Marian:
"Auch die Errichtung der Burg Winkl dürfte auf den erstmals

1140 nach diesem Sitz genannten Poppo zurückgehen. Wie es den Anschein hat bekleidet der aus Kierling stammende Ministeriale zunächst das Amt eines markgräflichen Güterpropstes in Krems und fand dann im nahe gelegenen Winkl einen idealen Standort zur Errichtung eines eigenen Sitzes vor."[62]

1150 ca. Ortolf-Ortlieb I. (urk. 1150-1191),

1208 ca. Ortlieb II. (urk. 1208-1225),

1234 ca. Ortlieb III. (urk. 1234–1268).

Inwieweit die Herrschaft Winkl auf die vor der Entstehung Neustifts bestehenden Orte Hannidorf und Porz einwirkte, ist ungewiß. Es kann aber angenommen werden, dass schon unter Ortlieb III. (1234-1268) die Herrschaft Winkl dort behauste Höfe besaß, zumal jener Tiemo, der ca. 1108 ein predium zu Porz (abgekommen, östlich /südöstlich von Neustift) an das Stift Göttweig gab, als Vorfahre der Herren von Winkl gilt. Jedenfalls ist in einer Urkunde von 1421 von "Winkler Lehen" zu Porz dir Rede[63].

Durch die ca. 1275 erfolgte Teilung der Herrschaft Winkl zwischen den Brüdern Ortlieb IV., dem die Burg Winkelberg zufiel und  Hadmar I., der auf der Burg Winkl "bei der Donau" verblieb, entstand die neue Herrschaft Winkelberg.

1275 ca. Hadmar I. (urk. 1275–1325),

1325 ca. Ortlieb VI. (urk. 1303–1328),

1328 ca. Ortlieb VIII. (urk. 1344-1380),

1380 ca. Ulrich von Winkl (urk. 1377-1419) [64]

"Nach dem Aussterben der Herren von Winkl

1424/28  wurde deren Besitz auf verschwägerte Geschlechter aufgeteilt. Winkl geriet so in den Besitz des Rittergeschlechts der Scheck von Wald, das die Burg nach

1463 an den kaiserlichen Söldnerführer Ulrich von Grafenegg verlor, der Winkl aber bereits

1477 wieder an Kaiser Friedrich III. abtreten mußte.[65]

Seither  war  die ehemalige  Herrschaft Winkl, nunmehr als "Amt Winkl" der Herrschaft Grafenegg  einverleibt. Die weitere Besitzfolge:

"1493 gibt Kaiser Friedrich III. die Burg „Eschpersdorf“ (Grafenegg) und weitere Güter an den aus der Steiermark stammenden niederadeligen Aufsteiger Sigmund Prüschenk zu Pfand.

1495 Kurze Zeit später verkauft Maximilian I. die Hft. als freies Eigen an Sigmunds Bruder Heinrich Prüschenk von Hardegg und Stettenberg, der vor 1513/17 mit dem Umbau der Burg in ein Renaissanceschloss beginnt. Nach seinem Tod gelangt „Neu Stettenberg“, wie die Burg vorübergehend genannt wird, an seine Söhne, die nunmehrigen Gfn. v. Hardegg.

1534 erwirbt Katharina, Witwe nach Adam v. Schwetkowitz, von Gf. Julius (I.) v. Hardegg die Herrschaft, doch bereits

1536 kauft das Schloss Bernhard (I.) Thurzó v. Bethlenfalva (gest. 1551, Epitaph in der Pfarrkirche Haitzendorf) um 26.000 fl von den Brüdern Ladislaus und Adam (d. J.) v. Schwetkowitz an. Die Thurzó bleiben bis zum Tod Bernhards (II.) 1594/96 im Besitz.

1601 (?) kommt Grafenegg an den seit 1596 mit Benigna Thurzó (gest. 1599, Grabdenkmal in der Pfarrkirche Großweikersdorf) verheirateten Martin v. Starhemberg,

1603 an Helena v. Königsberg, geb. Saurau, aus 1. Ehe Witwe nach Bernhard (II.) Thurzó.

1622 verkaufen die Saurau an die Herren von Verdenberg, die 1630 Neu- und Umbauten durchführen lassen. 1633 erfolgt der Neubau der Schlosskapelle. 1645 wird das Schloss von schwedischen Truppen besetzt. Nach der

Mitte  17. Jhs. gelangt der Besitz an die Gfn. Enkevoirt,

1769 an deren Verwandten Karl Josef Ignaz Graf Breuner-Enkevoirt. August Ferdinand Graf Breuner-Enkevoirt beginnt 1840 den umfassenden Neubau im Stil des romantischen Historismus. Seine Nachkommen setzen die Umgestaltungen bis 1888 fort.

1894 geht Grafenegg an die Fürsten von Ratibor, bleibt jedoch unbewohnt. Nach 1945 beginnt die völlige Verwahrlosung, die erst 1967 durch Revitalisierungsarbeiten gestoppt wird.

Heutiger Eigentümer ist Franz Albrecht Metternich-Sandor."[66]
 

16. Herrschaft Grafenegg über Engelmannsbrunn

Das Haus Nr. 51 in Neustift, welches ursprünglich dieser Herrschaft und Amt unterstand, mag aus dem Fundus des Herrschaftshofes der Rittermässigen Herren von Engelmannsbrunn stammen, die Gefolgsleute der Herren von Winkl waren.ers werden genannt:

1140 ca. Willa und Irmingart, sorores (Schwestern)

1252   Tiemo

1264   Dietmar und Ludwig

1288   Ulrich

1296   Ruger

-           Bernhard von Tachenstein[67]

Der Herrschaftshof dürfte dann ähnlich wie die Herrschaft Winkl an die Herrschaft Grafenegg übergegangen sein[68], denn

1470 erhält Ulrich von Grafenegg für den Verkauf  von Schloss und Dorf Ebergassing, den Hof und Dorf  Wienerherberg, Gülten zu Rauchenwarth, und zahlreiche weitere Gründe, Weingarten, Zehent, Fischweiden und Gülten an Bernhard von Tachenstein von diesem das Schloß Neu Wolfenreith (welches Ulrich in Grafenegg umbenannte) sowie das Dorf Engelmannsbrunn.[69]
 

17. Herrschaft Winkelberg (Winklberg)

1004 dürfte das Kloster St. Peter zu Salzburg  in Kollersdorf und Hannidorf Besitz gehabt haben und zwar:

Curtem una ad Cholestorf. Et de beneficia que bes sunt libi. Exoluuntur XII. Solidi. Curtem vaccariam ad Hannidorf.“

Zu dieser Zeit fungierte als Schirmvogt des Klosters St. Peter der Chiemgaugraf Engelbert III., 2. Ehemann der Witwe nach Pfalzgraf Aribo I., Adala. Der 1. Sohn aus dieser Ehe war Sieghart VII. (Sizo † 5.8.1044), verheiratet mit Judith  von Pottenstein (=Tuta von Ebersberg).[70]

Dies spricht für die Möglichkeit, daß die Freiheit des abgekommenen Ortes Hannidorf einer Herrschaft "Stockstall" (nicht gleichzusetzen mit der Fürstbischöflich Passauischen-, später Domkapitlischen Herrschaft zu Oberstockstall) angehörte, die wahrscheinlich auf dem später "Winkelberg" genannten Schloßberg saß und von entfernten Abkömmlingen der Herren von Traisen – den ursprünglich edelfreien Geschlechtern der Schwarzenburger, Sighardinger,  Waisen (Orphani) von Weikersdorf  und der bereits in die Ministerialität eingetretenen Falkenberger  ausgeübt wurde)[71]:

1120   Sigehard  von Stockstall (1120-1130) "nobilis homo" (= Adeliger, Edelfreier Mensch)[72],

1130   widmet Gräfin Petrissa von Schwarzenburg der Kirche von Kirchstetten Güter in Stockstall.[73]

1133   Ebran "ingenuus vir" (= edler, freigeborener Mann)[74]

1160   Sigehard, Edler von Stochesdale, Domherr zu Passau [75]

1230 Sigehard von Stokestal, der nicht mehr dem Hochadel angehört und wahrscheinlich ein Gefolgsmann der Falkenberger  (Hadersdorf am Kamp – Straß)

1258  Orphanus I. von Winkelberg aus der Hundsheimer Linie der Waisen (Orphnani) ist die erste Person, die nach Winkelberg genannt wird.[76]

Die Herrschaft Winkelberg wurde um etwa

1246  bis  1275 von Ortlieb III. von Winkl geschaffen. Ortlieb III. heiratete Elisabeth von Falkenberg-Mistelbach und könnte auf diesem Weg die Herrschaft "Stockstall" in den Besitz der Herren von Winkl gebracht haben. Während dieser Zeit dürfte auch das Freiheitsgebiet der später abgekommenen Orte Hannidorf und Porz, aus denen dann jenes von Neustift im Felde entstand, der Herrschaft Winkelberg einverleibt worden und die Dorfobrigkeit auf Winkelberg übergegangen sein, da dieser die meisten Häuser gehörten. Um

1280  wurde Winkelberg zum Sitz des Ortlieb IV. (1275 - 1321) und seiner Nachkommen. Ortlieb IV. ehelichte in 1. Ehe Gisela von Feldsberg, mit der er die "ältere" Ortlieb- Linie gründete. Der 2. Ehe mit Elisabeth unbekannter Herkunft entsprang die "jüngere" Ortlieb-Linie.

1295  Otto von Winkelberg[77]

1327   Weikard I. von Winkelberg. Interessant ist, daß sich zu dieser Zeit offenbar, wie aus den Dokumenten hervorgeht, auch Mitglieder des Kaiserhauses längere Zeit auf Winkelberg befinden, so urkundet König-Herzog Friedrich der Schöne am 1. Mai 1329 auf Winkelberg.[78]

1354  die Söhne Weikard I. - Friedrich, Ortlieb VII., Weikard II. und Heinrich I., Albert und Eberhard [79]

1392  Ulrich von Winkl[80]

1413/1414, nach dem Aussterben der älteren Ortlieb-Linie fielen zwei Drittel der Herrschaft an die verschwägerten Herren Hans und Stephan von Hohenberg und ein Drittel an den vermutlich der jüngeren Ortlieb- Linie entstammenden Ulrich von Winkl.

Nach dem Tod des letzten Herrn von Winkl, Sigmund auf Winkelberg aus der jüngeren Ortlieb-Linie, der Agnes von Neudegg ehelichte, fiel das letzte Drittel der Burg Winkelberg an deren Tochter Cimburk, welches nun ebenfalls die Hohenberger übernahmen.[81] Cimburg ehelichte Koloman Scheck von Wald, Inhaber der Burg Aggstein, sie übernahmen die Burg Winkl "bei der Donau".

