1953 wurde in Winkl ein Stierhalterverein gegründet, der sowohl den Halter als auch den Gemeindestier übernahm.



30.8.1953: Der Gemeinderat beschließt, den Viehhirten mit Wirkung vom heutigen Tag zu entlassen.
a) Der Gemeinderat beschließt, dem Viehhirt die ihm für Pflege und Haltung des Zuchtstieres überlassenen Flächen (siehe Gemeindeprotokoll vom 7.1.1953) weiterhin zu belassen. Als Entgelt hat er dafür die Gemeindewege instand zu halten, nach Gewittern und Unwettern zu richten und anfallende Holzarbeiten für die Gemeinde zu leisten.
b) Für die Wohnung im Gemeindehaus zahlt der Stierhalterverein der Gemeinde monatl. 10,-- S.
c) Die Gemeinde stellt den Stier dem Stierhalterverein zur Verfügung. Sie hat diesen durch den Viehhirten sachgemäß pflegen zu lassen und gut zu halten. Bei einer eventuellen Auflösung des Vereines und sonstigen Veränderungen, die der Gemeinde nicht mehr Gewähr geben, dass die oben genannten Bedingungen erfüllt werden, hat der Stierhalterverein Winkl den Stier der Gemeinde wieder zur Betreuung zu übergeben. Sollte der Stierhalterverein die Absicht haben, den Stier aufzukaufen, wird dieser Verkauf zu den allg. üblichen Bedingungen durchgeführt.“

14.6.1959: „Auslage für den Viehhirten: Der Bürgermeister teilt mit, dass die Nachbargemeinden für den Viehhirten nichts mehr auslegen und bei ihnen nichts ausgelegt zu werden braucht. Es wird daher festgestellt, dass die Gemeinde mit dem Viehhirten nichts zu tun hat, da der Stierhalterverein besteht und der Viehhirt bei diesem angestellt ist. In Zukunft soll über alle Agenden, die den Viehhirten betreffen, allein der Stierhalterverein zu beschließen haben. Auf Grund der Feststellung des GR Grausenburger, macht GR Steinbatz den Antrag, dass alle Auslagen, die jetzt von der Gemeinde für den Viehhirten getragen werden, festgestellt werden und dadurch die Feststellung ermöglicht wird, wie hoch dann die Umlage pro Kuh kommt, die der einzelne Besitzer zu bezahlen hätte. Gemeinderat … stellt ferner den Antrag, dass von jedem Joch Acker als Ablösung für die Auslage 3 – 4 kg Körnerfrucht gegeben werden.

Der Gemeinderat beschließt auf Grund dieses Antrages, dass für das Joch 4 kg Roggen abgegeben werden. Dieser Beschluss gilt für das heurige Jahr. 

Der Stierhalterverein wurde 1961 wieder aufgelöst:
25.3.1961: Der Gemeinderat beschließt, den Viehhirten zu übernehmen, wenn sich der Stierhalteverein auflöst. Über die Höhe der einzuhebenden Sterunggelder wird bei Eintreten des Falles Beschluss gefasst. Ergebnis: einstimmig.
 

Quelle:
Sitzungsprotokolle der Gemeinde Winkl
 

Juli 2020
Maria Knapp