Im Jahr 1889 kam es zwischen dem Pfarrer von Bierbaum, Josef Kaltenegger, und dem Schullehrer bzw. der Gemeinde zu einem Streit, da der Pfarrer verbot, über den Kirchenplatz zur Schule zu fahren. Die Angelegenheit ist in der Schulchronik von Oberlehrer Eduard Kisling folgendermaßen dargestellt worden:

 

9. Mai 
Am 9. Mai wurde unberechtigter Weise die Zufahrt zum alten Schulgebäude vom H. Pfarrer Josef Kaltenegger durch ein Thor abgesperrt.-

18. Juni
Am 18. Juni wurde das Thor vom k.k. Bzk. Gerichte Kirchberg ämtlich entfernt! –

28. Juli 
Am 28. Juli wurden Ortsschulrath, Oberlehrer, Wiesböck etc. v. H. Pfarrer Kaltenegger wegen Besitzstörung, weil selbige nothwendig zum Schulgebäude gefahren sind, angezeigt und bei d. k.k. Bz. Gerichte geklagt. –

4. August     
Die stattgefundene Ortsschulraths-Sitzung mußte dieses ungerechtfertigte Vorgehen rechtfertigen. Die Zustände waren hierorts sehr mißliche und das Verhältnis zwischen Pfarrer resp. Kirche und Schule, Gemeinde und Elternhaus war ein äußerst beklagenswertes.-

17. August
Nach vielseitigen Klagereien wurde im Schulhause unter Beisein sämtlicher Bezugshabender und hoher Amtspersonen (H. Bz.-Richter, Finanz-Prokuratur, Abgeordneter, dto. v. Landes-Ausschuß und Statthalterei) durch Vermittlung des Ortsschulrathes ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, sozwar, daß die Zufahrt zur Lehrer-Wohnung im alten Schulgebäude ungehindert stattfinden kann, das wieder einzuhängen gestattete Thor aber auch leicht für Kinder zu öffnen sein muß.



Im Jahr 1890 wurde vom Bezirksgericht Kirchberg am Wagram folgende Aufsandungs-Erklärung ausgefertigt:

Abschrift!

Aufsandungs-Erklärung 

In dem bei dem k.k. Bzk.Gr. Kirchberg a. Wgr. anhängig gewesenen Besitzstörungsprocesse der k.k. n.ö. Finanz-Procuratur nomine der Pfarrkirche Bierbaum am Kleebühel gegen die dortige Gemeinde, wurde mit dem, am 14.8.1889 geschlossenen, gerichtlichen Vergleiche der um die genannte Kirche gelegenen Platz Kat.P.N. 27/3 als Besitz der Pfarrkirche Bierbaum anerkannt, dagegen seitens der Kirchenvorstehung die Ausübung nachstehender Servitutsrechte zugestanden: 

Auf den durch das Lattenthor führenden Weg kann der Verkehr auch mit Wagen in der Art gepflogen werden, daß der Wagen innerhalb des Thores auf dem Platze vor dem Eingange des alten Schulhauses umkehre, um wieder durch das Lattenthor auf die Gemeindestraße herauszufahren.

Ein Herumfahren auf dem Platz um die Kirche ist im Allgemeinen nicht gestattet, darf jedoch in Nothfällen, wie bei Bränden, bei Läuten, baulichen Reparaturen – oder wenn ein Umkehren auf dem Platze wegen der Größe des Wagens untunlich ist, nicht gehindert werden.

Auch gestattet die Kirchenvorstehung die Ablagerung von Baumaterialen bei Schulhausreparaturen auf dem Platze zwischen dem Lattenthore und Thür des alten Schulgebäudes in der Breite von vier Schritten längs des Schulzaunes.

Da obiger Kirchenplatz K.P.No. 27/3 wiewol seit unvordenklicher Zeit im factischen Besitze der Pfarrkirche Bierbaum grundbücherlich noch einen Theil der der Gemeinde Bierbaum eigenthümlich gehörigen, in der Einlage Grundbuch Bierbaum Z./3 inneliegenden Parzelle N: 55/3 Ortsraum bildet, ertheilt die Gemeinde-Vorstehung Bierbaum in Vertretung der Gemeine Bierbaum zufolge Gemeindeausschußbeschlusses der Gemeinde v. 30./XI.1890 ihre Einwilligung, daß die Catastralparzelle N: 27/3 von der in der Einlage Z:73 ohne ihr weiters Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten – grundbücherlich abgetrennt und daselbst das Eigenthumsrecht zu Gunsten der röm.-kath. Pfarrkirche Bierbaum, unter gleichzeitiger Einverleibung obiger Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde Bierbaum einverleibt werden. 

Bierbaum am Kleebühel
am 30. November 1890.

Der Bürgermeister
Joh. Schuster mp.

Ausschuß:
Bauer Josef mp.
Eder Ignaz mp.
Geier Franz mp.
Hofbauer Anton mp.
Mantler Anton mp.
und Pfannhauser Johann mp.



Schulchronik:

5. März 1890
Herr Pfarrer Josef Kaltenegger verließ zu der größten Freude sämmtlicher Ortsinsassen ohne allen Gepränge die hiesige Pfarre.
 

Quelle:
Schulchronik Bierbaum am Kleebühel 
 

Dezember 2013, letzte Änderung April 2024
Maria Knapp