1450 ist Georg (Jörg) von Puchheim und

1458 Alber VI. von Puchheim Besitzer der Herrschaft, .. "bekam in der brüderlichen Theilung Winckelberg, welches ihm Sigmund Hager im Kriege abgenommen, aber doch wieder einräumen müssen, und starb ohne Erben 1484".[82]

Wegen der Fehde, die Jörg von Puchheim gegen Kaiser Friedrich III. angesagt hatte, entzog ihm der Kaiser die Herrschaft und belehnte

1492  Sigmund Ritter von Hager zu Allentsteig, der sich "zu Allentsteig und Winkelberg" nannte, und auch die Herrschaft Seebarn bei Korneuburg inne hatte. Seit 1490 war er von Kaiser Friedrich III. zum Hauptmann  von Krems ernannt [83]

1508  dessen Sohn Wolfgang von Hager

vor 1513 Georg IV. von Puchheim zu Raabs dürfte dann die Herrschaft wieder bekommen haben[84]

Ob Winkelberg dann wieder in Hagerschen Besitz kam oder nur als "Afterlehen der Puchheime ausgegeben wurde ist ungewiß.  Simlinger gibt an, daß

1539  Sebastian Hager zu Allentsteig (Stiefbruder des Wolfgang ) und Schweickhardt gibt an , daß Winkelberg ab

1549   Balthasar Freiherr von Puchheim ingehabt haben.[85]

Simlinger setzt in diese Zeit die  von Roggendorf [86]

1549  Christoph von Trenbach, Pfarrherr in Oberstockstall, kaufte Winkelberg - die Vogtei (Patronat) über die Pfarre Kirchberg am Wagram verblieb nun bis zuletzt bei Oberstockstall. 

1572   Christoph von Oberheim durch Kauf

ca.1582  Georg von Oberheim

1585   Hans von Moser zu Pötzelsdorf

1601   Margaretha von Rohrbach, verwitwete Moser durch Übergabe von ihren Söhnnen Hans Gottfried und Ehrenreich

1605 Hans Andrä Freiherr von Stadel [87] ab 1608 auch Besitzer von Thürnthal [88], Stadels Güter wurden von Kaiser Ferdinand II. wegen der Mitgliedschaft im Horner Bund und Unterzeichnung der Prager Konvention konfisziert. Da der Kaiser Schulden bei Graf Althann hatte, übergab er die Herrschaft Winkelberg am

1620  30.10.  Graf Michael Adolf von Althann. Dieser schenkte die Herrschaft am

1620  1.Nov. dem Jesuitenkollegium Krems, welches am 25.10.1622 in das Gültbuch eingetragen wurde und die Herrschaft bis zur Auflösung des Jesuitenordens im Jahre  1773  in Besitz hatte. Nach

1773 Verwaltung durch  die Staatsgüteradministration und

1827 Kauf durch Herrn Ignaz Fournier (Verwalter im Dienst der Staatsgüteradministration)[89].

1833  Thaddäus Johann Fournier

1835   Dreimalige Besitzteilung in 24 Teile – davon 12 bzw. 13 Teile Josepha Knaffel

1848  7.Sep. Aufhebung der Grundherrschaften: Durch Patent Kaiser Ferdinands am 7.9.1848, mit dem die “Untertänigkeit” und das “schutzobrigheitliche Verhältnis” aufgehoben sowie die Entlastung von Grund und Boden durch eine Entschädigung der Vorbesitzer angeordnet wurden.

Die Herrschaftliche Oberhoheit über die Häuser endete nach und nach mit dem Kauf der Häuser durch die ehemaligen Lehensnehmer (Bauern) und gingen in deren Eigentum über.

Die Burg Winkelberg war dem Verfall preisgegeben und die Gemäuer von den Bauern im Versteigerungswege  aufgekauft und abgetragen.

Besitzer des Wirtschaftshofes der Herrschaft Winkelberg nach Aufhebung der Grundherrschaften[90]:

1856   Friedrich Freiherr von Laningen und Gattin Josephine

1862   Eduard Edler von Grienberger

1869   Georgine Gräfin von Maldeghem

1872   Alfred Ritter von Konenberg und Gattin Josephine

1895   Emilie Haselberger, geb. Konenberg

1903   Johann und Marie Passecker

1918   Georg und Leopoldine Passecker durch Kauf von der Ungarischen Agrar- und Rentenbank, Budapest

1927   August Baumgartner

1938   Emma Baumgartner und Tochter Auguste Schödl

1952   Auguste Schödl

1967   Hans Schödl

2017   Clemens Strobl
 

18. Herrschaft Thürnthal

"Porz, Oberstockstall, Großweikersdorf - edelfreie Herrschaftsgründer

Im 12. Jh. bestanden im Wagramland auch kleinräumige Herrschaften, die im Besitz von Edelfreien waren. Die in engem Kontakt zum Kloster Göttweig stehenden Edelfreien von Porz sind zwischen 1141 und 1173 urkundlich nachweisbar'. Etwa 100 Jahe später ist Porz, das nur unweit nördlich von Winkl lag, bereits Sitz von Winkler Gefolgsleuten."[91]

1427   "Rudlieb von Winkel(berg) wird Lehensträger von Gütern in Parz"[92]

1548   den 12. August Wien: König Ferdinand I. beauftragt die niederösterreichische Kammer, Hansen von Karling mit den Lehen zu Parz und Stockstall in „Kirchberger Pharr under dem Wagram“ zu belehnen“[93]

1564   "Partz: Heute verschollen. Dieses erscheint in den ältesten Urbarien der Abtei Göttweig stets mit Altenwerd, Kollersdorf, Dörfl u. Fels und lag nordwestlich von Frauendorf an der Au (Partzfelder). Am 14. November 1564 verleiht Kaiser Maximilian II. dem Freiherren Johann von Karling, seinem Rate, die Zehente in den Dörfern Stockstall u. Partz, beide gelegen in der Pfarre Kirchberg, wie ihm diese Zehente, als von den Herren von Wallsee herrührende, schon Kaiser Ferdinad verliehen habe. Partz ging jedenfalls durch die Donau zu Grunde."[94]

1590   Herr Hanns Rueber zu Pixendorff wegen der Karlingischen Güldten "zu Neustift 3 Häuser wegen der Karlingischen Güldten."[95]

Ob alle der Herrschaft Thürnthal gehörigen Häuser in Neustift aus dem Bereich der obgenannten  "Karlingischen Gülten" stammen, ist zwar nicht geklärt, doch scheinen sie alle aus dem abgekommenen Ort Porz zu stammen, da auch die Häuser von Bierbaum zum Großteil dieser Herrschaft angehörten. Die Porzer haben sich dann in Neustift angesiedelt.

1168 / 77 genannt Heinricus de Durrintal [96] (Thürnthal). Ob er mit dem 1162 / 73 erwähnten Heinricus de Porz[97] gleichzusetzen ist, ist fraglich, doch weist die Besitzstruktur der Herrschaft Thürnthals in diese Richtung, denn diese Herrschaft hatte die Ortsobrigkeit in Bierbaum am Kleebühel und Besitzungen in Porz inne. Auch kommt in dieser Notiz ein Egino de Birbom vor.

1261   Chunradus von Dyrental[98]  und

1268   Chunradus de Turrental [99]

1412   Leopold I. von Starhemberg

1463   Mörth Dürntaler

1453   Caspar von Schallenberg

1560   Martin Tschertte

1561   Hansen von Zintzendorf, Kauf

1564   Wittfrau Barbara von Zintzendorf

1578   Freiherr Anton von Puchheim

1581   Raymund Straub d.Ä.[100]

1607   Andreas Freiherr von Stadel[101]

1657   Johann Franz Freiherr von Lamberg durch gerichtliche Exekution ?

1659   Christoph Dietrich von Freiherr von Schallenberg durch Kauf

1682   Johann Babtist Edler von Gariboldi durch Kauf[102]

1689   dessen Bruder Johann Ignaz Joseph durch Erbschaf[103]

1698   Wenzel Adrian Wilhelm Graf von Enkevoirt, er ließ das heutige Schloß erbauen[104]

1738   dessen Gemahlin Maria Josepha, geb. Gräfin Weissenwol[105]

1753   Edler von Retzer durch Kauf

1761   Maria Katharina von Stettner, geb. Hartenberg

1777   deren Sohn Stanislaus Edler von Stettner

1812   Johann Ritter von Stettner, bis ca. 1830 /1835[106]

1848   Bauernbefreiung

1868   Herr Josef Bächle kauft die Herrschaft Thürnthal.

"Ab 1869 wurde der ehem. Sitz einer industriellen Nutzung zugeführt, um 1900 ist unter Baron Eisler eine Stärkefabrik eingerichtet. In den 20er-Jahren des 20. Jhs. ist der Wiener Industrielle Dr. Guido Bunzl Eigentümer, seine Abbruchpläne scheitern. 1939 wird der Bau unter Denkmalschutz gestellt und während des Krieges als Bergungsort für international bedeutende Kunstsammlungen herangezogen. Nach dem 2. Weltkrieg ist das durch die Nutzung in Mitleidenschaft gezogene Schloss im Besitz der Fa. Frank, von der es 1975 Helmut Schick und Johann Trunner erwerben. Die Entwicklung wendet sich erst nach Erwerb durch den heutigen Eigentümer, DI Mag. Gerhard Zehethofer, zum Positiven . Text G.R., T.K., K.Kü""[107]
 

19. Herrschaft Oberstockstall

Wappen des Fürstbistums PassauWappen des Fürstbistums Passau
gezeichnet von Dr. Rudolf Delapina; Marktgemeinde Kirchberg
Die Bischöflich passauische Herrschaft beginnt im Jahre 1014 mit der Stiftungsurkunde König Heinrichs II. vom 5.7. 1014, in der der König dem Bistum Passau an 5 Orten in Österreich: in Krems, zu Herzogenburg, zu Tulln, Sigmareswered (abgekommen? heute Kirchberg am Wagram), und Outcinesewe (abgekommen, heute Stockerau) Grund u. Boden mit der ausdrücklichen Bestimmung zuweist, dort Kirchen zu bauen.[108]

In der Urkunde von 1014 widmete König Heinrich II. einen günstigen geeigneten Platz für die Pfarrkirchen u. die Priesterhäuser samt Grund u. Boden. 

"Für die St. Stephanskirche Sigmaresweride (Kirchberg am Wagram) war der Platz im Raume des Ministerium - siehe Schenkungsurkunde vom Jahr 1011 - des Grafen Sigmar, ein Dienstgut Sigmaresweret gewählt.

Vom Urkundenschreiber, der die Ortsverhältnisse und genaue Siedlungsnamen nicht gekannt hat, wurde an Hand der Urkunde 1011 vorgeschrieben!

Urkunde Kaiser Heinrich II. (1002 – 1024) betreff die Schenkung von Grund und Boden zur Erbauung von Pfarrkirchen und der erforderlichen Priesterhäuser zu Krems, Herzogenburg, Sigmaresweride, Tulln, Otcinesseve vom 5.VII.1014 gegeben zu Bamberg."

Über das Schicksal der im Jahre 1014 vom König Heinrich II. gestifteten Kirche in "Sigmaresweret" bis zur Zeit der ersten urkundlichen Nennung im Jahre 1147 als "St. Stephan Wachrein" das ist für einen Zeitraum von hundertdreiunddreißig Jahren, berichtet keine Urkunde."[109]

Im Jahre 1147 beginnt die Geschichte der passauisch domkapitlischen Pfarrherrschaft St. Stephan auf dem Wagram und der späteren passauisch domkapitlischen Gutsherrschaft Oberstockstall mit der Urkunde aus diesem Jahr in welcher der Passauer Fürstbischof Reginbert den Großteil der Einkünfte der von König Heinrich II. unter Bischof Berengar 1014 gestifteten Stephanskirche dem Passauer Domkapitel schenkt und damit den Übergang von der rein fürstbischöflichen Herrschaft zur domkapitlischen Herrschaft einleitet.[110]

"Die Überlassung des Bischofs Reginbert aus dem Jahr 1147 ist insofern von Bedeutung, dass durch sie eine Entwicklung angebahnt wurde, durch welche später die Pfarre St. Stephan und die Herrschaft über Grund und Boden mit dem Wirtschaftshof Oberstockstall zu Gunsten des Domkapitels dem Machtbereich des Bischofs gänzlich entzogen wurde und in den ausschließlichen Besitz des Domkapitels gelangen ließ. Das Domkapitel als Eigentümer der Pfarre hatte den Pfarrverweser zu bestellen und konnte über den Grund und die Einkünfte der Pfarre frei verfügen. Im Jahr

1159 bestätigte Bischof Konrad von Passau (1149 – 1164), Sohn des Markgrafen Leopold III. des Heiligen, dem Domkapitel die Schenkung des Bischofs Reginbert. Im Jahr

1400 wurde die Pfarre schließlich dem Passauer Domkapitel inkorporiert und somit fielen die reichen Erträgnisse der Pfarrkirche als Mutterkirche und Mittelpunkt eines großen Zehentbezirkes zur Gänze dem Domkapitel zu.  Ab diesem Zeitpunkt wurde die Seelsorge in Kirchberg stellvertretend von einem Vikar ausgeübt, eigentlicher Pfarrer war jedoch ein Passauer Domherr.""[111]

1303 wird die Herrschaft Oberstockstall im Testament des Pfarrers Rudger, der sich als Erbauer zu erkennen gibt,  erstmals urkundlich erwähnt.

Das Domkapitel zum Hl. Stephan war ein Kollegium von Diözesanpriestern und das leitende Gremium der Diözese Passau. Es wurde im Zuge der Säkularisation

1821 aufgelöst und neu gegründet.

Der jeweilige Pfarrer, der im eigentlichen Pfarr- und Herrschaftshof Schloss Oberstockstall residierte, meist auch dem Domkapitel angehörte,war dann auch zugleich der Herrschaftswalter. Nach der Säkularisation ging die Herrschaft auf die Hofkammer und dann für kurze Zeit an die Nationalbank über. Nach Auflösung der Herrschaftsgewalt wurde das Gut

1857 versteigert und vom Schiffmeister, Weingut- und Gutsbesitzer Franz Salomon aus Stein an der Donau erstanden, dessen Nachkommen es noch heute besitzen.
 

20. Herrschaft Gobelsburg über Engabrunn

Wie schon oben erwähnt, dürfte das Haus Nr. 10, ein Freihof, von den "Karlingischen Gülten" des Freiherrn von Karling über die

"Rueberischen Erben" an die

Herrschaft Nußdorf ob der Traisen und in weiterer Folge an die

Herrschaft Thürnthal gekommen sein. Es wurde

1635   von Constantia von Landau, geb. Stadel, an

Reichard von Polhaim, Inhaber der

Herrschaft Gobeslburg, veräußert.

1689   ging die Hft. Gobelsburg an Freiherren (Grafen) von Hohenfeld, dessen Nachkommen sie 

1740   an das Stift Zwettl veräusserten. Die Herrschaft wurde dann für das Stift von der Herrschaft Grafenegg  verwaltet.
 

21. Stift Schlägl

Dem Stift Schlägl gehörte das Haus Nr. 17 in Winkl. Das Haus wude vom Hofmeister des Stift Schlägl'schen Herrschaftshofes (Freihof) in Königstetten verwaltet, der Zehent ging teilweise nach Grafenegg und teilweise an die Jesuiten auf Winkelberg.[112]

1303 Herbord II.  von Winkl (Deutschordensritter) und seine Hausfrau Elspet (v. Ruppersthal?). Sie verkaufen am 04. Juli d. J. "Ihrem"? (Herbords Bruder) Bruder

Wernher I. "dem Schreiber"  und dessen Hausfrau Dyemued  die Hälfte   eines  Hofes zu Winkl samt Zubehör um 18 Pfund Wiener Pfennige. Dies dürfte aber nicht der obgenannte Hof gewesen sein.[113] Der Verwandte

Wernher der Payr zu Rußbach und, seine Hausfrau Kunigund[114] verkaufen einen ganzen Hof am  28.Dezember

1305   Werner "dem Schreiber", Herborts Sohn von Winchel und Dyemud seiner Hausfrau um 75 Pfund Wiener Pfennige[115].

Wernher von Winkl, der Schreiber des Herrn Eberhard von Wallsee und spätere Chorherr im Stift St. Florian, stellt

1309 drei Urkunden aus: Er bestätigt dem Propst Ulrich von Schlägl, daß er ihm den Hof und den halben Zehent zu Winkl um 100 Pfund alte Wiener Pfennige versetzt, [was dem Kauf dieses Hofes gleichkam] (Urk 79), daß er ihm 78 Pfund Silber schuldet, die er ihm am künftigen Georgitag in Linz zurückzuzahlen verspricht (Urk 80), und daß er dem Herrn Eberhard von Wallsee und dessen gleichnamigem Sohn den Hof in Winkl gegen die Brücke und den halben Zehent um 255 Pfund Wiener Pfennige verkauft (Urk 81).[116]

 Der Hof verblieb dann im Besitz des Klosters Schlägl bis zum Verkauf des Schläglschen Besitzes in Winkl und Königstetten

1825 an Graf Heinrich von Belleberg, der auch die passauische Herrschaft Königstetten erwarb.[117]
 

22. Bauernbefreiung im Jahr 1848

Seit der Mitte des 18. Jht. wurde die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der Bauern von ihrer Grundherrschaft zwar etwas gemildert, beseitigt wurde sie aber erst 1848 infolge der Initiative zur Bauernbefreiung durch den aus Schlesien stammenden Reichstagsabgeordneten Hans Kudlich. Maria Theresia verringerte 1778 generell  die Robotleistungen. Von Kaiser Joseph II. wurden 1781 Erleichterungen durch die Einführung der Robotablöse, das Untertansstrafpatent und der Festlegung des Beschwerderechts geschaffen. Eine 1789 von ihm zu Gunsten der Bauern angeordnete Steuerreform wurde nach seinem Tod nicht durchgeführt. Kudlich stellte im Reichstag den Antrag auf “Aufhebung der Untertänigkeit mit allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten”. Daraufhin unterzeichnete Kaiser Ferdinand am 7.9.1848 ein Patent, mit dem die “Untertänigkeit” und das “schutzobrigheitliche Verhältnis” aufgehoben sowie die Entlastung von Grund und Boden durch eine Entschädigung der Vorbesitzer angeordnet wurden.

In den Folgejahren wurden diese Entschädigungen von Kommissionen festgestellt.

Von der festgesetzten Geldentschädigung für bäuerliche Abgaben und Leistungen hatten je ein Drittel die Bauern, der Staat und der Grundherr zu tragen. Für die Rechte als Dorf- und Gerichtsherr erhielt der frühere Herrschaftsbesitzer dagegen nichts.

Die Folgen der Befreiung waren für die Bauern nicht nur positiv, denn an die Stelle der grundherrlichen Abgaben traten Steuern des Staates, der Länder und Gemeinden. Die erste Generation kannte auch die marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht, nach 1868 entstanden durch Teilungen viele kleine, kaum lebensfähige Betriebe, so dass die Verschuldung wuchs. Erst die darauf folgenden Generationen konnten den Niedergang des Bauernstands abwenden und durch Genossenschaften neue Marktorganisationen schaffen.
 

23. Sicherheit

Im Defensionslibell Kaiser Rudolfs II. aus 1579 war festgelegt, daß zur Warnung vor Feindesgefahr u.a. auf Göttweig und in Feuersbrunn Kreidfeuer (kommt von mhd. "krid" und bedeutet "Schrei", englisch "cry"), entzündet werden und die Bevölkerung sichere Orte aufsuchen soll.

Im Falle von Feindesgefahr hatte die Burg Winkelberg die Einwohner folgender Orte aufzunehmen: Kirchberg, Ober-, Mitter- und Unterstockstall, Neustift, Winkl, Bierbaum, Frauendorf, Utzenlaa und Königsbrunn. Kollersdorf und Sachsendorf hatten sich nach Grafenwörth - Dörfl, Engelmannsbrunn, Mallon Gigging und Altenwörth nach Thürnthal zu begeben.
 

24. Gerichte (Thing)

Aus dem ursprünglichen "Grafengericht" der karolingischen Zeit, in dem die führenden Grafen und Edelfreien, später auch die Landesherrlichen Ministerialen, in ihrem Einflußbereich die Gerichtsbarkeit ausübten, bildeten sich während der Babenbergerzeit  speziellere Sparten heraus, z.B.:

Dorfgericht (Dorf- Ortsrichter), Grundherrliches Gericht (Grundherr) und Landgericht.

"Dem Grundherrn steht kraft seiner Standesqualität die Gerichtsbarkeit über seine Grundholden zu – aber nur bis zur Dachtraufe der Häuser. Im Laufe der Zeit dehnt eine der im Dorf begüterten Grundherrschaften ihre Befugnisse weiter aus und erlangt die Dorfherrschaft, die Ortsobrigkeit. Sie erlangte die niedere Gerichtsbarkeit außerhalb der Häuser auf den Gassen und Straßen, auch auf der Dorfflur; sie besaß die Banngewalt und hatte das Banntaiding, zu dem alle Dorfbewohner, auch die Holden der übrigen Grundherrn verpflichtet waren. ... 

... Natürlich übt der  Grundherr seine verwaltende und richtende Tätigkeit selten persönlich aus. Nach den Weistümern ist der der Herrschaft  beauftragter  der Amtmann, auch Pfleger und Rentmeister – er ist als Organ der Herrschaft meist über ein Amt, d.h. Über mehrere Ortschaften gesetzt. ..." [118]

Erster namentlich genannter Amtmann des Amtes Neustift, "darein gehörth Wünckl Kollerstorff und Saxendorff" ist im Jahre 1340? ein gewisser Pichtold (Berolt).[119]

Die "hohe Gerichtsbarkeit" in Verbindung mit "Stock" und "Galgen", über Delikte wie Mord, Totschlag, Notzucht und Brandstiftung übten die sogenannten Landgerichte aus:

".....Tulln ist zweifellos der Sitz des landesfürstlichen Landrichters.  Dieses Hochgericht ist mindestens für das Ende des 12. Jahrhunderts bezeugt, da Herzog Friedrich II. dem Stift Göttweig bestätigt, daß schon sein Vatersbruder, Herzog Friedrich I. (1191-94), die Stiftsuntertanen von der Gerichtsbarkeit seines Landrichters in Tulln befreit hat. Das Gericht wird dann später das "Gericht auf dem Tullnerfelde" genannt.......

... Im Norden ist Trübensee Ausgangs- und Mittelpunkt der Landgerichtsentwicklung. Doch umfaßte der ursprüngliche Bezirk auch den Raum von Groß-Weikersdorf." [120]

Das Landgericht auf dem Tullnerfelde zu Trübensee dürfte im 11. und 12. Jh. reichsunmittelbar gewesen und für das Tullnerfeld durch die Peilsteiner, und später die Liechtensteiner auf Stetteldorf, das ein Lehen der reichsunmittelbaren Burggrafschaft Nürnberg war, ausgeübt worden sein.[121] 

 Wappen der Peilsteiner Wappen der Peilsteiner  
Zeichnung Dr. Rudolf Delapina; Marktgemeinde Kirchberg am Wagram. 

In der Zeit des Interregnums bildeten sich dann kleinere Landgerichtssprengel heraus, die sich nach dem Einzugsbereich der das Taiding besuchenden Rittermäßigen Edelleute richteten.

"Landgerichte mit Sprengeln wurden in Niederösterreich seit 1246/54 eingerichtet, sicher auch in Groß Weikersdorf. Um 1277 ist Groß Weikersdorf als Sitz eines Landgerichtes nachweisbar (In Weicheinsdorf .. judicium provinciale", Landesfürstliche Urbare NÖ 19/45), spätestens 1290 wurde das Landgericht Groß Weikersdorf an die Herren von Winkl verpfändet, die in Weikersdorf 1290 eine Adelsversammlung ("Taiding") im Jahr 1290 abhielten, in der der Landgerichtssprengel für Groß Weikersdorf ( in districtu Weiersdorfensis judici, HHSta, AUR 1290 X 20) festgelegt wird. Das Landgericht bestand bis 1495, ehe es nach Grafenegg verlegt wurde." [122]

Das Land-  Markt- und Feldgericht zu Weikersdorf wurde am 26.März 1495 an Heinrich Prüschenk zu Stettenberg (=Grafenegg) verkauft  und am 29.März wurden die Untertanen von König Maximilian I. aufgefordert, ihrem neuen Herrn H.Prüschenk zu huldigen und die Steuern, Robot und Gehorsam zu leisten.[123] 

Das Landgericht "auf dem Tullnerfeld" (vermutlich Trübensee) "das zuvor Jörg Scheck vom Wald und dann Jörg Seisenegg inne hatten" wird am 12. Juni 1463 von Kaiser Friedrich III. dem Matthäus von Spaur, Erzschenk zu Tirol, verschrieben.[124]

"Selbstredend mußten die Rechtsverhältnisse der Adligen und Grundholden, das sind Freie und Leibeigene, durch Satzungen geordnet werden und so finden wir bereits im 13.Jahrhundert die Abhaltungen der Banntaidinge, das sind große Gerichtstage, an welchen die ortsüblichen Rechtssätze immer wieder eingeschärft wurden. Das Banntaiding soll den alten Büchern zufolge durch den Verwalter der Gutsherrschaft meistens 3 x im Jahre abgehalten werden. Die Termine mußten 14 Tage vorher angekündigt werden und zwar galten in unserer Gegend: Der nächste Tag nach St. Georgi (25.4.), nach Maria Himmelfahrt (16.8.) und nach Maria Lichtmeß (3.2.) als die entscheidenden Tage, an welchen die Tagsatzungen abgehalten wurden. Pflicht zu erscheinen galt für alle Ortsrichter, Amtmänner und zwei Zeugen, desgleichen für alle Klageführenden, Angeklagten und Zeugen. Das unbegründete Ausbleiben zieht eine Strafe von 2 Schilling , 12 Pfennige nach sich. Eine Rechtssammlung von Seiten des Bistums Passau über die in der Ostmark begüterten Bistümer und Abteien berichtet über den Grenzort des passauischen Besitzes trepense (Trübensee) bei Neu Aigen folgendes dem Inhalt nach:

Zuerst wurden alle Vergehen, die im Bereich des Gerichtssprängels vorgekommen sind, verhandelt. Ungerechtfertigte Beschimpfungen wurden mit einer Geldstrafe von 72 Pfennigen belegt; je nach dem Grade der Beschimpfung, je nach dem Stande der beleidigten Person, erhöht sich naturgemäß die Strafe. Bei Körperverletzungen galt als Maßstab: Aug um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, d.h. Wer in schuldbarer Weise einen Mitmenschen verstümmelt hatte, sollte von Gerichtswegen die gleiche Strafe erleiden. Der Mörder fiel meistens der Hinrichtung anheim, die entweder am sogenannten Galgenberg (meist ein Hügel außerhalb der Ortschaft) oder als abschreckendes Beispiel, mitten im Markte bei der Roland- (Pranger-) Säule vollzogen wurde. Die Rolandsäule galt als Symbol der Gerichtsbarkeit und verdankt seinen Namen der geharnischten Ritterfigur, Roland genannt, die zuoberst am Säulenschaft befestigt war. An einer eisernen Kette hing vom Säulenschaft eine steinerne Kugel herab. Die Verbrecher wurden meist mit Hals- Hand- und Fußeisen an die Säule angebunden und so dem öffentlichen Gespötte und Hohn ausgesetzt (davon das Sprichwort “an den Pranger stellen!").

Der Richter konnte bei Mord oder Verstümmelung im Wege einer teilweisen Begnadigung es auch bei einer Geldstrafe allein bewenden lassen und für gewöhnlich galt dann als üblicher Tarif: Verletzungen am Halse 32 Pfund, für die Beschädigung an einer Hand oder an einem Fuß je 5 Pfund, für einen Finger 6 Schillinge, 2 Pfennige. Kurios mutet uns an, wenn für eine Ohrfeige 5 Pfund, für einen Fausthieb mit eingezogenem Daumen bloß 1 Pfund, für einen Fausthieb mit ausgestrecktem Daumen wieder 2 Pfund festgesetzt war. Auflauern, nacheilen (in der Absicht jemanden zu mißhandeln), das unbefugte Tragen von Waffen, z.B. eines Steckmessers, das Mitnehmen von Äxten und Messern ins Wirtshaus, zieht automatisch Strafe nach sich, wenngleich keine Mißhelligkeiten statthabten. Kommt es in einem Hause zur Rauferei, werden nicht bloß die Übeltäter, sonder auch der Hauseigentümer bestraft. Als des Todes würdige Verbrechen werden: der Mord, Raub, Meineid, Gotteslästerung, Schändung, Brandlegung und Verrat angesehen. Schwere Strafe trifft den Dieb, den Horcher, der nächtlicherweise gewohnheitsmäßig spioniert und lauscht, den Hehler. Die Beherbergung von Lichtscheuen, herumziehenden Leuten wird mit einer Strafe von 6 Schillingen, 2 Pfennigen geahndet. Überhaupt ist es Pflicht, jedes Bürgers, herumziehende Personen unnachsichtlich dingfest zu machen und zum Ortsrichter zu führen.

Das zarte Geschlecht scheint im Mittelalter ebenfalls ziemlich rauflustig gewesen zu sein. In den Rechtssatzungen aller Ortschaften nämlich kommt der Paragraf vor: Wenn Frauen raufen, oder sich gemein beschimpfen, so müssen sie einen Stein dreimal um den Pranger herumtragen und durch alle Straßen des Ortes. Obstdiebstahl verlangt Strafgeld und zwar soviel mal 12 Pfennige als Bäume im Garten stehen. Die Brunnen müssen jederzeit in reinem Zustand gehalten werden und so angelegt sein, daß niemand dadurch in Lebensgefahr kommt. Wer die Zäune nach ergangener Aufforderung sie auszubessern in verwahrlostem Zustande beläßt, muß 62 Schilling Strafe zahlen. Hausfriedensbruch trägt 5 Pfund Strafe ein.

Die ortsüblichen Wochen- und Jahrmärkte bieten den Gewerbetreibenden Gelegenheit, ihre Waren an den Mann zu bringen, folglich müssen sie ihre Erzeugnisse auf den Markt bringen und dort genießen die Einheimischen das Vorkaufsrecht. Selbstredend muß ein Standgeld zu Gunsten des Gemeindesäckels entrichtet werden. Dies geschieht schon bei der Anmeldung beim Ortsrichter, widrigenfalls 62 Schilling Strafgeld eingefordert werden.

Der Nutzgenuß von sogenanntem “Gemeindenutzen” ist abhängig von der Beteiligung an den Gemeindelasten.

Festgestellte Schäden an den Wegen, Stegen und Feuerstätten müssen durch Zusammenhelfen aller Ortsangehörigen behoben werden, will sich jemand ausschließen, wird er des “Gemeinnutzens” verlustig.

Um den Viehhirten eine lebensfähige Existenz zu bieten, ist jeder Bürger verpflichtet, seine Haustiere vom Viehhirt auf die Hutweide treiben zu lassen. Dafür beansprucht dieser von jedem Hause den ortsüblichen Hutlohn, meist in der Form von Naturalien. Für jeden Schaden, den das Vieh anrichtet, ist der Besitzer haftpflichtig. Von amtswegen wird für den erlittenen Schaden eine geheime, ja sogar offene schadlos Haltung insolange gewährleistet, bis der Schaden ganz gutgemacht wurde.

Wer dem andern mutwilligerweise einen Dienstboten abredet, zahlt 6 Schilling, 2 Pfennige.

Für boshaftes ruinieren eines Obstbaumes wird Vergütung des Schadens und außerdem eine Geldstrafe von 5 Pfund festgesetzt.

Besonderes Augenmerk wandte das Banntaiding den Grenz- und Marksteinen zu.

Derartige Rechtsverletzungen trugen dem Übeltäter eine drakonische Strafe ein. Er wurde an der Stelle, wo der Grenzstein rechtlich zu stehen hatte, bis zu den Achselhöhlen in die Erde eingegraben und dann wurde ihm mit einem glühenden Eisen ein Zeichen in die Brust eingebrannt.

Wenigstens einmal im Jahre wird seitens des Ortsrichters die Feuerbeschau vorgenommen. Etwaige Gebrechen im Kamin müssen binnen 14 Tagen beseitigt werden, widrigenfalls der Ortsrichter berechtigt ist, der betreffenden Partei den Ofen einzuschlagen und eine Strafe von 12 Pfennigen aufzuerlegen. Bricht irgendwo Feuer aus, muß der Betroffene unverzüglich durch Feuerlärm alle Nachbarn auf die Gefahr aufmerksam machen. Wer in der Hilfeleistung säumig ist, wird je nach dem Grade seines Verschuldens schadenersatzpflichtig.

Holzdiebstahl wird mit 32 Pfund bestraft, überdies kann ihm (dem Dieb) der Ergreifer 3 Speichen aus dem Hinterrad schlagen.

Wer die Au oder den Wald anzündet, muß den dadurch entstandenen Schaden nach dem Schätzungswerte vergüten und außerdem eine empfindliche Strafe zahlen.

Das Anlegen von neuen Wegen und Wasserkanälen ist an das Gutachten des Ortsrichters gebunden.

Gelegentlich des Banntaidings wurden auch etwaige Ungenauigkeiten in den Maß- und Gewichtseinheiten revidiert und die festgestzte, allgemein giltigen Maße geeicht.

Die Fleischhauer sollen zweimal im Tage ihre Fleischbänke offen halten, früh und abends. Schlachten soll er nur auf seiner eigenen Schlachtbank. An gewissen Tagen darf er auch bei der Kirche das Fleisch feilbieten. Empfindliche Strafe wartet seiner, wenn er “pfinigs Fleisch” (trichinöses Fleisch) zum Verkauf feilbietet, außerdem wird er öffentlich beschämt. Indem ihm ein Strohkranz aufs Haupt gesetzt wird. Fleisch von eingegangenen Tieren wird ihm einfach weggenommen und verbrannt.

Zur Untersuchung bzw. Begutachtung sind 2 Fleischhauer bestellt.

Dem Gastwirt ist es streng verboten, ohne Erlaubnis des Ortsrichters im Gasthause irgend jemand spielen zu lassen. Übertretungen verursachen für den Wirt eine Strafe von 5 Pfund, für die Spielleute eine solche von 6 Schilling, 2 Pfennige. Der Weinausschank für Weinhauer ist nur Ortsansässigen gestattet und für Wein aus dem Weingebiete der Ortschaft. Erst wenn der heimatliche Wein genügend Absatz gefunden hat, wird die Einfuhr von auswärts gestattet. Mithin kann der Einzelne direkt gezwungen werden, den lagernden Wein zu verkaufen und bei etwaiger Weigerung gibt es ein radikales Zwangsmittel, den Wein einfach ausrinnen zu lassen. Wird ein Weinhauer überführt, beim Ausschank ein unredliches Maß benütz zu haben, so kostet es 12 Pfennig Strafe und das angezapfte Gebinde wird zum Ausrinnen gebracht. Im Wiederholungsfalle wird ihm der Daumen abgehackt und sein ganzer Weinvorrat konfisziert. In manchen Orten, so in Grafenwörth ist es den Bürgern sogar verboten mit der Weinlese früher zu beginnen, als die Gutsherrschaft es tut.

Die persönliche Freiheit war in manchen Ortschaften durch die Rechtsbräuche ziemlich eingeschränkt, z.B. durften in Oberstockstall verwitweten Personen ohne Erlaubnis der Ortsobrigkeit sich kein zweites Mal verehelichen.

Jagd und Fischerei steht innerhalb der Gemeindegrenzen nur dem Gutsbesitzer zu und es werden Wilddiebereien und unbefugtes fischen mit einer bedeutenden Geldstrafe (32 Pfund) belegt. Bezüglich der Fischerrechte ist eine ausfühliche Sammlung vom Dorfe Winkl erhalten (1463).[125]

Die Orts- und Konskriptionsobrigkeit war für Neustift bis zur Auflösung des Unterthänigkeitsverhältnisses die Herrschaft Winkl und später Winklberg. Als nach dem Revolutionsjahr 1848 die Landgerichte (Grafenegg) aufgehoben und die staatlichen Einrichtungen in gerichtlicher und politischer Hinsicht geschaffen wurden, ist Neustift i. Felde der K.K. Bezirkshauptmannschaft Krems und dem K.K.Bezirksamte als Gericht, Kirchberg am Wagram, zu Grafenegg - 1849  bis 1854 zu Oberstockstall- zugeteilt worden. Hier war auch das Steueramt. In späterer Zeit wurde das Bezirksamt mit Gericht und Steueramt in Kirchberg untergebracht. Erst 1892 wurde die Bezirkshauptmannschaft Tulln gebildet und Neustift dieser politischen Behörde zugewiesen.

Die staatliche Einrichtung der Kreisämter wurde schon zur Zeit Maria-Theresia`s getroffen und Neustift gehörte seit dieser Zeit zum Kreisamte N.Ö.u.d.M.B. In Korneuburg. Diese Kreisämter wurden nach 1848 in Kreisgerichte umgewandelt. Seit ungefähr 15 Jahren gehört Neustift zum Kreisgerichte Krems. Von Namen der Ortsrichter ist nichts vermerkt”. [126]

Einige Ortsrichter konnten doch namhaft gemacht werden siehe http://www.hf-kirchberg.at/index.php/neustift/die-buergermeister-von-neustift  
bzw. http://www.hf-kirchberg.at/index.php/winkl/dorfrichter-in-winkl

Leider konnte bisher kein Weistum von Neustift im Felde aufgefunden werden, doch dürfte es ähnlich jenem von Engelmannsbrunn gewesen sein, siehe
http://rat.imareal.oeaw.ac.at/no-weistumer-bd-2/engelmannsbrunn-gerechtigkeit-1500-1534 
 

25. Quellenverzeichnis  

[1]   "Commentarii de Bello Gallico" 51 v. Chr., http://www.uzh.ch/latinum/stoffel/pdf/Caesar_Uebersetzung.pdf ,Kap. 22, siehe auch  Manfred TRAMBAUER, Diplomarbeit, Wien 2008: „Gescheiterte Reichsbildungen im Frühmittelalter-Die hispanischen Sueben und die Rugier“  abrufbar unter http://othes.univie.ac.at/490/1/04-02-2008_0201437.pdf ab Seite 97, bzw. https://de.wikipedia.org/wiki/Rugier

[2]   "De origine et situ Germanorum" 98 n Chr.",   http://www.latein-imperium.de/include.php?path=content&contentid=102  , Pkt. 26.

[3]   Dr. Max WELLNER in: Die Weistümer des Tullner Bezirkes 2. Teil, THK 1960, S. 18.

[4]   siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt

[5]   siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rugier

[6]   Otto FANDL: "Die Wallfahrtskirche von Kirchberg am Wagram",1980, S. 7-9;  bzw.  http://www.rugier-wikinger.de/quelle.htm

[7]   Andreas Otto WEBER Studien zum Weinbau der altbayerischen Klöster im Mittelalter Stuttgart 1999.

[8]   OStR Mag. Dr. Richard HÜBL „Heimatbuch der Marktgemeinde Groß Weikersdorf

[9]   "De origine et situ Germanorum" 98 n Chr.",   http://www.latein-imperium.de/include.php?path=content&contentid=102 , Pkt. 15.

[10] Dr. Max WELLNER "Die Weistümer des Tullner Bezirks- 2. Teil",Tullner Heimatkalender 1960

[11] NÖLA -Gültbuch 57 V.U.M.B./2 1788 - 1900

[12] Bay HstA - Stainersche Castenambts- Beschreibung: "Beschreibung aller Stückh-Zehent und Gülden des Hochfürstlichen Passauischen Casten-Ambts Stain im Erzherzogthumb Österreich under der Ennß, in allen vier Vierteln des Landes gelegen im Jahre 1708".

[13] Siehe http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.l/l410000.htm

[14] Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Raffelstettener_Zollordnung

[15] Dr. Max WELLNER "Die Weistümer des Tullner Bezirks- 2. Teil",Tullner Heimatkalender 1960

[16] https://de.wikipedia.org/wiki/Bauernbefreiung

[17] Näheres darüber siehe:  http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.l/l410000.htm,   http://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft,
http://de.wikipedia.org/wiki/Feudalismus, sowie http://www.jku.at/kanonistik/content/e95782/e95785/e95786/e95794/e104403/e104407/e98358/
AufhebungderLeibeigenschaft.pdf
und  „Die Unterthans Verfassung des Erzherzogthums Österreich ob und unter der Enns von Anton ENGELMAYR Wien,1816“.

[18] Dr. Max WELLNER "Die Weistümer des Tullner Bezirks- 2. Teil",Tullner Heimatkalender 1960.

[19] Helmuth FEIGL - „Die niederösterreichische Grundherrschaft vom ausgehenden Mittelalter bis zu den theresianisch-josephinischen Reformen“.

[20] Näheres siehe  http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BClt_(Steuer)

[21] http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BClt_(Steuer)

[22]       http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/AT-HHStA/KremsSJ/fond

       http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/AT-HHStA/WienSJ/1693_VIII_22/charter#anchor?q=jesuiten krems ( http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/search eingeben und Wincklberg eingeben).

[23] Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Lehnswesen

[24] https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009832/2012-06-25/ehe BRAUN Bettina: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009832/2012-06-25/  25.03.2020

[25] Alfons DOPSCH, 1921: Wirtschaftsentwicklung in der Karolingerzeit  .

[26] Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert (Dissertation Martin HOFBAUER Hamburg 2005).

[27] Johann Ludwig EHRENREICH  "Das Ganze der österreichischen Politischen Administration..." Wien, 1838  S. 393.

[28] w.o., S. 465.

[29] w.o. § 66 S. 278 .

[30] w.o.  S. 393.

[31] w.o.S. 493.

[32] w. o. §. 120. Begriff von freien Ueberländgründen. S. 478

[33] Anton ENGELMAYR Wien,1816 „Unterthans Verfassung des Erzherzogthums Österreich ob und unter der Enns“, S. 58

[34] Dieses „Abwirtschaften“ hatte seine Ursache offenbar im Niederlagsprivileg aus 1327, das Friedrich der Schöne der jungen Stadt Korneuburg erteilte, wodurch jede Anschüttung von Wein, Holz und Getreide nördlich der Donau zwischen Krems und Korneuburg verboten wurde. Korneuburg zog somit den gesamten  Handel am linken Donauufer zwischen Krems und Wien an sich, was sich für alle bisherigen Handelsplätze (z.B. Winkl, Trübensee, Stockerau usw.) äußerst nachteilig auswirkte,siehe:      https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/korneuburg.html  ,„1327 Niederlagsprivileg für Korneuburg“ und  Regesta Habsburgica 3 n. 1082, in Regesta Imperii Online URI:  http://www.regesta-imperii.de/regesten/friedrich-der-schoene/nr/1327-04-05_1_0_7_0_0_1808_1802.html   (abgerufen am 16.11.2012) ;  Kornelia HOLZNER-TOBISCH in Diss. Wien, 2011 "Das älteste Korneuburger Stadtbuch.." S. 24 http://othes.univie.ac.at/17209/1/2011-11-10_7701219.pdf ,  16.02.2020

[35] Aus der Vergangenheit von Kirchberg, Altenwörth, Bierbaum a.Kl. Königsbrunn u. allen dazugehörenden Gemeinden – Ein Heimatbuch von Wilhelm SIMLINGER, 1958

[36] Pfarrchronik Altenwörth; Adalbert HIRSCH – Schulchronik 2, Teil Geschichte; http://de.wikipedia.org/wiki/Raffelstettener_Zollordnung  und http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a051956.pdf

[37] Kremsmünsterer Gebiet Urkunde von 877: https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAKr/KremsmuensterOSB/0877_VI_28/charter?q=Kremsmünster und von 893: https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAKr/KremsmuensterOSB/0893_X_22/charter?q=Kremsmünster "Wilhelm und Engeschalk" : http://de.wikipedia.org/wiki/Engelschalk_II ; http://de.wikipedia.org/wiki/Sventopluk

[38] Dr. Karl Lechner: Geschichte des Tullner Bezirkes in der Karolingerzeit, Tullner Heimatkalender 1953

[39] Peter Aichinger- Rosenberger, Günter Marian, Alexandra u. Roman Zehetmayer, Verein für Landeskunde von NÖ.: „Land zwischen Donau und Wagram „ (Wagram II) 2011

[40] Über die Entstehung und Erstnennung von Neustift im Felde siehe A. NOWOTNY http://www.hf-kirchberg.at/index.php/neustift/die-ersterwaehnung-von-neustift .Inwieweit die Sigharde von Stockstall hier eine Rolle gespielt haben könnten, siehe http://www.hf-kirchberg.at/index.php/mitterstockstall/winkelberg/der-schlossberg-in-stockstall

[41] OStR Mag. Dr. Richard HÜBL „Heimatbuch der Marktgemeinde Groß Weikersdorf" S. 54

[42] Peter AICHINGER- ROSENBERGER, Günter MARIAN, Alexandra u. Roman ZEHETMAYER, Verein für Landeskunde von NÖ.: „Land zwischen Donau und Wagram „ (Wagram II) 2011

[43] OStR Mag. Dr. Richard HÜBL „Heimatbuch der Marktgemeinde Groß Weikersdorf

[44] Peter AICHINGER- ROSENBERGEr, Günter MARIAN, Alexandra u. Roman ZEHETMAYER, Verein für Landeskunde von NÖ.: „Land zwischen Donau und Wagram „ (Wagram II) 2011

[45] OStR Mag. Dr. Richard HÜBL: „Heimatbuch der Marktgemeinde Groß Weikersdorf"

[46] Peter AICHINGER- ROSENBERGEr, Günter MARIAN, Alexandra u. Roman ZEHETMAYER, Verein für Landeskunde von NÖ.: „Land zwischen Donau und Wagram „ (Wagram II) 2011

[47] Siehe Anm. 32

[48] Dr. Max WELLNER "Die Weistümer des Tullner Bezirks- 2. Teil",Tullner Heimatkalender 1960

[49] Karl JANICEK, Wien, 1935 Diplomarbeit Wien, 1935: "Geschichte der Besiedlung und Grundbesitzverteilung des nördlichen Tullnerfeldes und angrenzenden Hügellandes" ; NOWOTNY Andreas 2017: "700 Jahre Neustift, 1.Band – Geschichte und Chronik"; mehr über die Ersterwähnung siehe http://www.hf-kirchberg.at/index.php/neustift/die-ersterwaehnung-von-neustift

[50] Dr. Günter MARIAN: Diss. Wien 2015 "Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld", S 65.
Sowie Dr. Michael HINTERMAYER: Masterarbeit " Besitz und Herrschaft im südlichen Weinviertel im 13. und 14. Jahrhundert", S. 45:
"Am 25.Juli 1316 stellt Ortlieb VI. von Winkl in Wien eine Urkunde aus196, in der er verfügt, dass die Besitzungen, die er um die Morgengabe an seine Frau Elisabeth gekauft hat, mit allen Pertinenzen seinem Schwager Buezken zufallen sollen, wenn er ohne Erben stirbt. Gekauft hatte er von Konrad III. von *Werde und seiner Frau Wendel Besitz in Gigging, die Mühle in Altenwörth (in dem alten Werd) und zwei Werd namens Pausche und Hanndorfer und Besitz in Sachsendorf, Kollersdorf und Riedenthal; von Heilwig, der Witwe (!) Chadolds III. des Werders von Riedenthal, und ihren Kindern Besitz in Ruppersthal oberhalb des Weges; von Katharina, der Witwe (!) Gundakers des Werders von Droß, Besitz in Ottenthal und Riedenthal.
196 NÖLA, Ständisches Archiv, Urkunde Nr. 3803 (1316 Juli 25, Wien), Ed.: UBLoE 5, 171-172Nr. 172.

[51] Mehr siehe http://www.hf-kirchberg.at/index.php/allgemeines/257-bereitungsbuch

[52] NÖLA HS StA Bereitungsbuch Band 5-V.U.M.B. Fol. 8

[53] http://www.oeaw.ac.at/vid/download/histortslexikon/Ortslexikon_Niederoesterreich_Teil_3.pdf  Abgerufen am 14.10.2010

[54] Bereitungsbuch VuMB pag 290 (7837Jpg.)

[55] Siehe Andreas NOWOTNY: "700 Jahre Neustift im Felde Teil 2 – Häuserchronik S. 66-67.

[56] NöLA 05.05.01 NL. Heinrich WEIGL N. 229/37: Neustift im Felde 2 Pläne, 2 Seiten Text.

[57] http://www.oeaw.ac.at/vid/download/histortslexikon/Ortslexikon_Niederoesterreich_Teil_3.pdf  Abgerufen am 14.10.2010

[58] NÖLA HS StA Bereitungsbuch V.U.M.B. Fol. 115 V

[59] Maria KNAPP: Chronik von Winkl S. 19.

[60] Ein Bild dieses Hofes siehe: https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/koenigstetten.html#&gid=1&pid=6 und https://www.gedaechtnisdeslandes.at/orte/action/show/controller/Ort/ort/koenigstetten.html#&gid=1&pid=7

[61] Dr Günter MARIAN: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, Dissertation 2015S. 34, 108, 109

[62] Dr Günter MARIAN: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld- Forschungen zur Landeskune NÖ, Band 39, 2017, S. 376.

[63] Urkunde NÖ Landesarchiv, StA Urk. 2082 vom 20.Juni 1421; http://www.noela.findbuch.net/php/main.php?ar_id=3695#5374412055726bx1978 , abgerufen am 31.12.2014.

[64] Dr Günter MARIAN: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld S. 102-103.

[65] Dr Günter MARIAN: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld S. 377.

[66] Text G.R., A.H.Z. http://www.imareal.sbg.ac.at/noe-burgen-online/result/burgid/1926  25.08.2017

[67] Marianne ECKART: 900 Jahre Engelmannsbrunner Geschichte S 18-22.

[68] http://www.imareal.sbg.ac.at/noe-burgen-online/result/burgid/1571 08.10.2017; AT-OeStA/HHStA SB HA Grafenegg HS 75 Grundbuch Engelmannsbrunn 1641-1711, fol. 120.

[69] NÖLA Landrechtsurk. Nr. 036.

[70] Cod. Salisb. Lib. I, anno 1004, pag. 121, Nr. 465, veröffentlicht in Notizenblatt Nr. 13,  Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen 6. Jg. 1856 , "V. Historischer Atlas - Donaciones fundaciones et dotaciones ecclesie sancti  petri Salczburge. Liber primus anno 1004 editus", S.  305 und 306; https://archive.org/details/archivfrsterrei47kommgoog  abgerufen am 25.April 2017; bezieht sich auf den Distrikt Krems, dem Kollersdorf und Neustift bis 1854 zugehörig waren.

Weitere Söhne Engelberts III.: Friedrich (Diakon), Hartwig Bischof von Brixen 1023-1030) und Engelbert IV. († 15.3.1040). Engilbert III. war Sohn des Chiemgaugrafen Sieghard IV. (Sieghardinger „Sizzo von Melk“) und seiner 2. Gattin Willa (um 935-ca. 977), Tochter des Aribonen Graf Bernhard, Vogt im Salzburggau und der Engilrata.       
http://www.manfred-hiebl.de/genealogie-mittelalter/sighardinger/engelbert_3_graf_im_chiemgau_1020_
sieghardinger/engelbert_3_graf_im_chiemgau_+_1020.html
abger. 7.2.2019. Siehe auch Andreas NOWOTNY:
http://www.hf-kirchberg.at/index.php/mitterstockstall/winkelberg/der-schlossberg-in-stockstall

[71] Siehe Andreas NOWOTNY: http://www.hf-kirchberg.at/index.php/mitterstockstall/winkelberg/der-schlossberg-in-stockstall

[72] Dr, Rudolf DELAPINA hat in "Geschichte Oberstockstall", S. 28 – 41 nachgewiesen, dass Sigehard aus der Familie der Sighardinger stammt.

[73] Dr. Rudolf DELAPINA – Manuskript „Geschichte von Oberstockstall“, S. 20, S. 34.: 1130 loste Reginmar, Bischof von Passau (1121 -1138) auf Bitten der Gräfin Petrissa von Schwarzenburg, die an Reginmars Mutterbruder, dem Grafen Poto von Schwarzenburg verheiratet war, die Kirche zu Kirchstetten aus der Pfarre Böheimkirchen und erhob sie zur Pfarre. Petrissa stattete diese Kirche mit verschiedenen Gütern aus, darunter 2 Mansen (=2 Hufen) in Stochstal*) und ebendort 2 Weingarten, worauf sie nach Jerusalem wallfahrtete, um dort ihren Lebensabend zuIn der Urkunde heist es : "Notum sit onibus christi fidelibus, quod Comitissa Petrissa ecclesie Chirchstetten in die dedicacinonis..... et duos Mansus in Stochstal et ibidem duas vineas in dotem perpetuam assignavit."

Die Abschrift der Urkunde von 1130 ist im Pfarrarchiv Ollersbach in einem Grundbuch von 1558 der aufgehobenen Pfarre von Kirchstetten verwahrt. (Monatsblatter des Vereines fur Landeskunde von Niederosterreich: "Unsere Heimat“ Jahrg. 23 ex 1952, S 123).

Der Geschlechtsname der Grafen von Schwarzenburg leitet sich von der Schwarzenburg bei Rötz, nordöstlich von Regensburg, her, siehe http://www.altenmarkt-triesting.gv.at/Archiv_2007/2007Roetz/Festrede.pdf abger. 22.12.2018

Ab dem Jahr 1002 verfügten die Schwarzenburger über umfangreiche, bedingt durch die Ungarneinfalle fast menschenleere Ländereien im heutigenNiederosterreich, die sie in den folgenden Jahrzehnten von ihrer Grafschaft neu kolonisierten. http://www.schwarzenburg-festspiele.de/inhaber-der-herrschaft-schwarzenburg.html  abger. 9.2.2019: „Ab dem Jahr 1055 siedelte Haderich von Schwarzenburg mit seiner Frau Itha (von Formach) nach Osterreich über, wahrend sein Vater Heinrich von Schwarzenburg (+ ca.1069) die Grafschaft einer namentlich nicht bekannten Tochter ubertrug, die Berthold Graf von Diessen ehelichte, der sich fortan Berthold I. von Schwarzenburg (1043 - 1104) nannte. Berthold I. war in zweiter Ehe mit Richgardis von Spanheim, der Tochter des Markgrafen Engelbert von Karnten verheiratet.

1104 – ca.1125 Engelbert von Schwarzenburg (1080 - nach 1125)

125 – 1148 Berthold II. von Schwarzenburg (um 1100 -1148)

Berthold II. starb beim zweiten Kreuzzug, ohne Erben.“

Ein Poto (Rapoto) von Schwarzenburg, v. Nöstach war der Sohn Haderichs III. von Worth (Hadersdorf/Kammern) und bestiftete mit seinem Bruder Heinrich von Kammern (auch v. Schwarzenburg– v. Nöstach) 1134 das Kloster Kleinmariazell, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Klein-Mariazell#cite_note-1 abger. 08.02.2019 und HINTERMAYER-WELLENBERG- https://www.zobodat.at/pdf/JOM_158_0075-0090.pdf . Er nannte sich ca. ab 1143/48 nach Burg Falkenberg (de Valchenberch) im Strassertal. Die Tochter des Grafen Botho und Petrissas von Schwarzenburg, Elisabeth von Schwarzenburg, soll die 2. Ehefrau des Grafen Meinhard I.von Görz, Vogt von Aquileia und Vogt von St. Peter in Istrien gewsen sein. Siehe http://www.manfred-hiebl.de/genealogiemittelalter/meinhardiner/meinhard_1_graf_von_goerz_+_1142.html abger. 09.02.2019. Dies könnte allenfalls die Beziehung der Herren von Porz zu den „de Prato“ nach Pordenone/Porcia in Italien erklären.

Siehe Andeas NOWOTNY, 700 Jahre Neustift im Felde, Teil 1 Geschichte S. 51.

[74]        Siehe http://www.hf-kirchberg.at/index.php/mitterstockstall/winkelberg/der-schlossberg-in-stockstall Anm. 7.

[75] Bei Erwähnung der Stiftsministerialität des Bistums Passau schreibt Dr. OSWALD in "Das alte Passauer Domkapitel" 1933 S. 36: "Diesem Adel werden folgende 12 Mitglieder des Passauer Domkapitels im 12. Jhdt. angehört haben: 1.) ....., 2.) Sigehard, Edler von Stochstal (Krick. Domstift S. 17, 10, 160ff, u. 8ff)."

[76] Facs.monasterium.net: http:www.monasterium.net/mom/AT-StiAZ/Urkunden/1258.3/charter :FRAII/3, 194 f.

In der Urkunde Stift Zwettl BUB II Nr. 318 [1234 X 23, Erdberg]; FRA II/3, 104-106. - Facs.monasterium.net: http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/AT-StiAZ/Urkunden/1234_X_23/charter

vom 23.Okt 1234 steht Siegfried IV. (aus der Hauptlinie der Orphani) als Zeuge hinter den Brüdern Albero et Otto de Rastenberch und vor Ulrich von Kúnisprunnen und Ortlieb von Winkl (Urk. FRA II/3, 104-106).  Der letzte Sighard von Stockstall wird 1230 genannt, danach nur mehr Frauen. Es scheint, als ob in der Zwischenzeit die Falkenberger hier saßen, denn eine Blutsverwandte  „consanguinea“  (Tochter?) dieses aus der Linie der „Hundsheimer Waisen“ stammenden Siegfried Orphani I., Agnes, dürfte die Gattin  Rapoto's IV. von Falkenberg, des Neffen Albero' von Falkenberg gewesen sein.           

Nach Dr. Dr Günter MARIAN: Diss. "Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld" soll Orphanus I. Von Hundsheim bereits ein Gefolgsmann  Ortliebs III. Von Winkl gewesen sein, siehe S. 145 und 144, wo er über Ludwig von Winkl (1283 von Stockstall -MB 29/2, S552) schreibt: "Dies bleibt aber nicht das einzige Beispiel für einen Wechsel des Gefolgschaftsverbandes im Zuge eines Konnubiums. So legte Elisabeth von Falkenberg-Mistelbach offenbar Wert darauf, nach ihrer Vermählung mit Ortlieb (III.) von Winkl einen aus der Klientel ihrer Herkunftsfamilie stammenden Getreuen namens Ludwig an ihrer Seite zu wissen. Bei der Schenkung des Gutes Edelbach an Zwettl 1258 erscheint Ludwig erstmals am Ende der den Rechtsakt bezeugenden Winkler Gefolgsleute. Bei dieser Gelegenheit ist er zwar noch als Amtmann von Falkenberg ausgewiesen, wird aber gleichzeitig bereits auch nach Winkl genannt, um danach mit einem Sitz in Engelmannsbrunn ausgestattet zu werden.....

.....Ein 1258 singulär erwähnter Orphanus de Winchelberch könnte wie der 30 Jahre später nach Winklberg genannte famulus Ulrich Fuchs alsDiener im unmittelbaren Dienst Ortliebs (III.) gestanden sein. ... "

  1. 213, wo es um Besitz in Königsbrunn geht: "....Demnach konnte Kadold (II.) Orphanus vermutlich als Nachfolger des vor 1242 verstorbenen Ulrichs (III.) von Königsbrunner zur Zeit Bischof Ottos offenbar Rechte einfordern, auf die er unter dessen Amtsvorgängern augenscheinlich noch keinen Anspruch erhoben hatte. Dieser in der Urkunde verkürzt dargestellte Sachverhalt die Rechte des Heinrich von Gaubitsch und dessen Mediatisierung durch Kadold Orphanus betreffend könnte mit der turbulenten Situation der Waisen während der letzten Regierungsjahre Herzog Friedrichs II. in Zusammenhang stehen. Im Verlauf der Kämpfe des Jahres 1239 waren die seit etwa 1220 in Laa sitzenden Waisen zum Rückzug jenseits der Thaya gezwungen. Erst mit dem Regierungsantritt König-Herzog Ottokars 1251 gelang ihnen die Rückkehr in ihre alten Positionen und die Wiedererlangung ihres früheren Besitzes1424.1424. Zum Exil der Waisen und deren Rückkehr unter Ottakar WELTIN, Stadtministerialität 12–16.; WELTIN, Landesherr 139 f."

Max WELTIN in: „Landesherr und Landherren zur Herrschaft Ottokars II. Přemysl in Österreich“ - JBLK  44-45, S. 170:„Weitere Vergabungen machte allem Anschein nach der Krieg mit Baiern und Ungarn notwendig, in dem Ottokar seitens seines Vaters keinerlei Unterstützung erfuhr und sich ausschließlich seiner österreichischen und mährischen Anhänger bedienen mußte46). Unter den letzteren war wohl Boceko von Znaim einer der wichtigsten 47) und so hat ihn Ottokar noch 1252 mit dem ehemals babenbergischen Besitz um Pernegg belehnt 48). Unter den Mährern, die mit Ottokar nach Österreich kamen, waren auch Kadolt und Siegfried Orphanus, die im Verlauf der Kämpfe des Jahres 1239 ihre österreichischen Besitzungen aufgeben und sich nach Mähren hatten zurückziehen müssen 49). Kadolt konnte jetzt wieder die seinerzeitige Position in und um Laa einnehmen, Siegfried finden wir im landesfürstlichen Gebiet um Litschau und Heidenreichstein 50)“

Offenbar hatten die Waisen (Orphani) mit der Machtübernahme durch König-Herzog Ottokar II.Přemysl in Österreich ihre früheren Güter wieder erhalten, auch Winkelberg?

[77] Urk. St. Andrae, Archiv Herzogenburg, 21.Dez.1295, Tulln, https://www.monasterium.net/mom/AT-StiAHe/StAndraeCanReg/1295_XII_21/charter

Otto von Winkelberg bezeugt und besiegelt einen Rentenkauf zu St. Oswald (Niederrußbach) des Siboto von Tanneberch, Kanonikers von Passau und Pfarrers von Tulln an 2. Stelle hinter dem Siegler und Aussteller Friedrich von Lengbach, Kämmerer von Österreich. Handelt es sich hier um

Otto von Kierling, den Schwiegersohn Ortlieb des IV. ? Siehe Dr. Günter MARIAN: Diss. Wien 2015 "Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld" S. 69 " "Ein zweites Viertel an dem Haus Rastenberg samt Zugehörung und an dem Marktgericht sowie einer weiteren Gülte under dem selben haus Rastenberch erwirbt Otto von Kierling gemeinsam mit seiner Gattin Adelheid (von Winkl) von Kadold von Werd und dessen Frau Hedwig um 323 Pfund Wiener Pfennig (HHStA, AUR 1311 I 1, Wien)";  Gisela von Rastenberg, die Ehefrau Dietrichs von Kierling besaß um diese Zeit  Königsbrunn, siehe ebenda, S. 208.

[78] Regesta Habsburgica 3 n. 1807 v.1327 Mai 2., Regesta Habsburgica 3 n.1958 v. 1329 Mai 1..

[79] Dr Günter MARIAN: Diss. Wien 2015 "Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld" S 110-111: "Die „ältere“ Ortlieb-Linie setzte Weikard (I.) mit den Nachkommen aus seiner Ehe mit Katharina von Wallsee-Drosendorf fort. Sein Sohn Albert wurde sogar Bischof von Passau (1362–1380). In dieser Stellung konnte er seine Brüder Friedrich (1348–1367) und Weikard (II.) (1350–1392/93) als Verwalter wichtiger hochstiftlicher Herrschaften (Oberhaus in Passau bzw. Ebelsberg bei Linz) einsetzen, was aber am wirtschaftlichen Niedergang des Geschlechts nichts änderte. Zudem hatte von den vier im weltlichen Stand verbliebenen Söhnen Weikards (I.) lediglich Heinrich (I.) (1359–1391/92) Söhne, die aber beide ohne Nachkommen jung verstarben. Damit war um 1411 die „ältere“ Ortlieb-Linie des Hauses erloschen."

Siehe auch Monasterium.net – OOEUB: Letztwillige Anordnung Weicharts von Winkel. - (Quelle: OÖUB 7 (Wien 1876), S. 358ff., Nr. 348).

In der Bulle des Papstes Bonifacius IX. vom 27.März 1397 wird noch ein Ortolf von Winchel genannt,  der offenbar das Kloser Sta. Clara zu Dürnstein in ihren Zehenden beeinträchtigte. Siehe monasterium.net - http://www.mom-ca.unikoeln.de/mom/AT-StiAHe/DuernsteinOSCl/1397_III_27/charter

[80] Dr Günter MARIAN: Diss. Wien 2015 "Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld" S 102-103: "Nach dem Tod Weikards (II.) († 1392/93) folgte ihm Ulrich als Vormund über die Söhne des nur kurz davor verstorbenen Heinrichs (I.) († 1392) nach. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, vermutlich aber bereits nach dem Tod des 1380 letztmalig urkundlich erwähnten Ortlieb (VIII.), dürfte Ulrich auf Winkl gesessen sein. Das frühe Ableben seiner ehemaligen Mündel und der Rückzug des kinderlosen und finanziell ruinierten Hartneid auf dessen Altenteil Zänning machten Ulrich von Winkl ab 1411 zum letzten Angehörigen des Geschlechts im angestammten Gebiet. Von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen die Familie zu jener Zeit steckte, zeugt nicht zuletzt der Umstand, daß verschwägerte Verwandte erhebliche Ansprüche auf das Erbe der Söhne Heinrichs (I.) geltend machen konnten. Zwei Drittel der Erbschaft, deren Aufteilung sich vermutlich bis Juni 1417 hinzog, gingen an die Brüder Hans und Stefan (IV.) von Hohenberg, die Söhne Stefans (III.) mit Margarete von Winkl. Ulrich von Winkl hingegen mußte sich mit einem Drittel des Nachlasses begnügen."

[81] Dr Günter MARIAN: Diss. Wien 2015 "Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld" S. 107.

[82] Hist. Lexicon Iselin-Lurtorff-Beck

[83] Schweickhardt, Darstellung des Erzherzogthums unter der Enns; Urk. Krems StaAKr-0526 1490 IV 2, Linz

[84] Josef von Hormayr, von Mednyansky:Taschenbuch für die vaterländische Geschichte, Band 2; Dr. Richard HÜBL 2019: "Besitzer der Herrschaft Winklberg/des Gutes Winklberg/Mitterstockstall"

[85] Schweickhardt, Darstellung des Erzherzogthums unter der Enns

[86] Aus der Vergangenheit von Kirchberg, Altenwörth, Bierbaum a.Kl. Königsbrunn u. allen dazugehörenden Gemeinden – Ein Heimatbuch von Wilhelm Simlinger, 1958

[87] Schweickhardt, Darstellung des Erzherzogthums unter der Enns

[88] http://www.g4v.info/kufe/zeittafel_thuernthal.html 

[89] Schulchronik 1 Teil Heimatskunde

[90] Freundliche Mitteilung Dr. Richard HÜBL: Besitzer der Herrschaft Winklberg/des Gutes Winklberg/Mitterstockstall, Nov. 2019 nach folgenden Quellen: 1250-1872: Günter Marian, Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld; Ders., Artikel „Winklberg“ in Burgenbuch Weinviertel; NÖLA [= NÖ Landesarchiv], Landrechtsurkunde 86 (1514 XI 17); Jahrbuch Adler 15/16 (1890); Markus Jeitler, Michael Adolf von Althan 61; NÖLA, Besitzerbogen UM 8 Winklberg), 1875: Der nö. Gross-Grundbesitz, 1895 und 1903: Schematismus des landtäflichen Grossgrund-Besitzes, 1918-1967: NÖLA, Landtafel EZ 597

[91] Peter Aichinger- ROSENBERGER, Günter MARIAN, Alexandra u. Roman ZEHETMAYER, Verein für Landeskunde v. NÖ.: „Land zwischen Donau und Wagram „ (Wagram II) 2011

[92]            Otto FANDL – Winkel(berg) S. 2,  Die Tochter des Rudlieb von Winkel war laut  Wißgrill – Schauplatz Band 3 S. 88  Barbara Frauenhoferin; in den Urkunden des Landesarchivs (StA Urk. 1275, 2233, 2746) kommt ein Hainrich der Ruedlieb von Winkel vor.

[93]           Quellen zur Geschichte Wiens, Bd. 5, S. 106.;

[94] Pfarrer Josef DEDELBACHER Pfarrchronik Altenwörth S

[95] NÖ Landesarchiv – Bereitungsbuch  V.u.M.B. von Hans Zölcher. Hanns Rueber hatte zu diesem Zeitpunkt noch nichts mit der Herrschaft Thürnthal zu tun.

[96] von Herrn Ludwig LEUTHNER aus Thürnthal auf http://www.g4v.info/kufe/zeittafel_thuernthal.html

     F II/4, Nr. 546 (1168/77),  26.08.2017

[97] F 69 Nr. 372 (1162/73),

[98] St. H.A.n. 45-Stift Herzogenburg

[99]  F II/21 S. 46

[100]  http://www.g4v.info/kufe/zeittafel_thuernthal.html 26.08.2017.

[101] http://www.imareal.sbg.ac.at/noe-burgen-online/result/burgid/451 26.08.2017.

[102] SCHWEICKHARDT Bd. 7, S. 105.

[103] SCHWEICKHARDT Bd. 7, S. 105.

[104]  http://www.g4v.info/kufe/zeittafel_thuernthal.html 26.08.2017.

[105] SCHWEICKHARDT Bd. 7, S. 105.

[106] SCHWEICKHARDT Bd. 7, S. 105.

[107] http://www.imareal.sbg.ac.at/noe-burgen-online/result/burgid/451 26.08.2017.

[108] Urkunde  Bay HstA_1014; Heinrich II. - RI II, 4 n. 1843, in Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1014-07-05_1_0_2_4_1_624_1843 (abgerufen am 04.09.2017).

[109] OLGR Dr. Rudolf DELAPINA.

[110]  Urkunde  BayHSt A 1147 MB 28 II, S. 226 Nr. 15.

[111]  1000 Jahre St. Stephan am Wagram, Eigenverlag Pfarre Kirchberg am Wagram 2014.

[112]  Dr. Laurenz PRÖLL "Einige Nachrichten über die Zustände im Tullnerfelde zur Zeit des  zweiten Türkeneinfalles - JLK -NÖ 1999, S. 101, 102, abger. 14.03.2020 unter    https://www.zobodat.at/pdf/Jb-Landeskde-Niederoesterreich_2_0099-0116.pdf

[113]  "Ich, Herbord, Herborts sun von Winchel, vnd ich Elspeth sein housfrowe, wir veriehn vnd tun chunt allen den di disen brief an sehnt oder heorent lesn di nu lebent vnd hernach chumftich sint, daz wir mit verdahtem muet vnd veraintem willen, ze der zeit, do wir ez wol getuen mohten, ze chouffen haben gegeben vnserm lieben brueder(4), des vorgenanten Herborts sun vnd Dyemueden, seiner housfrowen, vnd ir chinden, vnsern hof halben ze dorf, als wir in gehabt haben ze Winchel, ...."  Daten aus monasterium.net 10.03.2020 - http://monasterium.net/mom/AT-StiASchl/Urkunden/1303_VII_04/charter  - (Quelle:Pichler, Isfried H., Urkundenbuch des Stiftes Schlägl, Aigen i. M., 2003, Nr. 54 (S 41), S. 72-73) -

[114] Daten aus monasterium.net 10.03.2020 - http://monasterium.net/mom/AT-StiASchl/Urkunden/1303_VII_04/charter  - (Quelle: PICHLER, Isfried H., Urkundenbuch des Stiftes Schlägl, Aigen i. M., 2003, Nr. 54 (S 41), S. 72-73) -

[115] Daten aus monasterium.net  10.03.2020 - http://monasterium.net/mom/AT-StiASchl/Urkunden/1305_XII_28.1/charter  - (Quelle: PICHLER, Isfried H., Urkundenbuch des Stiftes Schlägl, Aigen i. M., 2003, Nr. 66 (S 51), S. 83-85) -

[116]  Daten aus monasterium.net 10.03.2020: http://monasterium.net/mom/AT-StiASchl/Urkunden/1309_III_27/ charter - (Quelle: PICHLER, Isfried H., Urkundenbuch des Stiftes Schlägl, Aigen i. M., 2003, Nr. 81 (S 65), S. 95-97) -

[117] Maria KNAPP: http://www.hf-kirchberg.at/index.php/winkl/die-haeuser-von-winkl/ein-haus-mit-geschichte

[118]  Dr. Max WELLNER: Die Weistümer des Tullner Bezirkes, 2. Teil Tullner Heimatkalender 1960,S 19.

[119]  Monasterium.net – DE-BayHSta-PassauDomkapitel, Urkunde Nr. 316., abgreufen 20.Jan.1017. "Dieser Brief ist gegeben nach Christi Geburt in dem 1340.? Jahr.“ Da einige Textstellen wegen einem Loch im Pergament fehlen, ist das Jahr 1340 fraglich. Es könnte auch 1350 oder 1360 lauten. Der Vorgänger des Pfarrer Magister Peter von Rosenberg, Pfarrer Ulrich, ist urkundlich bis 1345 nachweisbar, der Nachfolger Gebhard ab 1364. Die Urkunde muß also zwischen 1346 und 1363 ausgestellt worden sein.

[120]  Dr. Karl Lechner: Geschichte des Tullner Bezirkes in der Babenbergerzeit, Tullner Heimatkalender 1954

[121]  Ca. 1278: „Der Peilsteiner Lehenskatalog des Landbuches sagt: Ez gehort auch ze Peilstayn Steteldorf, daz nu habent di Liechtenstayner.“ Otto H. STOWASSER: Das Landgericht der Herrschaft Stetteldorf in JbLKNÖ NF 22 (1929) S. 142 unter Bezug auf LAMPEL in MG Deutsche Chronik III, 725. ebenda S. 144: “Wann Stetteldorf in den Besitz der Burggrafen von Nürnberg kam, ist ungewiss. Es stammt aus dem Peilsteiner Erbe und kann Neuschenkung Konig Rudolfs wie Seefeld oder alter Besitz sein. Die erste urkundliche Nachricht uber die Rechte des Burggrafen daselbst haben wir aus dem Jahre 1278. Das Hochgerichtsrecht stand dem Burggrafen (von Nürnberg) zu, wurde ihm aber, wie die Urkunden Albrechts von St. Petronell von 1292 beweisen, von Österreich streitig gemacht. Zwischen 1303 und 1412, eine nähere Bestimmung erlauben die Quellen nicht, drang Österreich durch und seither gilt das Landgericht Stetteldorf als österreichisches Lehen.

       Die abgekommene Burg Peilstein lag bei St. Leonhard am Forst, siehe http://www.imareal.sbg.ac.at/noe-burgen-online/result/burgid/952 . Die Peilsteiner, ein Zweig der Sighardinger  leiten ihre Abkunft von Aribo I. († nach 909), Markgraf der Bayerischen Ostmark, her. Der Sohn des Ahnherrn Friedrich I. von Pongau, Graf von Tengling und Graf im Salzburggau, Sieghard I. (aus der Ahnenreihe der Sieghardinger der IX.), Gatte der Ida von Suplingenburg wurde 1104 in Regensburg ermordet. Weiters kommt bei den Peilsteinern immer wieder der Name Siegfried vor. Z. B. Siegfried I., † 1175 war Graf von Peilstein und Kleeberg, sowie Graf von Mörle (Cleeberg bzw. Ober Mörling nördlich von Frankfurt/Main in Hessen), was die Verbindung des Otto Orphanus zum Bistum Würzburg erklärt. https://de.wikipedia.org/wiki/Peilstein_(Adelsgeschlecht) abger. 16.01.2019.

Siehe auch http://www.hf-kirchberg.at/index.php/mitterstockstall/winkelberg/der-schlossberg-in-stockstall , Anm. 47. und

       http://www.manfred-hiebl.de/genealogie-mittelalter/diepoldinger/ulrich_von_gosham_+_1083.html ,abger. 30.03.2020

       https://www.burgliechtenstein.eu/de/forschung/wissenschaftl-berichte-prof-dr-heinz-dopsch.html ,abger. 30.03.2020

[122] OStR Mag. Dr. Richard Hübl „Heimatbuch der Marktgemeinde Groß Weikersdorf

[123] NöLA -Hardegger Urk. Nr. 473  u. Nr. 473.

[124] http://www.regesta-imperii.de  , Friedrich III.[RI XIII] H. 18 n. 319).

[125] http://www.hf-kirchberg.at/index.php/winkl/fischerrechte-zu-winkl 

[126] Schulchronik Neustift im Felde 2, Teil Geschichte

Andreas Nowotny
Dezember 2012
Überarbeitung März 2020